Erfahrungen mit Dynavin MB-CAM239 oder andere Kennzeichenleuchten-Rückfahrkamera mit E-Zulassung?
Guten Abend liebe E-Klasse-Fahrer,
seit voriger Woche bin ich stolzer Besitzer eines E280 (BJ 2008, Limousine). Da es mein erster Sechszylinder und auch der erste Wagen in diesen Dimensionen ist (ich komme von einem KIA PICANTO TA), bin ich momentan leicht überwältigt, um nicht zu sagen überfordert.
Da ich ungerne die perfekte Optik meines Wagens ruinieren möchte, indem ich ihn gleich in den ersten Wochen gegen ein Hindernis setze, möchte ich eine Rückfahrkamera oder ein anderes Rückfahr-Hilfssystem nachrüsten. Ich habe bereits gründlich hier und an anderer Stelle recherchiert und festgestellt, dass es unterschiedlichste Lösungen gibt.
Ich poste hier im W211-Forum, da die beschriebene Rückfahrkamera tatsächlich fahrzeugspezifisch ist.
Meine Kriterien:
- keine Modifikation des Fahrzeuges (schließt Heckschlosskamera aus)
- kein Bohren, Löcher vergrößern (schließt Kennzeichenkamera und die meisten anderen Geräte aus)
- E-Nummer oder ABE für meinen Wagen (schließt nahezu alle Kennzeichenleuchten-Rückfahrkameras aus)
- Budget ca. 200,-€ (da der Benz ein kleines Loch in meiner Kriegskasse hinterlassen hat und der KIA noch nicht verkauft ist - schließt Nachrüstung des normalen PTS üer Quickpark aus, da auch eine neue Stoßstange benötigt wird.)
Somit kam ich auf zwei Lösungen:
a) Tobe EPS Antennenband (nirgendwo mehr verfügbar)
b) Kennzeichenleuchten-Rückfahrkamera: Dynavin MB-Cam 239 (wird neuerdings mit E-Zulassung beworben)
Falls jemand weitere Lösungen kennt, die oben genannten Kriterien entsprechen, bitte immer gerne nennen.
...der Monitor soll und wird definitiv im Aschenbecher verschwinden, wie es in den FaQ beschrieben wird, das ist eine tolle Lösung.
Wer hat Erfahrungen mit der MB-Cam239 gemacht?
Ist der Einbau tatsächlich durch die normalen Kennzeichen-Beleuchtungskabelschächte möglich?
Inwieweit sind die Parklinien korrekt?
Danke im Voraus für eure Hilfe!
R
Beste Antwort im Thema
Das sehe ich gerade umgekehrt. Eine Kamera zeigt mir mehr als jeder Sensor, der bei < 30 cm vor Angst aus der Stoßstange springt.
Wenn ich so viel Platz habe bevor die Sensoren auf Daueralarm gehen brauche ich auch keine Einparkhilfe.
Ich habe am 211er eine Kamera nachgerüstet und jetzt am 212er die ab Werk. Damit fahre ich bei Bedarf bis auf einen Centimeter genau vor den Hintermann. Mit PTS geht dies nicht.
Ähnliche Themen
15 Antworten
Alles außer den "normalen PTS" sind Bastellösungen und werden auch nur bedingt oder unzuverlässig funktionieren.
Exakt das ist meine Sorge! ...daher frage ich diejenigen, die eine solche Lösung erprobt haben, nach ihren Erfahrungen und bastle nicht wild drauf los...
Auch eine Drittanbieterlösung kann gut funktionieren, wenn man sich genügend Zeit nimmt sich zu informieren und sie anschließend in Ruhe einbaut bzw. einbauen lässt.
Die Dynavin MB-Cam 239 hat KEINE Zulassung!
Siehe Bildschirmfoto der Webseite.
Es gibt also nichts was deinen Vorgaben entspricht.
Gruß
MiReu
Guten Morgen MiReu,
ich hatte schon gehofft, dass du dich hier melden würdest, da ich deine Beiträge bereits in vielen anderen Threads gelesen habe.
