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Erfahrung bei Rückgabe/Wandlung von Auto

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 15. Februar 2018 um 10:51

Hallo,

ich mach es mal relativ kurz:

Im Juni 2016 habe ich mir einen neuen Golf 7 von einem EU Importeur (deutscher Kaufvertrag gekauft).

Im November 2016 gingen die Probleme mit dem DSG Getriebe los (ruckeln).

Das ganze Jahr 2017 über versuchte VW mehrmals den Schaden zu beheben (3x Kupplung getauscht, Turbolader getauscht, etliche Software Updates usw.).

Da mein Händler nur ein Importeur ist und kein VW Händler, war ich immer bei einer anderen Werkstatt für die Garantie Arbeiten.

Der aktuelle Stand ist nun, dass es angeblich kein Hardware Defekt ist, sondern ein Software Problem, welches mit einem Update behoben wird. Wann könne man mir aber nicht sagen. Aber nicht Februar und wahrscheinlich auch nicht März.

Diese Information habe ich Anfang Januar erhalten.

Kundenzufriedenheit interessiert VW anscheinend nicht. Das ich nun schon seit 15 Monaten mit dem Problem kämpfe und keine Rettung in Sicht ist scheint niemanden zu kümmern.

Das ist natürlich total un zufriedenstellend.

Dun gut. Das Auto muss weg, dass steht fest.

Der Händler weiß auch schon lange bescheid und ist mit einer Rückgabe des Wagens einverstanden.

Der einzige offene Punkt ist nun der Wertverlust. Der Händler hat mir 0,67% pro gefahrene 1.000km angeboten.

Ich habe gesagt, dass ich 0,5% akzeptieren würde.

Da ich in der Zeit bereits 70.000 KM gefahren bin ist das für mich natürlich ein großer Unterschied (47% Wertverlust ist sein Angebot, mein Gegenangebot ist 35%).

Ich habe ihm mehrere Artikel geschickt, die besagen, dass die 0,67% ein veralteter Wert ist, der auf den Fakt beruht, dass Autos nur eine erwartete Lebensdauer von 150.000 KM haben.

Aktuelle Autos fahren ja aber (eigentlich) mehr als 150.000 KM.

Ich wollte euch mal fragen, ob ihr Erfahrung mit dem Wertverlust bei einer Wandlung/Rückgabe eines Autos habt?

Habt ihr auch schon mal ein Auto zurück gegeben und falls ja, was war die angebotene Quote?

Ich möchte eigentlich ungern zum Anwalt gehen, da sich das ganze Thema nun schon Ewigkeiten hinzieht und ich froh bin, wenn der Wagen endlich weg ist.

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27 Antworten

Die 0,67% liest man immer wieder. Das scheint die Basis für viele Hersteller für die Verhandlungen zu sein. Nimmt man 200.000 km als Laufzeit an, dann wäre man schon bei 0,5. Bei 250'km schon bei 0,4.

Wenn du im Internet nach Rückabwicklung und Nutzungsentschädigung suchst, findest du einige Links zu Gerichtsurteilen. Die meisten gehen von 200 - 250' km aus. Ich würde den Händler mal damit konfrontieren. Im schlimmsten Fall musst du dich mit ihm streiten (oder die 0,67% bezahlen ;)).

Die 0,67% haben eigentlich ausgedient, eben weil nicht mehr 150.000km als Lebenserwartung angesehen werden.

Eigentlich kannst du froh sein, dass dir dein Händler bei dem Alter und dem KM-Stand überhaupt noch mit einer Rücknahme entgegenkommt. (ja ich weiß, du bist noch in den ersten 2 Jahren. Trotzdem.)

Sollte er sich nur auf 0,67% versteifen, bleibt dir nur der Weg übern Anwalt, Gericht, Klage etc..

Themenstarteram 15. Februar 2018 um 16:34

Danke schon mal für eure Antworten.

Naja, froh bin ich nicht, dass der Wagen jetzt zurück geht. Am liebsten würde ich ihn ja behalten. Deshalb habe ich ja so lange versucht, ihn reparieren zu lassen.

Der Wertverlust, den ich jetzt habe, passt mir überhaupt nicht. Ich hatte eigentlich geplant, den Wagen so lange wie möglich zu fahren. Die ersten Kilometer sind ja schließlich auch immer die teuersten.

Aber VW weiß ja anscheinend nicht, wie man den Fehler behebt und das Interesse mir zu helfen ist ja auch nicht gegeben.

Der Händler kann sich der Rücknahme ja gar nicht entziehen. VW selbst gibt ja zu, dass der Wagen fehlerhaft ist und gibt gleichzeitig kein Datum für eine Reparatur an.

Da bleibt dem Händler gar nicht über, als die Rücknahme zu akzeptieren. Er kann ja selbst auch gerne versuchen den Wagen zu reparieren.

Anders wäre es, wenn VW sagen würde, dass ist Stand der Technik. Dann müsste ich erstmal Nachweisen, dass es nicht so ist.

Der Zug ist aber schon lange abgefahren. Ich habe eine ganze Werkstatt, die schon mit dem Wagen gefahren ist und jeder Mitarbeiter hat mir gesagt, dass das nicht normal ist.

Lass uns wissen auf was Ihr Euch geeinigt habt. Das wäre interessant. Danke!

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 8:23

Mach ich.

Wäre schön, wenn noch jemand anders berichten könnte, der auch schon mal ein Auto zurück gegeben hat.

