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Ersatz von Motorrad Bekleidung nach Unfall?
Servus,
hab mal ne Frage ( logisch.. )
Habe vor kurzem n Motorradunfall gehabt, mir hat wer die Vorfahrt genommen und ich musste ausweichen. Mich hats derb geschmissen, und nun sind die Klamotten fratz, am Helm ist nichts, bin aber aufgekommen mit dem Helm, wie kann ich der Versicherung begründen, dass der Helm ja nach nem Unfall ausgetauscht wird? Gibts da ne griffige Rechtslage? Kennst sich jemand damit aus was ich noch für meine Klamotten bekomme? Waren Hein Gericke Tuareg Rallye LC Schutzkleidungsstücke ca. halbes Jahr alt.
Dank im Vorraus
Sven
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Puschelohr
Moin Moin
bin auf der Suche nach einer Antwort weiß einfach nicht weiter .
Hatte einen Mopedunfall im Sommer und nun ist die Frage : Bekomme ich meine Mopedbekleidung zum Neuwert ersetzt auch wenn ich nicht mehr fahren will,oder nur eine Teilsumme vom Neupreis ?
Ein Freund von mir meinte Mopedklamotten werden immer mit dem Neupreis verrechnet .
Das dieser Tröt schon älter ist weiß ich kann ja lesen
Nur weiß ich nicht wen ich sonst fragen könnte ,Anwalt ist am Fall dran habe aber dort noch nicht gefragt .
Danke schon mal vorab Puschel
...der bekommt genau dafür sein GELD...
...beauftragt man einen Anwalt um dann in einem Forum zu fragen was man denn alles bekommt, glaube nicht
Meine Meinung...
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22 Antworten
Zeitwert!
Moinsen,
also als iman mich von meinem Bock runter holte, habe ich die komplette Ausrüstung sprich Helm, Kombi, Handschuhe und Stiefel von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen, zwar nicht eins zu eins, jedoch hat man den Zeitwert der Bekleidung geschätzt und die Summe dann zusätzlich zum Schaden und zum Schmerzensgeld ausgezahlt! Es reichte allerdings dann nur für einen neuen Helm und neuen Handschuhen und Stiefel, den Kombi habe ich weiter gefahren und dafür hätte das Geld dann auch nicht mehr gereicht!
Wie kannst Du das der Versicherung glaubhaft machen?
Es steht in jedem Testbericht, in jeder Motrradzeitung und ist auch durch Gerichtsurteile so entschieden worden, das wenn man mit dem Helm aufschlägt, das dann zwar nicht sichtbar an Schaden da sein muss, aber der Helm auf jeden Fall ersetzt werden muss, aus Sicherheitsgründen, da es sich um eine Schale handelt, die bei einem Haarriss der nicht ersichtlich sein muss, die Sicherheit nicht mehr gegeben ist.
Bei Kombi und Handschuhen und dergleichen mehr, kann man ja sicherlich Schleifspuren erkennen, so das auf jeden Fall ein Mangel, also ein Schaden für Dich ist, der auch ersetzt werden muss!
Hoffe mal das Du körperlich nicht zu viel abbekommen hast!
Gruß
Bennobarkeeper
Hi!
hab's erst jetzt gelesen - hoffentlich nicht zu spät!
Motorradkleidung ist eine Schutzkleidung, deren Wert sich nach der Schutzfunktion und nicht nach dem Alter oder dem Aussehen (Ausnahme: durch Alterung/Verschmutzung/Abnutzung eingeschränkte Schutzfunktion) bemißt. Wie der Begriff "Schutz"-kleidung schon impliziert, liegt es im Interesse ihres Trägers, auf die volle Schutzfunktion zu achten, mithin wird also auch die Schutzfunktion in der Regel eben nicht eingeschränkt sein. Heißt mit anderen Worten: Schutzkleidung wird nicht zum Zeitwert, sondern zum Neuwert erstattet.
Schließlich war die schutzfunktion VOR dem Unfall zu 100% gegeben - warum solltest du Dich NACH dem Unfall mit weniger Schutz zufrieden geben? Spätestens bei (D)einem nächsten Unfall wird die Versicherung dankbar sein, wenn Deine Blessuren geringer ausfallen...
