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Ersatzpapiere Piaggio NRG beantrag ..... never ending storry

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 10:23

Hallo Zusammen, schön dass es hier auch eine Rollerecke gibt.

Im September 2018 ist mein Roller NRG Bj.96 einem Unfall zum Opfer gefallen.

Jetzt musste Ersatz her, ich durchsuchte das Internet nach einem Roller Bj. vor 2001 wegen 50km/h Regelung.

Im Januar 2019 wurde ich fündig, dasselbe Model selbes Bj. wie mein verunfallter Roller, top gepflegt fast wie aus dem Laden.

Beim Kauf / Übergabe von dem Roller stellte ich fest das die Papiere (Fahrgestell Nr.) nicht zum Roller passten. Dem Verkäufer war das wirklich peinlich und riefen bei dem Piaggio Vertragshändler an (der Roller war seit 96 immer zur Inspektion dort) wie das sein kann. Vermutung, Papiere irgendwann mal vertauscht worden.

Also laut Internet soll es ja kein Problem sein Ersatzpapiere zu besorgen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgte der Verkäufer.

Jetzt geht die Geschichte erst richtig los, beim Händler Antrag für Ersatzpapiere ausgefüllt, mit dem solle ich zum Landratsamt die wiederrum schickten mich zum Tüv. Die Jungs vom Tüv waren mit dem Thema nicht vertraut und wollten eine neue Abnahme machen, Endergebnis nur 45 km/h Zulassung.

Das Ganze wurde mir zu bunt und ich rief (Ende Februar) in der Zentrale von Piaggio Deutschland an.

Zuerst wollte man mich abwimmeln, da kein Kontakt zu Endkunden üblich ist, ich solle mich doch an einen Vertragshändler wenden. Auf meine Erklärung das ich dort schon war bekam ich eine weitere Adresse mit einem Vertragshändler in meiner Nähe. Eine wichtige Information konnte ich der Dame noch entlocken, es reicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung, den Zusatz mit Stempel von der Zulassungsstelle wird nicht benötigt. Sie prüfte noch anhand der Fahrgestell Nr. ob es ein Reimport ist oder ob der Roller in Deutschland ausgelifert wurde. Alles i.O. org. Papiere sind hier. Also machte ich mich mit den Informationen auf den Weg zu der genannten Adresse. Info vom Händer, kein Problem Sie haben ja alles an Papiere dauert ca. 4 Wochen.

Nach 6 Wochen rufe ich das erste Mal an und frage nach, „Wir haben noch nichts“.

Weitere 4 Wochen später „Wir haben noch nichts, kann bis zu 6 Monate gehen“ und so wurde ich bis ENDE Mai (3Monate) hingehalten. Leider hat Piaggio Deutschland keine eMailadresse aber auf der Webseite gibt es ein Kontaktformular (englisch/italienisch). Habe das Formular mit meinem Erlebten ausgefüllt, 30 Minuten später bekomme ich einen Anruf aus Italien ? …… wir prüfen das und Mahnen Piaggio Deutschland an. Knapp eine Woche später (Gestern) wieder ein Anruf aus Italien, „Es wurde kein Antrag auf Ersatzpapiere gefunden, somit können wir nichts tun“ Ich konfrontierte den Anrufer mit der Aussage des Händler, das kann bis zu 6 Monaten dauern, seine Antwor „nie und nimmer, normalerweise 2 Wochen max. 4“.

Jetzt den Händler angerufen, auch Ihn mit der Aussage aus Italien konftrontiert, „Die Papiere habe ich abgesendet, die Südländer mit Ihrer Mentalität, ich soll nicht alles glauben was mir erzählt wird“.

Ich soll zur Versicherung gehen Fahrgestell Nr. und Bj. angeben das reicht und den Roller fahren.

Betriebserlaubnis ist nicht zwingend nötig.

Was mir meine Versicherung erklärt hat, könnt Ihr Euch ja denken.

