Elektronikprobleme ??
schönen guten Abend alle zusammen.
ich habe das folgende Problem, habe seit 14 Monaten einen W212 cdi 220. ich war seitdem 7 oder 8 mal in der Werkstatt 2 mal ist die ganze Elektronik ausgefallen. und öfters startet der Motor beim ersten versuch gar nicht erst beim 2 versuch startet der Motor. und außerdem wenn der Motor gestartet ist, ist der Motor so laut wie ein Traktor.
und habe ich die Chance den Kaufvertrag zu wandeln???
Beste Antwort im Thema
schönen guten Abend alle zusammen.
ich habe das folgende Problem, habe seit 14 Monaten einen W212 cdi 220. ich war seitdem 7 oder 8 mal in der Werkstatt 2 mal ist die ganze Elektronik ausgefallen. und öfters startet der Motor beim ersten versuch gar nicht erst beim 2 versuch startet der Motor. und außerdem wenn der Motor gestartet ist, ist der Motor so laut wie ein Traktor.
und habe ich die Chance den Kaufvertrag zu wandeln???
12 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tony63
schönen guten Abend alle zusammen.
ich habe das folgende Problem, habe seit 14 Monaten einen W212 cdi 220. ich war seitdem 7 oder 8 mal in der Werkstatt 2 mal ist die ganze Elektronik ausgefallen. und öfters startet der Motor beim ersten versuch gar nicht erst beim 2 versuch startet der Motor. und außerdem wenn der Motor gestartet ist, ist der Motor so laut wie ein Traktor.
und habe ich die Chance den Kaufvertrag zu wandeln???
Warum wandeln?
Wenn Du es wenigstens 7 mal in die Werkstatt geschafft hast, ist das doch der Beweis dafür, das der Wagen fährt

ja wenn du aber ein neuwagen kaufst, kaufst du ihn damit er jedesmal in der Werkstatt ist oder damit du dein Spaß hast. ich denke mal eher das du dein Spaß haben willst. ich bin mehr ein Leihwagen gefahren als mit meinem wagen. ich bin mir sicher das er noch Probleme machen wird. und außerdem meist du ich habe 65000€ bezahlt damit der wagen in der werkstatt ist.
Zitat:
Warum wandeln?
Wenn Du es wenigstens 7 mal in die Werkstatt geschafft hast, ist das doch der Beweis dafür, das der Wagen fährt
anstatt so ein kommentar abzugeben kannst du schreiben was für möglichkeiten ich habe.
aus meiner Erfahrung ... Wenn die Werkstatt am Ende ihrer Kunst angekommen ist: ...
Wagen bleibt unbedingt in der Werkstatt stehen, du fährst mit dem Leihwagen. Die Werkstatt bestellt einen Werkstatt-Inspektor (aus Berlin o. Sifi) Wenn der keine brauchbare Lösung findet ... geht der Wagen gewaschen & vollgetankt zurück ins Werk. Dort wird der Wagen rep. (Beugruppen-Austausch) und kommt mit gr. Prüfprotokoll wieder nach 2 Wo. zurück in die Werkstatt. Zu 99 % sollte er dann funkt. ... ansonsten brauchst du dann einen Rechtsanwalt. (die Konzernzentrale hat aber auch einen Namen zu verlieren !)
Ich bin mir sicher - dir wird geholfen.
Die Frage ist ja, wann man einen Wagen wandeln (das heisst übrigens nicht mehr Wandlung sondern Rückabwicklung, ist aber im Prinzip das gleiche) kann.
Einen Anspruch auf Rückabwicklung kann man haben, wenn die Werkstatt den selben Fehler zweimal vergeblich versucht hat zu beheben, der Fehler also das dritte Mal auftritt. Dabei muss es sich tatsächlich immer um genau denselben Fehler handeln.
Wenn der Fehler dann wieder auftritt, musst Du das Auto in die Werkstatt bringen und darfst nicht den Auftrag zur Reparatur erteilen.
