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erneuter Schaden an bereits vorher ausbezahlter Stelle

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 7:41

Hallo Community,

vorab vielen Dank für die Unterstützung.

vor einem Jahr hatte ich einen Parkschaden an der Stoßstange. Die Versicherung des Unfallverursachers hat diesen auch reguliert. Ich hab ihn allerdings ausbezahlen lassen und nicht repariert (2 kleine Dellen mittig).

Gestern wurde mein Auto wieder beim ausparken an der Stoßstange beschädigt (große Kratzer hinten links).

Da der Verursacher weitergefahren ist (vermutlich nicht bemerkt), ich jedoch das Kennzeichen dank eines Zeugen habe, bin ich heute zur Polizei. Diese bittet mich nun einen Kostenvoranschlag einzuholen, womit ich auch schon bei der Fragestellung bin:

Wie läuft das jetzt ab, da ich ja bereits einmal das Geld für eine neue Stoßstange bekommen habe, dieses jedoch auszahlen und nicht in der Werkstatt reparieren habe lassen?

Zahlt da die Versicherung des jetzigen Unfallverursachers überhaupt?

Wie würdet ihr hier vorgehen?

Die Schäden sind zwar nicht zu vergleichen, befinden sich jedoch beide an der Stoßstange.

Wenn ich noch wichtige Angaben zur Beantwortung der Frage vergessen habe, bitte Bescheid geben.

besten Dank

Gruß

Kim

Beste Antwort im Thema

Wenn für den Altschaden bereits eine komplette Stoßstange bezahlt worden ist, dann hat die HP des Erstschadens hier evtl. noch die USt auszutüten, sofern sie bei der Reparatur nun anfällt. Der Zweitschaden ist kein ersatzfähiger Schaden. Bereits die Strafanzeige erstattet zu haben und den Schaden mit dem KVA zu beziffern, könnte eine Straftat darstellen.

Es läuft - ob nun gewollt oder nicht ist erst mal egal - auf eine Anleitung zum Betrug hinaus ...

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Zitat:

@Kimahri123 schrieb am 3. Mai 2019 um 09:41:25 Uhr:

Zahlt da die Versicherung des jetzigen Unfallverursachers überhaupt?

Wenn es zufällig die selbe ist sicher nicht.

Gruß Metalhead

Der TE hat das Geld für eine neue Stoßstange bereits erhalten.

Worin besteht nunmehr der wirtschaftlich messbare Mehrschaden?

Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Mai 2019 um 09:47:32 Uhr:

Der TE hat das Geld für eine neue Stoßstange bereits erhalten.

Worin besteht nunmehr der wirtschaftlich messbare Mehrschaden?

Gibt keinen. Allenfalls fällt jetzt die Mehrwertsteuer an wenn die jetzt wirklich getauscht werden sollte.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 8:20

Das macht absolut Sinn, so habe ich mir das auch gedacht.

Allerdings habe ich gerade noch folgendes gelesen:

Zitat:

Ein früherer Schaden in einem Bereich, der eindeutig außerhalb der neuen Schadenszone liegt, darf bei der Ermittlung der Reparaturkosten keine Rolle spielen, unabhängig davon, ob der Vorschaden beseitigt ist oder nicht.

Quelle: https://www.anwalt.de/.../...ehrsunfaellen-mit-vorschaeden_128350.html

So 100%ig schlau werde ich daraus nicht...

Gruß

Kim

Zitat:

@Kimahri123 schrieb am 3. Mai 2019 um 10:20:18 Uhr:

Ein früherer Schaden in einem Bereich, der eindeutig außerhalb der neuen Schadenszone liegt, darf bei der Ermittlung der Reparaturkosten keine Rolle spielen, unabhängig davon, ob der Vorschaden beseitigt ist oder nicht.

Er liegt aber im selben Bereich (Stosstange ist ja ein Teil wenn es nicht einmal die Vordere und das andere mal die Hintere war).

Gruß Metalhead

Der TE sollte sich überlegen was er einem Geschädigten, im so einem Falle des Eigenverschuldens zahlen würde.

Wenn beide Schäden klar als Einzelschaden erkennbar sind hast du Anspruch auf volle Erstattung des neuerlichen Schadens auch mit Neuteilen.

 

Wenn der neuerliche Schaden gutachterlich nur mit einer neuen Stoßstange zu ersetzen wäre hast du darauf Anspruch, unter möglicher Anrechnung Neu für alt.

 

Wenn der neue Schaden nur in Verbindung mit dem alten Schaden eine Erneuerung der Stoßstange nötig machen würde, hast du auch Anspruch auf eine vollständige Reparatur müsstest Dir aber den Altschaden anrechnen lassen lassen.

 

Wenn der neuerliche Schaden gutachterlich ohne Neuteile zu reparieren ist bekommst du auch nur die Reparatur des neuen Schadens bezahlt, wenn dabei zwangsläufig der Altschaden mit in Stand gesetzt wird (Lackierung statt Beilackierung) bekommst Du einen Abzug.

 

Vorgehensweise: Der gegn. Versicherung eine Schadensanzeige senden und um einen Gutachter bitten. Bei Fragen den Vorschaden nicht verschweigen. Dann machst Du alles richtig.

