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erwischt

Themenstarteram 14. April 2018 um 18:18

Hallo,habe vor 3 Wochen mir Yamaha Aerox gekauft und der besitzer hat gesagt das die roller frisiert ist auf 70-80 km/h... aber ich darf nur 25kmh fahren roller hatte 25er papiere und 45 papiere auch noch,dann bin auf strasse nach werkstadt gefahren und sehe auf spiegel Polizei ist da und die halten mich und haben die meine papiere kontroliert alles stimmt keine probleme aber ich sollte meine Roller sicherstellen lassen bei polizei und das macht mir kein spasss die wollen auf prufstand und ich jetz viel angst was fur kosten wurden auf mich kommen und ob ich meine roller wieder zuruck bekomme, bin erste tag damit gefahren und nach 30 minuten war die roller weg von mir sichergestellt das macht mich richtig traurig,ich hab die so gekauft wie ist und wollte erste tag werkstadt und hatte kein gluck und mein roller ist weg :):(:(:(:(:mad::mad::mad::mad::mad::mad::(:(:(

Beste Antwort im Thema

Hast du einen Führerschein überhaupt wenn ja welchen?

Du weißt schon drei Wochen lang dass die Karre nicht in Ordnung ist warum fährst du trotzdem mfg

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Und was ist jetzt deine Frage mfg

Hast du einen Führerschein überhaupt wenn ja welchen?

Du weißt schon drei Wochen lang dass die Karre nicht in Ordnung ist warum fährst du trotzdem mfg

Naja, was wird schon groß kommen. Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn es das erste vergehen war, dann wird es halt eine schöne Geldstrafe oder Sozialstunden geben. Und der Roller muss gedrosselt werden und dann beim Tüv abgenommen werden, wenn du den jemals wieder fahren möchtest.

Und die Ausrede mit " ich wollte ja nur zur Werkstatt fahren" zählt null. Dann muss man sich eben einen Fahrer mit den nötigen Führerschein, oder in dem Fall (weil auch mit 50er Schein illegal) mit einen Hänger transportieren.

Hab grad recht aktuell gehört, das Einem in dem Fall angeboten wird, von einer Anzeige abzusehen, wenn er nachweist, das das Fahrzeug verschrottet wurde! Andernfalls sind Einstellgebühren für den Zeitraum der Überprüfung fällig.

@Vasill Zitat: "aber ich darf nur 25kmh fahren"

Mir bleibt die Spucke weg! Um einen 25-er Mofa-Roller fahren zu dürfen, brauchst du entweder eine gültige Fahrerlaubnis für Mofas oder du bist vor dem 01.04.1965 geboren.

Sobald du ein schnelleres Zweirad fährst, machst du dich strafbar. In deinem Fall auch noch vorsätzlich!

Ich bekomme manchmal für solche beschlagnahmten Roller die BE von der Zulassungsstelle, nachdem der jeweilige Roller von einer Fachwerkstatt wieder technisch in den Urzustand zurückgeführt wurde und beim TÜV eine Einzelabnahme nach §41 der StVZO bestanden hat.

Daher sind mir die Folgen für die Verkehrssünder in solchen Fällen einigermaßen vertraut. Ich hoffe, Du sitzt gerade.

Den Roller siehst Du nie wieder! Du bekommst eine Zulassungssperre für 10 Jahre,

d.h. 10 Jahre kein Fahrzeug mehr zulassen dürfen. Dazu kommen eine Führerscheinsperre von 10 Jahren, Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein, ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz (ca. 2.000,- € Bußgeld), Versicherungsbetrug, zum Erwerb einer Fahrerlaubnis wirst du eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung, gemeinhin als "Idiotentest" bezeichnet) bestehen müssen. Kosten ? 1.000 bis 1500 € ? Durchfallquote 40-60 %, so dass eine Nachuntersuchung erforderlich wird. Kosten ???

Evtl. fällst du unter das Jugendstrafrecht, dann könntest du günstiger dabei wegkommen.

Ich habe hier schon des Öfteren geschrieben: "Man kann nie so dumm denken, wie es tatsächlich kommen kann!"

Was du jetzt in jedem Falle machen solltest: Such dir eine(n) Rechtsanwalt(in).

Und sei froh, dass du nicht auch noch in einen Unfall verstrickt warst.

also Rollerdoc, bleib mal auf dem Teppich. Meinen Neffen haben sie auch erwischt. War auch das erste mal. Das waren einige Sozialstunden. Fahrzeug hat er auch wieder bekommen. Und Führerscheinsperre gibt es auch nicht beim ersten mal. Mich wundert das du ihn nicht gleich zur Todesstrafe verurteilen lässt. So streng sind die Richter auch wieder nicht.

Rollerdoc hat von diesem Thema anscheinend überhaupt keine Ahnung!

Nach StGB §69a beträgt die Sperrfrist maximal 5 Jahre:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69a.html

usw. usf.

Nein, ich widerlege jetzt nicht allen Unsinn. Ist mir einfach zu blöd.

Zitat:

@tomS schrieb am 14. April 2018 um 21:21:59 Uhr:

Rollerdoc hat von diesem Thema anscheinend überhaupt keine Ahnung!

Nach StGB §69a beträgt die Sperrfrist maximal 5 Jahre:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69a.html

usw. usf.

Nein, ich widerlege jetzt nicht allen Unsinn. Ist mir einfach zu blöd.

Das liegt an dem Alkohol welches er mir immer andichtet und sieht doppelt.:p

@He-Man42 Zitat: "Mich wundert das du ihn nicht gleich zur Todesstrafe verurteilen lässt."

