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ERT- getriebe tauschen lassen?

Themenstarteram 27. Juli 2007 um 17:18

war heute beim freundlichen, weil mein brummi beim rückwärtsfahren (bei betätigter kupplung) merkwürdige geräusche von sich gibt :)

einer meinte gleich dass das getriebe gewechselt werden sollte/ kann/ muss .

Ez 10.01

MKB - AZD

GKB - ERT

55700km gelaufen

bis zur 60tausender grenze muss ich nur 10% für dass getriebe + Öl löhnen. dass wären c.a. 210€ (habe noch c.a. 11monate garantie)

so gesehen finde ich dass für den preiss ok. hab mich dann erkundigt über die austauschgetriebe. da soll bis auf das gehäuse alles neu sein. stimmt dass? und gibt es irgendein verschleiss am gehäuse?

was könnte ich mit gewährleistungs-anspruch erreichen? (wagen erst vor c.a. 1 monat gekauft)

gibt es irgendwelche macken mit dem ERT getriebe?

SF hab ich schon benutzt.........

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14 Antworten
Themenstarteram 28. Juli 2007 um 12:50

kommt schon mädels. etwas mehr einsatz ist gefordert :)

am 28. Juli 2007 um 14:19

du hast den wagen vor einem monat beim händler gegauft, also ist in den ersten 6 monaten die beweislast beim händler, er wird dir nicht beweisen können das der schaden vor dem kauf noch nicht war da es ein "langzeitger" verschleiß ist. somit tauscht er dir das getriebe aus (diese tauschgetriebe sind genau so gut oder schlecht wie ganz neue), und de bezahlst keinen cent.

MfG

Sebastian

Themenstarteram 28. Juli 2007 um 14:44

ehm, bin mir nicht so ganz sicher wie ich da ran gehen soll. hingehen und sagen ich will anspruch auf gewährleistung. tauscht mir das getriebe für lau?

sorry, ist zwar etwas blöd die frage aber würd gern wissen wie ich dass machen soll. nicht dass ich dann erstmal 10jahre warten muss bis da etwas geschieht. hab schon genug stress mit der karre.

Da der Wagen erst 1 Moant alt ist hat der Händler den in Ordnung zu bringen es sein den er kann beweisen das du es warst. Was wohl eher unwarscheinlich (es sein den du schaltest bei 200km/h in den Rallygang :D )

 

Daher ich würde mit jeden noch so kleinen Mist hinfahren und das in Ordnugn bringen lassen immerhin hast du für das Auto bezahlt und hinterher ärgerst du dich das du es nicht reklamiert hast

am 28. Juli 2007 um 17:14

@teddy

du warst ja schon beim freundlichen, wenn dud en wagen da gekauft hast dann sag denen dass die das in ordnung bringen sollen, du hast ja noch garantie.

also ganz einfach.

Du:

das auto hat den und den fehler, bringt das bitte in ordnung ich hab ja schließlich garantie.

Verkäufer/werkstattmensch

dass dauert aber ca. drei tage.

Du:

ich bin auf mein fahrzeug angewießen, ich kann ja nicht einfach drei tage nicht auf die arbeit gehen. kann man da nicht was machen?

und wenn du glück hast bekommst du auchnoch nen leihwagen.

MfG

Sebastian

am 28. Juli 2007 um 20:07

Wie ich das sehe, hast du eine Garantieversicherung mit abgeschlossen, die km-abhängig die Kosten in bestimmter Höhe übernimmt. Wie du selbst schon ausgerechnet hast würde dich ein AT-Getriebe 210,- € kosten. Laß es dafür machen. Günstiger kommst du da nicht ran. Bestehe aber auf ein Original-Austauschgetriebe von VW, sonst bekommst du irgendein instandgesetztes von irgendeinem Instandsetzer. Nur beim Original-AT-Getriebe kannst du sicher sein das innen fast alles neu ist!

Themenstarteram 29. Juli 2007 um 13:23

jap, mit der garantie müsste ich 210 euronen blechen.

kann mir noch bitte einer sagen was der unterschied zwischen garantie und gewährleistung ist?

Themenstarteram 30. Juli 2007 um 11:52

was nun los? ich dreh durch. hab schon tausend mal über gewährleistung gesucht und gefunden, gelesen und festgestellt dass ich da nicht durchblicke. hätte ich nun gewährleistungsanspruch und bekomme dass umsonst gewechselt?

am 30. Juli 2007 um 14:30

wenn du bei einem händler gekauft hast, dann liegt die beweislast die ersten sechs monate beim händler, soll heisen er muss dir die ersten sechs monate beweisen dass der fehler beim kauf noch nicht bestanden hat, und dass kann er bei nem getriebe schaden/fehler einfach nicht.

 

aber der händler ist natürlich nicht dumm, der verkauft dir ne car-garantie und probiert im fall der fälle die kosten dann auf die garantie, bzw. auf dich abzuwälzen.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Beweislast

(ich bin leider zu doof, mit dem neuen editor nen link zu erzeugen)

Zitat:

Original geschrieben von teddy-bär

was nun los? ich dreh durch. hab schon tausend mal über gewährleistung gesucht und gefunden, gelesen und festgestellt dass ich da nicht durchblicke. hätte ich nun gewährleistungsanspruch und bekomme dass umsonst gewechselt?