 

@metalhead78

Auch dieselbe Versicherung wird den neuerlichen Schaden ersetzen. Neues Schadenereignis- Zeit, Ort, Verursacher und Beschädigung.

Schadenserweiterung ist das Stichwort.

Ist beim ersten Schaden der Stoßfänger auszutauschen, wird bei einem weiteren Schaden nicht reguliert, da keine Schadenserweiterung eingetreten ist.

Steht auch so in deinem verlinkten Beitrag:

Ein früherer Schaden in einem Bereich, der eindeutig außerhalb der neuen Schadenszone liegt, darf bei der Ermittlung der Reparaturkosten keine Rolle spielen, unabhängig davon, ob der Vorschaden beseitigt ist oder nicht.

Problematischer sind die sogenannten „Überdeckungsfälle“. Das sind die Fälle, in denen es bereits im selben Bereich zu Vorschäden gekommen ist. Um hier den vollen Reparaturersatz zu erhalten, muss der Geschädigte nachweisen, dass der geltend gemachte Schaden auf das behauptete Unfallereignis zurückzuführen ist bzw. dass die Schäden aus dem Vorunfall fachgerecht repariert worden sind.

Fahre zu einem Gutachter deiner Wahl, er wird wissen was zu tun ist.

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 8:43

Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mal eine Gutachter fragen.

Mir stellt sich aktuell noch die Frage was eine "Schadenszone" ist. Ist es ein Bauteil, in dem Fall die Stoßstange, oder ein Bereich der Stoßstange...?

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 3. Mai 2019 um 10:31:49 Uhr:

Vorgehensweise: Der gegn. Versicherung eine Schadensanzeige senden und um einen Gutachter bitten. Bei Fragen den Vorschaden nicht verschweigen. Dann machst Du alles richtig.

Es gibt keinen Grund die gegnerische Versicherung um sein Recht zu bitten. Es gibt ebenfalls keinen Grund einen vom Schädiger ausgesuchten Gutachter auszuwählen. Wer die Musik bestellt...

Darüber hinaus würde ich persönlich bei Schadensfällen mit solchem "Extrazündstoff" von Beginn an einen Anwalt meine Interessen vertreten lassen. Just my 2 Cents.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. Mai 2019 um 09:58:52 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 3. Mai 2019 um 09:47:32 Uhr:

Der TE hat das Geld für eine neue Stoßstange bereits erhalten.

Worin besteht nunmehr der wirtschaftlich messbare Mehrschaden?

Gibt keinen. Allenfalls fällt jetzt die Mehrwertsteuer an wenn die jetzt wirklich getauscht werden sollte.

Gruß Metalhead

Das ist pauschal quatsch.

 

Wenn für den Altschaden bereits eine komplette Stoßstange bezahlt worden ist, dann hat die HP des Erstschadens hier evtl. noch die USt auszutüten, sofern sie bei der Reparatur nun anfällt. Der Zweitschaden ist kein ersatzfähiger Schaden. Bereits die Strafanzeige erstattet zu haben und den Schaden mit dem KVA zu beziffern, könnte eine Straftat darstellen.

Es läuft - ob nun gewollt oder nicht ist erst mal egal - auf eine Anleitung zum Betrug hinaus ...

das eine waren 2 kleine Dellen.. (subjektiv tolerierbar :D )

und nun ist ein erheblich auffälligerer Kratzer dazu gekommen.

Ich würde zunächst mal mit dem Wagen in eine Werkstatt fahren und dort gezielt nachfragen; .

Und alleine aufgrund der Tatsache das der Andere abgehauen ist würde ich deinen Schaden geltend machen!

Dann sollen sie nur den Kratzer rausmachen und die Dellen drinn lassen---wie vorher auch :D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Mai 2019 um 10:46:00 Uhr:

Wenn für den Altschaden bereits eine komplette Stoßstange bezahlt worden ist, dann hat die HP des Erstschadens hier evtl. noch die USt auszutüten, sofern sie bei der Reparatur nun anfällt. Der Zweitschaden ist kein ersatzfähiger Schaden. Bereits die Strafanzeige erstattet zu haben und den Schaden mit dem KVA zu beziffern, könnte eine Straftat darstellen.

Es läuft - ob nun gewollt oder nicht ist erst mal egal - auf eine Anleitung zum Betrug hinaus ...

Hallo Paul;

mir als Laie erscheint das aber unfair!

Der Verursacher ist abgehauen ohne genau zu wissen das es einen abgerechneten Vorschaden gab !

Das ist und bleibt Unfallflucht---und gehört gnadenlos bestraft!

Wenn ich eine kleine Delle habe , dann hat doch zumindest hierzulande niemand das Recht mir noch einen langen Kratzer ungestraft dazu zu machen.... .:eek::rolleyes:

Zudem könnte ja hinter dem Stoßfänger noch mehr beschädigt sein !

 

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 3. Mai 2019 um 10:49:02 Uhr:

das eine waren 2 kleine Dellen.. (subjektiv tolerierbar :D )

und nun ist ein erheblich auffälligerer Kratzer dazu gekommen.

es wurde beim ersten Schaden bereits ein neuer Stoßfänger in Ansatz gebracht!

Völlig Banane, ob der Schaden an diesem Bauteil nun stärker bzw. eine Erweiterung eingetreten ist.

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