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Elektromechanische Lenkung defekt?!

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 20. August 2024 um 16:17

Hole das Thema noch mal hoch. Vom Kumpel ein Bekannter hat im Juni 24 einen Tiguan bei einem VW Händler mit Ez2/21 in Wolfsburg gekauft und nun war man hier bei uns vor Ort bei VW weil Probleme mit der Lenkung sind. Kosten voranschlag 3200 Flocken. Verkaufender Händler windet sich und sagt nix Garantie obwohl aktuell erst 46000km weg. Aktuell ist man im anwaltlichen Kontakt aber was ich mich frage: Verschleissteil?

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5 Antworten

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 20. August 2024 um 18:17:42 Uhr:

Bekannter hat im Juni 24 einen Tiguan bei einem VW Händler mit Ez2/21 in Wolfsburg gekauft und nun war man hier bei uns vor Ort bei VW weil Probleme mit der Lenkung sind.

Der Bekannte muss beim Gebrauchtwagenhändler in WOB vorstellig werden. Da ist ein Falls für die Gebrauchtwagengarantie

Btw:

Ich habe mal nach den Mods geklingelt, da EZ 2/21 eindeutig Tiguan 2 ist. Die werden das „drüben“ einsortieren. ;)

Themenstarteram 20. August 2024 um 17:27

Ja das hat er schon gemacht und wurde abgebügelt es wäre kein Garantiefall aber da gibts ja die gesetzliche Seite mit 6 Monaten und so. Fahrzeug wurde am 21.6 abgeholt und am 19.8 Werkstatt Diagnose hier vor Ort bei VW. Darum anwaltliche Beratung und wahrscheinlich auch Klärung. Alle wollen verkaufen aber wenn mal was ist dann heben viele die Hände.

Beiträge ins Tiguan 2 Forum verschoben. Bitte lasst das nicht zu iner Rechtsberatung ausarten. :)

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 20. August 2024 um 18:17:42 Uhr:

...Verkaufender Händler windet sich und sagt nix Garantie...

Da kann er sich winden, wie er will.

Auf gebrauchte Autos muss der Händler eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr geben.

https://www.adac.de/.../

Und ich glaube nicht, das die Lenkung ein Verschleißteil ist.

Aber wie @Beichtvater schon schrieb, der "Bekannte von deinem Kumpel" :D muss nach WOB.

Zitat:

@Andy B7 schrieb am 21. August 2024 um 12:58:57 Uhr:

Bitte lasst das nicht zu iner Rechtsberatung ausarten. :)

Der TE bzw sein "Bekannter vom Kumpel" hat ja schon die anwaltliche Beratunr/Klärung eingeleitet.

Daher ist das hier eh kein Thema ;)

Zitat:

@m_driver schrieb am 21. August 2024 um 13:11:26 Uhr:

der "Bekannte von deinem Kumpel" :D...

bommel, wieso bist Du eigentlich nur der Bekannte von Deinem Kumpel und nicht auch sein Kumpel :D :D :p

Fragen über Fragen

scnr (oder auch) duck und weg :D

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