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Ersatz für ein während der Gebrauchtwagengarantie ausgetauschem Teil
Wie schaut es aus, wenn ein Teil, das während der Gebrauchtwagengarantie ausgetauscht worden ist, nach Ende der Gebrauchtwagengarntie wieder seinen Geist aufgibt?
Normalerweise hat man 2 Jahre Herstelergarantie auf das Ersatzteil. Dieses muss doch auch gültig sein, wenn die GG abgelaufen ist, normalerweise nach 1 Jahr.
Wie schaut es mit den Einbaukosten aus?
Gruß
Ulicruiser
Beste Antwort im Thema
Die Garantiezeit verlängert sich für das ausgetauschte Teil nicht. Es gilt insgesamt die ursprüngliche Garantiezeit.
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14 Antworten
Die Garantiezeit verlängert sich für das ausgetauschte Teil nicht. Es gilt insgesamt die ursprüngliche Garantiezeit.
Zitat:
Original geschrieben von KF-Fuzzi
Die Garantiezeit verlängert sich für das ausgetauschte Teil nicht. Es gilt insgesamt die ursprüngliche Garantiezeit.
Absolut korrekt. Ist sogar bei der Neuwagengarantie so. Aber bei der Neuwagengarantie ist VW dann kulant. Zumindest hat ein Bekannter die Erfahrung gemacht. Radio RCD 500 gab nach 18 Monaten den Geist auf und wurde auf Garantie erneuert. Nach weiteren 12 Monaten das gleiche Spiel. VW hat aus Kulanz alles übernommen
Warum?
Wir sprechen hier nicht von der Herstellergarantie des Fahrzeugs.
Die ist eh abgelaufen gewesen.
Wir sprechen von einer Gebrauchtwagengarantie(versicherung).
Die ist jetzt abgelaufen.
Wieso sollte TE nicht versuchen die 2 Jahre Gewährleistung des Einbaubetriebes in Anspruch zu nehmen?
Das würde zumindest bei Opel ohne Probleme gehen, da Opel wenn eine Opelwerkstatt ein Orginalteil eingebaut hat auf die 6 Monate Beweislastumkehr verzichtet und jede andere Opelwerkstatt die Teilegewährleistung abrechnen kann.
Hach immer die Begriffe...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wieso sollte TE nicht versuchen die 2 Jahre Gewährleistungdes Einbaubetriebes in Anspruch zu nehmen?
Welche Gewährleistung?
gesetzliche Gewährleistung.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
gesetzliche Gewährleistung.
Die durch die AGB des Betriebes auf 1 Jahr verkürzt werden (können).
Mit deiner Unterschrift unter den Auftrag akzeptierst du das eine Jahr.
1. Wie schon richtig gesagt wurde, verlängert sich die Gesamtgarantiezeit nicht.
2. Die "gesetzliche Gewährleistung" ist keine Garantie, sondern eine Sachmangelhaftung. Grob ausgedrückt geht es dabei darum, ob bei Einbau/Übergabe nach § 633 BGB bereits ein Mangel bestanden hat.
argh ich formulier das Eingangspost mal etwas um:
Code:
Hi, ich habe ein Teil austauschen lassen.
Diese Rechnung habe ich dann bei einer extra Versicherung
eingereicht die ich für mein Fahrzeug abgeschlossen habe.
Das hat diese mir bezahlt.
(meistens wickelt die Werkstatt direkt ab, ist mir klar)
Jetzt ist innerhalb von 2 Jahren das Teil wieder kaputt.
Habe ich Chancen auf Ersatz? Was ist mit Einbaukosten?
Die Versicherung ist inzwischen abgelaufen.
So und wie siehts jetzt aus liebe Mitschreiber?
Edit:
und @helmutauto:
Auch wenn es nicht um Werksgarantie geht in dem Fall...
Opel gibt 1 Jahr Kulanz ab Einbaudatum auf Teile die in der Garantie oder auf Kulanz ausgetauscht wurden. Auch wenn die Garantie abgelaufen ist...
Quelle GWL Handbuch 08/10, Punkt 1.5 Kulanz, Seite 15 letzter Absatz.
https://intouch.rit.gm.com/msgportalj/de_DE/Messages/DE/Attachments
(Verlinken/Hochladen kann ich das leider nicht sonst kriegt Schatzi vielleicht Ärger)
Tja erstaunlich nicht?
@ Archduchess:
du hast da einen kleinen aber wichtigen Denkfehler drinn:
nur weil Opel (als einziger Autohersteller) eine solche Regelung anwendet wird sie noch nicht automatisch zum Gesetz.