Jetzt sitze ich zwischen den Stühlen, die eine Seite sagt „Papiere abgeschickt“ und die Gegenseite sagt, „nichts bekommen“ ……… org. Unbedenklichkeitsbescheinigung weg ?

So jetzt habt Ihr genügend Infos, noch jemand eine Idee was ich machen kann.

Danke fürs lesen.

Gruß

Markus

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18 Antworten

Zitat:

@Eurit40 schrieb am 6. Juni 2019 um 12:23:04 Uhr:

So jetzt habt Ihr genügend Infos, noch jemand eine Idee was ich machen kann.

Wenn du handwerklich geschickt bist:

Gebrauchten Rahmen mit Betriebserlaubnis kaufen und umbauen.

am 6. Juni 2019 um 10:37

Moin,

 

 

spannende Story, trauriger weise.

 

Roller steht also unversichert? Probiere doch eine Online Versicherung, die sehen die Papiere ja eh nie und die angaben die du machen musst hast du ja alle. Dann hast du wenigstens ein Kennzeichen + die Unbedenklichkeitsbescheinigung.

 

Ansonsten den Antrag noch einmal ausfüllen, vom Händler unterschreiben/Stempeln lassen und dann selber verschicken! Am besten versuchen den Namen der Person aus Italien zu bekommen und den direkt an diese schicken, er/sie kennt ja nun deine Story.

 

Ich hoffe es klappt alles sehr bald! Ansonsten kann ich nur das sagen was mein Peugeot Händler sagt wenn ich mich wegen den 45/50 km/h ausheule .... mach den A/A1 Führerschein und fahr ne 125er (was ich jetzt auch grade mache, hatte mir letztes Jahr einen SF4 2T 45er gekauft und hoffe sehr bald auf die 125er umsteigen zu können)

 

Lieben Gruß aus Berlin

Themenstarteram 6. Juni 2019 um 10:38

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. Juni 2019 um 12:31:48 Uhr:

Zitat:

@Eurit40 schrieb am 6. Juni 2019 um 12:23:04 Uhr:

So jetzt habt Ihr genügend Infos, noch jemand eine Idee was ich machen kann.

Wenn du handwerklich geschickt bist:

Gebrauchten Rahmen mit Betriebserlaubnis kaufen und umbauen.

.... ja die Idee hatte ich auch schon, könnte meinen Rahmen vom Unfallroller hernehmen, ABER der gekaufte Roller ist in einem so guten Zustand das ich mich noch scheu das zu machen.

Wenn alles nichts hilft wir das der Weg einzige Weg sein.

Du hast doch die Papiere von deinem Unfallroller und die Roller sind identisch.

Ich würde mir ein Blanko Typenschild Piaggio besorgen (gibt es, hatte ich mal in der Bucht gesehen) die entsprechenden Schlagzahlen (meine es sind 3mm Zahlen) kaufen und selbst anfertigen und am neuen Fahrzeug einsetzen. (Altes entfernen sind meistens mit Popnieten befestigt.)

Dann noch die Fahrgestellnummer am Rahmen ändern. Alte entweder abschleifen oder ganzes Blech abtrennen und neu anschweißen mit Nummer deiner Papiere, Zahlengröße wie auf altem Schild und in Rahmenfarbe lackieren.

Den Rahmen deines Unfallroller verschrotten.

Wer sollte das merken und beanstanden???

 

Nachtrag: Das ganze ist nicht allein auf meinem Mist gewachsen. Das hatte mir vor Jahren mein Piaggiohändler ähnlich geraten für meinen zugelassenen 125ger Piaggio Skipper LX bei dem die Fahrgestellnummer dermaßen weggerostet war das sie unleserlich war. Neues Blech mit Nr. angeschweißt und die TÜV Abnahme war gegessen.

Ja kann man da keine Verlustmeldung bei der Zulassungsstelle machen und eine Zweitschrift beantragen ?

