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Elektronisches Öffnen nachweisen?

Themenstarteram 6. März 2024 um 18:37

Meinem Nachbar wurde aus seinem Auto Zeug gestohlen.

Er hätte es über die Hausratversicherung abgesichert.

Das elektronische Öffnen vom Fahrzeug ist mitversichert.

Die Frage ist jetzt aber, wie weißt man sowas im Schadensfall nach?

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66 Antworten

Er müsste nachweisen, dass er es unmöglich selbst gewesen sein kann. Und ein Nachweis, dass das entwendete Gut im verschlossenen Auto lag bräuchte es auch. Am besten meldet er sich hier selbst an und erzählt es uns detailliert.

Falls er kein Internet hat, sag dem Nachbarn er soll eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgeben..

Vielleicht genügt das Der Versicherung als Glaubwürdiger Nachweis.

Frag Ihn mal ob die Versicherung von sich aus überhaupt schon irgendwas verlangt hat…oder ist die noch nicht informiert worden.

Ach so: weißt Du zufällig ob Dein Nachher sein Auto Teilkasko versichert hat und mit/ohne SB und wie hoch diese ist, falls ja?

Sollte dann ein Fall für die TK sein.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. März 2024 um 20:04:13 Uhr:

Und ein Nachweis, dass das entwendete Gut im verschlossenen Auto lag bräuchte es auch.

Wie soll das denn in der Praxis gehen?

Z.B. Überwachungsvideo oder Zeugen. Ist halt schwierig.

Also bei vergleichbaren Nachweisptoblematiken (Einbruch, Feuer) hat die Hausrat da noch nie gezickt.

Da fordern die Kollegen (den Hausratschäden bin ich ja mittlerweile entwachsen) zwar Nachweise an, wenn aber keine Belege mehr da sind (weggeworfen, verbrannt), dann ist das eben so. Habe noch keinen Fall erlebt, dass die Versicherung sich da quergestellt hätte. Nicht mal bei den obligatorischen 1.300 Euro Bargeld, die bei Leuten, die ihre Bedingungen gelesen haben, immer in der Schublade lagen...

Muss der TE halt abwarten wie es bei seinem Nachbarn läuft.

Da das Zeug alles Mögliche sein kann, sollte er in seinen HR Bedingungen mal nachlesen, was für ein Hausrat im Auto versichert ist. z.B. fallen da elektronische Geräte wie Handy u. Laptop nicht drunter. Da braucht es meistens einen Zusatzbaustein

Nach herrschender Rechtsprechung kann die Entwendung eines KFZ oder desssen Inhalt im Einzelfall schwer vollständig zu beweisen sein, besonders wenn das Fahrzeug bzw. die entwendeten Gegenstände nicht wieder aufgefunden werden. Das Versicherungsrecht kennt für diesen Fall besondere Beweiserleichterungen. Im ersten Schritt muss lediglich das „äußere Bild“ eines Diebstahls nachgewiesen werden.

Dazu gehört auf jeden Fall die unverzügliche Erstattung der Anzeige.

Es gibt meines Wissens kein Urteil in dem Beweise wie Zeugenaussagen oder Videoaufnahmen verlangt werden.

Zudem wäre eine Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum nicht zulässig.....

Zitat:

@Pauliese schrieb am 6. März 2024 um 21:36:00 Uhr:

...

Ach so: weißt Du zufällig ob Dein Nachher sein Auto Teilkasko versichert hat und mit/ohne SB und wie hoch diese ist, falls ja?

Sollte dann ein Fall für die TK sein.

Auch wenn lediglich lose im Auto herumliegende Haushaltsgegenstände gestohlen wurden?

Dachte immer gerade das wäre idR NICHT über die TK abgedeckt.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. März 2024 um 09:13:35 Uhr:

Auch wenn lediglich lose im Auto herumliegende Haushaltsgegenstände gestohlen wurden?

Dachte immer gerade das wäre idR NICHT über die TK abgedeckt.

Sind sie auch nicht. Wenn dann über die Hausrat.

Themenstarteram 8. März 2024 um 8:37

Ihm wurde seine Rolex Submariner für 18.000 € aus dem Auto gestohlen.

Der hat die, laut seiner eigenen Aussage, in der Mittelkonsole liegen lassen.

Die wäre nicht versichert

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