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Erst Verkauf dann selber abmelden

Themenstarteram 21. Oktober 2023 um 12:21

Hallo Forumsmitglieder,

ich möchte ein zurzeit angemeldetes Fahrzeug verkaufen. Beim Verkauf möchte ich Fahrzeugschein und Schilder behalten und das Fahrzeug sofort abmelden. Der Käufer bekommt nur den Brief.

Geht das so? Oder habe ich hier etwas übersehen?

Viele Grüße

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11 Antworten

Das wird nichts,zum abmelden brauchst du auch den Brief.Am besten vorher abmelden,geht auch Online wenn neue Schilder und Papiere mit Rubbelsiegel vorhanden sind.

Bei uns reicht der Schein zum abmelden.

Nur wenn es sich um die "alten" Papiere handelt wird auch der Brief zum abmelden benötigt.

 

Dem Käufer muss man halt dann den Fahrzeugschein nachschicken.

Zitat:

@FoMoCo81 schrieb am 21. October 2023 um 15:07:57 Uhr:

Das wird nichts,zum abmelden brauchst du auch den Brief.Am besten vorher abmelden,geht auch Online wenn neue Schilder und Papiere mit Rubbelsiegel vorhanden sind.

Zum abmelden ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 notwendig, den Teil 2 benötigt man eben nicht!

Also man kann so vorgehen, jenachdem um was für ein Fahrzeug es sich handelt würde ich als Käufer dem nicht zustimmen.

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. October 2023 um 19:26:01 Uhr:

Zitat:

@FoMoCo81 schrieb am 21. October 2023 um 15:07:57 Uhr:

Das wird nichts,zum abmelden brauchst du auch den Brief.Am besten vorher abmelden,geht auch Online wenn neue Schilder und Papiere mit Rubbelsiegel vorhanden sind.

Zum abmelden ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 notwendig, den Teil 2 benötigt man eben nicht!

Also man kann so vorgehen, jenachdem um was für ein Fahrzeug es sich handelt würde ich als Käufer dem nicht zustimmen.

Das kommt ganz darauf an wo er abmeldet,bei einigen Zulassungsstellen werden beide Scheine verlangt.

Nein kommt es nicht.

Für alle gilt die FZV

§ 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung

(1)Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies bei der zuständigen Zulassungsbehörde nach § 75 Absatz 21.

1. bei einem zugelassenen Fahrzeug unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorhanden, das Anhängerverzeichnis,

zu beantragen und die abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung vorzulegen. Legt ein Dritter alle nach Satz 1 erforderlichen Unterlagen vor, gilt er als von dem Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges zu beantragen. 

Online braucht man auch nur die drei Codes von zb1 und Kennzeichen.

Abmeldung geht auch ohne eID

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 21. October 2023 um 19:26:01 Uhr:

Zitat:

@FoMoCo81 schrieb am 21. October 2023 um 15:07:57 Uhr:

Das wird nichts,zum abmelden brauchst du auch den Brief.Am besten vorher abmelden,geht auch Online wenn neue Schilder und Papiere mit Rubbelsiegel vorhanden sind.

Zum abmelden ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 notwendig, den Teil 2 benötigt man eben nicht!

Also man kann so vorgehen, jenachdem um was für ein Fahrzeug es sich handelt würde ich als Käufer dem nicht zustimmen.

Als Käufer würde ich es nicht akzeptieren.

Ich als Käufer auch nicht bzw. Kommt auf den Einzelfall an , muss man sich halt einigen.

Z.B. Auto ansehen , über Preis eing werden. Vertrag schriftlich machen, dann kann der Verkäufer von mir aus das Auto abmelden und ich hole es dann paar Tage später ab, sofern das akzeptabel wäre für mich, und das Auto mir die Umstände wert wäre.

Aber das Geld gibt es natürlich erst bei Übergabe des abgemeldeten Autos mit allen notwendigen Papieren, Schlüssel usw… Keinesfalls vorher!

Und natürlich auch keinerlei Anzahlung!

@TE: nicht vergessen:

Heutzutage bekommt man den Fzg.Schein

(heißt schon seit vielen Jahren ZB 1) entsiegelt wieder zurück!

Den braucht man zwingend zur Wiederzulassung oder Ummeldung.

Den müsstest also dem Käufer nach der Abmeldung unbedingt mitgeben!

Zitat:

@Pauliese schrieb am 21. October 2023 um 21:27:34 Uhr:

Ich als Käufer auch nicht bzw. Kommt auf den Einzelfall an , muss man sich halt einigen.

Z.B. Auto ansehen , über Preis eing werden. Vertrag schriftlich machen, dann kann der Verkäufer von mir aus das Auto abmelden und ich hole es dann paar Tage später ab, sofern das akzeptabel wäre für mich, und das Auto mir die Umstände wert wäre.

Aber das Geld gibt es natürlich erst bei Übergabe des abgemeldeten Autos mit allen notwendigen Papieren, Schlüssel usw… Keinesfalls vorher!

Und natürlich auch keinerlei Anzahlung!...

Tja, und genau das würde ich als Verkäufer nicht akzeptieren. Ich möcthe das Geld vorm abmelden haben. Und jetzt?

Dann kommt das Geschäft nicht zu Stande.

Ich frage mich sowieso, wie manche Benutzer überhaupt Geschäfte tätigen. Wahrscheinlich sind die hier ganz stringent behaupten Sell und Jenes nicht zu tun nur im Netz so konsequent. Andernfalls könnte diese kaum etwas bestellen oder kaufen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 22. October 2023 um 08:33:36 Uhr:

 

. Ich möcthe das Geld vorm abmelden haben. Und jetzt?

Kannst Dein Auto behalten! Was soll anders sein.

Die Eier bezahlst ja auch nicht,bevor das Huhn sie gelegt hat.

Das ist doch nicht so schwer - Verkaufsunterlagen regeln, Geldübergabe und dann gemeinsam abmelden, fertig!!

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