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Erfahrungen mit Auflastung v. Geländewagen zwecks LKW-Zulassung
Hi,
ich plane die Anschaffung eines Geländewagens (Langversion) mit einem hubraumstarken Dieselmotor (2,5 l oder mehr). Um die KFZ-Steuer etwas erträglicher zu gestalten, habe ich mir überlegt, den Wagen auf knapp über 2,8 t aufzulasten und als LKW zuzulassen, um eine Besteuerung nach Gewicht zu bekommen. Da ich mir modellmäßig noch nicht festgelegt habe, würde es mich interessieren, inwiefern jemand bereits Erfahrung bei der Auflastung von Geländewagen des einen oder anderen Fabrikates hat.
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24 Antworten
LKW-Auflastung
Hallo!
Also wegen der LKW-Auflastung... ein Freund von mir hat einen Toyota Landcruiser HZJ75 mit einer 4,2l-Maschine.Um das Gefährt als LKW zulassen zu können,musste er auf seine Ladefläche noch einen GESCHLOSSENEN Aufbau (ohne Fenster) montieren.
Wenn du bereits einen geschlossenen Geländewagen hast,dann musst du eine Trennwand zwischen vorderer Sitzreihe (Fahrer und Beifahrer) und dem hinteren Teil,wo KEINE Sitzmöglichkeiten mehr vorhanden sein dürfen,anbringen.Also kurz und gut-du hast dann einen 2(3)-Sitzer mit Laderaum.
Das sind zumindest die Regeln in Österreich.In Deutschland ist es da ab und zu etwas einfacher...
Für viele Geländewagen gibt es Umrüstfedern für eine Auflastung auf 2805kg zGG. Ich suche zur Zeit auch so was für mehrere Cherokee's. Andere können ohne Umbauten, nur mit Gutachten aufgelastet werden. Die jährliche Steuer beträgt dann ca. 172,-€. Das Auto kann dann als Kombinationsfahrzeug zugelassen werden. Vorteil: Keine weiteren Umbauten, alle Sitze bleiben erhalten und kein Sonntagsfahrverbot mit Anhänger!
Dirk
Auflasten
Öhm
Habe in diversen anderen Foren gelesen, dass LKW Zulassung so nicht mehr funktioniert???
Scheinbar geht das auf einen Zûhälter aus Hamburg zurück, der seinen Camaro (glaube ich mich zu erinnern) als LKW zugelassen hatte.
Wenn das falsche Informationen sein sollten, dann befördert sie direkt ins Nirwana.
Gruss aus der Schweiz
Re: Auflasten
Zitat:
Original geschrieben von swissjeep
Öhm
Habe in diversen anderen Foren gelesen, dass LKW Zulassung so nicht mehr funktioniert???
Scheinbar geht das auf einen Zûhälter aus Hamburg zurück, der seinen Camaro (glaube ich mich zu erinnern) als LKW zugelassen hatte.
Wenn das falsche Informationen sein sollten, dann befördert sie direkt ins Nirwana.
Gruss aus der Schweiz
Auflastung Chevrolet Astro Van auf 2,8t
Hallo
Ich habe vor 2 Wochen meinen Astro aufgelastet bekommen
ohne Probleme,ohne Umbau und ohne Stress.
und es ist kein 4WD
wer Intresse hat
kann mich ja mal an mailen
Hallo,
die Auflastung und Zulassung als LKW ist kein Problem, wenn die Vorgaben erfüllt wurden, d.h. von TÜV und Zulassungstelle wird der Wagen als LKW eingestuft.
Schwierig wird es mit der Steuer beim Finanzamt: die Gerichtsentscheidungen schließen sich dieser Meinung an:
"Bei Pickups und Geländewagen komme es darauf an, ob die Ladefläche die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche DEUTLICH übertreffe. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich nach der Einschätzung der Gerichte um einen PKW mit offenem (Pickup) bzw. großem (Geländewagen) Gepäckraum."
Also: Vorher beim Finanzamt nachfragen, die Chancen gehen aber gegen Null.
Nichts ist unmöglich: vor vielen Jahren wurde auch ein Porsche 928 als LKW zugelassen...
Landrover Discovery
Hi Ihr!
Letztes Jahr hat ein Freund einen Discovery innerhalb ner halben Stunde umgemeldet! Es geht also doch!!
Gruß
Stammleiter
Auflastung Chevrolet Astro Van auf 2,8t
Letztes Jahr konnte man noch Problemlos
fast jedes Auto auflasten
wir hatten hier einen Camaro mit 2,8t zulassung
dieses Jahr sieht das schon ganz anders aus.
Jeder Tüv Prüfer verlangt eine Bescheinigung
oder freigabe der Achslast.deines Fahrzeuges.
Bis die Tage
Homemanager
Damit es keine Missverständnisse gibt:
Es kann jederzeit ein geeignetes Fahrzeug nach Umbau zum LKW zugelassen werden, TÜV und Zulassungsstelle machen da keine Probleme.
Wenn das Finanzamt aber nicht mitspielt, wird der LKW weiterhin als PKW (trotz LKW-Eintrag) versteuert, und dann sind die Nachteile wohl grösser als die Vorteile.
@ alle:
Hier werden zwei Dinge durcheinander gewirbelt:
1. Zulassung als LKW (geht auch unter 2,8t)
2. Zulassung als Kombinationskraftfahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht über 2,8 t !
1. Dazu muß meistens die Rückbank weg, da die Ladefläche den größeren Anteil des Innenraumes beanspruchen muß, teilweise Fenster zumachen, hintere Sicherheitsgurte beseitigen, usw. -> Wochenendfahrverbot mit Hänger wie bei Pickups!
2. Achslasten müssen reichen, für viele Langversionen geht das ohne Umbau, sonst Hinterachsfederung / -dämpfung für höhere Achslast umrüsten.
Darf z.B. nicht mehr auf ausgewiesenem Gehweg parken...
vorhandene 2,805t zlgw
Hy,
wie siehts denn aus wenn zlhw von 2,8 Tonnen schon vorhanden sind ? (VW Touareg)
kennt einer so einen Fall ?
habe bisher noch keinen Bescheid vom Finanzamt - daher weiß ich nicht ob die dieses fahrzeug evtl. direkt als Kombifahrzeug deklarieren
Grüsse
Re: vorhandene 2,805t zlgw
Holla Homie
Ich geh mal davon aus das deine Achslasten zusammengezählt mehr als 2800kg haben
das aber dein zulässiges gesamt Gewicht
weniger hat
und das musst du beim Tüv umschreiben lassen
wenn du über 2800kg als zulässiges gesamt Gewicht hast
wird du dann nach Gewicht versteuert.
TOUAREG -> Gewichtsbesteuerung
Frag mal Deinen VW-Händler! Eigentlich hätte der Dich bei der Erstzulassung doch informieren müssen!
Der TOUAREG hat ein zGG von rund 3,0t (je nach Motor/ Ausstattung), also sollte es kein Problem geben.
Gewichtsbesteuerung als PKW-Kombi über 2,8t gibt es - soweit ich weiß - nur auf Antrag. Finanzämter müssen nicht von sich aus die kostengünstigste Variante anbieten, sind halt auch nur Behörden und keine Serviceunternehmen...