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Ersatzwagen bezahlen ??!!!

Audi A3 8V
Themenstarteram 25. Juli 2019 um 13:17

Guten Tag,

ich habe bei meinem Audi a3 nun zum 3. mal Kühlwasserverlust.

Das Auto wurde erst vor 4 Monaten gekauft mit Gebrauchtwagen Garnatie:plus.

Wie erwähnt war ich schon des öfteren bei Audi augrund von Kühlwasserverlust.

2x hieß es, dass es der Deckel vom Ausgelichbehälter war.

So gestern will ich nach einem heißen Arbeitstag die Heimreise antreten.... und wieder das selbe Problem.

 

So nun das unvorstellbare:

Obwohl die es nach 2 Werkstattaufenthalten nicht hinbekommen haben, das Problem zu lösen und ich nun einen Ersatzwagen habe, rief mich der Werkstattmeister an und teilte mir mit, dass ich den Ersatzwagen selber bezahlen muss, wenn es ein Garantie-schaden ist und die Werkstatt kürzer brauch als eine Stunde zum Beheben.

Mich kotzt es unfassbar an, dass mir das vorher nicht gesagt wurde und dass ich aufgrund deren Unfähigkeit in dieser Situation sitze.......

 

Weiß jemand, wie ich mich da wehren kann?

Gibt es Argumente, welche ich anbringen kanm?

Vielen Dank im Vorraus!

Fahrzeug-Infos:

A3 8V 2.0 TDI Quattro (baujahr 2014)

Gekauft mit 81.000 km

Mittlerweile 91.000 km

18 Antworten

Verkehrsrechtschutz vorhanden?

Falls nicht, Ersatzwagen zahlen oder sich mit denen kloppen.

 

Eigentlich hätten die das vorher wissen müssen, dass das nur ein paar Minuten dauert. Kann mir aber nicht vorstellen, dass es nur der Deckel ist, zumal das ja schon x Mal war. Besser Anwalt nehmen und die Karre wandeln.

Themenstarteram 25. Juli 2019 um 14:49

Zitat:

Verkehrsrechtschutz vorhanden?

Falls nicht, Ersatzwagen zahlen oder sich mit denen kloppen.

 

Eigentlich hätten die das vorher wissen müssen, dass das nur ein paar Minuten dauert. Kann mir aber nicht vorstellen, dass es nur der Deckel ist, zumal das ja schon x Mal war. Besser Anwalt nehmen und die Karre wandeln.

Eben mal mit dem Werkstattleiter telefoniert. Nachdem von mir juristische Konsequenzen angedroht worden sind, läuft das laut ihm so ab, dass das entweder über den Verkäufer laufen wird (ich denke mal dem wird provison gekürzt) oder das Autohaus den ersatzwagen auf seine Kappe nimmt oder eine schadensmeldung herrausgegen wird, da es wohl da eine spezielle Garantie gibt, welche sowas regelt.

 

Ich bin mal gespannt und werde mal ein Update geben......

 

Und achso die haben den jetzt 2 Tage da stehen und haben noch keine Lösung für den Kühlwasserverlust.... Den Werkstattmeister hat man im Hintergrund nur sagen hören:,, Der Wagen hat nur bissl was verloren, der ist sonst OK,,.

 

... Weil ich ja überhaupt nicht abgeschleppt werden musste.... und sogar der Abschleppdienst da reingeschaut hat.....

wie sollen sie dir denn juristisch beikommen? haben sie nen mietvertrag oder irgendwas anderes? bei kosten sollte man doch auch vorher schon wissen, was auf einen zukommt.

richtig ist aber, das die "mobilitätsgarantie" aller hersteller bullshit ist und rein gar nix mit mobilität zu tun hat. das wort suggeriert, das man garantiert mobil ist, auch bei einen defekt. aber arschkarte...

Zitat:

@PayDay schrieb am 25. Juli 2019 um 17:05:39 Uhr:

 

richtig ist aber, das die "mobilitätsgarantie" aller hersteller bullshit ist und rein gar nix mit mobilität zu tun hat. das wort suggeriert, das man garantiert mobil ist, auch bei einen defekt. aber arschkarte...

Naja, als bei meinem Karren innerhalb der Garantie die Wasserpumpe den Geist aufgab, bekam ich einen Ersatzwagen.

Zwar nach einigem Rumgeeier, man hätte gerade nur einen A5 frei, den ich dann mit 150 Euro pro Tag selbst hätte löhnen dürfen, da mir als Ersatzwagen nur ein A3 zugestanden hätte, aber man fand dann plötzlich doch noch einen A3, nachdem ich dann mal etwas energischer wurde.

