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Erneuter Unfall bei nicht reparierter Vorschaden und Schadenrückkauf
Hallo allerseits,
ich bin neu hier und bitte daher um Nachsicht...
Die Forums-Suche habe ich schon benutzt und habe zwar viele ähnliche, aber doch nichts passendes zu meinen speziellen Fall gefunden:
Ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall diesen Winter bei dem ich zu schnell um eine abschüssige Kurve gefahren bin und eine Lampe am Straßenrand mit meiner Stoßstange geknutscht habe.
Dieser Schaden wurde von der Polizei aufgenommen und nachdem ich ihn meiner Vollkaskoversicherung gemeldet habe, wurde mir ein Gutachter vorbeigeschickt, der die Reperaturkosten meines Wagens auf ungefähr 2500 Euro bezifferte (der Lampe ist nix passiert) .
Nachdem ich mir ausrechnen hab lassen, um wieviel meine Beiträge nach Höherstufung in der Versicherung steigen würden, habe ich die Möglichkeit eines Schadenrückkaufs in Anspruch genommen. Dadurch wurde der Schaden so behandelt als wäre er nie geschehen und meine Versicherungsbeiträge stiegen nicht...
Jetzt ist mir blöderweise bevor ich den Schaden repariert haben lasse erneut ein Auffahrunfall passiert, bei dem ich ebenfalls selbstverschuldet war. Zufälligerweise bin ich dabei mit der Stoßstange an fast der selben Stelle aufgeprallt wie beim ersten Unfall, zusätzlich ist aber auch das Licht noch kaputt gegangen.
Nun möchte ich die Versicherung in Anspruch nehmen, da sich ein Rückkauf diesmal wahrscheinlich nicht lohnt...
Meine Frage daher, wird mir der Vorschaden (vom Gutachter gesehen) vom ersten Unfall abgezogen?
Wie ist das korrekte Procedere? Ich möchte nicht bescheißen, aber ich würde gern meine Rechte kennen, bevor ich irgendetwas unüberlegtes tue...
Beste Antwort im Thema
ja mir scheinen 2500€ für ein Schadenrückkauf in der Kasko auch sehr hoch; aber gut anderes Thema.
Kaputter als kaputt geht nicht. Der Vorschaden wird angerechnet.
Ich würde es so probieren, dass der alte Schaden wieder geöffnet wird und das Auto repariert wird unter Berücksichtigung von zwei Selbstbehalten und zwei Schadenbelastungen. Ist für alle Beteiligten wohl das sinnvollste, als anzufangen herumzuklamüstern welcher Schaden zu welchem Schadenfall gehört.
gruß
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13 Antworten
Hi,
der Vorschaden wird abgezogen und nur der zusätzliche Schaden bezahlt.
Gruß Tobias
Hast du den ersten Schaden fiktiv abgerechnet und dann zurückgekauft oder wie soll ich das verstehen.
ja mir scheinen 2500€ für ein Schadenrückkauf in der Kasko auch sehr hoch; aber gut anderes Thema.
Kaputter als kaputt geht nicht. Der Vorschaden wird angerechnet.
Ich würde es so probieren, dass der alte Schaden wieder geöffnet wird und das Auto repariert wird unter Berücksichtigung von zwei Selbstbehalten und zwei Schadenbelastungen. Ist für alle Beteiligten wohl das sinnvollste, als anzufangen herumzuklamüstern welcher Schaden zu welchem Schadenfall gehört.
gruß
Zitat:
@Oetteken schrieb am 7. August 2015 um 14:04:09 Uhr:
Hast du den ersten Schaden fiktiv abgerechnet und dann zurückgekauft oder wie soll ich das verstehen.
Ich weiß nicht was du unter fiktiv abgerechnet verstehst, aber es floß kein Geld von der Versicherung zu mir und zurück, wenn du das meinst... Es war wie gesagt nur der Gutachter von der Versicherung da und der hat dann den Schaden in Euro angegeben... Schadenrückkauf bedeutet ja nur, dass ich der Versicherung den Schaden erstattet habe... hätte mir die Versicherung bereits das Geld überwiesen, hätte ich es dann zurücküberweisen müssen...
Zitat:
ja mir scheinen 2500€ für ein Schadenrückkauf in der Kasko auch sehr hoch; aber gut anderes Thema.
naja, es war sehr knapp kalkuliert... über das Jahr hinweggesehen, wäre man mit einem Schadenrückkauf günstiger weggekommen, da die Beiträge deutlich gestiegen wären....
Zitat:
Ich würde es so probieren, dass der alte Schaden wieder geöffnet wird und das Auto repariert wird unter Berücksichtigung von zwei Selbstbehalten und zwei Schadenbelastungen. Ist für alle Beteiligten wohl das sinnvollste, als anzufangen herumzuklamüstern welcher Schaden zu welchem Schadenfall gehört.
Ich denke auch, dass es schwierig wird den einen Schaden vom anderen zu Unterscheiden... wobei ich befürchte, dass die Versischerung nochmal einen Gutachter vorbeischicken wird und dann einfach den alten Schaden vom neuen abzieht...
Du meinst, man könnte den alten Schaden doch noch über die Versicherung abwickeln lassen, also den Schadenrückkauf sozusagen wieder rückgängig machen?? ... ich würde dann aber zweimal hochgestuft werden, was jetzt wahrscheinlich eh schon wurst ist...
Sollte gehen. Einfach mal anrufen. Der Anspruch aus dem Kaskovertrag verjährt ja auch erst nach drei Jahren.
Jetzt solltest Du aufpassen mit dem Betriff Schadenrückkauf.
