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Erfahrung mit Dunlop 225/40 auf Astra J

Opel Astra J
Themenstarteram 14. Mai 2011 um 11:00

Hallo,

 

ich bin auf der Suche nach Sommerreifen in der Größe 225/40 R18, leider konnte mir der Reifen und Felgen - Thrad keine Antwort geben...

Hat jemand Erfahrungen mit dem Dunlop Sportmaxx GT?

Bzw. welche Reifen in der Größe fahrt ihr auf eurem Astra?

Über ein paar Beiträge würde ich mich freuen :)

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16 Antworten

Hi

Mit dieser Reifengrösse wirst du auf dem Astra J nichts anfangen können. Die zulässigen Reifengrössen in 18" sind 225/45R18 und 235/45R18.

225/40R18 war die zulässige 18" Grösse beim Vorgänger Astra H. Nur leider hat Opel beim Modellwechsel diese sehr gängige Grösse gegen solche exotischeren Grössen getauscht, so das der Kunde kräftig draufzahlt wenn er neue Reifen braucht.

Gruß Hoffi

am 14. Mai 2011 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von HOFFI

Hi

Mit dieser Reifengrösse wirst du auf dem Astra J nichts anfangen können. Die zulässigen Reifengrössen in 18" sind 225/45R18 und 235/45R18.

225/40R18 war die zulässige 18" Grösse beim Vorgänger Astra H. Nur leider hat Opel beim Modellwechsel diese sehr gängige Grösse gegen solche exotischeren Grössen getauscht, so das der Kunde kräftig draufzahlt wenn er neue Reifen braucht.

Gruß Hoffi

Oder man muss die anderen größen halt Eintragen lassen...WENN es sich Rechnet.?????

am 14. Mai 2011 um 16:16

Ich selbst schwöre ja NUR auf Pirelli.

Wie die Werksbereifung unten ist kommen wieder Pirelli drauf.

Mag sein das es welche anderst sehen aber bei mir NUR Pirelli.:D;)

zumal ich die Reifen auch sehr Günstig bekomme *g* :-) Onkel ist Testfahrer bei Pirelli :D

Themenstarteram 14. Mai 2011 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von HOFFI

Mit dieser Reifengrösse wirst du auf dem Astra J nichts anfangen können. Die zulässigen Reifengrössen in 18" sind 225/45R18 und 235/45R18.

Wie gut, dass ich hier nochmal nachgefragt habe. Danke!

Zitat:

Original geschrieben von STdriver

Oder man muss die anderen größen halt Eintragen lassen...WENN es sich Rechnet.?????

Da die Tieferlegung ohnehin eingetragen werden muss und sich der TÜV das ganze anschaut, wird es dann vielleicht günstiger?

Quasi Mengenrabatt? :)

Zitat:

Original geschrieben von STdriver

zumal ich die Reifen auch sehr Günstig bekomme *g* :-) Onkel ist Testfahrer bei Pirelli :D

Den Onkel würde ich dann auch gerne haben...

am 14. Mai 2011 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von bluemi90

Zitat:

Original geschrieben von HOFFI

Mit dieser Reifengrösse wirst du auf dem Astra J nichts anfangen können. Die zulässigen Reifengrössen in 18" sind 225/45R18 und 235/45R18.

Wie gut, dass ich hier nochmal nachgefragt habe. Danke!

Zitat:

Original geschrieben von bluemi90

Zitat:

Original geschrieben von STdriver

Oder man muss die anderen größen halt Eintragen lassen...WENN es sich Rechnet.?????

Da die Tieferlegung ohnehin eingetragen werden muss und sich der TÜV das ganze anschaut, wird es dann vielleicht günstiger?

Quasi Mengenrabatt? :)

Zitat:

Original geschrieben von bluemi90

Zitat:

Original geschrieben von STdriver

zumal ich die Reifen auch sehr Günstig bekomme *g* :-) Onkel ist Testfahrer bei Pirelli :D

Den Onkel würde ich dann auch gerne haben...

Wegen dem Eintragen...ne LEIDER nicht..*g* pro Änderung im Fahrzeugschein bezahlst du egal ob eine Sache oder sechs. ;)

Seitdem man kennt eine bestimmte Pers. Persönlich :D

Naja es wird bestimmt noch mehr Onkel´s geben die bei Pirelli Testfahrer sind... LACH :D:p hihi

 

Themenstarteram 16. Mai 2011 um 14:19

Zitat:

Original geschrieben von HOFFI

Hi

Mit dieser Reifengrösse wirst du auf dem Astra J nichts anfangen können. Die zulässigen Reifengrössen in 18" sind 225/45R18 und 235/45R18.

225/40R18 war die zulässige 18" Grösse beim Vorgänger Astra H. Nur leider hat Opel beim Modellwechsel diese sehr gängige Grösse gegen solche exotischeren Grössen getauscht, so das der Kunde kräftig draufzahlt wenn er neue Reifen braucht.

Gruß Hoffi

Jetzt habe ich aber doch eine Frage:

Wenn in der ABE der Felgen explizit die Reifengröße 225/40 für den Astra J vermerkt ist, dürfte es doch dann in dieser Kombination keine Probleme geben und keine Eintragung brauchen, oder?

Hi

Zitat:

Jetzt habe ich aber doch eine Frage:

Wenn in der ABE der Felgen explizit die Reifengröße 225/40 für den Astra J vermerkt ist, dürfte es doch dann in dieser Kombination keine Probleme geben und keine Eintragung brauchen, oder?

