1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Erfahrung mit Kostenübernahme bei Dieselgate / Dieselbetrug / Rechtschutzversicherung

Erfahrung mit Kostenübernahme bei Dieselgate / Dieselbetrug / Rechtschutzversicherung

Themenstarteram 8. Oktober 2017 um 21:49

Guten Tag zusammen

leider habe ich sehr schlechte Erfahrungen mit der Zusage zur Kostenübernahme im Dieselabgasbetrug mit meiner Verkehrsrechtschutzversicherung gemacht. Bisher hat die Versicherung (Concordia AG) gegen juristische Vereinbarungen die Übernahme abgelehnt. Als Begründung wird angeführt, dass ich zum Zeitpunkt des Neuwagenkaufs noch nicht bei der Versicherung versichert war. Die vorgängige Versicherung (Rechtschutzunion) verweigert die Zusage, da ich nicht Neuwagenkäufer gewesen bin.

Vorab kann ich nur mal vor diesen beiden Versicherungen warnen. Der Verdacht einer Kollaboration mit der Automobilindustrie zum Schaden der Versicherten liegt hier nahe.

Weiterhin läuft mir aber die Zeit davon, da die VW-Betrüger nicht auf die Einrede der Verjährung zum Ende des Jahres verzichten wird. "Myright" wäre noch eine Option.

Wer hat analoge Erfahrungen mit der Verweigerung der Kostenübernahme durch die RSV?

schönen Gruss

Karsten

Beste Antwort im Thema
am 8. Oktober 2017 um 22:10

Zitat:

@machselbst schrieb am 8. Oktober 2017 um 23:49:21 Uhr:

Bisher hat die Versicherung (Concordia AG) gegen juristische Vereinbarungen die Übernahme abgelehnt. Als Begründung wird angeführt, dass ich zum Zeitpunkt des Neuwagenkaufs noch nicht bei der Versicherung versichert war.

Ob das passt, kannst Du in den Bedingungen nachlesen. Es gibt Versicherer die legen die Kausaltheorie zu Grunde, andere Folgeereignistheorie bzgl. des Versicherungsschutzes. Hat also nichts mit Dieselgate zu tun. Würde jeden anderen Fall genauso treffen.

Zitat:

@machselbst schrieb am 8. Oktober 2017 um 23:49:21 Uhr:

Die vorgängige Versicherung (Rechtschutzunion) verweigert die Zusage, da ich nicht Neuwagenkäufer gewesen bin.

Dies ist natürlich Unsinn. Hier würde ich nachhaken. Der Abgasskandal wurde im Semptember 2015 veröffentlicht. Wenn Du Dein Auto davor gekauft hast, egal ob neu oder gebraucht, sollte der Versicherer hier leistungspflichtig sein, sofern er in seinen Versicherungsbedingungen der Kausaltheorie folgt.

Wenn Du Dein Auto danach gekauft ist, ist natürlich klar, dass nichts zu holen ist.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten
am 8. Oktober 2017 um 22:10

Zitat:

@machselbst schrieb am 8. Oktober 2017 um 23:49:21 Uhr:

Bisher hat die Versicherung (Concordia AG) gegen juristische Vereinbarungen die Übernahme abgelehnt. Als Begründung wird angeführt, dass ich zum Zeitpunkt des Neuwagenkaufs noch nicht bei der Versicherung versichert war.

Ob das passt, kannst Du in den Bedingungen nachlesen. Es gibt Versicherer die legen die Kausaltheorie zu Grunde, andere Folgeereignistheorie bzgl. des Versicherungsschutzes. Hat also nichts mit Dieselgate zu tun. Würde jeden anderen Fall genauso treffen.

Zitat:

@machselbst schrieb am 8. Oktober 2017 um 23:49:21 Uhr:

Die vorgängige Versicherung (Rechtschutzunion) verweigert die Zusage, da ich nicht Neuwagenkäufer gewesen bin.

Dies ist natürlich Unsinn. Hier würde ich nachhaken. Der Abgasskandal wurde im Semptember 2015 veröffentlicht. Wenn Du Dein Auto davor gekauft hast, egal ob neu oder gebraucht, sollte der Versicherer hier leistungspflichtig sein, sofern er in seinen Versicherungsbedingungen der Kausaltheorie folgt.

Wenn Du Dein Auto danach gekauft ist, ist natürlich klar, dass nichts zu holen ist.

Damit klar, wie die beiden Versicherungen das Risiko sehen.

Eine Versicherung muss nicht übernehmen.

Daher sind die Schlussfolgerungen zu einer Warnung vollkommen falsch!

Beide Versicherungen liegen falsch. Die aktuelle RS hat dem VN gemäß den AVB Deckung für Altfälle zu gewähren, wenn vorvertraglich lückenlos eine entsprechende RS bei Eintritt des Versicherungsfalls bestanden hat.

Demzufolge sollte Deckungsklage gegen die aktuelle RS erhoben werden und diese ggf. auch auf Schadenersatz (inzident) wegen der vertragswidrigen Verweigerung der Deckung in Anspruch genommen werden. Das Ombudsmannverfahren wäre hier zu langsam. Den Stichentscheid durch den eigenen Anwalt von der RS zu verlangen, ginge auch, birgt aber ebenfalls das Risiko der nicht rechtzeitigen Lösung.