Leider gibt's da m. W. noch keine BGH-Rechtsprechung zu, weshalb Gerichte oft unterschiedlich urteilen. Daher: ANWALT nehmen
Gruß
Joachim
Mittellos
Servus,
danke für Deinen Beitrag! Die Versicherung hat gemeint, dass ich alle Rechnungen vorlegen soll,
ansonsten kann sie nur eine Pauschale von 300 Euro überweisen. Das ganze ist nun schon was her, siehe erster Beitrag, und ich denke, da ich mich nun länger nicht gemeldet habe, ist das ein stilles einverständniss oder so... Für 300 Euro bekomme ich auch lediglich einen neuen Fiber Helm. Rechtschutz hatte ich leider beim Motorrad nicht, erst seit diesen MAI, darum kann und werde ich nicht gegen die Allianz vor Gericht gehen...
Trozdem DANK an EUCH!!!
Hi!
Deine Ansprüche verjähren nach 3 Jahren!
Eine Rechtschutz brauchst Du nicht, wenn Du nicht schuld an dem Unfall bist, zahlt die Versicherung des Gegners Deinen Anwalt.
Das einzige Problem wird sein, das nicht jeder Anwalt angesichts des geringen Streitwertes topmotiviert sein wird. Klüger wär's gewesen, den gesamten Schaden (Mopped, Kleidung, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld etc.) über einen Anwalt abzuwickeln.
Trotzdem: Schadenersatz steht Dir zu, also hol' ihn Dir!
Gruß
Joachim
Vielen Dank für Deine Hilfe! Aber ich glaube allein die Beratung kostet ja schon Geld oder? Oh mann hab überhaupt keinen Plan von den Geschichten
Hi!
Also nochmal:
DU NIX SCHULD, DU NIX ZAHLEN!
Auch keinen Anwalt!
Zur Herstellung einer "Waffengleicheit" zwischen dem Geschädigten einerseits und der Versicherung mit eigener Rechtsabteilung, eigenen Sachverständigen etc. andererseits DARF der Geschädigte sich AUF KOSTEN DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG u. a. anwaltlicher Hilfe und eines Sachverständigen bedienen.
Gruß
Joachim
Neuwert für Helm?
Hi Multimaster,
habe Deinen Thread leider jetzt erst entdeckt. Kann mich den Vorrednern (und zwar aus "professioneller" Sicht) nur anschließen. Grds. hast Du als Geschädigter immer das Recht, einen Anwalt mit der Durchsetzung berechtigter Ansprüche zu beauftragen, dessen Kosten muß der Versicherer übernehmen. Allerdings: lehnt der Versicherer ganz oder teilweise die regulierung (berechtigt) ab, kann ein Teil der RA-Kosten doch bei Dir hängen bleiben. Kommt halt drauf an, wie nett Dein Anwalt ist.
Versuch es doch mal bei der Allianz mit folgendem Hinweis:
AG Bad Schwartau, Urteil vom 17.06.1999 - 3 C 321/99
"Werden bei einem Verkehrsunfall ein 3 1/2 Jahre alter Motorradhelm und eine 2 Jahre alte Motorradjacke beschädigt, dann ist aufgrund des Alters kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen, da kein kontinuierlicher Wertverlust durch das Alter eintritt."
(Abgedruckt in ZfS 2000, 488 oder DAR 1999, 458)
Heißt auf Hochdeutsch: Für Schutzbekleidung ist Neuwert zu zahlen.
Gruß, Hagen
Ich bin gerade zufällig auf diesen Tread gestoßen.
Leider weis ich nicht viel über diese Thematik, aber was spricht dagegen, wenn du einfach ( ohne Anwalt ohne weitere Hilfe ) einen Brief aussetzt in dem Du ganz klar zum Ausdruck bringst, dass dir mittlerweile durch Infos klar geworden ist, dass die Schutzausrüstung zum Neuwert ersetzt werden muss und du daher diesen Anspruch geltend machen willst.
