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Ersatzwagen kostet trotz Werksgarantie

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 27. September 2016 um 14:40

Hallo Forum,

mein Wagen ist seit gestern 15:00 Uhr beim freundlichen in der Werkstatt aufgrund von immer wieder auftretenden Rasselgeräuschen aus dem motorraum.. da ich auf ein ersatzwagen angewiesen bin habe ich einen a160 bekommen.

Nun meine Frage:

Muss ich den ersatzwagen zahlen? (Mein wagen befindet sich in der werksgarantie)

Mein Wagen ist bis voraussichtlich morgen in der Werkstatt.

Danke für antworten

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23 Antworten
am 27. September 2016 um 14:46

Vllt beantwortet das ja schon die Frage :) klick mich

Genau so ist es, zur Durchsicht o. Rep. während der Garantiezeit verlangen die für die Gehhilfe "Smart" 65 €.

Kannst aber auch für 90 € eine C-Klasse bekommen.

p.s.: der Autovermieter hat seinen Schreibtisch genau gegenüber dem Meister, welcher die Dialog-Annahme durchführt.

Hallo...

bei Reklamationen, die innerhalb der Garantie abgewickelt werden (auch MB100) bekomme ich bei meinem ":)" einen Ersatzwagen kostenlos. Bei normalen KD zahle ich für einen Smart 19.-€/Tag, für eine A-Klasse 29.-€/Tag.

muss umsonst sein, ganz klar. So war es bei mir auch immer, ohne irgendwelche Diskussionen

Ich denke es kommt auf den freundlichen an.

Ich habe im Zuge einer Gewährleistung 4 Tage einen CLA bekommen, Kostenlos. Bei einer Inspektion würde ich Pauschal 5€/tag ohne Km Begrenzung bezahlen.

am 27. September 2016 um 19:28

Bei einem Assyst erhalte ich immer einen Leihwagen für max. 150 km ohne gesonderte Berechnung. Selbstverständlich sind die Kosten für den Leihwagen im Stundensatz eingerechnet.

Jede Sonderleistung der Werkstatt erzeugt Kosten, und genau diese Kosten müssen von jemandem getragen werden. Darum zahlt jeder Kunde über seine Rechnung diese Kosten anteilig mit, egal ob er die Sonderleistung in Anspruch nimmt oder darauf verzichtet.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@heklenickle schrieb am 27. September 2016 um 18:19:26 Uhr:

muss umsonst sein, ganz klar. So war es bei mir auch immer, ohne irgendwelche Diskussionen

hängt am Freundlichen, wenn's unterhalb der Grenzen ist. Darüber ist's drin.

Die maßgebliche Grenze ist dabei, dass die Garantie- oder Kulanzarbeiten (und zwar nur die eigentlichen Arbeiten) 24 AW oder mehr erreichen. Es gilt dabei nur die Anzahl der AW, nicht die eigentliche Arbeitszeit (da hatte ich schon mal Diskussionen, da das Update zur Fehlerbeseitigung mal eben 6 Stunden dauerte, aber fürs Anklemmen des Computers etc. insgesamt nur 8 AW anzusetzen waren).

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@musti3000 schrieb am 27. September 2016 um 16:40:18 Uhr:

Muss ich den ersatzwagen zahlen? (Mein wagen befindet sich in der werksgarantie)

Ganz klar NEIN... alles andere würde mich wundern!

Hi, ich habe meinen Ersatzwagen, einen Smart für 0 Euro bekommen. In der Wersgarantiezeit, ab einer Reparaturdauer über 2 Std immer umsonst, wurde mir so gesagt.

Themenstarteram 28. September 2016 um 16:41

Vielen Dank für all die Antworten. Habe grade mein Wagen abgeholt und musste nichts bezahlen.

im Garantiefall darf das nichts kosten - nur Spritkosten

- auch sollte das Fahrzeug klein sein - Smart bei einer E-Klasse, finde ich nicht akzeptabel

 

zur Inspektion zahlt man in meiner Werkstatt 19€ am Tag - Fahrzeug kann variieren A-; C-Klasse ode Smart

(unter 2 Stunden ist aber auch das Fahrzeug kostenlos)

Ist bei mir bei Garanteifall Gratis, sonst Pauschal einmalig €35.- einmalig egal wie lange+Treibstoff, es gibt aber immer zumindest eine "C" Klasse.

Zitat:

@Bernerdrive schrieb am 30. September 2016 um 07:26:34 Uhr:

im Garantiefall darf das nichts kosten - nur Spritkosten

- auch sollte das Fahrzeug klein sein - Smart bei einer E-Klasse, finde ich nicht akzeptabel

 

zur Inspektion zahlt man in meiner Werkstatt 19€ am Tag - Fahrzeug kann variieren A-; C-Klasse ode Smart

(unter 2 Stunden ist aber auch das Fahrzeug kostenlos)

Garantie kostenlos ab 24 AW

@Bruno_Pasalaki

im Prinzip hast Du Recht. Das kenne ich auch.

Aber das liegt am Ermessen der Werkstatt.

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