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Erster Defekt(?) 2 Wochen nach Kauf bei Händler....
Hallo liebe Community,
ich weiß, das das Thema nicht so 100%ig hierher passt, hoffe aber dennoch, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Folgendes Problem ist heute bei meinem Astra 1.4T (EZ 03/2011) aufgetreten:
http://www.motor-talk.de/.../...peratur-im-roten-bereich-t5238028.html
Ich bin nun komplett verunsichert, sauer und enttäuscht, dass 2 Wochen nach dem Kauf schon etwas passiert, was unter Umständen einen Werkstattbesuch nach sich zieht.
Ich weiß natürlich nicht, ob dieser Fehler beim Verkauf des Autos bzw. dem Händler schon bekannt war, aber ein blöder Nachgeschmack bleibt.
Meine Frage an euch...wie gehe ich denn in dem Fall jetzt vor?
Ist dies Sache der Gewährleistung des Händlers, der allerdings ca. 150km von meinem Wohnort weg entfernt ansässig ist? Oder habe ich mich da jetzt direkt an die beim Kauf des Astra optional abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie von Pro Garant zu wenden?
So wie ich den Händler verstanden habe, ist er durch den Abschluss der Garantie "aus dem Schneider", was die Gewährleistung angeht und alles könne darüber geregelt werden. Nun deckt diese Pro Garant-Garantie aber auch nur einen bestimmten Prozentsatz an Material- bzw Arbeitskosten ab.
Was kann ich denn da jetzt tun?
Das ist für mich gerade wirklich der absolute worst-case, da ich so viel Geld für den Astra in die Hand genommen habe....
Ich danke euch für jegliche Hinweise und Ratschläge.
Beste Antwort im Thema
Hallo.
Ich wollte euch eine kurze, wenn auch späte Rückmeldung geben.
Astra war in der Werkstatt, es lag am Gehäuse des Thermostat, welches undicht war.
Dieses wurde ausgetauscht und nun läuft alles wieder so wie es sein soll.
Von wegen Kostenübernahme:
FOH hat sich im Vorfeld der Reparatur um alles gekümmert, was die Abwicklung mit der Versicherung anging.
Sowohl die Schadensmeldung als auch KVA wurden vom FOH an die Versicherung gefaxt.
Materialkosten in Höhe von ca. 100€ sollen zu 80% übernommen werden.
Arbeitskosten in Höhe von ebenfalls ca. 100€ sollen zu 100% übernommen werden.
Vorerst alles noch mit einem kleinen Fragezeichen, da ich noch keine abschließende Rechnung vom FOH bekommen habe.
Mir wurde von Seiten des FOH dies zwar alles im Gespräch so versichert, eine Rechnung über den selbst zu tragenden Betrag erhalte ich aber erst, nachdem die Kosten mit der Versicherung abgerechnet wurden.
Ein geringes ungutes Gefühl bleibt also...hoffe aber mal, dass es keine böse Überraschung geben wird.
Danke euch nochmals für eure Unterstützung und Ratschläge.
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13 Antworten
Zitat:
Meine Frage an euch...wie gehe ich denn in dem Fall jetzt vor?
1) Aufschreiben, was du gemacht hast und was du gesehen hast. Da hast du in dem anderen Thread ja schon den Text. Das ist als Fehlerbeschreibung ok.
Morgen früh noch:
* zum Auto gehen, Motorhaube auf, und den Stand des Kühlmittels im Kühlmittelausgleichsbehälter mal anschauen und fotografieren. Nix nachschütten (auch kein Wasser). Nur schauen und dokumentieren. Da wird interessant wo der ist. Am Kühlmittelausgleichsbehälter gibt zwei Markierungen für MIN und MAX. Die sind aber manhcmal schwer zu erkennen, wenn das sehr verbaut ist.
So müsste es in deinem Motorraum aussehen (Astra J 1.4 Turbo):
http://imageshack.us/a/img820/8380/6s58.jpg
Hinten der Behälter mit dem Deckel mit dem gelben Dreieck. Nicht den Deckel aufdrehen, nur den Stand fotografieren.
