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Erstfahrzeug kündigen, wird Zweitfahrzeug dann teurer???

Themenstarteram 20. Oktober 2008 um 18:03

Hallo,

ich habe mein Auto seit 2 Jahren. Es ist über meine Mutter als Erstfahrzeug mit 55 % eingestuft, ihr Auto als Zweitwagen mit 65%.

Nun möchte ich mein Fahrzeug kündigen, da ich zu einer anderen Versicherung wechseln will!

Meine Frage: Kann ich bei der neuen Versicherung bei 85 % eingestuft werden, weil ich bereits 2 Jahre schadenfrei fahre?

Und:

Der Versicherer meint, wenn das Erstfahrzeug gekündigt wird, gehen die Prozente verloren und das Zweitfahrzeug würde dann teurer werden weil die Prozente steigen?!

Ist das wirklich so oder versucht der Versicherungsfuzzi meiner Mutter Angst zu machen?

Die Dauer des schadenfreien Fahrens ändert sich ja dadurch nicht!!!

Die möchte nämlich unter den Umständen nicht, dass ich mein Fahrzeug kündige!!

Über schnelle Antworten würde ich mich freuen.

Habe morgen einen Termin mit dem Fuzzi und möchte nicht ahnungslos bei ihm antreten!

Gruß Kristina

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14 Antworten

Hi,

wenn Du das Erstfahrzeug kündigst wird das Zweitfahrzeug nicht teurer, weil jedes Fahrzeug einen eigenen Rabatt besitzt und diesen auch behält. du kannst doch wechseln und das Fahrzeug trotzdem wie bisher auf Deine Mutter laufen lassen. Zwischen 55 % und 85% ist ein ganz schöner Unterschied.

Hast du schon eine neue Versicherung, wenn nicht 100%-tig entschieden kannst du Dir ja bei mir ein Angebot einohlen

Gruß

Norbert

sicher nett gemeint, norbert.

aber bitte keine "eigenwerbung" bei MT, danke.

ueber PN duerfte das kein problem darstellen.

mfg

Harry

Okay, bin neu hier,  Sorry kommt nicht wieder vor   was ist PN

Themenstarteram 20. Oktober 2008 um 18:35

Bleibt der Wagen meiner Mutter also bei 65%?

Ja habe bereits eine neue Versicherung fest ins Auge gefasst.

Da würde ich bei 85% nur die Hälfte des Beitrages zahlen, den ich jetzt bei 55% zahle!

Es sei angemerkt ich arbeite im öffentlichen Dienst und das Angebot ist von einer Versicherung, bei der nur öffentliche Angestellte/Beamte etc. versichert werden.

Daher kann meine Mutter auch nicht weiterhin der Versicherungsnehmer bleiben!

Stehen mir denn die 85% mit Sicherheit zu?

Der sollte bei 65% bleiben, denn an dem Fahrzeug ändert sich ja nix. Wenn Du " volle " Jahre den Führerschein hast und Deine Mutter dir den Rabatt schenkt, kannst du mit SF 2 eingestuft werden.

Volle Jahr bedeuten, daß wenn Du den Schein im Mai 2006 gemacht hast stehen dir ab 2009 der Rabatt zur Verfügung .

Kläre das aber vorher ab. Zur sicherheit frage in der Zentrale nach.

Gruß

Norbert

Themenstarteram 20. Oktober 2008 um 18:52

Ich habe den Schein seit März 2006, also würde ich 2009 den Rabatt bekommen!

Angenommen ich wechsel die Versicherung zum 01.01.09, bekomm ich dann den Rabatt?

Oder nur wenn ich nicht kündige und das nächste Jahr auch noch bei der alten Versicherung bleibe?

Der Fuzzi meint nämlich, ich würde die 85% nicht bekommen!

Hallo,

Also wenn Du dein Fahrzeug mit 55% aus dem Vertrag rausnimmst, dann kann deine Mutter bei der Versicherung einen Antrag stellen, das es aus dem Zweitwagenvertrag in den Erstwagenvertrag gesetzt wird. Also dann auf die 55%, da es ja dann kein 2.Fahrzeug mehr gibt. Die 65% des Zweitvertrages gehen dann nach 1-5 Jahren (von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich) verloren.