Gewährleistung gibts nicht mehr, das Zauberwort heisst "Sachmängelhaftung".

Dass heisst, du hast 24 Monate Anspruch auf mangelfreien Kaufgegenstand. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an vorlag, danach musst du beweisen dass der Fehler von Anfang vorlag.

Das sind sinngemäß deine gesetzlichen Ansprüche gem. BGB.

Da du innerhalb den ersten 6 Moanten bist ist die Sache hier vollkommen klar, der Händler hat kostenlos nachzubesseren und fertig.

Das weiss der Händler auch ganz genau, aber da es offensichtlich keiner der ehrlichen Sorte ist, versucht er den Schaden über die Gebrauchtwagengarantie abzuwickeln, und das ist unzulässig.

Lass dich nicht veralbern.

Du hast geschrieben dass du genug Stress mit dem Karre hast - wenn das überhand nimmt und Nachbesserungen fehlschlagen hast du in den ersten 6 Monaten auch das Recht auf Wandlung.

Themenstarteram 30. Juli 2007 um 16:24

händler hat mich grad angerufen. ich hab ihn über gewährleistung und so weiter befragt er meinte dann da ich dann den vorteil habe dass das getriebe neu ist läuft es über die garantie.

nun meine frage wenn ich jetzt sturr auf gewährleistung (sachmängelhaftung) bestehe, kann der mir dass getriebe reparieren lassen oder ein gebrauchtes getriebe andrehen?

Zitat:

Original geschrieben von teddy-bär

händler hat mich grad angerufen. ich hab ihn über gewährleistung und so weiter befragt er meinte dann da ich dann den vorteil habe dass das getriebe neu ist läuft es über die garantie.

Der erzählt dir einen Haufen Unfug, das ist alles.

Einen Anspruch auf ein Neuteil hast du so oder so nicht, weder bei Abwicklung über die gesetzliche Sachmängelhaftung noch bei Abwicklung über die Garantieversicherung. Letztere sehen oft sogar ausdrücklich das Verwenden von Gebrauchtteilen zu.

Du hast "nur" Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug, wie der Händler das macht ist seine Sache. Gegen ein neuwertiges Austauschgetriebe wäre auch nichts einzuwenden. Auf die Reparatur gibt´s übrigens wieder die 24 Monate ...

An deiner Stelle würde ich dem Händler untersagen, dass über deine (!) eigene Garantieversicherung abzuwickeln, vielleicht brauchst du die später mal noch, da ist ein schadensfreier Verlauf u.U. von Vorteil.

Ein Hinweis an die Versicherung, dass sich der Händler zu deren Lasten aus der Sachmängelhaftung stehlen will, wäre vllt, auch ganz nützlich.

Moin,

 

ich gehe mal davon aus, dass du das Auto als Privatperson von einem Händler gekauft hast, oder? Solltest du das Auto als Unternehmer gekauft haben (Selbstständige z.B.) sieht das rechtlich alles gleich ganz anders aus. Wenn du es aber als Privatperson gekauft hast, musst du einfach nur auf Nachbesserung bestehen (in den ersten 6 Monaten gilt eine Beweislastumkehr - d.h. dein Händler muss beweisen, dass du das Getriebe durch z.B. unsachgemäßen Gebrauch zerstört hast und es bei Übergabe des Autos noch in Ordnung war). Untersag ihm auch das über deine Garantie abzuwickeln (da schließe ich mich meinem Vorredner an). Wenn dein Händler die Reperatur aber verweigert kannst du mindern oder zurücktreten. Schadensersatz ist je nach Fall auch möglich.

Du musst also in keinem Falle etwas bezahlen!!! Und wenn dein Händler irgendwelche Teilekosten oder so verlangt, musst du das auch nicht bezahlen (439 II BGB: Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen). Sollte er dich darauf hinweisen, dass er das alles in den AGB ausgeschlossen hat, lass dich nicht verarschen. Das darf er nicht!!!!

 

Einen Leihwagen wirst du wohl bezahlen müssen (aber da würde ich versuchen überzeugend zu wirken :-D )

Ich würde deinen Händler aber auf jeden Fall jetzt schon mal zur Nacherfüllung mit einer Frist von 10 Tagen mahnen. Sollte er dann noch nichts gemacht haben, kannst du für die folgende Zeit wohl auch die Kosten für den Mietwagen ersetzt bekommen - bis dahin aber wohl noch nicht.

 

mfg Magan

Themenstarteram 30. Juli 2007 um 22:24

danke für eure hilfe jungs. nur etwas schade dass das alles so spät kommt.

hab jetzt keinen nerv mehr mich noch über irgendeine scheisse zu ärgern. hab nun heut auch noch meinen fahrzeugschein irgendwiewo verbummelt....... ich idiot :(

fahre morgen früh zum händler und dann wird sich herausstellen was passiert. händler meinte zu mir dass er mir einen leihwagen kostenlos stellt. wenn ich dann so überlege habe ich ja auch was positives von nem austauschgetriebe.

mal schaun.

gute nacht wünsch ich euch. (ich werd wohl nicht so eine besonders gute haben)

so und nun versuch ich mal abzuschalten.....

mfg

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