Ursprünglicherweise kommt der Begriff aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier wird dem VN in der Regel eine Rückkaufsfrist von 6 Monate gewährt. Ich meine diese Regelung ist gesetzlich geregelt auf Grund des Direktanspruchs. Dies führt aber jetzt zu weit und ist auch nicht Thema. Gemeint ist jedensfall die Bezahlung der Schadenaufwendungen (nicht Kosten), die der Versicherer an den Geschädigäten vorgenommen hat. Man bezahlt die Schadenaufwendungen an den Versicherer und der Vertrag wird bzgl. des SFR so gestellt, als gäbe es keinen Schaden.
Analog ist es für die Kasko zu verstehen, nur dass es hier keine (explizite) Frist zum Schadenrückkauf gibt, da der Anspruch so oder so besteht. Wenn Du also die Kasko garnicht erst in Anspruch genommen hast, dann ist es auch kein Schadenrückkauf; es ist halt ein Schaden, der gemeldet und wieder (ohne Zahlung) geschlossen wurde.
Die Erklärung erfolgt, weil das sonst zu inhaltlichen Missverständnissen führt (wie man sieht :-) )
Es ist nicht meine Absicht hier den Oberlehrer zu spielen!
Das erscheint mir alles etwas merkwürdig.
Du hast an deinem Fahrzeug einen Schaden von 2.500 € und der Lampe soll nichts passiert sein.
Wie auch immer, fiktive Abrechnung bedeutet, dass du den Schaden nicht reparierst, aber trotzdem Geld von der Versicherung bekommst.
Sodann ist mein Kenntnisstand, dass ein Schadenrückkauf in der Kaskoversicherung i. d. R. nicht möglich ist.
Lasse mich diesbezüglich aber gerne belehren, wenn dem nicht so sein sollte.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. August 2015 um 21:08:12 Uhr:
Das erscheint mir alles etwas merkwürdig.
Du hast an deinem Fahrzeug einen Schaden von 2.500 € und der Lampe soll nichts passiert sein.
Ich bin kein Gutachter, aber es handelt sich um einen Neuwagen und die Stoßstange müsste komplett ersetzt werden, sowie auch die Motorhaube. Und die Lampe ist jetzt auch kaputt, schätze also es kommt noch ein tausender drauf... Beim 1er BMW gibts anscheinend nicht mehr die Möglichkeit nur das kaputte Glas der Lampe auszutauschen, sondern man muss die Lampe als Ganzes austauschen...
Zitat:
Sodann ist mein Kenntnisstand, dass ein Schadenrückkauf in der Kaskoversicherung i. d. R. nicht möglich ist.
Lasse mich diesbezüglich aber gerne belehren, wenn dem nicht so sein sollte.
Ich habe kein Geld von der Versicherung bekommen. Mittlererweile ist ein Schadenrückkauf in vielen Kaskoversicherungen möglich... in der kfZ-Haftpflichtversicherungen ist er generell immer möglich!
weiter Infos hier
Danke schon mal an die bisherigen Antworter!
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. August 2015 um 21:08:12 Uhr:
Sodann ist mein Kenntnisstand, dass ein Schadenrückkauf in der Kaskoversicherung i. d. R. nicht möglich ist.
Lasse mich diesbezüglich aber gerne belehren, wenn dem nicht so sein sollte.
doch das geht.
aber wer macht schon im Breitengeschäft.
Das spiel der schadenmeldung kann ich mir doch gleich sparen (im Gegensatz zur KH, da habe ich ja ggf. keine Wahl)
in Praxi wird die Option nur im GroKu Bereich missbraucht. Es werden ein zwei Kleinschäden zusammengesucht, um die Renta gerade marginal unter die "Wunschrenta" zu drücken und damit über den gesamten Fuhrpark eine Besserstellung für das nächste Jahr zu erzielen.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. August 2015 um 21:08:12 Uhr:
Sodann ist mein Kenntnisstand, dass ein Schadenrückkauf in der Kaskoversicherung i. d. R. nicht möglich ist.
Lasse mich diesbezüglich aber gerne belehren, wenn dem nicht so sein sollte.
Nein, in der Regel ist es nicht so.
Der Rückkauf wird aber sehr oft in den Basis-Tarifen ausgeschlossen, warum auch immer.
Bestimmt eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu Gunsten der Gesellschaften.
Mein Kenntnisstand beruht auf eigener Erfahrung, ist aber schon lange her.
Die Versicherung, ich glaube es war die A + M, hat damals die Rückabwicklung abgelehnt und ich musste diesbezüglich Schadenersatz beim Unfallgegner einfordern.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. August 2015 um 22:26:28 Uhr:
Mein Kenntnisstand beruht auf eigener Erfahrung, ist aber schon lange her.
Auf diese Erfahrung kannst Du dich heute nicht mehr verlassen.
Denn die Tarife mit ihren unterschiedlichen Merkmalen ändern sich heute "fast täglich".
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 9. August 2015 um 21:39:19 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 9. August 2015 um 21:08:12 Uhr:
Sodann ist mein Kenntnisstand, dass ein Schadenrückkauf in der Kaskoversicherung i. d. R. nicht möglich ist.
Lasse mich diesbezüglich aber gerne belehren, wenn dem nicht so sein sollte.
Nein, in der Regel ist es nicht so.
Der Rückkauf wird aber sehr oft in den Basis-Tarifen ausgeschlossen, warum auch immer.
Bestimmt eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu Gunsten der Gesellschaften.
Mit Sicherheit.
Gerade wenn im gleichen Jahr noch ein 2. Schaden hinzu kommt, so kann die Rechnung für den Rückkauf vom ersten Schaden wieder ganz anders aussehen.
2 regulierte Schäden in einem Jahr gibt eine böse Rückstufung.