Du musst dann ausdrücklich erklären, dass Du den Antrag auf Rückabwicklung stellst. Der Händler sollte sich dann kümmern.
erstmal dankeschön für die schnellen antworten die auch sehr hilfreich sind.
noch was und zwar der wagen hat öfters den selben fehler aber im reperaturbericht steht immer was anders kann da vlt was machen.
Zitat:
Original geschrieben von Tony63
noch was und zwar der wagen hat öfters den selben fehler aber im reperaturbericht steht immer was anders kann da vlt was machen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich MB in Sachen Rückabwicklung inzwischen sehr sperrig verhält. Wenn in den Werkstattberichten für jede Nachbesserung eine andere Fehlerursache angegeben wurde, sind die Grundvoraussetzungen hierfür ohnehin nicht erfüllt. Das gilt allerdings nicht generell.
Sofern Du kein Vertrauen mehr in dieses Fahrzeug hast und rechtsschutzversichert bist, solltest Du den Fall von einem Fachanwalt prüfen lassen. Im Alleingang hast Du gegen die juristischen Abteilungen des Werkes, mit denen Du es im Ernstfall zu tun bekommst, leider nur geringe Chancen zu Deinem Recht zu kommen. In diesem Bereich hat sich bei MB seit dem letzten Jahr eine Menge geändert.
Gruß, Norman
Hallo,
Elektronik und Wandlung, bzw. Rückabwicklung:
bei mir war die 7G Tronic das Problemkind.
Zwei Softwareupdates ohne Besserung, dann ein Gespräch mit dem Geschäftsführer der Niederlassung, ein Schreiben an ihn mit Fehlerbeschreibung.
2 Wochen später kam ein weiterer 5 h Werkstattbesuch (mit C-Klasse Ersatzwagen), was die dann gemacht haben - keine Ahnung.
Vier Wochen später Anruf vom GF der NL die Wandlung ist durch. Neuen Wagen bestellt, sehr angenehme Konditionen, nochmal 4 Wochen später stand der Wagen abholbereit in Sindelfingen, Bahnfahrt nach Sifi, Hotel, Essen zahlt DB.
Also ich bin mit meiner NL und Mercedes sehr zufrieden.
Es kommt immer auf die Leute vor Ort an, wenn die mitspielen ist bei Daimler immer noch vieles möglich !
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von dbvohenstrauss
Es kommt immer auf die Leute vor Ort an, wenn die mitspielen ist bei Daimler immer noch vieles möglich !
Da muss ich Dir leider widersprechen. Die Niederlassungen haben keinerlei Einfluss mehr auf die Entscheidung für, oder wider eine Rückabwicklung. Sie haben lediglich zu prüfen, ob die Grundbedingungen hierfür erfüllt sind und leiten den Antrag ggf. in die Zentrale weiter. Die Entscheidung fällt ein s.g. Werksinspektor, der das Fahrzeug vor Ort begutachtet. Allein seinem Urteil folgt das Werk. Selbst die Intervention einer Niederlassungsleitung gegen einen abschlägigen Bescheid bleibt wirkungslos. Das habe ich im vergangenen Jahr selbst erlebt.
Gruß, Norman
Meine Rückabwicklung ging im Dezember 2009 recht problemlos durch. Allerdings hat mir mein Verkäufer erzählt, dass es inzwischen deutlich schwieriger geworden ist.
Und wenn man nicht nachweisen kann, dass es sich jeweils um den selben Fehler handelt, dürfte es ausgeschlossen sein, die Rückabwicklung durchzubekommen. Das liegt sicherlich auch an der großen Anzahl von Rückabwicklungen wegen der Injektoren. Diese Autos müssen erst einmal als Geschäfts- oder Jahreswagen verkauft werden. Da kann man weitere Rückabwicklungen eher nicht gebrauchen.
Ich sehe es also wie Norman, dass ich die Aussichten im vorliegenden Fall eher bescheiden ansehe. Versuchen kannst Du es trotzdem. Mach Dir aber keine große Hoffnung.
