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Elektro-Dienstwagen Versteuerung 70k
Hi,
Ich interessiere mich für einen Elektro-Dienstwagen. Mir ist klar, dass dieser bis 70.000Euro Bruttolistenpreis nach Abzug der Umweltprämie mit 0,25% versteuert wird.
Ich habe nachgelesen, dass auf volle Hundert Euro abgerundet wird. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Welche Versteuerung gilt bei einem Bruttolistenpreis von 70.045 Euro?
Vielen Dank für die Hilfe schonmal
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11 Antworten
„70.000 Euro Bruttolistenpreis nach Abzug der Umweltprämie“ Wie kommst Du denn darauf? Maßgeblich ist der BLP, ob es Prämien gibt oder nicht, ist dabei völlig egal. Bei über 70.000,- € sind 50 % des BLP mit 1 % zu versteuern, daher die 0,5 %.
Zitat:
@MZX60 schrieb am 22. Juni 2024 um 08:52:01 Uhr:
„70.000 Euro Bruttolistenpreis nach Abzug der Umweltprämie“ Wie kommst Du denn darauf? Maßgeblich ist der BLP, ob es Prämien gibt oder nicht, ist dabei völlig egal. Bei über 70.000,- € sind 50 % des BLP mit 1 % zu versteuern, daher die 0,5 %.
1. Das was @MZX60 sagt und
2. Bei einem BLP von > 70.000€ gilt die „0,5%-Versteuerung“, da zuerst die Kürzung auf ein Viertel bzw. die Hälfte vorgenommen wird und DANN der maßgebliche BLP auf volle 100€ abgerundet wird.
Beispielrechnung von Haufe anbei.
Ergänzung in Sachen Einheiten - im Artikel wird von Leistung und "kWh" geschrieben. Das ist natürlich falsch. "kW" wäre richtig, aber gemeint ist die Kapazität des Akkus.
Solange sich Haufe besser mit Differenzierungen in steuerlichen Dingen auskennt, ist alles in Ordnung.
Hallo an alle.
Momentan beschäftigt mich ein Thema:
Im Internet findet man widersprüchliche Aussagen zur Besteuerung von Plug In Hybriden. Einerseits wird die 0,5 % Grenze genannt. In anderen Texten liest man, dass dort jetzt auch die 0,25% Grenze gilt, wenn die Reichweite stimmt und der Preis unterhalb der 70k€ Marke liegt.
Da ich gerade eine Neubestellung versuche. Kann mir hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
Grüße
Thorsten
Welche Quelle verbreitet 0,25% für PHEV?
Stimmt nicht. Siehe EStG 6.
Diese Nachrichten würde ich unter Fakenews einordnen. Nur BEV können mit minimal 0,25 % versteuert werden.
Zitat:
".... Hybridfahrzeuge mit einer elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern... ; die 0,5-Prozent-Regel gilt nun (2024) also auch für bis zu 70.000 Euro teure PHEV-Modelle."
Das ist die Änderung die dieses Jahr in Kraft getreten ist. An den 0,5 % hat sich nichts geändert und wird es auch nicht.
Für Hybridfahrzeuge gelten die 0,5 % unabhängig vom Preis, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden:
- extern aufladbar, also nur Plug-in Hybride
- nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km ODER elekt. Reichweite mind. 60 km (ab 2025 mind. 80 km, wenn die alternative Reichweitenregelung nicht noch gestrichen wird (siehe Wachstumschancengesetz), dann gelten nur noch die 50 Gramm CO2 pro Kilometer).
OK. Ich sehe es ein und danke für eure eindeutigen Antworten
Es steht beispielsweise hier etwas ungünstig formuliert. Ich glaube der Autor bezieht sich hier auf die Preisgrenzen-Abhebung die identisch ist, aber nicht auf die 0,25%.
@Gustaf_Larson
Woher ist das Zitat?
Es ist nämlich auch falsch.
Stimmt, das mit den 70.000 Euro trifft auf PHEV nicht zu (§6 EStG).
Ansonsten hätte ich ja meinen V60 aus 2020 mit einem LP von 70.000 Euro mit 1 % versteuern müssen.