Und du kannst innen mit einem kurzen Video dokumentieren, ob innen die Motorkontrollleuchte kommt. Einfach Zündschlüssel rein, Motor aber besser nicht starten.
Auch schauen und Video machen, ob unter dem Wagen Flecken sind, wo was runtertropft.
Diese Dokumentationssachen sind an sich sehr einfach (mit einem Smartphone/Digicam), und später wertvolles Beweismaterial, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Immer alles mit Datum, Uhrzeut, Ort festhalten in einem Protokoll.
2) Meldung beim Händler, der den Wagen verkauft hat. Dein Ansprechpartner dafür ist verpflichtend (!) der Händler, der dir das Auto verkauft hat. Und mit dem über das Vorgehen sprechen. *Er* ist jetzt am Drücker. Angemessene First setzen zur Mängelbeseitigung.
3) Erstmal NICHT mehr damit fahren. Schon gar nicht die 150 km zum Händler. Denn deine Pflicht ist, aufkommende Fehler gleich zu melden und den Schaden nicht unnötig zu vergrößern.
Bei der Garantieversicherung ist entscheidend, wer der Versicherungsnehmer ist. Im Vertrag checken, wahrscheinlich bist du das. Wenn du der VN bist: dann weiteres Telefonat mit der Versicherung. Und dort fragen, wie zu verfahren ist.
Immer beide Händler und Garantieversicehrung parallel informieren über das gesamte weitere Geschehen.
Vermutlich läuft es darauf hinaus, dass ein ein nahes Opel-Autohaus (bei so jungen Autos ist der Markenhändler in der Regel verlässlicher) den Wagen mit einem Transporter abholen soll. Und dann Fehlerdiagnose (NUR DIAGNOSE, nicht gleich beheben!) dort in der Werkstatt. Und dann wird es interessant. Das kann harmlos sein, ooder auch nicht. Kostenvoranschlag für die Reparatur geben lassen. Diesen KVA wieder an beide komunizieren: an den Händler und die Garantieversicheurng. Und dann entscheiden, wie verfahren wird.
Zitat:
Nun deckt diese Pro Garant-Garantie aber auch nur einen bestimmten Prozentsatz an Material- bzw Arbeitskosten ab.
Eben deshalb ist der Händler nicht aus dem Schneider. Seine Sachmängelhaftung gilt weiter und ist für dich die deutlich bessere Rückversicherung. Aber die 150 km Entfernung sind halt echt schlecht. Deshalb ist bei allen Sachen auch immer der Händler mit zu informieren.
Also vorab immer beide informieren, und immer alles schriftlich, am besten auch Fax/notfalls Email, alles aufheben/protokollieren.
Als Auto wirst du dir vorab was anderes suchen müssen. Die ganze Sache kann so 2-4 Wochen dauern, je nachdem wie flott das jeweils mit der Kommunikation geht.
Falls du einen Pannenschutz beim ADAC haben solltest, oder in der Kfz-Versicherung mit drin ("Schutzbrief" heißt das typisch), kannst du ggf. darüber das Abschleppen des Autos zum Händler abdecken. Aber erst nach Kommunikation mit den anderen zweien (Händler, Reparaturkostenversicherung).
Zitat:
der absolute worst-case,
Also ich glaube, es gibt deutlich schlimmere Sachen (Unfälle, Personenschaden an dir oder anderen, hoher Sachschaden, usw.). Das ist eher eine kleine Sache, was du da hast. Wenn alle professionell arbeiten: Versicherung, Händler, Werkstatt bei Diagnose und Reparatur ist das in wenigen Tagen bis 4 Wochen wieder erledigt.
Zitat:
@ralfkoenig schrieb am 13. März 2015 um 19:06:46 Uhr:
Zitat:
Morgen früh noch:
* zum Auto gehen, Motorhaube auf, und den Stand des Kühlmittels im Kühlmittelausgleichsbehälter mal anschauen und fotografieren. Nix nachschütten (auch kein Wasser). Nur schauen und dokumentieren. Da wird interessant wo der ist. Am Kühlmittelausgleichsbehälter gibt zwei Markierungen für MIN und MAX. Die sind aber manhcmal schwer zu erkennen, wenn das sehr verbaut ist.
