1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Empfehlung für kompetenten Anwalt im Versicherungsrecht - Teilkaskoschaden

Empfehlung für kompetenten Anwalt im Versicherungsrecht - Teilkaskoschaden

Guten Tag,

wer kann einen kompetenten RA empfehlen? Versicherung zahlt nach Kfz-Diebstahl nicht.

Danke!

 

Ähnliche Themen
55 Antworten

Frag mal bei der Anwaltskammer oder dem Anwaltverein.

Und vor allem: Wo soll der Anwalt sein?

Ein Spezialist in Hamburg wird nur für viel zusätzliches Geld nach Passau kommen. :rolleyes:

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 9. Dezember 2024 um 19:07:20 Uhr:

Und vor allem: Wo soll der Anwalt sein?

Ein Spezialist in Hamburg wird nur für viel zusätzliches Geld nach Passau kommen. :rolleyes:

Standort ist unerheblich, da so ein Verfahren in der Regel als schriftliches Verfahren geführt wird.

Leider wird auch der beste Anwalt die Auszahlung nicht beschleunigen können.

Du musst gegen deinen eigenen Versicherer vorgehen? Hast du eine RSV? Wenn ja, solltest du dort zuerst fragen, die haben i.d.R. ihre Listen nach PLZ. Wenn die RSV beim gleichen Versicherer ist, wie die TK bin ich gespannt.

Zitat:

@keksemann schrieb am 10. Dezember 2024 um 06:14:04 Uhr:

Du musst gegen deinen eigenen Versicherer vorgehen? Hast du eine RSV? Wenn ja, solltest du dort zuerst fragen, die haben i.d.R. ihre Listen nach PLZ. Wenn die RSV beim gleichen Versicherer ist, wie die TK bin ich gespannt.

Nein, ich habe keine RV. Daher bin ich Selbstzahler. Sollte ich verlieren und es geht durch mehrere Instanzen, dann wird es spaßig. Ich fange daher erst einmal mit dem gerichtlichen Mahnverfahren an.

Verfahrenskosten

Zitat:

@schleuti schrieb am 10. Dezember 2024 um 06:05:41 Uhr:

Leider wird auch der beste Anwalt die Auszahlung nicht beschleunigen können.

Es geht nicht um eine Beschleunigung. Die haben schon mitgeteilt, dass sie sich nicht in der Leistungspflicht sehen. Versuchen können sie es natürlich.

Rein aus Neugierde: Mit welcher Begründung?

War das der Alhambra der in der Werkstatt entwendet wurde?

Könnten evtl. auch Ansprüche gegen die Werkstatt bestehen?

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. Dezember 2024 um 09:13:28 Uhr:

Rein aus Neugierde: Mit welcher Begründung?

War das der Alhambra der in der Werkstatt entwendet wurde?

Könnten evtl. auch Ansprüche gegen die Werkstatt bestehen?

Begründung: ...nach abschließender Prüfung teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht von einem ersatzpflichtigen Schadenereignis ausgehen. Eine Regulierung erfolgt nicht.

Ja, es geht noch um den Alhambra. Dauert ja nun schon knapp 6 Monate. Ich habe mir zwischenzeitlich auch ohne das Geld der Versicherung einen neuen Wagen geholt. Ich habe weder Geld- noch Zeitdruck. Aber wenn ich meine Versicherungsbeiträge bezahle und es zum Schadenfall kommt, erwarte ich auch eine Leistung durch die Versicherung.

Ich will ja nicht klugscheißen, aber wenn der Wagen offiziell in der Obhut der Werkstatt war, müsste dann nicht die Handel-und Handwerk der Werkstatt in die Haftung gehen?

Zitat:

@SeatA schrieb am 10. Dezember 2024 um 09:36:16 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 10. Dezember 2024 um 09:13:28 Uhr:

Rein aus Neugierde: Mit welcher Begründung?

War das der Alhambra der in der Werkstatt entwendet wurde?

Könnten evtl. auch Ansprüche gegen die Werkstatt bestehen?

Begründung: ...nach abschließender Prüfung teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht von einem ersatzpflichtigen Schadenereignis ausgehen. Eine Regulierung erfolgt nicht.

Ja, es geht noch um den Alhambra. Dauert ja nun schon knapp 6 Monate. Ich habe mir zwischenzeitlich auch ohne das Geld der Versicherung einen neuen Wagen geholt. Ich habe weder Geld- noch Zeitdruck. Aber wenn ich meine Versicherungsbeiträge bezahle und es zum Schadenfall kommt, erwarte ich auch eine Leistung durch die Versicherung.

Begründung: ...nach abschließender Prüfung teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht von einem ersatzpflichtigen Schadenereignis ausgehen. Eine Regulierung erfolgt nicht.

Hier sollte mal ausführlich berichtet werden warum die Versicherung von einem ersatzpflichtigen Schadensereignis ausgeht. Dann kann man beurteilen ob es überhaupt etwas bringt den Rechtsweg einzuschalten.

Ich bin jetzt nicht der Schadenspezi, aber die Aussage des Krümelmonsters klingt plausibel. In der KFZ-Handel-und-Handwerk Versicherung sind zugelassene Fahrzeuge in Obhut der Werkstatt mitversichert.

 

Hast du schonmal das Gespräch mit dem Eigentümer der Werkstatt gesucht und ihn nach seiner Haftpflicht gefragt? Da diese Policen nicht ganz billig sind, kann er natürlich auch daran gespart haben. In der normalen Betriebshaftpflicht wäre der Diebstahl eines Kundenfahrzeugs sicher nicht versichert.

 

Vielleicht kann ein Schadenspezi dazu noch was schreiben.

gelöscht

Deine Antwort
Ähnliche Themen