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Elektro Dienstwagen <40.000 EUR BLP nun zu 1/4 versteuern
Im Bundestag wurde das Jahressteuergesetz 2019 in der 2. und 3. Lesung beraten und verabschiedet. Darin enthalten ist eine Änderung der sogenannten "Dienstwagenregelung".
Im §6 Abs 1 Nr 4 EStG wird neben der Halbierung des BLNP , welche seit 01.01.2019 gilt, nun durch das Klimapaket die Viertelung des BLNP für die Zeit 01.01.2019-31.12.2030 eingeführt (Anschaffzungszeitpunkt des PKW, nicht Nutzungsdauer!), aber nur für Fahrzeuge deren realer Bruttolistenpreis nicht mehr als 40.000€ beträgt. Es gilt also das Exemplar, nicht das günstigste Serienmodell!
Damit werden die bereits in diesem Jahr angeschafften Fahrzeuge ebenfalls begünstigt.
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/148/1914873.pdf
Einfach nach "Viertel" im PDF suchen.
Beste Antwort im Thema
Dieses Jahr versteuerst Du noch 50% BLP.
Ab 01.01.2020 versteuerst Du den Wagen dann mit 0,25% BLP.
Gilt also erst ab 2020, aber eben auch für Autos, die schon 2019 zugelassen wurden.
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77 Antworten
Das ist schon hier im Forum thematisiert!
Das ist ja nun noch nicht komplett durch.
Stellt sich die Frage, was da mit schon zugelassen Fahrzeugen unter der bisherigen Anwendung mit halber Versteuerung passiert:
- Erst ab Inkraftsetzung des Gesetzes mit einem Viertel BLP versteuern?
- Rückwirkend ab Zulassung (= Korrektur der Lohnabrechnung seit max. Januar)?
Konkret: Wir haben gerade einen Kona Elektro mit BLP 39.xxx € zugelassen und nun steht die Frage im Raum, wie ich die November-Abrechnung gestalte...
@Till Wollheim - wenn, dann bitte gib kurz einen Link an. Ich finde es durchaus sinnvoll das Thema außerhalb der Modellunterforen markenunabhängig und einzeln zu platzieren.
Dieses Jahr versteuerst Du noch 50% BLP.
Ab 01.01.2020 versteuerst Du den Wagen dann mit 0,25% BLP.
Gilt also erst ab 2020, aber eben auch für Autos, die schon 2019 zugelassen wurden.
Danke. Das macht Sinn.
Sicher auch interessant für den Honda E danke!
Moin,
ich könnte Verzweifeln, meine Frage: die neue 0,25% E Auto Dienstwagen Besteuerung soll ja an der Grenze von 40000€ festgemacht werden. Nun steht da aber nicht ob Netto oder Brutto. Im Netz gibt auch immer wieder verschiedene Infos. Sicher ist der Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro auf 6000 steigt. Kann ich jetzt auch davon ausgehen das die 0,25% Grenze sich auch auf den Nettopreis bezieht.
Nein.
Die 40.000 EUR Grenze für die 0,25% ist der echte Bruttolistenpreis Deines Exemplars. Also Deine Rechnung Brutto.
Zitat aus dem Gesetz: "...bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu ei-nem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemis-sion je gefahrenen Kilome-ter hat und der Bruttolis-tenpreis des Kraftfahr-zeugs nicht mehr als 40 000 Euro beträgt,..."
Das wäre echt bitter, ich wollte mir einen hyundai ioniq als Dienstwagen bestellen und der liegt bei 40100 Brutto mit meiner gewünschten Ausstattung. Ich kann auch nicht verstehen warum bei der Prämie von Nettogrenzen gesprochen wird und bei dem anderen vom Brutto ,
Wo bitte schön wird bei der Prämie von Nettopreisen gesprochen? M. E. sind das auch Bruttopreise.
Zitat:
@Till Wollheim schrieb am 24. November 2019 um 17:58:30 Uhr:
Wo bitte schön wird bei der Prämie von Nettopreisen gesprochen? M. E. sind das auch Bruttopreise.
Bei der BAFA Prämie muss das günstigste Modell unter 60.000 EUR Netto liegen.
Siehe der "Skandal" um das Tesla Model S, welches es zwar unter 60.000 EUR gab, aber so bis auf ganz wenige Leute niemand bestellt hatte, weil dort nicht mal die Einparkhilfe und so was drinnen war.
Bspw. hier: https://www.golem.de/.../...kaeufer-haben-pech-gehabt-1901-138777.html
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 24. November 2019 um 19:43:59 Uhr:
Zitat:
@Till Wollheim schrieb am 24. November 2019 um 17:58:30 Uhr:
Wo bitte schön wird bei der Prämie von Nettopreisen gesprochen? M. E. sind das auch Bruttopreise.
Bei der BAFA Prämie muss das günstigste Modell unter 60.000 EUR Netto liegen.
Siehe der "Skandal" um das Tesla Model S, welches es zwar unter 60.000 EUR gab, aber so bis auf ganz wenige Leute niemand bestellt hatte, weil dort nicht mal die Einparkhilfe und so was drinnen war.
Bspw. hier: https://www.golem.de/.../...kaeufer-haben-pech-gehabt-1901-138777.html
Du zitierst die alte Regelung. Nun sind es 40.000 € und 65.000 € Grenzen. Bis 40.000 € Modelle ergibt 6000 € und darüber bis 65.000 € gibt es 5000 € Förderung - wobei mir unklar ist, ob da alleine das billigste Modell der Reihe oder der aber Ausstattungsvariante zählt.
Ja, aber bei der BAFA geht es vermutlich wie bisher um die Netto-Grundpreise des Modells.
Merke: BAFA-Prämie ungleich Dienstwagenversteuerung. Auch bei den Voraussetzungen...
Leute, bitte nichts verwechseln und back to topic:
Dienstwagenversteuerung des GWV = Bruttolistenpreis des eigenen Exemplars. Grenze für 1/4 Versteuerung = <40.000 EUR.
BAFA Prämie = Nettopreis des günstigsten Modells
So, der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Jahressteuergesetz final zugestimmt.
Die 1/4 kommen also so, wie hier beschrieben.