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Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis wird bei Umschreibung nicht eingetragen?!

Themenstarteram 12. Oktober 2017 um 14:42

Hallo Community,

Weiß nicht ob das so das richtige Forum dafür ist, falls nicht bitte verschieben.

Es geht um folgendes: Ich hatte einen Britischen Führerschein von der Isle of Man (wo ich gewohnt habe). Den Test für Klasse B hatte ich dort am 12.4.2016 bestanden, so wurde es dann auch hinten in den Führerschein eingetragen.

Da ich aber kürzlich nach Deutschland umgezogen bin habe ich den Führerschein hier Umschreiben lassen, da die Isle of Man nicht zur EU gehört und ich den FS deshalb nicht behalten kann (wird aber trotzdem anerkannt)

Heute hole ich den deutschen Führerschein dann ab und sehe, dass hinten in Spalte 10, wo normalerweise das Datum der Erteilung der Fahrerlaubis steht, nur eine Klammer und ein Sternchen ist. Das Austellungsdatum auf der Vorderseite ist 12.9.2017, und auf der Rückseite steht Handschriftlich noch ein Punkt 14 mit dem Datum 12.10.2017 drauf.

Ich habe natürlich nachgefragt warum das eigentliche Datum wann die Fahrerlaubnis erteilt wurde nicht erwähnt wird, also der 12.4.2016, und mir wurde nur gesagt dass es Gesetz ist dass bei Führerscheinen nach Anlage 11 aber nicht EU generell kein Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis in Spalte 10 oder sonst wo auf dem Führerschein vermerkt werden darf....

Probezeit wird aber ab dem 12.4.2016 angerechnet, d.h läuft Frühjahr nächstes Jahr ab.

Nun ist mein Problem: Wenn auf dem Führerschein als frühestes Datum der 12.9.2017 vermerkt ist, bekomme ich erstmal keinen Mietwagen in GB, Irland und Skandinavien, wo ich häufiger hinfahren muss, da man die Fahrerlaubnis mindestens 1 Jahr gehabt haben muss, und obwohl ich das ja schon erreicht habe, gibt es laut denen keine Möglichkeit das ich einen Nachweis darüber bekomme. Ebenso sind KFZ Versicherungen so deutlich teurer.

Meine Frage ist jetzt: Stimmt das, ist das wirklich Gesetzlich geregelt, und was kann ich tun?

Vielen Dank fürs Lesen und Danke im Vorraus für hilfreiche Antworten ;)

Gruß Texasdriver

Beste Antwort im Thema

Lass dir doch den alten Führerschein mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder aushändigen.

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Lass dir doch den alten Führerschein mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder aushändigen.

Themenstarteram 12. Oktober 2017 um 15:00

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Oktober 2017 um 16:55:13 Uhr:

Lass dir doch den alten Führerschein mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder aushändigen.

Würde ich aber ich habe seit Juli diesen Jahres den Hauptwohnsitz in D und ich darf maximal 6 Monate mit einem nicht EU Führerschein fahren. Und was ist ein Ungültigkeitsvermerk?

isle of man - britisch - nicht eu??? noch sind sie`s

Themenstarteram 12. Oktober 2017 um 15:15

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 12. Oktober 2017 um 17:12:47 Uhr:

isle of man - britisch - nicht eu??? noch sind sie`s

Isle of Man= Britischer Kronbesitz= Autonomiestatus= Nie in der EU gewesen.

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 12. Oktober 2017 um 17:00:58 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Oktober 2017 um 16:55:13 Uhr:

Lass dir doch den alten Führerschein mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder aushändigen.

Würde ich aber ich habe seit Juli diesen Jahres den Hauptwohnsitz in D und ich darf maximal 6 Monate mit einem nicht EU Führerschein fahren. Und was ist ein Ungültigkeitsvermerk?

Du fährst mit dem EU-Führerschein, aber behältst den von der Isle of man als Andenken. Bei Kfz briefen hat man damals ne Ecke abgeschnitten, um ihn als ungültig kenntlich zu machen, bei meinem US-title auch, wie das bei Führerscheinen ist, weiß ich nicht. Wenn das Ding noch existiert???

Themenstarteram 12. Oktober 2017 um 22:36

Zitat:

@Creeper45 schrieb am 13. Oktober 2017 um 00:26:08 Uhr:

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 12. Oktober 2017 um 17:00:58 Uhr:

 

Würde ich aber ich habe seit Juli diesen Jahres den Hauptwohnsitz in D und ich darf maximal 6 Monate mit einem nicht EU Führerschein fahren. Und was ist ein Ungültigkeitsvermerk?