Ursprünglich bin ich zum selben Urteil gekommen, sieht man einmal von dem beschriebenen, nicht mehr verfügbaren, Antennenband ab.
Allerdings bin ich dann, nach weiterem Suchen auf dieses Angebot der CAM 239 gestoßen:
http://www.ebay.de/itm/181498766005?...
Da es augenscheinlich vom Direktvertrieb von Dynavin stammt (ebay-Name und Ort passen), bin ich zuversichtlich, dass die Kamera mittlerweile tatsächlich neben dem CE-Label auch eine E-Zulassung hat. Folglich suche ich jetzt Erfahrungsberichte, denn auch die legalste Kamera nutzt wenig, wenn sie ihren Zweck nicht erfüllt.
Beste Grüße
R
Mein Bildschirmfoto ist von der Dynavin Seite!
Ich sehe das so, die Beleuchtung ist logischerweise schwächer, also wird es keine Zulassung geben. Ansonsten, lasse dir das Teil schicken, prüfe ob die E-Nr. sichtbar ist und dann teste das Bild, geht ja auch an einem Fernseher welcher NTSC unterstützt.
Wenn die E-Nr. zu sehen ist, dann gibt es weder beim TÜV noch mit der Polizei Probleme.
Was mir allerdings auch zu denken gäbe ist die Wärme welche durch das Leuchtmittel entsteht.
Gerade ist mir noch aufgefallen, die Beschreibungen passen nicht zusammen.
- Ebay 0,05 Lux, Dynavin 2 Lux - ja was denn nun???
- Ebay 99 € incl. Porto, Dynavin 109 € + 4,90 Porto! Bei Ebay entstehen Kosten und trotzdem ist es da billiger???
- Stromaufnahme: ebay 300mA, Dynavin 200mA
Alles habe ich nicht verglichen, die drei Dinge sind mir ohne suchen aufgefallen!
Und noch was ist mir aufgefallen, ebay Temperaturbereich -20° bis +50°C!!! Also Finger weg, 50°C sind def. zu wenig! Ein Glühleuchtmittel wid wesentlich wärmer!
Hallo,
vergiss das mit dem Atennenband. Das habe ich auch mal bestellt und dann in den Mülleimer geworfen weil schon der Versuchsaufbau auf dem Tisch nicht funktioniert hat.
Es hat schon seinen Grund, dass es das nicht mehr gibt.
Frage doch mal Deinen Händler ob er nicht den Kia gegen den Einbau einer Parktronic tauscht.
Hat Dein Auto kein Comand verbaut ? Dann müsstest Du eventuell keinen Monitor vorne rein basteln.
Alles mit Monitor schaut zwar nett aus, aber da man beim Einparken auch Spiegel und vielleicht auch mal hinten rausschauen sollte, hat man mit dem Monitor noch ein dritte Komponente, die man kontrollieren muss. PTS funktioniert wesentlich präziser und sicherer als irgendwelche Kameras, die auch noch täuschen, was die Entfernung in der Parklücke betrifft.
Beim Mercedes habe ich zum Glück PTS und im Sonata habe ich auch erst eine Kamera und dann zusätzlich noch PTS nachgerüstet!
Das sehe ich gerade umgekehrt. Eine Kamera zeigt mir mehr als jeder Sensor, der bei < 30 cm vor Angst aus der Stoßstange springt.
Wenn ich so viel Platz habe bevor die Sensoren auf Daueralarm gehen brauche ich auch keine Einparkhilfe.
Ich habe am 211er eine Kamera nachgerüstet und jetzt am 212er die ab Werk. Damit fahre ich bei Bedarf bis auf einen Centimeter genau vor den Hintermann. Mit PTS geht dies nicht.
So, ich habe jetzt Dynavin mal direkt angeschrieben und werde abwarten, was als Antwort kommt.
