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Erfahrungen mit Bavarian Exklusive Concept

BMW 4er F32 (Coupé)
Themenstarteram 5. Mai 2017 um 11:29

Ich hoffe ich Habs richtig geschrieben aber hat jmd mit der Firma Erfahrungen sammeln können bezüglich Passgenauigkeit der angebotenen Artikel?

 

Soll keine Werbung für diese Firma sein, nur hab ich von der Firma noch nie was gehört oder gelesen und hoffe dass sich evtl. jmd meldet der schon Erfahrungen sammeln konnte.

 

Viele Grüße

Gullovic

Beste Antwort im Thema

Ich stehe dem recht kritisch gegenüber.

Zum einen hatte ich einen originalen Nachbau des Performance Carbonheckspoilers hinten drauf, der dem TÜV nicht aufgefallen ist, aber trotzdem ohne ABE ist, weil er nicht OEM BMW ist und der Hersteller entsprechende Zertifikate nicht beibringen konnte/wollte; daraus folgt in einem Wort: Illegal.

Eine Motorhaube ist ein ganz anderes Kaliber, diese nimmt bei Frontalunfällen Energie auf und dämpft (zumindest meßbar) die Wucht. Nimmt man einen Fußgänger auf die Hörner, ist auch das vorher ausgiebig getestet und für gut befunden wurde.

Was nützt mir die schriftliche Garantie eines Zubehörverkäufers der mir zwar zusichert, einwandfrei geprüfte Teile zu verkaufen, aber keine technischen Gutachten und Zulassungen zu besitzen? Nichts.

Am Ende ist es meine Verantwortung, diese Teile zu verbauen mit dem Wissen, daß die Rechtslage nicht einwandfrei ist und kommt es hart auf hart, kann ich mir mit dem Wisch des Verkäufers die Nase putzen, weil ich vorher wußte, das sowas einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird.

Also alles auf eigene Gefahr, was nicht nur für deren Artikel gilt, sondern für alle Anbauteile ohne ABE.

Zum Thema Bremsscheiben: Solange der Hersteller diese für den BMW freigibt und eine entsprechende Zulassung als solcher besitzt, muß man die natürlich nicht eintragen und auch nicht angeben. Keine Ahnung, ob BMW bei der Erstausrüstung Lucas, TRW oder ATÉ verbaut, aber alle drei Hersteller liefern und können auch als ET Ausrüster ohne weiteres gewählt werden. Da muß man aber nicht groß drüber schreiben, das wißt ihr sicher (fast) alle auch.

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Da würde ich doch glatt @bavarian fragen ;) :D

am 6. Mai 2017 um 0:46

@Berba11

Da muss ich dich enttäuschen ... :D

am 17. Mai 2017 um 20:43

Die Passgenauigleit ist sehr sehr hoch. Auch die Qualität ist Spitze. Einfach mal im Gesichtsbuch suchen.

am 18. Mai 2017 um 7:53

Aus einem anderen Beitrag entnehme ich, dass du mit BEC verbunden bist? Stimmt das?

am 18. Mai 2017 um 18:30

Jop.

am 18. Mai 2017 um 18:35

Passgenauigkeit und Qualität ist aber wirklich gut.

Dann bist du ja wohl eher nicht Objektiv :-P

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 12:16

OK, bin immer noch am überlegen, Gibt anscheinend nicht viele die bei denen etwas gekauft haben. :D

 

Was mich jz aber noch etwas wundert, Sie sagen, dass man der Frontsplitter und Heckspoiler im MPerformance Look, vom Design und Material OEM-Gleich ist. Ergo -> Eintragung nicht notwendig.

 

Soweit ich weiß muss man doch jedes Teil eintragen was nicht Eintragungsfrei ist oder Lieg ich da falsch und kann das ohne Probleme montieren?

Wie sieht's mit Versicherung bei einem Unfall aus? Würden die bei so etwas aussteigen?

 

Möchte da schon gern auf der sicheren Seite sein, wenn ich dabei auch noch sparen kann ist es noch besser. :) hoffe es kann jmd helfen

am 19. Mai 2017 um 14:44

Genau so ist es.

Optisch und vom Material her OEM-gleich bedeutet aber eben NICHT, dass es OEM ist. Die M Performance Teile sind deshalb eintragungsfrei, da sie bereits mit dem Gesamtfahrzeug homologiert wurden. Sobald Du im Bereich der STVO Dein Fahrzeig sorgenfrei bewegen möchtest, dann müssen die Teile eingetragen werden es sei denn, dass eine ABE vorliegt.

