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Erweiterung des Handyverbots auf alle elektronischen Geräte geplant
Dem Bundesrat wurde eine Verordnung zugeleitet die das Handyverbot am Steuer auf alle elektronischen Geräte erweitern soll:
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Arti-
kel 2 der Verordnung vom 16. Dezember 2016 (BGBl. I, S. 2938) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1. § 23 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1a wird durch folgende Absätze 1 a und 1b ersetzt:
„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät nicht aufgenommen oder nicht gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwen-
dung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrs-
geschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer
Sekunde nicht überschreitet.
Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte
zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbild-
schirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit
Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes
1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabe-
gerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Ge-
rät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion,
darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbe-
gleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgeset-
zes bleiben unberührt.
(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für
1. ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der
Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist,
2. den bestimmungsgemäßen Betrieb einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsper-
re, soweit ein für den Betrieb bestimmtes Handteil aufgenommen und gehalten
werden muss,
3. stehende Linienbusse an Haltestellen (Zeichen 224).
Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder
das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne.
Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b gilt nicht für
1. die Benutzung eines Bildschirms oder einer Sichtfeldprojektion zur Bewälti-
gung der Fahraufgabe des Rückwärtsfahrens oder Einparkens, soweit das Fahr-
zeug nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegt wird oder
2. die Benutzung elektronischer Geräte, die vorgeschriebene Spiegel ersetzen o-
der ergänzen.“
Beste Antwort im Thema
Wie krank unser Land doch ist:
Gesicht von Sonnenblende verdeckt: 60,- Euro
Technisches Gerät festgehalten mit Gefährdung: 150 Euro und 1 Monat Fussgänger.
Rettungsgasse nicht gebildet mit Gefährdung: 95 Euro
Also ist es in Deutschland schlimmer das Telefon in die Hand zu nehmen, als den Rettungskräften das Retten eines Menschenlebens zu erschweren.
Armes Deutschland.
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24 Antworten
Das wird lustig. Eine Sekunde - neue Polizeiausrüstung dann eine Stoppuhr?
Das übernimmt der Bundestrojaner via smartphone und Zugriff auf die Kamera.
Diese Verordnung ist vom TE frei erfunden.
Viel zu speziell formuliert, so würde keine echte Vorlage aussehen.
Das Ding ist doch schon wieder vom Tisch!
Es sind Ferien und nicht alle Kinderchen können einen ausfüllenden Urlaub verbringen!
Zitat:
@zille1976 schrieb am 9. Juli 2017 um 07:34:51 Uhr:
Viel zu speziell formuliert, so würde keine echte Vorlage aussehen.
Es gab tatsächlich solch einen Vorschlag, welcher aber nicht so durchgegangen ist.
Allerdings wäre das eine logische Folge gewesen, weil sich so mancher darauf berufen hat, dass das Teil in seiner Hand kein Handy gewesen wäre.
Ich denke mal, es ist nur eine Frage der Zeit, bis sowas tatsächlich durchgesetzt wird.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 9. Juli 2017 um 07:34:51 Uhr:
Diese Verordnung ist vom TE frei erfunden.
Viel zu speziell formuliert, so würde keine echte Vorlage aussehen.
So etwas kann sich kein normaler Bürger ausdenken, sondern nur Ministerialbeamte !!!
Hat sich aber inzwischen vorübergehend, bis nach der Bundestagswahl, erledigt.
Wie krank unser Land doch ist:
Gesicht von Sonnenblende verdeckt: 60,- Euro
Technisches Gerät festgehalten mit Gefährdung: 150 Euro und 1 Monat Fussgänger.
Rettungsgasse nicht gebildet mit Gefährdung: 95 Euro
Also ist es in Deutschland schlimmer das Telefon in die Hand zu nehmen, als den Rettungskräften das Retten eines Menschenlebens zu erschweren.
Armes Deutschland.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 9. Juli 2017 um 12:55:13 Uhr:
Alsolso ist es in Deutschland schlimmer das Telefon in die Hand zu nehmen, als den Rettungskräften das Retten eines Menschenlebens zu erschweren.
Armes Deutschland.
Es gibt Statistiken (bitte selber suchen), wie viele Menschenleben es wegen Handy am Ohr nicht mehr gibt. Es sind nicht nur ein oder zwei. Und auch, wie viele wegen Augen auf dem Smartphone statt auf dem Verkehr ==> Fußbodenampel.
So viel zu solchen Vergleichen.
Wenn das eine (noch) nicht hinreichend geahndet wird, heißt das doch nicht, dass anderes deswegen überzogen wäre.
Eine Erweiterung der Rechtsvorschriften ist dringend erforderlich und wurde verschlafen. Stichwort: Vernetztes Auto. Rumtippen auf dem Navi ist genaus riskant wie die SMS am Steuer.
gibt ja sonst nix wichtigeres, über das man sich Gedanken machen könnte/müsste/sollte ...
Zitat:
@cocker schrieb am 9. Juli 2017 um 17:13:56 Uhr:
gibt ja sonst nix wichtigeres, über das man sich Gedanken machen könnte/müsste/sollte ...
Stichwort: Hamburg
Es ist wohl unstreitig, daß gerade jüngere Autofahrer während der Fahrt ihr Smartphone für alles Mögliche nutzen und dadurch dem Verkehrsgeschehen nicht mehr folgen können.
Der Problembeschreibung der geplanten Verordnung kann ich deshalb 100%ig zustimmen.
Nur die Verordnung selbst ist unausgegoren und lachhaft - wie soll z.B. die 1 Sekunde Ablenkungszeit geprüft werden und müssen Sonnenblenden wegen der teilweisen Gesichtsverdeckung verboten werden. Wieder so ein typischer "Alexander Dobrindt"-Rohrkrepierer. Damit werden sich dann alle möglichen Gerichtsinstanzen jahrelang beschäftigen.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 9. Juli 2017 um 19:37:04 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 9. Juli 2017 um 17:13:56 Uhr:
gibt ja sonst nix wichtigeres, über das man sich Gedanken machen könnte/müsste/sollte ...
Stichwort: Hamburg
Darf man da mit Handy am Ohr fahren, oder was ist so besonders an Hamburg?
Stichwort Hamburg ... kleine Hilfe : G20, Randale, Polizeieinsatz ... gecheckt? Mal Nachrichten gucken.
Ist faktisch wichtiger als ein irgendein sinnfreies Verbot...
wenn du alle elektronischen (auch eingebauten) Geräte im Auto während der Fahrt nicht mehr bedienen (ok, versteht sich von selber) bzw. nicht mal mehr vernünftig angucken darfst, hast du ein Problem - Tacho/Kombiinstrument, DZM, BC, Klimaautomatik, ... alle zeigen dir irgendwelche Informationen an... alles wegentwickeln ... stört nur! Lächerlich.
Lasst die Kirche mal im Dorf.
Anderswo brennt es lichterloh (z.B. "Diesel-Problem") und man macht sich über solchen Schwachsinn gedanken.