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf ebay bin ich auf ein sehr interessantes Angebot Ihrer Firma gestoßen ( http://www.ebay.de/itm/181498766005?... )
und habe dazu einige Fragen:
Die Kamera auf ebay wird als CAM239 bezeichnet, gleichzeitig wird eine E-Zulassung beworben. Beim Vergleich mit dem gleichnamigen Produkt auf Ihrer Webseite fand ich jedoch den Hinweis „*Nicht erlaubt im Geltungsbereich der StVZO und ECE. Die Inbetriebnahme dieser Artikel ist nicht zulässig im Bereich der StVZO. Abgebildete und aufgeführte Artikel dienen nur zu Showzwecken und für den Motorsport!“
Wie ist dieser Unterschied zu erklären? – Handelt es sich bei dem auf ebay angebotenen Produkt um eine neuere Revision der Kamera - oder um einen Fehler bei der Produktbeschreibung?
Für den Fall, dass die Kamera tatsächlich eine E-Zulassung hat: Ist die entsprechende Nummer von außen sichtbar?
Eine letzte Frage bezieht sich auf die Installation der Kamera: Ist diese ohne Modifikation (Bohren….) des Fahrzeuges (E280, Bj 08, Limousine) möglich?
Ich freue mich auf Ihre Antworten und würde diese gerne – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – dem W211-Forum von Motor-Talk.de zugänglich machen, da ich Ihre Kamera in diesem gerade mit anderen Forenmitgliedern diskutiere.
Mit freundlichen Grüßen
...ich informiere euch natürlich über die Antwort bzw. poste sie hier, wenn die Firma einverstanden ist.
Zitat:
vergiss das mit dem Atennenband. Das habe ich auch mal bestellt und dann in den Mülleimer geworfen weil schon der Versuchsaufbau auf dem Tisch nicht funktioniert hat.
Schade, die Idee fand ich (als Laie) durchaus schlüssig, gerade weil es eine nahezu hundertprozentige horizontale Abdeckung bietet.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Dynavin MB-Cam 239? ...und ihrem Einbau?
Ich habe bereits einen sehr schönen, ausführlichen Bericht per PM erhalten, aber vielleicht weiß jemand noch Weiteres zu berichten?
Egal wie die Antwort zur Veröffentlichung lautet, das Produckt wird öffentlich beworben, diskutiert und die Antwort ist von öffentlichem Interesse. Sie dürfen der Veröffentlichung also gar nicht wiedersprechen.
Um ganz sicher zu gehen brauchst du dich ja nur auf das wesentliche zu beschränken, E-Nr. ja/nein, dies dürfte die meisten interessieren.
Weißt du eigentlich warum ich was von E-Nr. von außen lesbar geschrieben habe? Die E-Nr. an von außen sichbaren Teilen müssen ohne deren Demontage lesbar sein. Wenn man dazu die Motorhaube, Tür oder Kofferraumdeckel/-klappe öffnen muss, so ist dies zulässig, siehe Scheinwerfer und Rückleuchten am 211er.
Zitat:
Weißt du eigentlich warum ich was von E-Nr. von außen lesbar geschrieben habe? Die E-Nr. an von außen sichbaren Teilen müssen ohne deren Demontage lesbar sein. Wenn man dazu die Motorhaube, Tür oder Kofferraumdeckel/-klappe öffnen muss, so ist dies zulässig, siehe Scheinwerfer und Rückleuchten am 211er.
Wieder was gelernt!
So, anbei die Antwort der Firma Dynavin. Lest sie euch mal durch, ich finde sie seltsam, aber vielleicht fehlt mir auch nur das nötige Verständnis.
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
es gibt zwei verschiedene Zulassungen. Das Produkt hat eine E- Zulassung. Für das Kennzeichen jedoch braucht man eine „L-00 xxx“ E-Zulassung.
Zum Beispiel:
Sie können die Kamera überall in Ihrem Auto montieren, da diese eine E-Zulassung hat. Sobald Sie jedoch mit dieser Kamera die original Kennzeichenleuchte ersetzen möchten, dürften Sie dies laut StVO nicht tun, da die Kamera die „L-00 xxx“ E-Zulassung für die Kennzeichenleuchte nicht hat.
Wollen die mir mitteilen, dass ich ihre Kennzeichenbeleuchtungskamera überall anbringen kann, außer dem Ort für den sie vorgesehen ist: Der Kennzeichenbeleuchtung? - Das wäre natürlich ein phänomenaler Schwabenstreich.