Tach zusammen,

mein Sportsvan aus Ausgust 2016 geht auch zurück, aber er hat nur knapp 20 Tsd gelaufen. Das ist der Knackpunkt. Du hast 70 Tsd in 14 Monaten, das ist weit jenseits einer normalen Nutzung. Da sind auch die 45 % gerechtfertigt. Der Händler hat mit der Rücknahme das Risiko auf seiner Seite, und das ist bei diesen Umständen nicht gerade gering das er auf dem Wagen sitzen bleibt.

LG

vadder

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 8:47

Hallo Vadder,

wieviel Wertverlust hast du denn für die gefahrenen 20.000 km?

Ich finde 45% schon sehr viel. Wie gesagt, das würde ja bedeuten, dass ein nagelneuer Golf nur 150.000 KM Gesamtfahrleistung hat.

Außerdem ist ja die Rückgabe nicht meine erste Wahl. Ich würde ja gern einen reparierten Wagen nehmen. Das ist ja aber anscheinend nicht möglich. Ich sehe nicht ein, wieso ich nun dafür 45% bezahlen soll. Ich habe nichts falsch gemacht.

Ich habe dem Händler eine Menge Geld gegeben für eine Leistung die nicht vernünftig erbracht wurde. Das der Händler dafür nichts kann ist mir bewusst. Aber der Kaufvertrag wurde nun mal mit dem Händler und nicht mit VW geschlossen, also haftet er.

Der Händler selbst sollte ja dann die Möglichkeit haben den Wagen bei VW zurück zu geben. Er hat ihn ja auch nur von VW gekauft.

Eigentlich finde ich es sowieso schon unverschämt, dass ich seit mehr als einem Jahr mit dem Fehler rumfahren musste. Dafür steht mir eigentlich ein Schadensersatz zu. Aber das sieht das deutsche Gesetz leider anders.

Sehe ich wie du, lass dich nicht beirren. Bei 45% hättest du einen Wertverlust für den du nichts kannst weil du den Wagen noch gar nicht abgeben wolltest.

Zitat:

@theven schrieb am 16. Februar 2018 um 09:47:07 Uhr:

Hallo Vadder,

wieviel Wertverlust hast du denn für die gefahrenen 20.000 km?

Tach zusammen,

bei mir sind die Umstände etwas komplexer weil das Fahrzeug geleast ist. In der Praxis würde der Leasingvertrag aufgelöst, ich erhalte alle Leasingraten und die Einmalzahlung zurück und muss dem Händler die Nutzungsentschädigung zahlen. Wir geben uns die Hand und ich stehe ohne Auto da.

So wird es aber nicht abgewickelt.

Der Händler kauft das Auto und holt sich den Betrag X aus der Provision für den Tiguan den er mir verkauft. Ich zahle also nichts. Den Betrag X, den er mir nicht als Nachlass geben kann, wird durch eine andere Lösung realisiert. Dazu kann ich aber keine Angaben machen weil VW bei der Rückgabe eine Rolle spielt. Die Reklamationsgeschichte mit dem DSG ist über Beteiligung die Autobild gelaufen.

LG

vadder

Zitat:

@vadder.meier schrieb am 16. Februar 2018 um 09:34:30 Uhr:

Du hast 70 Tsd in 14 Monaten, das ist weit jenseits einer normalen Nutzung. Da sind auch die 45 % gerechtfertigt.

Das sehe ich anders. Die Nutzungsentschädigung deckt ja den kompletten Wert des Fahrzeugs, gerechnet nach der zu erwartenden Laufleistung, ab. Da ist es ja völlig egal ob er die 70'km in 14 Monaten oder 14 Jahren fährt.

Das Problem für den Händler ist allerdings, dass der Wertverlust nicht linear verläuft. D.h. ein 2 Jahre alter Golf mit 70'km ist nur schwerlich für 70% des NP zu verkaufen.

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 12:35

Das war ein cleverer Versuch von VW, die erwartbare Reichweite niedrig anzugeben um damit die Kilometerpauschale in die Höhe zu treiben.

Das Gericht hat dem aber widersprochen:

Zitat:

Rechtsanwalt Professor Marco Rogert erklärt, was diese Angaben für die Prozesse gegen VW bedeuten: "Das ist günstig für VW, da die Nutzungsentschädigung dann entsprechend hoch ausfällt. Die meisten Gerichte machen dieses Spiel jedoch nicht mit: So schreibt etwa das Landgericht Münster in seinem Urteil vom 5.2.2018 in einer Klage gegen einen Vertragshändler: 'Ausgehend von einer realistischerweise erwartbaren und insoweit geschätzten Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 350.000 km - die Kammer legt diesen Wert für diese Fahrzeuge der vorliegenden Art aufgrund der Angaben von Kfz-Sachverständigen aus anderen Verfahren zu Grunde - ergibt sich eine Restlaufzeit von 276.156 km."

Also mein Golf 6 TDI hat auch nur die 216tkm geschafft. Allerdings weil er einen Totalschaden erlitt. Bis zu den 216tkm war der Antrieb seitig mängelfrei und schnurrte wie am ersten Tag!

Also unsere Jahreswagen/Werkswagen (1 Jahr, 10-25tkm) kaufe ich immer mit rund 40% Nachlass.

 

Dass er nen fast 2 Jahre alten Golf mit 70tkm nicht mit 35% zurücknehmen will, kann ich verstehen.

Die andere Seite aber auch ;)

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