Nach 2 Jahren Führerschein kannst du logischerweise die Führerscheinregelung in Anspruch nehmen. Das heißt aber zuerst einmal nur SF1/2 (d.h. 140%). Ob es eine bessere Einstufung wird (z.B. mit 85%), hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab oder ob die Versicherung dich ködern will (gibt es, aber damit kannst du erst rechnen, wenn du es schriftlich von Zentrale hast).

MFG Kester

Hi,

ich gehe mal davon aus, daß du nach dem letzten Kommentar auch nicht schlauer bist.

Wenn dir Deine Mutter den Rabatt schenkt ( 55% ) bekommst du soviele Jahre angerechnet wie Du den Führerschein hast, also 2 Jahre SF 2. Deine Mutter behält dann die 65% und bleibt bei Ihrer Versicherung. Ob es nun ein Erst- oder Zweitfahrzeug ist völlig egal.

Wichtig ist nur, daß Deine Mutter Dir den Rabatt überträgt und dieser dann für immer auf Dich und Deine Fahrzeuge übergeht.

Kläre bitte mit der neuen Versicherung ab, ob Du die 85% erhälst.

Gruß

Norbert

am 20. Oktober 2008 um 23:18

oj hu ?

Hi sorry konnte mich nicht raushalten

Also ich wenn ich alles Richtig verstehe : Erstwagen und Zweitwagen sind auf den Namen der Mutter als VN und Halter versichert.

Erstwagen auf den eigenen erfahrenen SF-Klassen (SF5 oder SF6)

Zweitwagen muß mit SF 2 begonnen haben (Sondereinstufung) + 2 Jahre später also SF4 ( hier wohl 65%)

Fällt nun der Erstwagen weg - entfällt auch der Grund für die Sondereinstufung - Folge aus der SF4 wird die SF2 also wird der zweite auch teurer!

Die Lösung wurde schon genannt mit dem Tausch der SF-Klassen - es geht aber einfacher

Das Fahrzeug auf den eigenen Namen Ummelden ( damit entfällt schon mal die Kündigung der Versicherung zu bestimmten Fristen)

Dann bei der neuen Versicherung eine SFR- Übertragung (TB28) beantragen - als Vorversicherung gibt man den Zweitwagenvertrag mit dem entsprechenden Kennzeichen an . Deinen Mutter übernimmt gleichzeitig den freigewordenen SFR des ersten Vertrages (TB25) . Fertig !

Was man dann für eine SF-Klasse bei der neuen Versicherung bekommt hängt vom ursprünglichen Beginn des Vertrages ab.

Wenn ich nun zurückrechne : SF 4 in 2008 waren ja eigentlich ohne Sondereinstufung SF2

daher die SF1 für 2007 und SF1/2 oder KL0 für 2006 je nachdem wann der Führerschein erworben wurde bzw. ob der Versicherungsbeginn im zweiten halbjahr oder ersten halbjahr war.

Da diese Angaben nicht zur Verfügung stehen gehe ich mal vom Versicherungsbeginn 2006 aus.

hier vereinfacht die Rechnung zur SFR-Übernahme

Führerscheindatum + 1 bis zum aktuellen Übernahmenjahr

BSP: FS wurde zwischen dem 1.1 und 1.7.2006 gemacht - Also hätte man in 2006 die KL0 gehabt - in 2007 die SF1/2 - in 2008 die SF1 -

in 2009 die SF2

Oder FS wurde zwischen dem 2.7.2006 und 01.01.2007 gemancht - Also hätte man in 2006 die KL0 - in 2007 die KL0 - in 2008 die SF1 -

und siehe da in 2009 wieder die SF2

Daher auch vereinfacht - Übernahmejahr 2009 minus FS 2006+1 = SF2

Super - Mama griegt 55% und Tochter SF2 85% . Die SFR Übertragung macht die neue Gesellschaft ! gegen deine Einstufung kann die jetzige sich nicht streuben.