Wenn du es gut formulierst ( und am besten suchst du im Netz noch nach einem Gerichtsurteil, dann schreibst du die Gerichtsurteilsnummer mit drauf ) werden die es vielleicht schon so übernehmen.
Versicherungen muss man ofmals etwas treten, aber wenn sie leicht getreten werden, zahlen die oft auch freiwillig.
Du musst nur zu sehen, dass die Versicherung keine ander Wahl hat.
Also such dir ein Gerichtsurteil raus, setze es in deinem Brief mit rein und warte ab was passiert.
Falls es nicht klappt, dann kannst du immer noch zum Anwalt laufen und diesen Weg ausprobieren.
Kostet dich nur ein Blatt Papier, ne Briefmarke, und halt etwas Zeit ( die meiste Zeit wird wahrscheinlich für die Suche nach einem geeignetem Gerichturteil drauf gehen )
Und dann viel Glück.
ich sehe gerade, dass im Posting über mir ja schon so ein Verweis drin ist.
Dann haste nur noch ca 10 Minuten Zeitverlust fürs tippen des Textes, also hau rein.
Moin Moin
bin auf der Suche nach einer Antwort weiß einfach nicht weiter .
Hatte einen Mopedunfall im Sommer und nun ist die Frage : Bekomme ich meine Mopedbekleidung zum Neuwert ersetzt auch wenn ich nicht mehr fahren will,oder nur eine Teilsumme vom Neupreis ?
Ein Freund von mir meinte Mopedklamotten werden immer mit dem Neupreis verrechnet .
Das dieser Tröt schon älter ist weiß ich kann ja lesen
Nur weiß ich nicht wen ich sonst fragen könnte ,Anwalt ist am Fall dran habe aber dort noch nicht gefragt .
Danke schon mal vorab Puschel
Zitat:
Original geschrieben von Puschelohr
Moin Moin
bin auf der Suche nach einer Antwort weiß einfach nicht weiter .
Hatte einen Mopedunfall im Sommer und nun ist die Frage : Bekomme ich meine Mopedbekleidung zum Neuwert ersetzt auch wenn ich nicht mehr fahren will,oder nur eine Teilsumme vom Neupreis ?
Ein Freund von mir meinte Mopedklamotten werden immer mit dem Neupreis verrechnet .
Das dieser Tröt schon älter ist weiß ich kann ja lesen
Nur weiß ich nicht wen ich sonst fragen könnte ,Anwalt ist am Fall dran habe aber dort noch nicht gefragt .
Danke schon mal vorab Puschel
...der bekommt genau dafür sein GELD...
...beauftragt man einen Anwalt um dann in einem Forum zu fragen was man denn alles bekommt, glaube nicht
Meine Meinung...
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Zitat:
Original geschrieben von Puschelohr
Moin Moin
bin auf der Suche nach einer Antwort weiß einfach nicht weiter .
Hatte einen Mopedunfall im Sommer und nun ist die Frage : Bekomme ich meine Mopedbekleidung zum Neuwert ersetzt auch wenn ich nicht mehr fahren will,oder nur eine Teilsumme vom Neupreis ?
Ein Freund von mir meinte Mopedklamotten werden immer mit dem Neupreis verrechnet .
Das dieser Tröt schon älter ist weiß ich kann ja lesen
Nur weiß ich nicht wen ich sonst fragen könnte ,Anwalt ist am Fall dran habe aber dort noch nicht gefragt .
Danke schon mal vorab Puschel
...der bekommt genau dafür sein GELD...
...beauftragt man einen Anwalt um dann in einem Forum zu fragen was man denn alles bekommt, glaube nicht
Meine Meinung...
der Anwalt kümmert sich um den Unfall und ich wollte einfach nur mal wissen was sache ist
Der Anwalt sollte sich um die gesamte Unfallabwicklung kümmern, dazu gehört auch genau deine Frage/Forderung denn genau die ist ja das Resultat des Unfalls oder nicht
Dann sage ich " Danke für die Aufklärung "
Berichte bitte auch dann mal was bei rausgekommen ist