Vielen vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Leider war ich übereifrig, bin ich bereits eben zum Auto gegangen und habe Leitungswasser nachgeschüttet...
Vorher war an den Markierungen nichts zu erkennen, also kein Wasser vorhanden in den beiden Markierungen.
Habe nun etwa einen Liter Wasser nachgeschüttet und der Wasserstand steht jetzt zwischen den beiden Markierungen.
Ist dies jetzt ein großes Problem, dass ich jetzt bereits so vorgegangen bin?
Lässt sich ja leider jetzt auch nicht mehr rückgängig machen...
Zitat:
@leehazlenut schrieb am 13. März 2015 um 18:37:25 Uhr:
Ist dies Sache der Gewährleistung des Händlers, der allerdings ca. 150km von meinem Wohnort weg entfernt ansässig ist?
Unabhängig von irgendwelchen Garantien besteht die Gewährleistung des Händlers weiterhin. D. h. du kannst dich immernoch an ihn wenden.
Zitat:
Oder habe ich mich da jetzt direkt an die beim Kauf des Astra optional abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie von Pro Garant zu wenden?
Nein, aber wenn du willst kannst du das machen.
Zitat:
So wie ich den Händler verstanden habe, ist er durch den Abschluss der Garantie "aus dem Schneider", was die Gewährleistung angeht und alles könne darüber geregelt werden.
Wie gesagt, das ist falsch!
Zitat:
Nun deckt diese Pro Garant-Garantie aber auch nur einen bestimmten Prozentsatz an Material- bzw Arbeitskosten ab.
Ist normal bei solchen Garantien.
Darf man fragen was du durch den Kauf in 150 km Entfernung ungefähr gespart hast?
Zitat:
Leider war ich übereifrig, bin ich bereits eben zum Auto gegangen und habe Leitungswasser nachgeschüttet...
Vorher war an den Markierungen nichts zu erkennen, also kein Wasser vorhanden in den beiden Markierungen.
Habe nun etwa einen Liter Wasser nachgeschüttet und der Wasserstand steht jetzt zwischen den beiden Markierungen. Ist dies jetzt ein großes Problem, dass ich jetzt bereits so vorgegangen bin?
Lässt sich ja leider jetzt auch nicht mehr rückgängig machen...
Es IST dann auf jeden Fall ein Problem, wenn du das NICHT sagst. Denn du erschwerst damit MASSIV die Fehlerursachsensuche, weil die Fehlerauswirkungen nicht mehr sichtbar sind. ALSO: Auf jeden Fall mit sagen und am besten einen großen Zettel innen hinlegen:
13.03.2015, 18:00 Uhr, <Ort>, 1 Liter Leitungswasser nachgekippt.
Also so dass man das nicht übersehen kann. Und die Menge nochmal ganz genau abschätzen mit dem Gefäß woraus es kam. Denn die Menge macht einen großen Unterschied, ob das z.B. 0,2 Liter oder 2 Liter waren.
Rückgängig machen kannst du es nicht mehr, aber die erste klar belegbare Fehlerauswirkung (Kühlmittelverlust von ca. 1 Liter Kühlmittel, Stand danach: unter MIN) hast du damit leider bereits vernichtet.
Also nach telefonischer Rücksprache mit dem Händler geht es morgen früh in die Werkstatt.
Der Händler hat sich natürlich sofort auf die zusätzliche Gebrauchtwagengarantie berufen, daher werde ich morgen früh auch bei dieser Pro Garant nochmal anrufen & das Ganze mit denen abklären.
Bin gespannt, was am Ende dabei heraus kommt, wie lange das dauern wird und vor allem wer am Ende welche Kosten zu tragen hat... :/
Zitat:
@leehazlenut schrieb am 15. März 2015 um 13:49:48 Uhr:
Der Händler hat sich natürlich sofort auf die zusätzliche Gebrauchtwagengarantie berufen, daher werde ich morgen früh auch bei dieser Pro Garant nochmal anrufen & das Ganze mit denen abklären.
