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Erfahrungen mit TÜV Süd (Gutachten zum Fzg Zustand), zweifelhaftes Gutachten

Themenstarteram 10. Januar 2019 um 8:41

Guten Morgen,

ich mache hier mal ein neues Thema zum TÜV Süd auf.

Ich habe einen Neuwagen nach 8 Monaten aufgrund von Mängeln die nicht repariert werden konnten, zurück gegeben.

Zurück gegeben wurde ein unbeschädigtes Fahrzeug, durch Zeugen beweisbar. 4 Tage nach der Rückgabe wurde ein Gutachten vom TÜV Süd, Herrn D. erstellt. In den 4 Tagen bis zum Gutachten wurden Arbeiten am Fzg ausgeführt.

Auftragsgrund: Leasing, schon mal falsch, richtig, Rücktritt vom Kaufvertrag.

Es wird ein Kennzeichen XX YY 000 im Gutachten angegeben, zu dem Zeitpunkt waren am Fzg keine Kennzeichen montiert, der PKW still gelegt. Auf den Bildern sind keine Kennzeichen sichtbar (da eben abgemeldet).

Sand aus einem Strandhandtuch auf der Rückbank, Sand auf der Fußmatte links sowie 2 Flecken 5 cm Ø wurden mit 100 € Schadenhöhe (oder Aufwand?) im Gutachten notiert.

An der linken vorderen Tür und dem Stoßfänger befinden sich angeblich Schrammen. Diese sind auf den Übersichtsbbildern nicht erkennbar, lediglich auf Detailfotos.

Auf einem Detailfoto befinden sich merkwürdige, undefinierbare, sichtbare Schleier, Verschmutzungen, eine Rostbrühe, Flugrost (?)die vermuten lassen, dass diese Beschädigungen nicht zu dem Fzg passen.

Die Schadenhöhe wird mit knapp 1 000 € beziffert.

Dem Gutachter scheint die Reparaturmethode Smart Repair unbekannt zu sein, zumal (sofern es sich um eine Leasingrücknahme handeln würde) die Leasinggesellschaft in ihren Vorgaben ausdrücklich Smart Repair angibt und darüber hinaus auch nur einen anteiligen Kostenersatz des Leasingnehmers fordert.

Anzumerken ist, dass im Falle einer Rückgabe nach Rücktritt vom Kaufvertrag der Verkäufer nach § 346 BGB Verschlechterungen der Kaufsache hinzunehmen hat, es sei denn, der Käufer hat grob fahrlässig die Obhutspflicht(en) der Kaufsache verletzt.

Die Regelungen nach § 346 BGB dürften einem Kfz- Sachverständigen in dem Tätigkeitsfeld bekannt sein.

Dem Käufer hat demzufolge keine Kosten zu tragen, ungeachtet dessen wurden bei der Erstattung des Kaufpreises knapp 1 100 € einbehalten.

Alles deutet darauf hin das hier ein Gefälligkeitsgutachten erstellt wurde, dass die Werkstatt, der Händler dem Sachverständigen "diktiert" hat was man im Gutachten lesen möchte.

VG Thommi

Beste Antwort im Thema

Dazu müsste man mal wieder die Gegenseite hören.

Wenn ein Gutachter die Autonummer nicht vom Kennzeichen (das nicht mehr montiert war) abliest sondern den Papieren entnimmt, kann das ja nur ein Verbrecher sein. Dann noch Flecken auf den Sitzen monieren und Lackschäden per Detailfoto dokumentieren und das bei einem bereits 8 Monate alten Auto. Welche Beweise will man den noch. Eindeutig. Autohaus und Gutachter stecken unter einer Decke.

Glaskugel an: 8 Monate war der Kunde der Erbsenzähler und jetzt, bei der Rückgabe des Fahrzeugs, ist eben der Händler der Erbsenzähler. Du bestehst auf dein Recht und forderst eine Rückabwicklung und der Händler besteht auf sein Recht und erwartet ein Fahrzeug zurück, das bei gerade mal achtmonatiger Nutzung quasi wie neu sein sollte.

Wie immer bei MT, sind die bei der Fahrzeugrückgabe vorhandenen Schäden nicht erwähnenswerte Kleinigkeiten, während die selben Schäden beim Fahrzeugkauf natürlich nahe am wirtschaftlichen Totalschaden sind.

