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Erneute TÜV Abnahme ?

Themenstarteram 7. Februar 2025 um 23:38

Servus,

ich habe auf einem Zug meine Teile eintragen lassen

Felgen, Fahrwerk und Distanzscheiben per Einzelabnahme.

Jetzt stelle mich mir folgende Frage:

Das Auto ist tiefer und breiter und 100% legal.

Wenn ich mir jetzt eine Frontlippe mit ABE kaufe und diese montiere, muss diese erneut vom Tüv abgenommen werden ?

Lg

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5 Antworten

Ich denke, wenn die Teile miteinander agieren, dann könnte es schwierig werden ohne Abnahme.

Z.B. eine Tieferlegung. Die kann ja jetzt legal sein, aber mit der Lippe unterschreitest du eventuell die zulässige Bodenfreiheit in Kombination.

Die ABE für die Frontlippe dürfte nur für ein unverändertes Kfz gelten. IVm anderen Änderungen muss sie abgenommen werden.

Steht aber in der ABE drin.

Ganz einfach: was steht in der ABE der Frontlippe?

Bezieht sie sich auf ein FZG im Serienzustand dann ja, dann muss die Kombi erneut begutachtet/eingetragen werden. Also lesen was in der ABE steht und im Zweifel die Grau-/Grün-/Rotkittel fragen. Nur die können dir eine sichere Auskunft geben, nicht das MT-Forum.

Eine ABE für Anbauteile an der Karosserie von außen ist zu 99% nur für ein serienmäßiges Kfz gültig, es sei denn die Teile sind von einem Hersteller und können in Kombination verbaut werden, z.B. Front- und Heck- oder Dachspoiler.

Hat ein Kumpel meines Sohnes schwarz auf weiß im Gutachten des TÜV Nord stehen, sein geliebtes Tuning Objekt wurde letzten August u.a. wegen erloschenen ABEs stillgelegt.

 

Gruß

Andre

Wenn der TE die ABE oder wenigstens die KBA-Nummer hier einstellen würde könnte wir ihm ja beim Lesen helfen ;)

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