Zitat:

 

Naja, als bei meinem Karren innerhalb der Garantie die Wasserpumpe den Geist aufgab, bekam ich einen Ersatzwagen.

Zwar nach einigem Rumgeeier, man hätte gerade nur einen A5 frei, den ich dann mit 150 Euro pro Tag selbst hätte löhnen dürfen, da mir als Ersatzwagen nur ein A3 zugestanden hätte, aber man fand dann plötzlich doch noch einen A3, nachdem ich dann mal etwas energischer wurde.

alles reine kulanz und keine pflicht nach der mobilitätsgarantie...

Auch innerhalb der Garantie? Danach ist klar, da wird nur noch abgeschleppt und fertig.

ja während der garantie! lest doch mal die mobilitätsgarantie durch ^^ es ist eine reine verarsche

Brauche ich jetzt nicht mehr, aus der Garantie bin ich lange raus.:p

Themenstarteram 30. Juli 2019 um 18:04

So Update:

Nach fast 5 Werktagen heißt es nun, dass die Zylinderkopfdichtung die Ursache ist.

Allerdings darf dabei nun die Materialkosten zu 50 % selbst bezahlen aufgrund der Laufleistung (91.000 km).

Finde ich eigentlich nicht sonderlich toll, da ich das Fahrzeug ja erst vor 4 Monaten als "Mängelfrei" gekauft habe und in der Zwischenzeit ja schon zweimal dort war, wegen dem selben Problem.

Aber was soll man machen....

Laut dem Händler liegen die Materialkosten zu 50 % bei ca. 400 Euro.

Was mich etwas stutzig macht ist, dass wenn ich im Internet nachdem Materialpreis für die Zylinderkopfdichtung, Motoröl und Filter schaue auf maximal 350 Euro komme, dass zu 50 % sind dann 175.

Für juristische Schritte ist der Streitwert wahrscheinlich zu gering.

Hat wer Erfahrungen mit den Preisen?

L.G.

Ich würde ganz klar mit dem Anwalt drohen, Garantie heisst der Händler muss dir beweisen das dieser Fehler vorher nicht bestand. Beweisumkehrlast erstbei Gewährleistung, ich würde da nen lauten machen!

Gewährleistung heißt das Zauberwort und nicht Garantie. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen das alles i.O. war, was er wohl nicht machen wird bzw. kann.

Ich würde auf die Gewährleistung pochen und keinen müden Euro zahlen.

Themenstarteram 30. Juli 2019 um 18:23

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 30. Juli 2019 um 20:14:03 Uhr:

Gewährleistung heißt das Zauberwort und nicht Garantie. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen das alles i.O. war, was er wohl nicht machen wird bzw. kann.

Ich würde auf die Gewährleistung pochen und keinen müden Euro zahlen.

Was heißt nicht kann?

Die machen ja den sogenannten "110-Punkte-Check". Welche Möglichkeiten hätten die, dies Nachzuweisen? .TÜV wurde von denen ja auch neu gemacht und da ist er durch gekommen, was auch klar ist, da beim TÜV ja nicht auf so etwas geachtet wird.

Das lass mal nicht deine Sorge sein, der Händler MUSS es dir zweifelfrei beweisen das du Schuld bist.

Also müssen sie einen Gutachter beauftragen usw... Was ein schweine Geld kostet also lassen die es und spekulieren auf Unwissenheit des Kunden.

Wie NEOHazard schon sagte, die Geldtasche stecken lassen, ansonstren mit Anwalt drohen, ein Beratungsgespräch beim Anwalt ist meist kostenlos :-)

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 30. Juli 2019 um 20:14:03 Uhr:

Gewährleistung heißt das Zauberwort und nicht Garantie. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen das alles i.O. war, was er wohl nicht machen wird bzw. kann.

Ich würde auf die Gewährleistung pochen und keinen müden Euro zahlen.

Wie das bei so schlecht zu überprüfenden Fehlern ist, kann ich nicht sagen. Aber grundsätzlich kann er das schon oft nachweisen. Kenne einen Fall, da ist nach 3 Wochen die Benzinpumpe kaputt gegangen, Kunde musste zahlen, der Beweis war nämlich einfach - mit defekter Pumpe wäre er nicht vom Hof gekommen, also war bei Auslieferung alles in Ordnung und vorhersehen kann der Händler so einen Schaden ja nicht.

Möchte damit eigntlich nur sagen, dass das nicht soooo einfach ist mit der Gewährleistung, auch nicht in den ersten 6 Monaten. also besser vorher rechtlich beraten lassen.

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