Inwiefern bei einer Kontrolle übeprüft werden kann, ob es ein M Performance Teil oder ein Nachbau ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ist ja auch die Frage wie stark das Teil auffällt. Eine M4 Motorhaube an einem nicht M4 wird dem halbwegs geschulten Polizisten auffallen. Mit so was wäre ich vorsichtig ohne Eintragug oder ABE. Bei Frontsplitter kann das schon wieder anders aussehen.

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 14:51

Zitat:

@Sir_Tobi schrieb am 19. Mai 2017 um 16:44:20 Uhr:

Die M Performance Teile sind deshalb eintragungsfrei, da sie bereits mit dem Gesamtfahrzeug homologiert wurden. Sobald Du im Bereich der STVO Dein Fahrzeig sorgenfrei bewegen möchtest, dann müssen die Teile eingetragen werden es sei denn, dass eine ABE vorliegt.

Danke, Genau da liegt das Problem. Wenn ich schon an mein Auto was anbauen lasse oder ändere, möchte ich schon auf der sicheren Seite sein. Wird mir wahrscheinlich nur übrig bleiben die originalen Performance Teile zu nehmen, obwohl der Preis doch etwas happig ist.

Nach Anfrage bei BEC wegen Gutachten, ABE oder EG Genehmigung, bekam ich bis jetzt nur als Antwort, dass es nicht eingetragen werden muss.

am 19. Mai 2017 um 14:54

Du kannst ja mit ein paar Fotos zum ötlichen TÜV fahren und dich einfach mal informieren. Kann gut sein, dass die dort sagen kein Problem und er es auch ohne Gutachten einträgt. Evtl. noch ein paar Infos zum Material dazu.

Ich werde bei mir außen nur M Performance verbauen. Habe aber auch Garantieverlängerung auf 5 Jahre und möchte dem Händler kein Einfallstor bieten für den Fall der Fälle mal eine Leistung oder Kulanz zu versagen.

Themenstarteram 19. Mai 2017 um 15:32

Naja, Unser örtlicher TÜV kommt Nur jede Woche 1 Tag zu uns. Bei uns gibt es leider keinen fixen TÜV. War schon mal bei denen wegen meinen Felgen fragen, Aber die hatten Stress pur. Ich werds mal probieren.

Themenstarteram 20. Mai 2017 um 12:12

Nach neuer Anfrage bei denen meinten die, dass wenn ich die bremsen wechsele und keine Originalen BMW Scheiben nehme dann muss ich die ja auch nicht eintragen.

Bin langsam echt verwirrt mit dem eintragen :D

am 20. Mai 2017 um 13:35

Ist doch ganz einfach: Lass es Dir schriftlich garantieren, dass ihre Bauteile nicht beim TÜV vorgeführt werden müssen. Somit bekommt Du juristisch gesehen eine zugesicherte Eigenschaft.

Eine Eigenschaft gilt als zugesichert, wenn der Vertragspartner zusichert, dass er rechtlich dafür einsteht, dass sie tatsächlich vorhanden ist. In Deinem Fall die Eintragungsfreiheit und die Zulässigkeit. Liegt eine zugesicherte Eigenschaft zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vor, so leidet die Sache an einem Mangel. In Folge dessen greifen die Gewährleistungsansprüche des Kaufrechts. Du kannst dann in erster Linie eine Nacherfüllung fordern, hilfsweise vom Kaufvertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

Die Garantieerklärung sollte auf dem Kaufbeleg bzw. der Rechnung entsprechend vermerkt sein. Inhaltlich in etwa so: "Wir garantieren, dass die durch uns verkauften Anbauteile StVZO-konform sind und weder vom TÜV oder einer anderen zugelassenen Sachverständigenorganisation abgenommen noch in die Fahrzeigpapiere eingetragen werden müssen. Ein Teilegutachten, EG-Typgenehmigung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) sind für die Anbauteile nicht erforderlich."

Wenn sie Dir keine Garantie für die Eintragungsfreiheit geben wollen, dann weißt Du, dass was faul ist. Ansonsten kann ich als Unternehmen die Dinge die ich behaupte und verspreche auch garantieren.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung und spiegelt meine persönliche Meinung und meinen Kenntnisstand wieder.

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