Mit der ganzen Schleiferei und nieterei und stanzerei machst du dich eigentlich nur strafbar.

Tu bloß die Finger weg. Zumal es sich ja um ein schönes unverbasteltes Fahrzeug handelt.

Beauftrage den Händler der dir das Fahrzeug verkauft hat mit der Besorgung von Ersatzpapieren. Das ist ja seine Sache. Du hast für ein Fahrzeug mit gültigen Papieren bezahlt, also ..... .

Es geht darum, dass du beim Betrieb des Fahrzeuges versichert bist. Dabei reicht es den Versicherern, den Kaufvertrag mit den für dieses Fahrzeug gültigen Fahrzeugdaten (Eigentumsübergabe, Hersteller, Fahrgestellnummer, Baujahr usw.) vorzulegen. Die Beschaffung einer Zweitschrift oder der Originalpapiere ist Sache des Verkäufers (wenn dieser ein Händler ist). Desweiteren hättest du dem Händler gegenüber gewisse Erfüllungsrechte.

Liebe Grüße, Geri.

Du glaubst also der TE hat einen 22 Jahre alten Roller beim Händler gekauft und nach deutschem Recht auch noch mit Garantie, oder was? . Träume einfach nur weiter. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter du Spezialist.

Zitat:

@garssen schrieb am 7. Juni 2019 um 11:33:43 Uhr:

...und nach deutschem Recht auch noch mit Garantie, oder was?

Von Garantie lese ich da nichts.

Davon abgesehen, ist Garantie auch in Deutschland immer noch eine freiwillige Leistung, die der Verkäufer anbieten kann, aber nicht muß.

Keine Ahnung ist eben nur Ahnung.

Ein Händler, wenn er nicht im Auftrag verkauft MUSS 6 Mon. Gewährleistung geben und nix ist mit freiwillig.

Zitat:

@garssen schrieb am 7. Juni 2019 um 11:47:29 Uhr:

Ein Händler, wenn er nicht im Auftrag verkauft MUSS 6 Mon. Gewährleistung geben und nix ist mit freiwillig.

Natürlich ist die gesetzliche Gewährleistung nicht freiwillig - sie beträgt aber 24 Monate und darf vom Händler auf minimal 12 Monate verkürzt werden.

Die gesetzliche Gewährleistung hat aber auch nichts mit einer Garantie zu tun - diese ist nach wie vor eine freiwillige Leistung.

Themenstarteram 7. Juni 2019 um 10:52

Hallo Zusammen

ganz oben habe ich geschrieben.

Beim Kauf / Übergabe von dem Roller stellte ich fest das die Papiere (Fahrgestell Nr.) nicht zum Roller passten. Dem Verkäufer war das wirklich peinlich und riefen bei dem Piaggio Vertragshändler an (der Roller war seit 96 immer zur Inspektion dort) wie das sein kann. Vermutung, Papiere irgendwann mal vertauscht worden.

Das heisst, ich habe von einem Privatmann gekauft.

Der Roller war immer bei seinem damaligen Verkäufer immer in Inspektion.

Das Thema mit den Papieren ist mein Thema, den damals abgeschätzten Aufwand für neue Papiere von ca. 70€ hat mir der Verkäufer mit 130€ Nachlass am Verkaufspreis nachgelassen.

Mein Plan war, über Piaggio neue Papiere zu beantragen, was im Netzt als ganz einfach beschrieben wird.

Plan B war, einen Rahmen mit Papieren zu besorgen und umbauen. Ich halte aber noch immer an Plan A fest und ärgere mich über das Chaos, hat der Händler die Papiere an Piaggio gesendet oder nicht.

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 7. Juni 2019 um 09:40:23 Uhr:

Ja kann man da keine Verlustmeldung bei der Zulassungsstelle machen und eine Zweitschrift beantragen ?

Liebe Grüße, Geri.

