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Erneuter Unfall nach einem reparierten Totalschaden, Versicherung zahlt nicht
So Leute,
Hab da so ein kleines Problem. Undzwar geht es darum:
Im August 2017 hab ich ein Auto mit einem gemeldeten Totalschaden gekauft. Fahrzeug war noch fahrtauglich, so dass ich mit dem Fahrzeug in den Urlaub in die Türkei gefahren bin, um dort auch direkt das Fahrzeug wieder instand zu setzen. Nun will die Versicherung eine Rechnung bzw. einen Nachweis, dass das Fahrzeug auch wirklich repariert wurde. Die Rechnung hab ich verlegt könnte diese aber erneut von der Werkstatt schreiben lassen.
Jegliche Ebay Kaufbelege für Ersatzteile sind vorhanden mit Türen, Kotflügel etc. für das selbe Fahrzeug und auch in der selben Farbe passend zum Datum des Autokauf.
Nun zu meiner Frage. Wie sieht die Lage aus? Wird eine Rechnung aus dem Ausland akzeptiert?
Danke im voraus
Beste Antwort im Thema
@turbo28
Über die Instandsetzung oder dem Vorschaden ist nichts im Gutachten geschrieben, wurde aber nachträglich der Gegenversicherung gemeldet und geschildert. Dokumente, wie Bilder oder sonstiges zum Vorschaden gibt es nicht.
Du, sei mir nicht böse, aber das was du hier schilderst, das stinkt ganz gewaltig und bis zum Himmel.
Ich schreibe dir auch mal warum:
Erst einmal hat "dein" SV gar keinen regulären Zugang zum HIS. Wenn er wirklich darauf zugreifen kann, dann nur auf eine nicht legale Art und Weise.
Und warum fragt der SV dort an? er muss dich doch nur fragen, wenigstens du hast doch Kenntnis vom Schaden. Im übrigen hat er dazu gar keine Veranlassung und wäre dazu auch nicht verpflichtet.
Dir und auch deinem SV ist der Totalschaden ja nun hinlänglich bekannt, das hat du ja hier nun ausgeführt. Da stellt man sich die Frage warum das im Gutachten verschwiegen wurde und nachträglich -von wem auch immer- gemeldet wurde.
Ich sag dir mal meine ehrliche Meinung. Ihr beide wolltet den Versicherer Bescheißen und das ist aufgeflogen.
Ich glaube mal, Ihr könnt froh sein, wen es nur bei der Zahlungsverweigerung der Versicherung bleibt und hier nicht noch weiteres passiert.
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32 Antworten
Warum nicht? Weiß aber nicht, wie das steuerlich aussieht. Wenn du das Auto in der Türkei reparieren lässt, könnte auf die Wiedereinfuhr Zoll auf die Rechnung anfallen.
Schick doch im Vorfeld schon einmal die Ebay Kaufbelege für die Ersatzteile der Versicherung, vielleicht reichen die schon.
Das Fahrzeug wird im HIS stehen.
Die Reparatur muss fach- und Sachgerecht nach dem Reparaturweg im Gutachten durchgeführt worden sein.
Dafür bist du Nachweispflichtig.
Es kommt als nicht nur auf den Nachweis der erneuerten Teile an, sondern auch darauf
wie die Reparatur als solche durchgeführt wurde.
Da du hier geschrieben hast, dass Fahrzeug war noch soweit Fahrbereit, könnte das unter Umständen durchgehen.
Wenn natürlich mit Hammer, Brenner und einer Tagesproduktion der Airo- Werke repariert wurde,
dann wohl eher nicht....
Eigentlich müsste man hier aber eigentlich gesetzlich unterscheiden zwischen
- irreparablen Totalschaden und
- wirtschaftlichem Totalschaden.
Die Versicherung zahlt bei beidem den gleichen Betrag.
Fahrbereit wäre ein Indiz für wirtschaftlichen Totalschaden.
Nach meiner Meinung wäre eine neue TÜV-Hauptuntersuchung und anschließende
Anmeldung ein hinreichender Nachweis gewesen, dass das Fahrzeug wieder
regulär verkehrstauglich ist und damit Verkehrswert hat, der ggfs. auch zu
entschädigen wäre.