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und was erwartest Du jetzt von uns? Wir kennen ja das Auto nicht. Wenn Du beweisen kannst, dass die Mängel nicht bestanden (mit fachkundigen Zeugen bspw.), wirst Du Deine Restzahlung einklagen müssen.

Wenn die Schäden und Verschmutzungen tatsächlich vorhanden waren, kann der Gutachter diese nur wie beauftragt feststellen. Er kann nicht entscheiden, ob die Schäden bei Rücktritt wegen anderweitiger Mängel ersatzfähig sind, das ist eine Rechtsfrage. Diese Frage spielt sich alleine zwischen dir und dem Verkäufer /Leasinggeber ab.

Für die 1,1 k€-Klage wird es schwer werden einen Anwalt zu finden. Einmal drüber schimpfen ist leichter.

Themenstarteram 10. Januar 2019 um 9:11

Ich erwarte nichts, gebe hier nur meine Erfahrungen wieder.

@mick070, falsch. Ein Sachverständiger der täglich mit dieser Materie befasst ist sollte zum einen die Modalitäten der auftraggebenden Gesellschaften kennen, also Smart Repair wie auch die Bestimmungen und Gesetze, die bei einer Fahrzeugrückgabe maßgeblich anzuwenden sind.

Schäden mit konventionellen Methoden anzusetzen sind zum einen unseriös, zum anderen bei einer Fzg Rückgabe in keinster Weise gerechtfertigt.

Edit: Klage läuft.

VG Thommi

Vor einer Klage kommt ja erstmal der Einspruch gegen die einbehaltenen 1100 Euro. Erst wenn es da zu keiner Einigung (Begründung) kommt kann man überhaupt klagen.

Dem ist nicht so. ...

Dazu müsste man mal wieder die Gegenseite hören.

Wenn ein Gutachter die Autonummer nicht vom Kennzeichen (das nicht mehr montiert war) abliest sondern den Papieren entnimmt, kann das ja nur ein Verbrecher sein. Dann noch Flecken auf den Sitzen monieren und Lackschäden per Detailfoto dokumentieren und das bei einem bereits 8 Monate alten Auto. Welche Beweise will man den noch. Eindeutig. Autohaus und Gutachter stecken unter einer Decke.

Glaskugel an: 8 Monate war der Kunde der Erbsenzähler und jetzt, bei der Rückgabe des Fahrzeugs, ist eben der Händler der Erbsenzähler. Du bestehst auf dein Recht und forderst eine Rückabwicklung und der Händler besteht auf sein Recht und erwartet ein Fahrzeug zurück, das bei gerade mal achtmonatiger Nutzung quasi wie neu sein sollte.

Wie immer bei MT, sind die bei der Fahrzeugrückgabe vorhandenen Schäden nicht erwähnenswerte Kleinigkeiten, während die selben Schäden beim Fahrzeugkauf natürlich nahe am wirtschaftlichen Totalschaden sind.

Zitat:

@thommi11 schrieb am 10. Januar 2019 um 10:11:00 Uhr:

Ich erwarte nichts, gebe hier nur meine Erfahrungen wieder.

@mick070, falsch.

Ja wenn du meinst, dass sich ein SV über den Rahmen seines Auftrags hinwegsetzen kann (kennst du den konkreten Auftrag?) ist ja alles gut.

Mach mal schön ohne mich weiter, bei deiner "Aufklärungsarbeit", die an Rufschädigung grenzt.

Es wurde ja schon so Einiges geschrieben, aber deine Frage ist eigentlich schnell beantwortet. Wenn du 100% belegen kannst das die Schäden am Fahrzeug bei der Übergabe nicht vorhanden waren, ist es erst mal unerheblich was der Gutachter sagt. In diesem Falle würde ich Strafanzeige stellen denn das wäre ja Betrug und dafür interessiert sich der Staatsanwalt. Aber wie schon geschrieben hast bist du auf dem rechtlichen Schritt. Ich wünsche dir viel Erfolg, es kann hart werden, ein ehemaliger Kollege hatte so ein Ding vor ca. 8 Jahren und erst in der zweiten Runde sein volles Recht bekommen. Allerdings war das Fahrzeug erst 3 Monate alt.

Themenstarteram 10. Januar 2019 um 10:57

Erstens: Der Kunde war nicht 8 Monate der Erbsenzähler. Der ist sogar mehr als 50 Tage ohne Ersatzewagen zu Fuß gegangen weil der Hersteller einen Fehlereintrag in der Distanzregelung nicht reparieren konnte oder wollte.