Fakt ist (wie bereits im ersten Antwortpost geschrieben), dass sich die Garantie- /Gewährleistung nach dem Austauch eines Teiles nicht um weitere 2 Jahre für dieses Teil verlängert. Es bleibt dabei, nach Ende der Garantie hilft ggf. lediglich die Kulanz.
das war ja nur für die Vordenker die sowas pauschal ausschließen...
Und natürlich ist das nur Kulanz, das kann sich in der nächsten Version wieder ändern. Aber es ist möglich...
So, BTT:
Ich weiß nicht, soll ichs nochmal aufschreiben? Ich machs einfach.
Es hat rein gar nichts mit Werksgarantie zu tun. Das ist eine GebrauchtwagenVERSICHERUNG. Ich bin da Vertragspartner mit der Versicherung. Ich kann auch ohne die Werkstatt die Rechnung bei der Versicherung einreichen. Normal macht das direkt die Werkstatt, das ändert aber nichts daran, daß ich Vertragspartner bin.
Code:
Ich lasse in meinem Auto ein Teil austauschen.
Diese Rechnung reiche ich bei einer Versicherung ein die mir die Kosten erstattet.
Jetzt ist das Teil innerhalb von 2 Jahren wieder kaputt.
Habe ich Chancen auf ein neues Teil und was ist mit den Einbaukosten?
Wir können das mit der Versicherung auch einfach weglassen.
Dann heißt es nur noch:
Code:
Ich lasse in meinem Auto ein Teil austauschen.
Jetzt ist das Teil innerhalb von 2 Jahren wieder kaputt.
Habe ich Chancen auf ein neues Teil und was ist mit den Einbaukosten?
Nicht du hättest dann Anspruch darauf das das defekte Teil ersetzt wird sondern die Gebrauchtwagenversicherung die das defekte Teil seinerzeit bezahlt hat.
Es ist schnurz ob es sich um Werksgarantie oder Garantieversicherung handelt. Ein Teil das während der Garantie ersetzt wird hat nur noch bis Ende der ursprünglichen Garantiezeit garantie.
Sprich,hast du 2 Jahre Werksgarantie und am letzten Tag wird ein Teil getauscht hast du am nächsten Tag keine Garantie mehr auf das Teil,das es zu 99% trotzdem kostenlos getauscht wird ist dann Kulanz.
Bei der Gebrauchtwagenversicherung ist es exakt gleich,am letzten Tag der Garantie getauscht bedeutet am nächsten Tag keine Garantie mehr auf das Teil,nur das es dann vermutlich auch nicht auf Kulanz getauscht würde da die Versicherungsgesellschaft die das erste defekte Teil bezahlt hat in diesem Fall Gewährleistungspartner wäre und da die nach der Garantie auch nichts mehr bezahlen = Arschkarte geht an den Kunden.
Ähnlich ist es wenn man 100% Kulanz raushandelt,dann ist Essig mit Gewährleistung da man kein Vertragspartner ist,hätte man auch nur 1€ Anteil bezahlt hätte man Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung.
Zum Glück sind die meisten Werkstätten und Hersteller in einem solchen Fall Kulant und regeln das Problem zu aller Zufriedenheit,nur mit dem Anspruch darauf wird es problematisch.
Soso, wenn meine Versicherung bei der ich Vertragspartner bin etwas an mich zahlt dann verwirke ich damit meine Gewährleistungsansprüche?
Ach ich gebs auf.
Wenn die Garantieversicherung zahlt hat die den Gewährleistungsanspruch da Vertragspartner der Werkstatt.
Ist doch ganz einfach,Garantieende ist Garantieende auch wenn das Teil am letzten Tag verbaut wurde.
Hallo,
das kommt mE auf die Versicherungspolice an. Steht da drin, dass man sich bei Schaden an den Kosten um x% beteiligt, dann ist man Selbst der Auftraggeber und das Teil gehört einem Selbst (wenn man einen Herzschrittmacher bekommt ist der nach deutschem Recht auch Eigentum des Trägers, obwohl alles die KV zahlt).
Anderst sieht es aus, wenn die VErsicherung die fahrbereitschaft des Wagens garantiert (VW-Gebrauchtwagen und die meisten anderen Markenhersteller auch). Hier wird kein seperates Vertragsverhältnis mit der Reperatur begründet.
Hat der TE das erste Beispiel und lässt bei einer freien KFZ-Werkstatt in seinem Namen den Wagen reparieren und bekommt die Kosten zu einem Teil von der VErsicherung erstattet, so ist dieser mE Eigentümer der Sache. Es besteht ein neues Verhältnis zwischen freier Werkstatt und TE. Hier hat er mE volle Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber der Werkstatt/Hersteller. Sollte dieses Teil wieder nach einem Jahr ausfallen, sind die 24 Monate Gewährleistung rum und man hat pech.
Gruß