Was soll diese unqualifizierte Bemerkung? Habe ich was von Todesstrafe geschrieben und dass ich Richter bin?

Ich habe lediglich die Folgen aus mir bekannten ähnlich gelagerten Fällen genannt und auch auf das evtl. anwendbare Jugendstrafrecht hingewiesen. Also halte bitteschön mal die Bälle flach bei deinen Vorhaltungen!

Und lies mal den Artikel eines Moderators hier bei MT bezüglich des Themas "Tuning".

Vorsätzlich mit einem auf 70-80 km/h frisierten Mofa fahren, ist schließlich kein Kavaliersdelikt.

Kennst du auch behinderte Unfallopfer, die vom "Weißen Ring" unterstützt werden müssen, weil der Unfallverursacher mit erloschenem Versicherungsschutz gefahren ist.

Wenn Du betroffen wärst, würdest Du dann auch so antworten?

Was der TE auf jeden Fall jetzt als erstes machen sollte ist, sich Rechtsbeistand zu suchen und nicht hier im Forum nach "milden" Lösungen suchen.

@tomS Zitat: "Rollerdoc hat von diesem Thema überhaupt keine Ahnung!"

Na ja, Du schreibst ganz gute technisch fundierte Antworten. Lassen wir Deine Antwort mal unkommentiert so stehen. Meine o.g. Antwort solltest Du einfach mal sacken lassen!

Wenn der TE das erste Mal erwischt wurde, kann er mit einem blauen Auge davon kommen. Den Roller wird er allerdings vermutlich nur zum Verschrotten wiedersehen!

Zitat:

@Vasill schrieb am 14. April 2018 um 20:18:22 Uhr:

...habe vor 3 Wochen mir Yamaha Aerox gekauft und der besitzer hat gesagt das die roller frisiert ist auf 70-80 km/h... aber ich darf nur 25kmh fahren roller hatte 25er papiere und 45 papiere auch noch,dann bin auf strasse nach werkstadt gefahren...

Daraus ergeben sich gleich zwei Fragen:

1. Warum hast du dir kein Fahrzeug gekauft, welches du ohne Umbauarbeiten direkt nutzen kannst?

2. Warum hast du das Fahrzeug nicht zur Werkstatt geschoben?

Zitat:

@1a_Rollerdoc schrieb am 14. April 2018 um 21:49:32 Uhr:

@He-Man42 Zitat: "Mich wundert das du ihn nicht gleich zur Todesstrafe verurteilen lässt."

Was soll diese unqualifizierte Bemerkung? Habe ich was von Todesstrafe geschrieben und dass ich Richter bin?

Ich habe lediglich die Folgen aus mir bekannten ähnlich gelagerten Fällen genannt und auch auf das evtl. anwendbare Jugendstrafrecht hingewiesen. Also halte bitteschön mal die Bälle flach bei deinen Vorhaltungen!

Und lies mal den Artikel eines Moderators hier bei MT bezüglich des Themas "Tuning".

Mir fällt auf, das alle unqualifiziert Antworten außer dir. Und hast schon mal was von Ironie oder überspitzte Antworten gehört? Scheinbar nicht.

Und ich habe auch aus meinen Erfahrungen geschrieben. Ich lebe nämlich auch schon ziemlich lange auf diesen Planeten, und habe auch schon die ein oder andere Erfahrung gemacht. Nicht nur du.

Und was die Moderatoren zum Thema tuning sagen hat null damit zu tun was ein Richter oder Staatsanwalt mach. Die Moderatoren halten sich an die Nutzungsbedingungen hier auf MT. Ein Richter hält sich nach dem Gesetz.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 14. April 2018 um 21:57:59 Uhr:

Zitat:

@Vasill schrieb am 14. April 2018 um 20:18:22 Uhr:

...habe vor 3 Wochen mir Yamaha Aerox gekauft und der besitzer hat gesagt das die roller frisiert ist auf 70-80 km/h... aber ich darf nur 25kmh fahren roller hatte 25er papiere und 45 papiere auch noch,dann bin auf strasse nach werkstadt gefahren...

Daraus ergeben sich gleich zwei Fragen:

1. Warum hast du dir kein Fahrzeug gekauft, welches du ohne Umbauarbeiten direkt nutzen kannst?

2. Warum hast du das Fahrzeug nicht zur Werkstatt geschoben?

Die 1. Frage lass ich mal offen.

Zur 2. Frage ... du hättest also mit 14/15 den Bock bis zur Werkstatt/nach Hause geschoben? Doch wohl nur, wenn kein Sprit mehr drin wäre :cool:

@tomS Zitat: " Nein, ich widerlege jetzt nicht allen Unsinn. Ist mir einfach zu blöd." und an alle anderen User:

Ich korrigiere gering, dass der Führerschein innerhalb der folgenden 10 Jahre nicht ohne bestandene MPU erworben werden kann. Strafrechtlich mögen 5 Jahre gelten, aber die Führerscheinstelle wird trotzdem auf einer MPU bestehen.

In der hier gestellten Frage ist niemand ein Richter und auch kein "Bussi-Bussi"- Strafverteidiger. Und dem TE konkret helfen kann hier auch niemand, es sei denn er ist Anwalt und übernimmt das Mandat für den TE.

Wenn ihr Nachdenken könnt, müsstet Ihr erkennen, dass ich es nicht böse und Ihr es auch nicht gut meint, auch wenn Ihr es gerne wolltet. Und nun "Feuer frei" für die Ironie- und Spaß-Fraktion.

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