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Erstes selbst angemeldetes Auto mit 33, 15 Jahre unfallfreies Fahren. Wie günstig versichern?

Themenstarteram 24. September 2017 um 6:01

Guten Tag.

Mein Problem ist Folgendes: Ich bin 33 Jahre alt. Mit 20 habe ich mir mein erstes eigenes Auto gekauft, weil ich es brauchte, um an meinem Studienort zur Fakultät zu kommen. Da ich die horrenden Versicherungsbeiträge als Studentin nicht zahlen konnte, lief es auf den Namen meines Vaters. Ich fuhr den Wagen 8 Jahre, ohne auch nur eine Beule zu verursachen. In den fünf Jahren danach benötigte ich kein eigenes Auto, da ich jederzeit das Auto einer anderen Person benutzen konnte. Jetzt möchte ich mit 33 Jahren erstmals ein Auto auf mich versichern, fahre seit 15 Jahren unfallfrei und frage mich, wie man das Thema sinnvoll angeht, um nicht mit 15 Jahren Fahrpraxis inklusive unfallfreien Fahrens Beiträge wie ein achtzehnjähriger Führerscheinneuling zahlen zu müssen. Für Tipps bin ich dankbar.

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8 Antworten

Vielleicht ist der 2. SFR deines Vaters noch frei und übertragbar.

Je nach Versicherung wirst du damit nicht in M oder 1/2 eingestuft sondern startest Ggf. Mit einer besseren SF Klasse. Zb. 5.

Kommt auf den Versicherer an und muss man erfragen. Aber ganz sicher wirst du nicht SF 15 bekommen.

Sf 1/2 starten die meisten Verträge egal wie lange man den Führerschein hat. Geh zum makler ggf bekommste bessere sfr

Moin,

der alte Vertrag Deines ersten Autos sollte noch übertragbar sein - soweit Dein Vater kein neues/anderes Fahrzeug darauf versichert hat.

Also, erst mal Papa fragen, ob der Vertrag noch frei ist, wenn ja, übertragen und neues Auto darauf versichern. Wenn nein, mit dem Papa verhandeln, ob er Dir den Vertrag trotzdem überschreibt und das jetzige Auto auf einen neuen Vertrag versichert. Sollte dann mit Zweitwagenregelung möglich sein.

Die eigene Versicherung des Papa´s kann bei der Lösung sicher auch helfen.

PS: Die Antwort meines Vorredners sollte bestimmt in einem Fred stehen, welcher erst noch eröffnet werden muss, passt nämlich überhaupt nicht zum Thema.

Hallo,

Wichtig ist, wann warst Du erstmalig als Fahrer oder Mitfahrer bei einer Versicherung gemeldet?

Wie Du schreibst, hastet Du mit 20 Jahren das Auto gekauft, aber angemeldet auf den Namen deines Vaters.

Ist erst mal nicht schlimm, hab ich mit meinen Kindern auch so gemacht ;)

Das worauf es ankommt ist, dass Du als noch Benutzer (Mitfahrer) gemeldet warst.

Denn Du kannst nur die Jahre übertragen bekommen die Du selbst gefahren bist.

Sollte der damalige Vertrag noch frei sein und Du warst bei der Versicherung als Fahrer gemeldet, bestehen gute Chancen dass Du zumindest in SF 8 kommst.

Früher war es in der Branche üblich, Rabatte sieben Jahre lang zu konservieren,

da hast Du mit jetzt 33 erst 5 Jahre weg.

Frag auch mal deine anderen Personen die dich mit ihren Autos haben fahren lassen ob dich da jemand bei deren Versicherung angegeben hat, kann eventuell nützlich sein.

Ansonsten mach es so wie remarque4711 es schreibt, Papa fragen, Versicherung anrufen und Du weist genau wo Du dran bist.

PS: Schreib mal was draus geworden ist.

am 10. Oktober 2017 um 11:39

Ich selber bin Azubi bei der DEVK.

seit dem 01.10. gibt es einen neuen KFZ Tarif bei uns. Dort kann man mit der Führerscheinregelung bis max. in die SF 15 eingestuft werden mit dem Erstfahrzeug. Bedingung sind dafür 4 Anbündelungssparten (Haftpflicht, Hausrat,...).

Du kannst mal bei dir in der Nähe einen DEVK Berater danach fragen.

Und bitte kommt mir nicht mit Eigenwerbung oder sonstigem. Es ist nur ein Vorschlag den man auch in Betracht ziehen kann.

Ansonsten von Eltern/Großeltern Rabatte übernehmen wenn diese nicht genutzt/gebraucht werden.

Wären so pauschal meine ersten Ideen. :)

Zitat:

@BlueMarlinxx schrieb am 10. Oktober 2017 um 13:39:10 Uhr:

Ich selber bin Azubi bei der DEVK.

seit dem 01.10. gibt es einen neuen KFZ Tarif bei uns. Dort kann man mit der Führerscheinregelung bis max. in die SF 15 eingestuft werden mit dem Erstfahrzeug. Bedingung sind dafür 4 Anbündelungssparten (Haftpflicht, Hausrat,...).

Du kannst mal bei dir in der Nähe einen DEVK Berater danach fragen.

Und bitte kommt mir nicht mit Eigenwerbung oder sonstigem. Es ist nur ein Vorschlag den man auch in Betracht ziehen kann.

Ansonsten von Eltern/Großeltern Rabatte übernehmen wenn diese nicht genutzt/gebraucht werden.

Wären so pauschal meine ersten Ideen. :)

Hey, das hört sich gut an. Ist das eine Sondereinstufung, die bei Vers.wechsel verloren geht? Welche Versicherungen muss man abschließen?

am 12. Oktober 2017 um 10:08

Zitat:

@Sammens schrieb am 11. Oktober 2017 um 20:26:59 Uhr:

Zitat:

@BlueMarlinxx schrieb am 10. Oktober 2017 um 13:39:10 Uhr:

Ich selber bin Azubi bei der DEVK.

seit dem 01.10. gibt es einen neuen KFZ Tarif bei uns. Dort kann man mit der Führerscheinregelung bis max. in die SF 15 eingestuft werden mit dem Erstfahrzeug. Bedingung sind dafür 4 Anbündelungssparten (Haftpflicht, Hausrat,...).

Du kannst mal bei dir in der Nähe einen DEVK Berater danach fragen.

Und bitte kommt mir nicht mit Eigenwerbung oder sonstigem. Es ist nur ein Vorschlag den man auch in Betracht ziehen kann.

Ansonsten von Eltern/Großeltern Rabatte übernehmen wenn diese nicht genutzt/gebraucht werden.

Wären so pauschal meine ersten Ideen. :)

Hey, das hört sich gut an. Ist das eine Sondereinstufung, die bei Vers.wechsel verloren geht? Welche Versicherungen muss man abschließen?

Ja, es ist eine Sondereinstufung. Also die SF 15 z.b. behält man bei einem Wechsel nicht. Aber man erfährt sich im Hintergrund die Schadenfreien Jahre. Wenn du nach 3 Jahren die Versicherung wechselst hast du immerhin die SF3 die dann weitergegeben wird und bist bis dahin, bei der DEVK, mit deinem Sonderrabatt in die SF18 gerutscht.

Die Verträge sind egal. Das kann von einem ACV (ADAC der DEVK) bis hin zu einer normalen Privathaftpflicht sein.

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