Das sollte man nicht auch noch mit eBay-Rechnungen etc. operieren müssen.
Hab gerade eine Akte auf dem Tisch, wo die Versicherung nach einem Kaskoschaden (Wildunfall) rumzickt und einen Nachweis über die Reparatur des Fahrzeuges bei einem früheren Wildunfall verlangt. Der alte Unfall vorne rechts, der neue vorne links. Dazwischen liegen rund 30.000 km und etwas mehr als ein Jahr. Keine alte Klitsche, sondern eine S-Klasse. Weit vom Totalschaden entfernt.
Ich empfehle da immer, sich nach der Reparatur das vom Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 8. Dezember 2019 um 18:14:44 Uhr:
Eigentlich müsste man hier aber eigentlich gesetzlich unterscheiden zwischen
- irreparablen Totalschaden und
- wirtschaftlichem Totalschaden.
Die Versicherung zahlt bei beidem den gleichen Betrag.
Fahrbereit wäre ein Indiz für wirtschaftlichen Totalschaden.
Nach meiner Meinung wäre eine neue TÜV-Hauptuntersuchung und anschließende
Anmeldung ein hinreichender Nachweis gewesen, dass das Fahrzeug wieder
regulär verkehrstauglich ist und damit Verkehrswert hat, der ggfs. auch zu
entschädigen wäre.
Das sollte man nicht auch noch mit eBay-Rechnungen etc. operieren müssen.
Naja, ganz so einfach ist dann ja auch nicht mit den §29
Bei Unfallschäden wird schon geschaut, ob die Verkehrssicherheit vorhanden ist.
Das bezieht sich auch auf den passiven Unfallschutz und deformierte Karoserieteile, welche bei einer erneuten Kollision eventuell nicht mehr Ihre Aufgabe erfüllen.
Mal eben -nur zum Beispiel- bei einem Heckschaden die gebrochenen Rückleuchten erneuern und hoffen das dann alles Plaketti ist, wird nicht funzen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 8. Dezember 2019 um 18:22:34 Uhr:
Hab gerade eine Akte auf dem Tisch, wo die Versicherung nach einem Kaskoschaden (Wildunfall) rumzickt und einen Nachweis über die Reparatur des Fahrzeuges bei einem früheren Wildunfall verlangt. Der alte Unfall vorne rechts, der neue vorne links. Dazwischen liegen rund 30.000 km und etwas mehr als ein Jahr. Keine alte Klitsche, sondern eine S-Klasse. Weit vom Totalschaden entfernt.
Ich empfehle da immer, sich nach der Reparatur das vom Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
Ja, aber dann bitte nicht so amateurhaft, wie wir das hier gerade in einem anderem Fred leidvoll feststellen
müssen......
Ich hatte mal einen Hagelschaden (ca. 4.000 € netto), den ich mit einem Freund selbst repariert habe. Ich bin nach erfolgten Reparatur zu einem der Hagel Center (es hat damals echt viele erwischt) gefahren und habe mein Auto dem Gutachter von der Provinzial vorgeführt. Er hat alles genau angesehen und viele Fotos gemacht.
Das war gut so, die Nachbesichtigung war am Dienstag, 3 Tage später gab es den nächsten Hagel, wieder 4.000 € netto.
Im Grunde lasse ich alles in der Werkstatt machen, sollte ich mal was selber machen, halte ich es wie Peter sagt: Bescheinigung eines Sachverständigen mit der Auflage von Delle.
Zitat:
@tomold schrieb am 8. Dezember 2019 um 18:39:40 Uhr:
Ich hatte mal einen Hagelschaden (ca. 4.000 € netto), den ich mit einem Freund selbst repariert habe. Ich bin nach erfolgten Reparatur zu einem der Hagel Center (es hat damals echt viele erwischt) gefahren und habe mein Auto dem Gutachter von der Provinzial vorgeführt. Er hat alles genau angesehen und viele Fotos gemacht.
Das war gut so, die Nachbesichtigung war am Dienstag, 3 Tage später gab es den nächsten Hagel, wieder 4.000 € netto.
