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Erzwingungshaft - wer kommt für die Unkosten der tagelangen Unterbingung auf?
N'abend,
kennt sich jemand mit "Erzwingungshaft" aus?
Es geht hier um die Androhung dieser, und wie "ernst" man das nehmen muss/soll?
Und dann auch noch die Frage, welchen "Sinn" das machen soll, hier Unkosten für Unterbingung zu verursachen usw.
Ich persönlich kenne jemanden, dem die Behörde Kontenpfändung angedroht hatte, und als auch dieses nicht gefruchtet hatte, weil er ein sog. "P-Konto" hat, wurde ihm Erzwingungshaft angedroht, die aber nie vollstreckt wurde.
Eine Nachfrage bei der Behörde meinerseits hat ergeben, dass die Bußgeldstelle sodann einen Antrag auf Erzwingungshaft beim Amtsgericht stellen muss, und diese auch beim Amtsrichter beantragen muß, letztendlich aber dieser dann darüber entscheidet.
Auch sagte mir die Behörde, dass ein solcher Antrag auf Erzwingungshaft nur gestellt wird, wenn:
1.) Eine Kontenpfändung erfolglos ist
2.) Es Gründe gibt für die Annahme, dass der Bußgeldbescheid dann durch das "Druckmittel der Androhun´g" der Erzwingungshaft bezahlt wird
wäre jedoch von dem "Bußgeldschuldner" nichts zu holen finanziell, so wäre auch die Erzwingungshaft sinnlos, da deswegen nur Unkosten verursacht werden würden.
Auf meine Frage hin, wer denn für die Unterbringung der Dauer der Erzwingungshaft die Unklosten bezahlt, konnte oder wollte mir der Beamte der Bußgeldstelle keine Auskunft geben.
Vielleicht was das jemdand im Forum zu beantworten.
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26 Antworten
Frag deinen Anwalt. Einen besseren Rat kann ich dir hier nicht geben.
Ob man das Ernst nehmen sollte? Vermutlich eher nicht, schließlich ist unsere Obrigkeit extrem kostenbewusst und wird niemals, wirklich niemals unnötige Kosten verursachen. Schließlich geben die handelnden Mitarbeiter ihr eigenes Geld und nicht das vom Steuerzahler aus...
@Zwingerhund : Melde ich doch bitte und berichte, wie es in der Erzwingungshaft war. Unterkunft, Essen, soziale Kontakte mit anderen Häftlingen...
Hier ein interessanter Link, wie das so kommen kann:
https://www.ndr.de/.../...s-ins-Gefaengnis,aktuellosnabrueck11232.html
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. November 2024 um 17:12:59 Uhr:
Ob man das Ernst nehmen sollte? Vermutlich eher nicht, schließlich ist unsere Obrigkeit extrem kostenbewusst und wird niemals, wirklich niemals unnötige Kosten verursachen. Schließlich geben die handelnden Mitarbeiter ihr eigenes Geld und nicht das vom Steuerzahler aus...
Ja logisch wird doch hier das Geld der Steuerzahler verwendet, und nicht das eigene Geld der Beamten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. November 2024 um 17:12:59 Uhr:
@Zwingerhund : Melde ich doch bitte und berichte, wie es in der Erzwingungshaft war. Unterkunft, Essen, soziale Kontakte mit anderen Häftlingen...
Bin dort noch nicht gewesen, daher leider keine Erfahrungsberichte
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. November 2024 um 17:12:59 Uhr:
Hier ein interessanter Link, wie das so kommen kann:
https://www.ndr.de/.../...s-ins-Gefaengnis,aktuellosnabrueck11232.html
Der 67 Jährige Mann hatte ja auch vorher schon Gewalt nicht nur angedroht, sondern auch Polizeibeamte bereits verletzt, kein Wunder also, wenn er dann 6 Monate einsitzen muss...
Eine Erzwingungshaft dauert aber keine 6 Monate, sondern 1 Tag, 2 Tage, 3 Tage oder so, je
"nach Laune" und befinden des entscheidenden Richters.
Wenn der Mann hier 6 Monate "absitzen" mußte, dann nicht wegen dem Bußgeldbescheid, sondern wegen der Körperverletzung gegen die Polizeibeamten.