Wichtig ist auch die Behauptung des aktiven Verschweigens der Abschaltung der Reinigungsmaßnahmen im Fahrbetrieb durch den Hersteller/Händler.

am 9. Oktober 2017 um 8:22

Das Problem in Deutschland ist, das die deutsche Politik bekanntlich (unter anderem) sowohl mit der Autoindusdrie, als auch mit den Versicherungsunternehmen "mauschelt" (Stichwort: "Lobbyarbeit") und die betrogenen Bürger nicht nur im Regenstehen lässt, sondern sie sogar ganz dreist versucht sie zum Schuldigen zu machen!

In anderen Ländern wird sowas treffend als Korruption bezeichnet!

Warum zahlen die Verbrecher (wer Strtaftaten - wie Betrug - begeht, ist ein Verbrecher!) beispielsweise in USA-Land großzügig Milliarden an die Geschädigten und in Deutschland keinen Cent???!!!!!

Schönen Tag noch..........

Aha ... daneben ist auch vorbei und die Welt ist grausam. Wie in den USA Wahlkämpfe finanziert werden, passt ins Bild?

Hat allerdings nichts damit zu tun, dass Versicherungen im Leistungsfall allerorts sehr am Geld hängen.

am 9. Oktober 2017 um 9:24

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Oktober 2017 um 10:36:31 Uhr:

 

Hat allerdings nichts damit zu tun, dass Versicherungen im Leistungsfall allerorts sehr am Geld hängen.

Doch!! Weil Politik und Justiz in Deutschland (nicht nur Versicherungsgesellschaften) eher wohlwollend behandeln.

Und nur deswegen können Versicherungen "am Geld hängen" ..... und weiter Imobilienobjekte, ganze Straßenzüge und sogar ganze Orts/Stadtteile, als angeblich Rücklagen "sammeln"!

Um sein Recht muss man oft kämpfen. Im Fall des TE sogar mit Aussicht auf Erfolg.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Oktober 2017 um 01:18:42 Uhr:

Beide Versicherungen liegen falsch. Die aktuelle RS hat dem VN gemäß den AVB Deckung für Altfälle zu gewähren, wenn vorvertraglich lückenlos eine entsprechende RS bei Eintritt des Versicherungsfalls bestanden hat.

War mir jetzt neu, aber wenn das so ist, wäre das ja top.

Bei MyRight kann man auch mit Rechtsschutzversicherung beitreten, die Provision entfällt hierbei und die kümmern sich auch um die Deckungszusage (evtl. auch um die Deckungsklage wenn die Rechtslage eindeutig ist).

Das wäre der Weg den ich gehen würde.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 15. Oktober 2017 um 19:21

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Oktober 2017 um 11:29:56 Uhr:

Um sein Recht muss man oft kämpfen. Im Fall des TE sogar mit Aussicht auf Erfolg.

Die Concordia hat die Kostenübernahme vor kurzem und nach Rücksprache mit meinem Anwalt jetzt doch erklärt.

Danke für die Rückmeldung. :)

Hallo!

Ich habe 2013 den caddy maxi mit bmt technik erworben, weil ivh ein sauberes Auto haben wollte.

Nun stelle ich fest ich und viele andere sind betrogen worden. Mein Vorschlag wäre statt eine chemiefabrik

als auspuff die es ja wohl gibt aber keiner so recht ran will, warum wechselt man nicht den Motor ( es soll ja 6b)

besonders gut sein . Der rumpfmotor plus Software würde mir reichen,es ist billiger als ein neues Auto und der

Rest des Autos bleibt erhalten . Ein neues Auto ist für die Umwelt ja nicht besser , den die Aggregate benutze

ich ja weiter . Übrigens kann der alte motor irgendwo als Ersatzteil eingebaut werden ( afrika) da wird sowieso alles gefahren. Da über ein motoren wechsel noch nicht gesprochen oder schrieben wurde möchte ich das als Anregung

in die Runde stellen herzlichst ripatoget

So nun hat es mich auch erwischt!!!!Wie aus meiner Anmeldung

zu erkennen ist habe ich habe ich 2013 einen Caddy gekauft ,der Umwelt zu lieb BMT. 2017 wurde ich durch das KBA

genötigt ei Uppdat machen zu lassen das sonst meine Betriebsgenmigung erlöschen. Also zum freundlichen,der km Stand lag etwa bei 85 tausend, bis Gestern ging alles recht gut zwar etwas mehr K raftsoff und etwas lauter und der Lüfter lief mehr ,ansonsten keine Probleme .Gestern begannen die typischen Probleme Glühspierale blinkt Start Sop

funktioniert nicht und Motorstörungslampe ist auch an .

Heute zum freundlichen mein Problem geschildert inzwischen ca. 30 tausend km gefahren.Heute ist 10.Mai und 14 Mai um 8.00 ist mein Termin für die Reparatur und zwar auf Kulanz.

Img-20190510-wa0001
Img-20190510-wa0000
Img-20190510-wa0002
Themenstarteram 10. Mai 2019 um 10:59

Fährst du Kurz oder Langstrecke

Wo ist den jetzt das Problem eigentlich? Du schreibst doch, dass der Händlier die Kosten übernimmt. Von der Beschreibung her würde ich sagen, dass der Wagen eine verdreckte Drosselklappe hat, welche bei dauerhafter Kurzstrecke ehr ein Verschleißteil ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen