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Erkennung Geschwindigkeitsbegrenzung
Hallo,
Die Erkennungsrate der Geschwindigkeitsschilder ist bei dem X5 nicht sehr gut. Gerade wenn die Begrenzungen durch Autobahnauffahrten aufgehoben werden, kommt das System durcheinander.
Löst sich das Problem mit einem Software und Kartenupdate?
Beste Antwort im Thema
Fahre schon tausende Kilometer mit dem System, ich würde sagen die Erkennungsrate von meinem liegt bei 98%
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37 Antworten
Fahre schon tausende Kilometer mit dem System, ich würde sagen die Erkennungsrate von meinem liegt bei 98%
Leider streut die Kamera vom Winkel sehr stark und je nach Modellreihe merkt man das erheblich...
noch schlimmer ist das wenn du im Fahrzeug für Tempolimits die "Automatische Übernahme" aktiviert hast sprich der Tempomat von 150 oder so auf 80 runterbremst weil Schild neben Hauptfahrbahn erkannt!
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass seit dem neuen X3 und entsprechend nachfolgende neue Modelle die Erkennung noch "empfindlicher" geworden ist!
Zitat:
@georgv72 schrieb am 11. Mai 2019 um 18:01:57 Uhr:
Gerade wenn die Begrenzungen durch Autobahnauffahrten aufgehoben werden, kommt das System durcheinander.
Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nicht durch Einmündungen, Kreuzungen oder Auffahrten aufgehoben.
Zitat:
Als Streckenverbot werden Geschwindigkeitsbeschränkungen (Zeichen 274) und Überholverbote (Zeichen 276/277) bezeichnet. Anders als Haltverbote enden diese Streckenverbote nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern erst mit einem Aufhebungszeichen (Zeichen 278 bis 282).
Bei einer Kombination des Streckenverbotes mit einem Gefahrenzeichen endet die Anordnung nur dann ohne weiteres nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich dies zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen folgt. Ein Aufhebungszeichen ist auch dann entbehrlich, wenn sich die Länge des Streckenverbotes unmittelbar aus einem Zusatzschild ergibt. Geschwindigkeitsbeschränkungen enden durch neue Zeichen 278 oder innerorts am Ortsausgangsschild.
Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer kein Tempo- oder Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert. Aus Gründen der Verkehrssicherheit fordert der ADAC deshalb die Wiederholung von Verkehrszeichen nach solchen Einmündungen und Kreuzungen, wo erfahrungsgemäß viele Ortsfremde unterwegs sind.
Vielleicht ein anderes Beispiel?
Eine zweispurige Schnellstraße (auf 120km/h begrenzt) teilt sich am Ende auf; die linke Fahrbahn geht geradeaus weiter als Landstraße mit 100km/h (dieses Schild steht vor der Teilung), die rechte Fahrbahn geht dann langsam weg in Richtung einer Kreuzung mit Ampel; daher steht nach der Teilung bei der rechten Fahrspur erst 80 und dann 60...
und das Fahrzeug sagt 80 und 60 wenn du links geradeaus weiter fährst!
Zitat:
@Madeson schrieb am 11. Mai 2019 um 18:08:49 Uhr:
Fahre schon tausende Kilometer mit dem System, ich würde sagen die Erkennungsrate von meinem liegt bei 98%
Jo, die Erkennung funktioniert bei mir eigentlich fast immer.
Wenn, dann sind es eher die Daten des Navigationssystems, welches versucht, schlauer zu sein.
Strecke zur Arbeit, Landstraße. Auf einem Teilabschnitt war die Höchstgeschwindigkeit 70, bis die Straße erneuert und begradigt worden ist.
Jetzt ist dort 100 erlaubt, keine Schilder zu sehen. Das System meint, man müsse dort 70 fahren und die Strecke sei sehr kurvig.
Eine Auffahrt mit Autobahnschild hebt Beschränkung auf
So ist es mir auch bekannt und der GLE hat es auch immer so interpretiert. Der BMW macht es nicht. Mit den Geschiwndigkeitshinweisen vom Navi ist es dann teilweise noch verwirrender, wenn sie nicht passen.
Zitat:
Jetzt ist dort 100 erlaubt, keine Schilder zu sehen
Woher weißt Du, dass dort Tempo 100 gilt ?
Welcher der dort angeführten Fälle erörtert das? Ich finde das nicht.
Woher weiss der Fahrer der auf eine Autobahn auffährt auf der generell keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, dass dort z.B. 120 km/h ist, wenn kein Schild dazu hinter der Auffahrt steht? Er muss annehmen dass die Fahrt frei ist und es gibt keine zwei Rechte auf der Autobahn.