Hhm, das ist eine gute Frage.

Mir ist rätselhaft wie in einer ABE für den Astra J eine falsche, nicht zulässige Reifengrösse stehen kann.

Ich habe darauf keine Antwort ob dadurch die Eintragung nicht mehr notwendig ist, kann es mir aber ehrlich gesagt nicht so recht vorstellen.

Vielleicht findet sich hier noch jemand der das beantworten kann. Ansonsten mal zum TÜV (o.ä.) und da nachfragen.

Gruß Hoffi

Mal andersherum gefragt, was habt ihr oder würdet für Reifen bzw. Stahl-Felgengröße empfehlen für Winterreifen.

Themenstarteram 16. Mai 2011 um 22:06

Zitat:

Original geschrieben von HOFFI

Hi

Zitat:

Original geschrieben von HOFFI

Zitat:

Jetzt habe ich aber doch eine Frage:

Wenn in der ABE der Felgen explizit die Reifengröße 225/40 für den Astra J vermerkt ist, dürfte es doch dann in dieser Kombination keine Probleme geben und keine Eintragung brauchen, oder?

Hhm, das ist eine gute Frage.

Mir ist rätselhaft wie in einer ABE für den Astra J eine falsche, nicht zulässige Reifengrösse stehen kann.

Ich habe darauf keine Antwort ob dadurch die Eintragung nicht mehr notwendig ist, kann es mir aber ehrlich gesagt nicht so recht vorstellen.

Vielleicht findet sich hier noch jemand der das beantworten kann. Ansonsten mal zum TÜV (o.ä.) und da nachfragen.

Gruß Hoffi

Also das hier ist die ABE (Alutec Poison):

Alutec ABE

Hi

Also ich würde das jetzt so interpretieren, das auf der Felge diese ganzen Reifengrössen aufgezogen werden können. Was aber noch lange nicht besagt das diese auch auf dem Auto OHNE Eintragung verwendet werden dürfen.

Denn es sind sowohl beim Chevrolet Cruze als auch beim Astra J /Sports Tourer die gleichen Reifengrössen angegeben.

Das sagt mir das es lediglich darum geht, das diese Reifengrössen auf der Felge montiert werden können weil es die Felge aufgrund ihrer Beschaffenheit zulässt.

Ob jetzt dadurch gleichzeitig auch die Genehmigung erteilt wird, diese Reifengrössen auch ohne Eintragung zu fahren weiss ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen. Denn soweit ich weiss macht eine ABE eine Eintragung noch lange nicht unnotwendig bei nicht zugelassenen Reifengrössen.

Wie gesagt ich würde mal beim TÜV oder ähnlicher Organisation anfragen.

Gruß Hoffi

 

Themenstarteram 18. Mai 2011 um 19:45

Noch eine weitere Frage:

Welche Einpresstiefe sollte ich da für den 1.4T (103KW) wählen?

EDIT: Ich glaube ich habe mir die Frage gerade selber beantwortet; die Felge gibt es nur in ET35.

Zitat:

Original geschrieben von HOFFI

Hi

Also ich würde das jetzt so interpretieren, das auf der Felge diese ganzen Reifengrössen aufgezogen werden können. Was aber noch lange nicht besagt das diese auch auf dem Auto OHNE Eintragung verwendet werden dürfen.

Denn es sind sowohl beim Chevrolet Cruze als auch beim Astra J /Sports Tourer die gleichen Reifengrössen angegeben.

Das sagt mir das es lediglich darum geht, das diese Reifengrössen auf der Felge montiert werden können weil es die Felge aufgrund ihrer Beschaffenheit zulässt.

Ob jetzt dadurch gleichzeitig auch die Genehmigung erteilt wird, diese Reifengrössen auch ohne Eintragung zu fahren weiss ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen. Denn soweit ich weiss macht eine ABE eine Eintragung noch lange nicht unnotwendig bei nicht zugelassenen Reifengrössen.

Wie gesagt ich würde mal beim TÜV oder ähnlicher Organisation anfragen.

Gruß Hoffi

Also ich habe mir die Reifen in 225/40R18 gekauft in Verbindung mit der Felge von Proline(PXN).

In deren Gutachten und der dazugehörigen ABE steht die Grösse auch drinnen als erlaubt.

Zitat:

"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den

Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,

so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,

Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist

dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung

der Fahrzeugpapiere enthält."

 

Und meine ABE hat so eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung

der Fahrzeugpapiere....

Ergo darf ich den Reifen ohne Probleme fahren.

Diese Felgen meine ich:

http://www.felgenoutlet.de/.../proline_pxn_bmp.jpg?1312971079

 

 

Und die Preise für Sommerreifen in dieser gängigen Grösse sind weitaus billiger als die mit 45 er Höhe....:D

am 11. November 2011 um 18:08

Und was ist mit Tachoanpassung?

Zitat:

Original geschrieben von o alemao

Und was ist mit Tachoanpassung?

Wenn eine Anpassung notwendig wäre,denke ich,würde es keine Freigabe über die ABE geben,da es ja enge Grenzwerte dafür gibt.(Abrollumfang) und der ist in der ABE ja angegeben.

Aber interessieren würde es mich schon,wieviel die Abweichung dann ist,auch wenn es noch in der Toleranz ist.

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