Du fährst mit dem EU-Führerschein, aber behältst den von der Isle of man als Andenken. Bei Kfz briefen hat man damals ne Ecke abgeschnitten, um ihn als ungültig kenntlich zu machen, bei meinem US-title auch, wie das bei Führerscheinen ist, weiß ich nicht. Wenn das Ding noch existiert???

Nein das geht nicht, da habe ich schon nachgefragt. Der Isle of Man Führerschein wird ein paar Jahre lang aufgehoben, und ich kann ihn zurücktauschen, aber eine deutsche Behörde ist nicht berechtigt eine ausländisches Dokument zu entwerten oder für ungültig zu erklären. Das kann nur die Ausstellende Behörde auf der Isle of Man, so wurde es mir erklärt.

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 13. Oktober 2017 um 00:36:55 Uhr:

Zitat:

@Creeper45 schrieb am 13. Oktober 2017 um 00:26:08 Uhr:

 

Du fährst mit dem EU-Führerschein, aber behältst den von der Isle of man als Andenken. Bei Kfz briefen hat man damals ne Ecke abgeschnitten, um ihn als ungültig kenntlich zu machen, bei meinem US-title auch, wie das bei Führerscheinen ist, weiß ich nicht. Wenn das Ding noch existiert???

Nein das geht nicht, da habe ich schon nachgefragt. Der Isle of Man Führerschein wird ein paar Jahre lang aufgehoben, und ich kann ihn zurücktauschen, aber eine deutsche Behörde ist nicht berechtigt eine ausländisches Dokument zu entwerten oder für ungültig zu erklären. Das kann nur die Ausstellende Behörde auf der Isle of Man, so wurde es mir erklärt.

Komische Ausrede. Ich entwerte dir jedes Dokument, indem ich es loche.

Zitat:

@schwarzwaldtib schrieb am 13. Oktober 2017 um 20:00:13 Uhr:

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 13. Oktober 2017 um 00:36:55 Uhr:

...eine deutsche Behörde ist nicht berechtigt eine ausländisches Dokument zu entwerten oder für ungültig zu erklären. Das kann nur die Ausstellende Behörde auf der Isle of Man, so wurde es mir erklärt.

Komische Ausrede. Ich entwerte dir jedes Dokument, indem ich es loche.

Mit welcher Berechtigung? :confused:

Wenn das so ist, gibt es doch erst recht keinen Grund, nicht mit beiden FS unterwegs zu sein, gell?

Themenstarteram 13. Oktober 2017 um 20:18

Das Problem ist das ich den IoM Führerschein nur im Tausch gegen den Deutschen wiederbekomme.

Es ist allerdings möglich, dass ich mir auf der Isle of Man einfach nochmal ein Duplikat des bisherigen Führerscheins aufstellen lasse, und dann 2 hätte. Allerdings meinen die beim Landratsamt, dass zwei Führerscheine zu haben "nicht erlaubt" ist. Ist das ein Gesetz oder nur deren frommer Wunsch?

Bekommst Du das Duplikat von der IoM ohne Verlusterklärung bzgl. des Originals?

Themenstarteram 13. Oktober 2017 um 20:29

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Oktober 2017 um 22:23:06 Uhr:

Bekommst Du das Duplikat von der IoM ohne Verlusterklärung bzgl. des Originals?

Ja, denen ist das egal. Mir wurde mal ins Auto eingebrochen vor einem Jahr und mein Geldbeutel+Führerschein gestohlen, aber als ich einen neuen beantragt habe wurde nicht mal nachgefragt was mit dem vorherigen passiert ist.

Dann kannst Du Dir die praktische Seite ja selbst herleiten. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Umtauschbehörde das IoM - Papier an die ausstellende Behörde zumindest meldet.

Wer lange fragt ist immer der Dumme! Solange du den Führerschein von der IoM nur in eine Kassette legst, um gegebenenfalls das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis zu belegen, scheiß drauf.

Der richtige Weg wäre allerdings, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine beglaubigte Kopie deiner alten Fahrerlaubnis erstellt. Dann könntest du alle Nachweise erbringen die dir Geld sparen und hättest nur eine Fahrerlaubnis.

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