ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Erneutes Fahrverbot nach abgegoltener Strafe?

Erneutes Fahrverbot nach abgegoltener Strafe?

Hallo Leute, ich habe folgendes Problem:

Ich bin 27.7. mit 56 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden, habe meinen Führerschein abgegeben, 240 Euro bezahlt 4 Punkt kassiert. Letzten Sonntag habe ich den Führerschein wiederbekommen. Heute flatterte ein erneuter Brief ins Haus. :-(

Ich bin nun leider am 30.8. erneut geblitzt worden mit 39 km/h zu schnell. Wieder auf einer Autobahn. Was blüht mir jetzt ausser, der normalen Strafe? Komme ich um ein erneutes Fahrverbot herum?

Danke für Eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Wenn ich es richtig verstehe haben sie Dich während des Fahrverbots erneut geblitz ?

Oder kam das Fahrverbot später ?

Egal, beindruckt hat Dich die Sache nicht, ich denke um der Sache mehr Nachdruck zu verschaffen wirst Du erneut leiden müssen.

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

Bei zwei mal über 25 km/h zu schnell innerhalb einem Jahr, kommt ein zusätzlicher Monat Fahrverbot auf Dich zu.

Da der andere Bescheid aber noch nicht rechtskräftig war, wird jetzt nur das normale Bußgeld und Punkte auf dich zukommen

Warum solltes Du um ein Fahrverbot herum kommen? Da werden vielleicht 2 Monate draus werden und es könnte geprüft werden, ob Du überhaupt eine Fahrerlaubnis wiederbekommst. Alles in allem, daß wird teuer.

MfG aus Bremen

Was meinst du damit, dass der andere Bescheid noch nicht rechtskräftig sei? Der vom 27.7. müsste ja rechtskräftig sein?!

Zitat:

Original geschrieben von Kaizy

Was meinst du damit, dass der andere Bescheid noch nicht rechtskräftig sei? Der vom 27.7. müsste ja rechtskräftig sein?!

Aber noch nicht zum Zeitpunkt des weiteren Verstoßes.

Edit:

Huch, bin vom gleichen Monat ausgegangen, wenn der andere Bescheid bereits Rechtsgültig war, kommt ein Monat Fahrverbot auf Dich zu.

Zitat:

Warum solltes Du um ein Fahrverbot herum kommen? Da werden vielleicht 2 Monate draus werden...

Regelfahrverbot von einem Monat gibt es außerhalb geschlossener Ortschaften erst ab 41 km/h zu schnell, der Fragesteller war "nur" 39 km/h zu schnell.

Wann wäre denn der 1. Fall rechtskräftig? Ich habe den 1. Fall nämlich angeschoben, damit dass Fahrverbot in meinen Urlaub im September fallen konnte. Nicht dass er doch schon rechtskräftig war?

Wenn ich es richtig verstehe haben sie Dich während des Fahrverbots erneut geblitz ?

Oder kam das Fahrverbot später ?

Egal, beindruckt hat Dich die Sache nicht, ich denke um der Sache mehr Nachdruck zu verschaffen wirst Du erneut leiden müssen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Erneutes Fahrverbot nach abgegoltener Strafe?