Zitat:
Original geschrieben von norman44
Zitat:
Original geschrieben von Tony63
noch was und zwar der wagen hat öfters den selben fehler aber im reperaturbericht steht immer was anders kann da vlt was machen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich MB in Sachen Rückabwicklung inzwischen sehr sperrig verhält. Wenn in den Werkstattberichten für jede Nachbesserung eine andere Fehlerursache angegeben wurde, sind die Grundvoraussetzungen hierfür ohnehin nicht erfüllt. Das gilt allerdings nicht generell.
Sofern Du kein Vertrauen mehr in dieses Fahrzeug hast und rechtsschutzversichert bist, solltest Du den Fall von einem Fachanwalt prüfen lassen. Im Alleingang hast Du gegen die juristischen Abteilungen des Werkes, mit denen Du es im Ernstfall zu tun bekommst, leider nur geringe Chancen zu Deinem Recht zu kommen. In diesem Bereich hat sich bei MB seit dem letzten Jahr eine Menge geändert.
Gruß, Norman
Hallo Norman,
wie meinst du das:
"......nur geringe Chancen zu deinem Recht zu kommen....." ??
Nicht Mercedes entscheidet, ob gewandelt wird oder nicht, sondern das Gericht!!
Und wenn das Amtsgericht zu Ungunsten des Verbrauchers entscheidet, gibt es ja immer noch die nächste Instanz!
Es ist ja bekannt, das in Amtsgerichten oft nicht die Bestausgebildeten Juristen amtieren.
Da entscheidet das LG oder OLG dann schon zugunsten des Verbrauchers.
Grüße VC
Zitat:
Original geschrieben von norman44
Zitat:
Original geschrieben von dbvohenstrauss
Es kommt immer auf die Leute vor Ort an, wenn die mitspielen ist bei Daimler immer noch vieles möglich !
Da muss ich Dir leider widersprechen. Die Niederlassungen haben keinerlei Einfluss mehr auf die Entscheidung für, oder wider eine Rückabwicklung. Sie haben lediglich zu prüfen, ob die Grundbedingungen hierfür erfüllt sind und leiten den Antrag ggf. in die Zentrale weiter. Die Entscheidung fällt ein s.g. Werksinspektor, der das Fahrzeug vor Ort begutachtet. Allein seinem Urteil folgt das Werk. Selbst die Intervention einer Niederlassungsleitung gegen einen abschlägigen Bescheid bleibt wirkungslos. Das habe ich im vergangenen Jahr selbst erlebt.
Gruß, Norman
Tja, dann wird eben geklagt! Und dann schauen wir mal, wer Recht bekommt!
Grüße VC
Zitat:
Original geschrieben von vectracarlo
wie meinst du das:
"......nur geringe Chancen zu deinem Recht zu kommen....." ??
Nicht Mercedes entscheidet, ob gewandelt wird oder nicht, sondern das Gericht!!
Und wenn das Amtsgericht zu Ungunsten des Verbrauchers entscheidet, gibt es ja immer noch die nächste Instanz!
Es ist ja bekannt, das in Amtsgerichten oft nicht die Bestausgebildeten Juristen amtieren.
Da entscheidet das LG oder OLG dann schon zugunsten des Verbrauchers.
Hallo VC,
Du hast selbstverständlich recht, dass im Streitfall letztlich Gerichte entscheiden. Allerdings bedeutet das in der Praxis rund drei Jahre klagen mit ungewissem Ausgang. Denn auch der Hersteller ist dann i.d.R. bereit, durch die Instanzen zu gehen. Das muss sich ein Endkunde erst einmal leisten können und wollen. Mein Anwalt hat mir seinerzeit geraten (obwohl ich rechtsschutzversichert war und meine Chanchen auf Erfolg recht gut standen), mich gütlich mit MB zu einigen, was dann auch geschehen ist.
Gruß, Norman