Nein, es sind ja keine Papiere von der Zulassungsstelle, es ist die Betriebserlaubnis vom Hersteller

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 7. Juni 2019 um 09:40:23 Uhr:

Es geht darum, dass du beim Betrieb des Fahrzeuges versichert bist. Dabei reicht es den Versicherern, den Kaufvertrag mit den für dieses Fahrzeug gültigen Fahrzeugdaten (Eigentumsübergabe, Hersteller, Fahrgestellnummer, Baujahr usw.) vorzulegen.

Liebe Grüße, Geri.

Das war einmal.

Es werden versch. Angaben aus der Betriebserlaubniss benötigt und die kann ich nicht vorlegen.

Auch im Falle einer Verkehrskontrolle hätte ich ein Problem.

Das Versicherungsbüro gehört einem alten Bekannten mit dem ich über 50 Ecken noch fastverwand bin, er könnte mir helfen was aber bei einer Kontrolle / Versicherungsfall nicht 100% wasserdicht wäre.

Ich kann doch - wenn die Fahrzeugpapiere verloren gehen - für jedes Mofa, Mopped, Mokick eine Zwetschrift beamtragen.

An was scheitert das jetzt ?

An der 50 km/h Genehmigung ?

Ist das Baujahr nicht geklärt ?

Am TÜV ?

Gruß, Geri.

Themenstarteram 11. Juni 2019 um 8:01

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 10. Juni 2019 um 11:35:22 Uhr:

Ich kann doch - wenn die Fahrzeugpapiere verloren gehen - für jedes Mofa, Mopped, Mokick eine Zwetschrift beamtragen.

An was scheitert das jetzt ?

An der 50 km/h Genehmigung ?

Ist das Baujahr nicht geklärt ?

Am TÜV ?

Gruß, Geri.

Es scheitert daran das der Händler mir erklärt er habe seit Ende Februar noch nichts von Piaggio zurück bekommen (kann bis zu 6 Monate dauern) und Piaggio Italien sagt Sie haben keinen Antrag für neue Papiere vorliegen (so etwas geht max. 4 Wochen) .

Leider muss die Beantragung über einen Händler laufen und nicht dierekt über Piaggio Deutschland oder Italien.

Da es keine Möglichkeit gibt per eMail mit Piaggio Deutschland zu kommunizieren werde ich auf den guten alten Brief zurückgreifen.

 

Kann den der Händler nicht nochmals den Antrag per Eeinschreiben schicken ? Sollte doch eigentlich kein Problem darstellen, oder hab ich da was verpasst ?

Ich habe heute bei einer großen Versicherung in Stuttgart (WGV) mit einem Foto von der Betriebserlaubnis ( also nur mit der Fahrzeug ID)ein Nummernschild in die hand gedrückt bekommen.

Das war eigentlich kein Problem, war ne Sache von 10 Min. ;) Das mit der BE wird nur ein Problem wenn der Roller bei einer Kontrolle als gestohlen gemeldet wurde...

Als ich anschließend den Versicherungsschein in der hand hatte stand da was von bis 45 kmh drauf, meiner ist ein Tec 50 und läuft 55 kmh und ist vor 2001.

(Genau deswegen habe ich ihn gekauft)

Hab das beanstandet und wurde sofort geändert.. Alles ohne die BE überhaupt in der Hand zu halten...

die wollte das Foto gar nicht sehen, der Versicherung ist nur der Typ und die ID wichtig mehr wollen die gar nicht wissen und Zack hatte ich das Schildchen, gehe einfach zu deiner Versicherung bei der du eh schon Kunde bist...

 

Gegenfrage?

Was wäre wenn der Roller seit 10 Jahren in deinem Besitz ist und du findest die BE nicht mehr ?

Lass dir was unterschreiben das das Teil nicht geklaut ist, hol dir ein Schild und gut ist und lass die Papiere Papiere sein... So lange der Roller nicht gestohlen ist und du ihn nicht verkaufen möchtest will die nie jemand sehen und wenn doch hast sie halt verloren ;)

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