PS: SF2 sind nicht gleich 2 Schadensfreie Jahre - wie man sieht beginnen Verträge nicht mit der SF1 sondern mit der KL0 bzw. SF1/2

MFG die Zentrale :-)

 

 

am 21. Oktober 2008 um 6:57

Hi Zentrale,

bist Du nun jetzt zu einem anderen Ergebniss gekommen außer das Du den Zweitwagen " verschenkst ".

Es ist ausführlicher dargestellt, aber für einen "Laien " nicht unbedingt nachvollziehbar.

Schönen Tag

Nobbi

Themenstarteram 21. Oktober 2008 um 14:48

Hallo,

also das mit dem Ummelden geht nicht weil ich schon immer Fahrzeughalter meines Autos war ;-)

Meine Mutter war nur VN!

Werde wohl die SF-Klassen einfach tauschen lassen!

Der Versicherungsmensch kommt gleich, ich hoffe er möchte mir nicht einen vom Pferd erzählen!

Hoffentlich geht das mit der Umschreibung schnell, nicht dass ich die Kündigungsfrist verpasse ; )

Oder ist es egal ob das Auto für Ende des Jahres gekündigt ist bei der Umschreibung?

am 21. Oktober 2008 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von X-tremTina

Hallo,

also das mit dem Ummelden geht nicht weil ich schon immer Fahrzeughalter meines Autos war ;-)

Meine Mutter war nur VN!

Werde wohl die SF-Klassen einfach tauschen lassen!

Der Versicherungsmensch kommt gleich, ich hoffe er möchte mir nicht einen vom Pferd erzählen!

Hoffentlich geht das mit der Umschreibung schnell, nicht dass ich die Kündigungsfrist verpasse ; )

Oder ist es egal ob das Auto für Ende des Jahres gekündigt ist bei der Umschreibung?

JA es ist egal ! Du hast keine Fristen - Der neue Versicherungsbeginn ist auch frei bestimmbar. (01.01) ist aber mit dem Blick auf die "SF2" günstiger.

Einziger Unterschied zu der oben genannten Variante ist, das die neue Gesellschaft, eine neue Versicherungsbestätigung zur Zulassungstelle

sendet (VBÜ) - geht nicht automatisch - wenn der Versicherungsbeginn nicht der 01.01 ist.

Du mußt die alte Versicherung bzw. deine Mutter aber über den Wegfall des Vertrages informieren. Das kannst du in der Form einer ordentlichen Kündigung zum 01.01 (spätestens mit Eingang 30.11) ohne Erläuterung machen oder mit Erläuterung (jederzeit möglich mit der Angabe das sich der VN ändert).

Und wie gesagt die SFR-Übertragung macht am besten die neue Versicherung - daher auch kein Zeitdruck :-)

MFG

 

 

Zitat:

Original geschrieben von X-tremTina

Hallo,

ich habe mein Auto seit 2 Jahren. Es ist über meine Mutter als Erstfahrzeug mit 55 % eingestuft, ihr Auto als Zweitwagen mit 65%.

Nun möchte ich mein Fahrzeug kündigen, da ich zu einer anderen Versicherung wechseln will!

Meine Frage: Kann ich bei der neuen Versicherung bei 85 % eingestuft werden, weil ich bereits 2 Jahre schadenfrei fahre?

Und:

Der Versicherer meint, wenn das Erstfahrzeug gekündigt wird, gehen die Prozente verloren und das Zweitfahrzeug würde dann teurer werden weil die Prozente steigen?!

Ist das wirklich so oder versucht der Versicherungsfuzzi meiner Mutter Angst zu machen?

Die Dauer des schadenfreien Fahrens ändert sich ja dadurch nicht!!!

Die möchte nämlich unter den Umständen nicht, dass ich mein Fahrzeug kündige!!

Über schnelle Antworten würde ich mich freuen.

Habe morgen einen Termin mit dem Fuzzi und möchte nicht ahnungslos bei ihm antreten!

Gruß Kristina

Warum bezeichnest du einen Menschen als Fuzzi? Denke, du möchtest keineswegs als Tussi tituliert werden? oder?

Hat man in deiner Gegend so einen Wortschatz drauf..na denn

gute Besserung !!

am 23. Oktober 2008 um 8:06

Hi,

Du wolltest schnelle Antworten. Was ist jetzt aus dem Gespräch geworden.

Gruß

Norbert

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