Dieser erbsenzählende Kunde hat das Auto schon mit verschmutzten Türverkleidungen und Sitzbeügen übernommen. Der Serviceberater verkündete bei der ersten Reparatur im Beisein 3. wortwörtlich: Da brauchen wir garnicht anfangen. Da hat sich der erbsenzählende Kunde am nächsten tag ´nen feuchten Lappen geschnappt und das sauber gemacht, sich danach über die äußerst empfindlichen Polster geärgert.

Und der erbsenzählende Kunde hatte einen Vertrag direkt mit dem Hersteller und nicht mit dem ausliefernden Betrieb. Dieser erbsenzählende Kunde hat lediglich ein lt Garantieverstrechen ein mängelfreies Fzg haben wollen. Und dieser erbsenzählende Kunde hat selbstredend gegen den Einbehalt Widerspruch erhoben so das der direkten Klage nichts im Weg steht.

VG Thommi

Immer wieder schade, dass man in einem Internetforum in der Regel nie die Meinung der anderen Seite zu lesen kriegt, also in diesem Fall VW-Konzern, Autohaus, Sachverständiger.

Sand auf der Rücksitzbank und Fußmatte, Flecken im Sitz bei dem jungen Auto:

Die Fahrzeuge müssen eine äußerliche

Grundreinigung mit anschließender Trocknung

erfahren haben und innen gesäubert

sein.

Das sind deine Vertragsbedingungen. Hättest du dich mal daran gehalten und vorher ausgesaugt und Flecken weggemacht hättest du 100€ gespart. ;)

Bleib beim Thema mal sachlich. Der Gutachter bewertet das Fahrzeug schlicht zu dem Zeitpunkt und in dem Zustand wie es ihm vorgestellt wird. Ob der Kratzer von dir, vom Autohaus, gestern oder vor Rückgabe entstanden ist weiß er nicht. Er hat nichts weiter zu tun als Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (hat er nach deiner Aussage getan) und zu beziffern.

Ob Smart-Repair, konventionelle Reparatur, Abwertung oder nicht hängt von den Schäden ab. Es gibt 3 Kategorien, Schäden die nicht berechnet werden, übermäßige Gebrauchsspuren die abgewertet berechnet werden und Beschädigungen die voll berechnet werden.

Ob Smart-Repair geht hängt von der Stelle der Schäden, vom Lack usw.. ab. Kleine Kratzer unten an einer Stoßstange kann man gut mit Smart-Repair beseitigen, Kratzer auf einer Fläche wie einer Tür eher nicht ohne dass man in der Spiegelung sehen kann wo nachlackiert wurde.

Da laut deiner eigenen Aussage alle Schäden durch Detailfotos belegt wurden hat der Sachverständige soweit man das nach deinen Ausführungen alleine sagen kann saubere Arbeit gemacht.

Was du jetzt mit Händler und Hersteller auf der juristischen Ebene klären willst/musst ist eine ganz andere Baustelle. Eine Behauptung dass die dokumentierten Schäden und Flecken bei Rückgabe nicht da waren wirst du beweisen müssen. Für den Rest ist dein Anwalt und nicht das Forum hier Ansprechpartner.

Meine Erfahrungen mit dem TÜV Süd bei der Erstellung von Schadensgutachten sind positiv, der Sachverständige hat sauber, genau und mit Sachverstand gearbeitet.

In so einer angespannten Situation, wenn ich als zurückgebender Kunde weiß, es wird zu einem Gutachten kommen... dann bin ich zum Termin mit dem Gutachter anwesend. Es ist ja schließlich von der anderen Seite auch jemand da, der TÜV-ler steht ja nicht Nachts alleine in der Werkstatt des Autohauses / Händlers, oder? Wenn der Verkäufer dabei ist, bin ich auch dabei und schon wird das ein ganz entspannter Termin bei dem man auf sachlicher Ebene seine Sichtweise vorbringen kann. Das die "Karre" zurück geht, ist zu dem Zeitpunkt ja schon durch, dass brisante Thema schürt ja da keine Emotionen mehr und hat ferner mit dem Gutachter / mit dem Gutachten nichts zu tun. Da geht ja rein um den Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Rückgabe und nicht mehr um den "irreparablen" Defekt / Mangel.

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