Zitat:
@Luhpo79 schrieb am 16. Mai 2019 um 09:13:03 Uhr:
Zitat:
@georgv72 schrieb am 11. Mai 2019 um 18:01:57 Uhr:
Gerade wenn die Begrenzungen durch Autobahnauffahrten aufgehoben werden, kommt das System durcheinander.
Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nicht durch Einmündungen, Kreuzungen oder Auffahrten aufgehoben.
Zitat:
@Luhpo79 schrieb am 16. Mai 2019 um 09:13:03 Uhr:
Zitat:
Als Streckenverbot werden Geschwindigkeitsbeschränkungen (Zeichen 274) und Überholverbote (Zeichen 276/277) bezeichnet. Anders als Haltverbote enden diese Streckenverbote nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern erst mit einem Aufhebungszeichen (Zeichen 278 bis 282).
Bei einer Kombination des Streckenverbotes mit einem Gefahrenzeichen endet die Anordnung nur dann ohne weiteres nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich dies zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen folgt. Ein Aufhebungszeichen ist auch dann entbehrlich, wenn sich die Länge des Streckenverbotes unmittelbar aus einem Zusatzschild ergibt. Geschwindigkeitsbeschränkungen enden durch neue Zeichen 278 oder innerorts am Ortsausgangsschild.
Da Streckenverbote nicht nach jeder Einmündung wiederholt werden, kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer kein Tempo- oder Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert. Aus Gründen der Verkehrssicherheit fordert der ADAC deshalb die Wiederholung von Verkehrszeichen nach solchen Einmündungen und Kreuzungen, wo erfahrungsgemäß viele Ortsfremde unterwegs sind.
Du beschreibst genau eine Situation, die außerdem nur in Deutschland so ist.
In Österreich hebt das Autobahnschild bei Auffahrt jede Begrenzung auf und es gilt 130km/h (bis was anderes kommt).
Zitat:
@gde2011 schrieb am 17. Mai 2019 um 09:15:32 Uhr:
Du beschreibst genau eine Situation, die außerdem nur in Deutschland so ist.
In Österreich hebt das Autobahnschild bei Auffahrt jede Begrenzung auf und es gilt 130km/h (bis was anderes kommt).
Eigentlich beschreibt es genau das gleiche, denn es könnte auch in Österreich an der Stelle statt 130km/h nur 100km/h sein und dann? Dann fährt man auch, Geschwindigkeit aufgehoben (natürlich nur auf 130km/h) und wenn dann kein 100km/h kommt vor dem nächsten Blitzer ist man reif. Also die gleiche Situation. Der Unterschied ist nur die freigegebene Geschwindigkeit.
Es gilt ja grundsätzlich 130 nach Auffahrt mit AB Kennzeichnung (AT). Und wenn eine Beschränkung kommt muss diese auch per Schild angezeigt werden.
Wo bin ich jetzt verwirrt?
Zitat:
@B.Engel2013 schrieb am 17. Mai 2019 um 06:23:39 Uhr:
Zitat:
Jetzt ist dort 100 erlaubt, keine Schilder zu sehen
Woher weißt Du, dass dort Tempo 100 gilt ?
Weil die Straße dort startet und damit die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit außerorts gilt..
Du bist nirgends verwirrt, weil der Effekt in Deutschland identisch Österreich ist bzw. sein sollte. Und der Effekt heisst: Wenn nichts anderes explizit angegeben ist gilt die Generalnorm. Und die ist in Österreich eben 130 km/h und in Deutschland "keine Geschwindigkeitsbegrenzung". Es ist identisch. Der Widerspruch besteht darin, dass angeblich nach einer Auffahrt mit der Chance jemanden auf die Autobahn zu lassen, die Geschwindigkeitsbegrenzung gelten kann, die der Auffahrende nicht kennen kann, wenn sie ihm nicht angezeigt wird. Ich bin kein Jurist, aber das entbehrt für mich nur jeglicher Logik, sondern auch des gesunden Menschenverstandes. Mir erschliesst sich keine Argumentation, die dafür spräche- bisher.
Zitat:
@gde2011 schrieb am 17. Mai 2019 um 10:05:43 Uhr:
Es gilt ja grundsätzlich 130 nach Auffahrt mit AB Kennzeichnung (AT). Und wenn eine Beschränkung kommt muss diese auch per Schild angezeigt werden.
Wo bin ich jetzt verwirrt?