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Erhebliche Mängel laut TÜV, bitte um Rat

BMW 3er E36
Themenstarteram 18. April 2012 um 11:30

Hallo zusammen. Ich bin neu hier und brauche mal euren Rat.

Folgendes: Ich fahre ein BMW 316i Bj. 1996

Letztes Jahr haben wir schon mal die Querlenklager, Domlager, Stoßdämpfer und noch Koppelstange Pendelstütze Stabilisator vorne gewechselt. Danach war ich nicht mehr in ner Werkstatt.

Heute war ich beim Tüv, der stellte folgendes fest:

- Führungsgelenk vorne re unten, erhebliches Spiel

- Spurstangengelenk (Kopf) vorne li Lagerung erhebliches Spiel

- Bremsleitung hinten li oben über dem Tank stark korrodiert

- Motor verölt, reinigen ggf. abdichten

- Getriebe stark verölt

- Differential hinten undicht

- Airbag Kontrolleuchte erlischt nicht

- ABV/ABS Kontrolleuchte ohne Funktion

- Begrenzungsleuchte li ohne Funktion

Also mit den Kontrolleuchten das weiß ich, da ist ein Fehler drin da wir den Tacho ausgebaut hatten und blaue Leuchtdioden rein geschweißt haben und beim Einbau denke ich hat sich in der Elektronik ein Fehler eingehanst, will aber eh nen neuen Tacho holen weil die Dioden als spinnen und ich auch nicht mehr die km dadurch sehe.

Habt ihr ne Ahnung was da für Kosten auf mich zukommen. Bin mir unsicher ob sich die Reparatur lohnt denn denke mein BMW hat nur noch nen Wert von 1000 Euro. Und da jetzt noch mal so viel rein stecken ich weiß ja nicht.

Danke schon mal im Voraus.

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34 Antworten
am 18. April 2012 um 11:48

Ich war letzte Woche da...

- Führungsgelenk vorne re unten, erhebliches Spiel

- Spurstangengelenk (Kopf) vorne li gebrochen

- Motor ölfeucht

- Differential hinten ölfeucht

Musste aber nur das Spurstangengelenk erneuern,

Kostenpunkt

30€ + 22€ Einbau

Nachtrag: Habe den gleichen 96er e36 316i compact

am 18. April 2012 um 11:52

Moin, bis auf die Begrenzungsleuchte hinten, kommen einige Kosten auf dich zu, welche bestimmt nicht unter 700 - 900 Euro liegen dürften ( hatte bei meinem Alten e39 520i fast genau den gleichen TÜV Bericht. Reparatur hätte 980 Euro gekostet ). Es sind ja auch alles verkehrstechnisch wichtige Dinge...

Versuchs zunächst mal bei nem andren TÜV-Prüfer, manche verlangen auch dass ein 16 Jahre altes Auto wie frisch aus der Produktionshalle da steht... Hatte mal ne ähnliche Liste, bin dann 3 Tage später zu nem andren Prüfer der hat nur gelacht "Na was hat der Herr xxx alles draufgekritzelt" und letztendlich musste ich nur die Tonnenfeder hinten ersetzen und bin durchn TÜV gekommen ;) die Punkte "Motor stark verölt" und "Getriebe verölt" hatte ich auch, beides nur leichtes schwitzen was laut dem anderen Prüfer "sogar für das Alter erstaunlich wenig ist" ;) und vieles anderes was völlig in Ordnung war!! Ist halt je nach Prüfer reine Schikane so eine HU...

am 18. April 2012 um 12:03

Alleine mit diesen beiden Punkten gibt dir ein TÜV Prüfer keinen TÜV:

- Airbag Kontrolleuchte erlischt nicht

- ABV/ABS Kontrolleuchte ohne Funktion

Hier solltest du mal den Fehlerspeicher auslesen lassen.

Hat er doch schon gesagt dass er das Tacho vermurkst hat und ein neues holt ;)

am 18. April 2012 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von O1li

Hat er doch schon gesagt dass er das Tacho vermurkst hat und ein neues holt ;)

:) huch, überlesen! Sorry!

Zitat:

Original geschrieben von Alietzi

Ich war letzte Woche da...