Im Grunde lasse ich alles in der Werkstatt machen, sollte ich mal was selber machen, halte ich es wie Peter sagt: Bescheinigung eines Sachverständigen mit der Auflage von Delle.
Dann funktioniert das auch.
Aber leider sehen das hier (sogar Fachleute die es besser Wissen müssten) wohl anders.
Es geht doch nur um den Nachweis, den der TE bringen muss.
Hätte er die Totalschaden-Kiste nach Rep. wieder durch den TÜV gebracht und
dann angemeldet, dann hat das Auto wieder Verkehrswert und Entschädigungswert.
Sprich: Rep.-Rechnungen überflüssig.
So wäre mein Rechtsverständnis jedenfalls.
Ein Auto, das ringsrum verbeult ist, kann ohne Probleme durch den TÜV kommen.
Wahrscheinlich wäre die Totalschaden-Kiste ohne Reparatur problemlos durch den TÜV gekommen.
Es geht um den Nachweis der Reparatur, da kann der normale TÜV nicht helfen - da muss dann ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden (dafür eignet sich ein seriöser SV viel mehr, der muss halt nur wissen, wie das geht).
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 8. Dezember 2019 um 17:45:27 Uhr:
Das Fahrzeug wird im HIS stehen.
Die Reparatur muss fach- und Sachgerecht nach dem Reparaturweg im Gutachten durchgeführt worden sein.
Dafür bist du Nachweispflichtig.
Es kommt als nicht nur auf den Nachweis der erneuerten Teile an, sondern auch darauf
wie die Reparatur als solche durchgeführt wurde.
Da du hier geschrieben hast, dass Fahrzeug war noch soweit Fahrbereit, könnte das unter Umständen durchgehen.
Wenn natürlich mit Hammer, Brenner und einer Tagesproduktion der Airo- Werke repariert wurde,
dann wohl eher nicht....
HIS Anfrage wurde bereits im Vorfeld vom SV gemacht und war nichts registriert. Nur ist das wohl die selbe Versicherung, die auch den Vorschaden beim Vorbesitzer registriert haben.
Zitat:
@GerhHue schrieb am 8. Dezember 2019 um 18:43:47 Uhr:
Es geht doch nur um den Nachweis, den der TE bringen muss.
Hätte er die Totalschaden-Kiste nach Rep. wieder durch den TÜV gebracht und
dann angemeldet, dann hat das Auto wieder Verkehrswert und Entschädigungswert.
Sprich: Rep.-Rechnungen überflüssig.
So wäre mein Rechtsverständnis jedenfalls.
Das Auto ist nach dem reparierten Unfallschaden durch den TÜV gegangen. Kann der TÜV Bericht somit als Beweis geltend gemacht werden?
Leute, nicht so vorschnell bitte.....
Nochmal:
es geht nicht um Beulen oder Dellen, es geht darum ob das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entspricht.
Mit einen Deformierten Heckblech, einem aufgestauchten Kofferraumboden und abgeknickten Längsträgern,
ist das definitiv nicht der Fall.
Irgendwo muss der Totalschaden ja auch herkommen.
tomold hat diesbezüglich auch Recht, der Nachweis über die Verkehrssicherheit (welche eine wohl schon kaum zu nehmende Hürde wäre)
hat rein garn nichts mit dem Entschädigungsbetrag -hier dem Wiederbeschaffungswert- zu tun.
Zitat:
@tomold schrieb am 8. Dezember 2019 um 19:08:22 Uhr:
Ein Auto, das ringsrum verbeult ist, kann ohne Probleme durch den TÜV kommen.
Wahrscheinlich wäre die Totalschaden-Kiste ohne Reparatur problemlos durch den TÜV gekommen.
Es geht um den Nachweis der Reparatur, da kann der normale TÜV nicht helfen - da muss dann ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben werden (dafür eignet sich ein seriöser SV viel mehr, der muss halt nur wissen, wie das geht).
Es geht da darum, dass das reparierte Auto keinem gutachter vorgeführt wurde. Ich weiß ist scheisse und man hätte es tun sollen, aber hätte hätte.. Frage ist nun: Wie und mit welchen Mitteln kann ich anderweitig die Reparatur belegen?