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Erfahrung Wandlung

Mercedes CLA C117
Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 6:57

Hallo Zusammen,

unser CLA 45 AMG macht uns nicht mehr ganz glücklich.

Wir haben folgenden Mangel:

Die Fensterscheibe hinten links, arbeitet beim öffnen und schließen der Türe nicht korrekt.

Wenn die Elektronik vom Auto komplett heruntergefahren ist und ich die Türe hinten links öffne, fährt die Fensterscheibe nicht herunter, schließe ich anschließend die Türe wieder, fährt die Scheibe den gewohnten Zentimeter herunter und bleibt dann auch unten/offen. Wiederhole ich das Ganze im Anschluss funktioniert alles reibungslos. Es tritt immer nur auf sobald die Elektronik schläft und die Türe das erste mal geöffnet wird.

Wir müssen jedes mal darauf achten, ob die Scheibe auch wirklich zu ist. Sollte uns das jedoch mal durchgehen, steht die Scheibe ein Stück offen. Gerade bei den jetzigen Witterungsbedingungen kann es dann gerne mal reinregnen. Für kriminelle Kräfte wäre es auch ein leichtes Spiel ohne Einbruchsspuren ins Auto zukommen sodass noch nicht mal die Versicherung zahlen müsste. Aus meiner Sicht ist der Innenraum somit nicht mehr vor äußeren Umwelteinflusse gesichert.

Fakten:

  • Gebrauchtwagen
  • KV ist aus dem März 2017
  • Erste schriftliche (E-Mail) Reklamation dieses Mangel Aug. 2017 (nach 5 Monaten). Aus der Mail geht auch hervor, dass ich den Mangel bereits früher schon mal erwähnt habe.
  • Seit dem wurden 4 oder 5 Nachbesserungsversuche unternommen. Alle erfolglos
.

Jetzt überlegen wir unter Abzug einer Nutzungsentschädigung den Kaufvertrag rückabzuwickeln.

Wie seht Ihr den Sachverhalt, habe wir da überhaupt einen Anspruch ?

Schon mal vielen Dank für euer Interesse und eure Hilfe.

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13 Antworten

Ich würde mich mal mit der Konzerzentrale in Verbindung setzen. Ansonsten Fristsetzung bis wann der Mangel zu beheben ist. Wenn das fruchtlos verstreicht, im zweifel mit dem Rechtsanwalt Rückabwicklung des Kaufvertrags angehen. Ich würde mich da nicht so abspeisen lassen. Und wie immer, freundlich aber bestimmt.

Ich stand vor 4 Jahren vor einem ähnlichen Problem, allerdings ist mein damaliger Wagen ( Seat Leon 5F ) mehrfach wegen massiver Störungen in der Fahrzeugelektrik abgeschleppt worden und stand ohne Diagnose 13 Wochen beim Händler. Nach einer Rechtsberatung empfahl mir mein Anwalt eine aussergerichtliche Einigung mit dem Autohaus anzustreben.

In meiner Region hätte ich zwischen 1,5 - 2 Jahren für einen Termin beim Amtsgericht warten müssen. Dazu geben Briefe von einem Rechtsanwalt einer "Unterhaltung" eine ganz andere Qualität. Die Gegenseite wird in diesem Falle in der Regel ebenfalls ihren Rechtsbeistand konsultieren.

Hast du denn deinen Wunsch dem Händler mitgeteilt? Bei mir ging letztlich alles reibungslos über die Bühne und ich hatte damals einfach einen anderen Wagen vom Händler gekauft.

Hallo, läuft der wagen über einen kredit? Dann noch besser, widerrufsbelehrung ist falsch. Kannst mit einem anwalt klage einreichen. Außerdem keine nutzungsentschädigung. Das einzige was du zahlen musst, sind die zinsen. Ich habe gerade klage eingereicht. Wenn du meinen anwalt wissen willst, kann ich dir gerne eine pn senden.

Mfg und ein frohes fest.

Themenstarteram 24. Dezember 2017 um 9:35

Hallo Zusammen,

entschuldigt die verspätete Antwort.

@mausianett123 der Wage ist nicht finanziert.

Nächste Woche haben wir einen Termin mit dem Händler.

Wir haben ihm mitgeteilt, dass wir aufgrund der 5 fehlgeschlagenen Versuche, jetzt mit dem Gedanken spielen den Kaufvertrag rückabzuwickeln und er eine entsprechende Kalkulation zur Nutzungsentschädigung vorbereiten soll.

Aus rechtlicher Sicht, würde ich sagen steht uns dies zu. Würde aber auch gerne noch mal wissen, wie eire Sichtweise ist.

Fehler wurde innerhalb der ersten 6 Monate angezeigt. Somit findet keine Beweislastumkehr statt und es ist davon auszugehen, das der Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe bestand.

Es wurde mehr als zwei (sogar 5) Nachbesserungsversuche eingeräumt, welche alle erfolglos waren.

Jetzt kommt es noch auf die Verhältnismäßigkeit an, wobei ich glaube, dass jeder Richter es unzumutbar findet, wenn der Innenraum nicht gesichert ist und die Scheibe beim schließen der Türe einfach herunter fährt.