In welche Werkstatt ?
Hast Du was schriftliches vom Händler ?
Denn, wenn es "vor Gericht" geht, kann er immer behaupten, Du hättest
ohne Rücksprache gehandelt.
..hast Du den Beitrag von ralfkoenig und Backbone nicht gelesen ?
Eine Garantie deckt nur einen Teil der kosten, die Sachmnängelhaftung, die der
Händler geben muss, deckt allerdings alle Reparaturkosten.
Und somit müsste der händler die Repa bezahlen, wozu er aber anscheinend keine Lust
hat.
Lieber wälzt er die Kosten auf Dich und die Versicherung ab.
So wie das ganze aussieht, hat der Händler keine große Lust, selbst die Kosten
für die Reparatur zu tragen, obwohl er, laut Gesetz, das müsste.
Daher, ich rate Dir, alles was Dir der HÄndler "erzählt" soll er Dir bitte
schriftlich besätigen.
In der Zwischenzeit, keinen Meter mit dem Auto fahren und umgehen einen
Rechtsanwalt kontaktieren und sich dort erkundigen..
Du wirst Dich wundern, was für Rechte Du hast..
Grüße
So eindeutig seh ich das hier nicht.
Ein Marder könnte z.B. nen Schlauch angeknabbert haben.
Kühlmittelverlust kann verdammt viele Ursachen haben.
.und, was ist aus dem werkstatt Besuch geworden, der am 16.03 stattfinden sollte ?
Hallo.
Ich wollte euch eine kurze, wenn auch späte Rückmeldung geben.
Astra war in der Werkstatt, es lag am Gehäuse des Thermostat, welches undicht war.
Dieses wurde ausgetauscht und nun läuft alles wieder so wie es sein soll.
Von wegen Kostenübernahme:
FOH hat sich im Vorfeld der Reparatur um alles gekümmert, was die Abwicklung mit der Versicherung anging.
Sowohl die Schadensmeldung als auch KVA wurden vom FOH an die Versicherung gefaxt.
Materialkosten in Höhe von ca. 100€ sollen zu 80% übernommen werden.
Arbeitskosten in Höhe von ebenfalls ca. 100€ sollen zu 100% übernommen werden.
Vorerst alles noch mit einem kleinen Fragezeichen, da ich noch keine abschließende Rechnung vom FOH bekommen habe.
Mir wurde von Seiten des FOH dies zwar alles im Gespräch so versichert, eine Rechnung über den selbst zu tragenden Betrag erhalte ich aber erst, nachdem die Kosten mit der Versicherung abgerechnet wurden.
Ein geringes ungutes Gefühl bleibt also...hoffe aber mal, dass es keine böse Überraschung geben wird.
Danke euch nochmals für eure Unterstützung und Ratschläge.
So ist aber nunmal die Abwicklung bei einer Gebrauchtwagengarantie!
Denkst Du, der Händler hat nen Goldesel, um alles Mögliche nach Kauf dem Kunden zu bezahlen?
Zitat:
@rudi333 schrieb am 31. März 2015 um 22:00:34 Uhr:
So ist aber nunmal die Abwicklung bei einer Gebrauchtwagengarantie!
Denkst Du, der Händler hat nen Goldesel, um alles Mögliche nach Kauf dem Kunden zu bezahlen?
Nein, zum einen denke ich das sicher nicht.
Zum anderen ging es mir darum aber auch nicht.
Der HÄNDLER, von dem ich das Auto habe, bei der Kostenfrage komplett heraus gehalten und ausschließlich auf die Zusatzgarantie verwiesen.
Die Reparatur wurde bei einem anderen FOH durchgeführt.
Tja,
datt machen die Händler gerne, sehr gerne, die Schadensabwicklung über die Garantieversicherung.
Gewährleistung / Sachmängelhaftung wäre für Dich zu 100% kostenlos und der Händler müsste
alle kosten (Materuial sowie Stundenlohn) tragen.
Aber, es gibt ja die Garantie... das ist er fein raus, bekommt alles bezahlt und der "dumme"
Kunde darf noch den SB-Anteil blechen.
Nu ja.
Grüße