Das grenzt ja schon an Betrug oder vortäuschung falscher Tatsachen oder wie auch immer die richtige Bezeichnung ist!
Also einfach ausgedrückt, die Kamera hat eine E-Nr. aber die ganze Einheit hat keine Zulassung als Kennzeichenleuchte!
Ist leider so wie ich vermutet hatte, die Lichtaustrittsfläche ist viel zu klein um das Kennzeichen flächig zu beleuchten.
Schade das ich kein Anwalt bin, dann würde ich denen sowas von die Hütte zuschei... äh ich meine natürlich mit rechtlichen Mitteln untersagen solche Anzeigen/Produktbeschreibungen abzulassen.
Zurück zum Thema/Problem, was hast du gegen ein 8er Loch hinter dem Kennzeichen? Wenn es ordentlich gemacht wird, dann brauchst du keine Angst vor eindringendem Wasser oder Rost zu haben. Ich finde die Kennzeichenkameras zwar nicht schön, aber beim W211 scheint es mir die günstigste Lösung zu sein.
Die schönste geht nur bei 211ern ohne Keyless und bei der Limo mit höheren Kosten.
Also, für welches Herzblatt entscheidest du dich?
Gruß
MiReu
Zitat:
@ruebly schrieb am 17. März 2016 um 10:44:32 Uhr:
Wollen die mir mitteilen, dass ich ihre Kennzeichenbeleuchtungskamera überall anbringen kann, außer dem Ort für den sie vorgesehen ist: Der Kennzeichenbeleuchtung?
Jepp, genau... da haben die aber einen echten Märchenerzähler im Verkauf... hola!!!
Habe dann mal recht freundlich nach gefragt, getreu dem Motto "Bin ich blöd oder werde ich nur dafür verkauft?"
Zitat:
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider verstehe ich als Laie diese Angaben vermutlich nicht richtig:
a) Bedeutet das, dass ich Ihre Kennzeichenbeleuchtungskamera überall an meinem Wagen anbringen kann, außer an dem Ort für den sie vorgesehen ist: Die Kennzeichenleuchte
oder
b) Bedeutet das, dass ich Ihre Kennzeichenbeleuchtungskamera an der Kennzeichenbeleuchtung anbringen kann, sofern ich die originale Beleuchtungseinheit (Leuchtmittel usw.) erhalte und die Kamera nur zusätzlich montiere.
...und erhielt prompt folgende Antwort
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXX,
theoretisch haben Sie mit Ihrer ersten Aussage (a) recht. Eine Kamera braucht zwei Zulassungen, einmal für die Kamera selbst und einmal für die Kennzeichenleuchte.
Die MB Cam239 hat eine E-Zulassung für die Kamera und darf -offiziell- nicht an der original Kennzeichenleuchte angebracht werden, da die Zulassung für die Kennzeichenleuchte fehlt.
Falls Sie hierzu noch Fragen haben, dürfen Sie uns auch gerne anrufen, der Techniker kann Ihnen das bestimmt etwas genauer erklären.
Damit stehe ich also wieder am Anfang. Ich vermute, dass mir Dynavin im Fall einer Stilllegung des Fahrzeugs durch die Behörden oder bei einem Unfall mit Personenschaden meine Nerven noch meinen Reparatur die möglicherweise lebenslangen Unterhaltskosten erstatten wird, wenn die Versicherung nicht einspringt.
Zitat:
Zurück zum Thema/Problem, was hast du gegen ein 8er Loch hinter dem Kennzeichen? Wenn es ordentlich gemacht wird, dann brauchst du keine Angst vor eindringendem Wasser oder Rost zu haben. Ich finde die Kennzeichenkameras zwar nicht schön, aber beim W211 scheint es mir die günstigste Lösung zu sein.
Hauptsächlich die fehlende Rückrüstbarkeit und große Zweifel, was meine handwerklichen Fähigkeiten angeht, wenn ich ehrlich sein soll ;-).