Ehrlich gesagt, macht uns das Auto keine Freude mehr, wir waren auch schon so oft wegen Störgeräuschen in der Werkstatt, das wir bei jeder Fahrt erstmal lauschen ob auch nichts klappert oder vibriert. Die anfängliche Freude ist einfach in Frust umgeschlagen. Für uns ist eigentlich klar, das wir das Auto zurückgeben werden.

Ich denke der nächste Schritt wäre eine Langzeitdiagnose, sprich Auto auf den Hof stellen und Sie wurschteln lassen. Dauer unbekannt. Wenn wir das nicht möchten, wird vermutlich versucht uns etwas anderes zu Verkaufen.

Zitat:

@mausianett123 schrieb am 22. Dezember 2017 um 17:50:41 Uhr:

Hallo, läuft der wagen über einen kredit? Dann noch besser, widerrufsbelehrung ist falsch. Kannst mit einem anwalt klage einreichen. Außerdem keine nutzungsentschädigung. Das einzige was du zahlen musst, sind die zinsen. Ich habe gerade klage eingereicht. Wenn du meinen anwalt wissen willst, kann ich dir gerne eine pn senden.

Mfg und ein frohes fest.

Was ist das denn für ein Rat? Entschuldige bitte, aber 1.) kann man einen Fall den man nur wenig bis gar nicht kennt, doch nicht so abbügeln und 2.) ist meist bei gutem Ton immer eine Einigung mit dem Händler möglich - dies würde ich immer eher in Betracht ziehen.

Wie @scoop1 schon geschrieben hat, einfach mal freundlich Résumee ziehen über das bis dato erfolgose Nachbessern und evtl. hat der Händler ja auch einen Vorschlag parat.

Schliesslich ist das mit dem Fenster ja kein Zustand.

Unsere Postings haben sich überschnitten @liebeskasper . :) Aber genauso würde ich auch vorgehen.

Ich drücke Euch die Daumen.

Themenstarteram 24. Dezember 2017 um 9:58

Beim ersten Telefonat meinte der Verkäufer auch, das wir das ganze sicherlich auch ohne anwaltliche Hilfe lösen können und eine einvernehmliche Regelung finden werden.

Wir fragen halt, weil es unsere erste Wandlung ist und wir keinerlei Erfahrung damit haben.

Einen Anwalt kann man auch als Berater zu Hilfe ziehen, denn das eine oder andere ist ja schon zu beachten.

Die Berechnung der Nutzung war bei mir ein "kleiner" Streitfall, wobei es letztlich um ca.500€ ging und Gerichte da auch nicht einheitlich entscheiden. Beim Vorschlag des Verkäufers, meinen Wagen als Gebrauchtwagen in Zahlung zu nehmen, musste ich damals herzlich lachen und etwas deutlicher den gewünschten Verlauf kommunizieren.

Deshalb finde ich eine Rechtsberatung nicht unnütz.

Themenstarteram 24. Dezember 2017 um 10:31

Ja das werden die vermutlich versuchen, zurücknehmen und was neues verkaufen ust für die natürlich besser.

Aber das kommt für uns nicht in Frage. Wir müssen dann erstmal in Ruhe schauen was als nächstes in Frage für uns kommt.

Themenstarteram 24. Dezember 2017 um 10:59

Wie gesagt, wollte nur mal wissen, ob ihr die Sachlage so seht wie ich. Nicht das ich etwas vergessen habe und mich da in etwas verrenne.

Zitat:

@mausianett123 schrieb am 22. Dezember 2017 um 17:50:41 Uhr:

Hallo, läuft der wagen über einen kredit? Dann noch besser, widerrufsbelehrung ist falsch. Kannst mit einem anwalt klage einreichen. Außerdem keine nutzungsentschädigung. Das einzige was du zahlen musst, sind die zinsen. Ich habe gerade klage eingereicht. Wenn du meinen anwalt wissen willst, kann ich dir gerne eine pn senden.

Mfg und ein frohes fest.

Guten Abend,

mein Wagen läuft über eine Finanzierung. Deswegen würde mich die Anwaltskanzlei interessieren. Ist die Klage inzwischen schon vom Gericht verhandelt worden?

Vielen Dank für einen Hinweis

mehd8050

Ich war auch immer der Ansicht, dass Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag getrennte Rechtsgeschäfte sind und sogar von 2 unterschiedlichen Vertragspartnern. Nicht dass du aus der Finanzierung rauskommst, aber dann den gesamten Kreditbetrag selbst an der Backe hast. Habe keinen Grund für eine Rückabwicklung, aber die juristische Sichtweise würde mich auch interessieren. Der Fall hier ist in der Tat ärgerlich.

Also freundlich währt eh am längsten

Ich habe im Gegensatz zu dir beim Cabrio echte Probleme gehabt

Dach ging nicht auf

Stoßdämpfer platt und das bei 3000 km

Ich war 11 mal in 4 Monaten in der Werkstatt.

Wandlung,ha mein Anwalt meinte die wären abdämmt zäh wenn du keinen neuen nimmst,

Wenn du keine Rechtsschutz hast, nachbessern lassen,

Klingt doof ist ner so,

Man verliert die Lust, ich kenne das, ich habe meinen Cabrio nach 5 Monaten auf den Hof gestellt und fast geheult,so ciele defekte hatte der.

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