- Spurstangengelenk (Kopf) vorne li gebrochen

Wie bist Du überhaupt zum TÜV gekommen, mit so nem Schaden!? :eek:

Zitat:

Original geschrieben von Sindy83

- Airbag Kontrolleuchte erlischt nicht

Diese Problem solltest du in jedem Fall in einer Fachwerkstatt beheben lassen, und zwar aus folgendem Grund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

am 18. April 2012 um 13:45

Es ist gar nicht so sehr aufgefallen,

der Spurstangenkopf war gebrochen.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry08

Zitat:

Original geschrieben von Alietzi

Ich war letzte Woche da...

- Spurstangengelenk (Kopf) vorne li gebrochen

Wie bist Du überhaupt zum TÜV gekommen, mit so nem Schaden!? :eek:

Nicht schon wieder -.- Du suchst auch einmal täglich das Wort "Airbag" auf Motor-Talk und kippst Deine Meinung dazu rein, was? 's stimmt nämlich nicht 100%.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Und da liegt der Hund begraben: Es geht um den gewerblichen Umgang, um nichts sonst. Privat wird das nur heikel wenn jemand zu Schaden kommt, weil man mit seinen zwei linken Pfoten den Airbag vermurkst hat.

Nichts desto trotz empfehle ich nicht, am Airbag rumzufummeln: das Ding hat mächtig Wumms, da ist ne Hand schnell weg und schlimmeres.

Der zweite Punkt, der dagegen spricht: Beim E36 hatten sie mal Probleme mit den Kurzschlusskontakten in den Steckern. Wenn die Abgezogen werden, sollen die schließen und verhindern, dass man über statische Aufladung den Airbag zünden kann. Ob da wirklich alle betroffenen Stecker getauscht wurden, kann man nicht wissen. Also: Besser sein lassen.

Ein 16 Jahre altes Auto kann ja gar nicht so aussehen wie ein Neuwagen. Die meisten TÜV Prüfer berücksichtigen das. Haben die E36 mehr Tüv mängel als vergleichbare Autos anderer Marken? Siehe VW, Mercedes, Ford?

Zitat:

Original geschrieben von Wandlerautomatik

Nicht schon wieder -.- Du suchst auch einmal täglich das Wort "Airbag" auf Motor-Talk und kippst Deine Meinung dazu rein, was? 's stimmt nämlich nicht 100%.

Zitat:

Original geschrieben von Wandlerautomatik

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Und da liegt der Hund begraben: Es geht um den gewerblichen Umgang, um nichts sonst. Privat wird das nur heikel wenn jemand zu Schaden kommt, weil man mit seinen zwei linken Pfoten den Airbag vermurkst hat.

Nichts desto trotz empfehle ich nicht, am Airbag rumzufummeln: das Ding hat mächtig Wumms, da ist ne Hand schnell weg und schlimmeres.

Der zweite Punkt, der dagegen spricht: Beim E36 hatten sie mal Probleme mit den Kurzschlusskontakten in den Steckern. Wenn die Abgezogen werden, sollen die schließen und verhindern, dass man über statische Aufladung den Airbag zünden kann. Ob da wirklich alle betroffenen Stecker getauscht wurden, kann man nicht wissen. Also: Besser sein lassen.

Ja klar ist da Wumms dahinter, so ein Airbag muss ja in Bruchteilen von Sekunden auslösen. Ohne Sprengstoff geht das nicht. Ich würde da auch nicht dran rumfummeln.

Zitat:

Original geschrieben von Wandlerautomatik

Privat wird das nur heikel wenn jemand zu Schaden kommt, weil man mit seinen zwei linken Pfoten den Airbag vermurkst hat.

Heikel ist es beim privaten Basteln wegen dem fehlenden Versicherungsschutz grundsätzlich immer.

Zitat:

Original geschrieben von tdianzug

Zitat:

Original geschrieben von Wandlerautomatik

 

Nichts desto trotz empfehle ich nicht, am Airbag rumzufummeln: das Ding hat mächtig Wumms, da ist ne Hand schnell weg und schlimmeres.

Ja klar ist da Wumms dahinter, so ein Airbag muss ja in Bruchteilen von Sekunden auslösen. Ohne Sprengstoff geht das nicht. Ich würde da auch nicht dran rumfummeln.

Wozu Dein Vollzitat? Und was genau ist der Mehrwert Deiner Information zu meinem Beitrag? Das da Wumms dahinter ist, steht da schon.

PS @Drahkke: Und fehlender Versicherungsschutz ist ein Unterschied zu "verboten"

PPS: Es heißt wegen des fehlenden Versicherungsschutzes *SCNR*

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