Nach langen Auseinandersetzungen mit den Behörden sitzt ein Rentner aus Ostercappeln
(Landkreis Osnabrück) jetzt in Haft. Das sagte ein Sprecher der Polizei auf Anfrage des NDR Niedersachsen. Der 67-jährige Mann wurde in der vergangenen Woche an seinem Wohnort abgeholt und für ein halbes Jahr in die Justizvollzugsanstalt Lingen (Landkreis Emsland) gebracht. Er ließ sich den Angaben zufolge widerstandslos abführen.
Im Vorfeld hatte er mit Gewalt gedroht, falls die Polizei den Haftbefehl vollstrecken wollte. Der Mann soll zuvor bereits mehrere Beamte verletzt haben.
Angefangen hatte die Auseinandersetzung, als er vor vier Jahren wegen zu schnellen Fahrens 15 Euro bezahlen musste und bewusst 95 Cent zu wenig überwies.
Meines Wissens wird Erzwingungshaft immer nur am 1. April und in der närrischen Zeit angeordnet. Dann hauen sich die Richter vor Lachen auf die Schenkel und haben eine lustige Zeit. Man braucht das echt nicht so ernst nehmen.
Apropos ernst. Wenn mir Erzwingungshaft angedroht wird, ist das noch keine Anordnung, aber die letzte Chance. Und komme ich dann nicht in die Puschen, kommt irgendwann die Anordnung und ich darf mich auch auf eine lustige Zeit freuen. Die haben dann halt eher Deine Mitgefangenen, Du wahrscheinlich weniger.
Nachtrag: Die Kosten für die Haft übernimmt dann i.d.R. der Staat in der Hoffnung, Dich bekehrt zu haben.
Erzwingungshaft dauert so lange, bis man bezahlt... ?!
Erzwingungshaft ist ein Beugemittel. Damit werden keine Schulden beglichen. Du wirst eingesperrt, damit Du endlich bezahlst.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 15. November 2024 um 17:28:28 Uhr:
Meines Wissens wird Erzwingungshaft immer nur am 1. April und in der närrischen Zeit angeordnet. Dann hauen sich die Richter vor Lachen auf die Schenkel und haben eine lustige Zeit. Man braucht das echt nicht so ernst nehmen.
Oh, ich kenne jemanden, gegen den wurde am 30.Februar eine solche angeordnet, und vom vorsitzenden des Narrenvereines Herrn Ernst Hugo Neger auch tatsächlich in Mainz vollstreckt, das war aber vor 1989, und müßte so im Jahre 1988 gewesen sein, da Herr Neger 1989 verstorben ist.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 15. November 2024 um 17:28:28 Uhr:
Apropos ernst. Wenn mir Erzwingungshaft angedroht wird, ist das noch keine Anordnung, aber die letzte Chance. Und komme ich dann nicht in die Puschen, kommt irgendwann die Anordnung und ich darf ich auch auf eine lustige Zeit freuen. Die haben dann halt eher Deine Mitgefangenen, Du wahrscheinlich weniger.
Die letzte Chance dieses zu umgehen ist / Wäre immer noch, den Bußgeldbetrag beim Eintreffen der "abholenden Polizeibeamten" in bar zu bezahlen, sodann kann und darf die Erzwingungshaft nicht mehr vollstreckt werden, selbst wenn die Gebühren nicht bezahlt worden sind, da diese quasi "zivilrechtlich" sind
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 15. November 2024 um 17:28:28 Uhr:
Nachtrag: Die Kosten für die Haft übernimmt dann i.d.R. der Staat in der Hoffnung, Dich bekehrt zu haben.
Also zahlt die Bußgeldstelle diese Unkosten, was ja im Umkehrschluß bedeutet, dass die Gutes Geld noch schlechtem Geld hinterherwerfen.
Anstatt Geld einzunehmen, werfen die Geld zum Fenster heraus.
"Die haben dann halt eher Deine Mitgefangenen, Du wahrscheinlich weniger."
Das kommt darauf an...
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 15. November 2024 um 17:29:29 Uhr:
Erzwingungshaft dauert so lange, bis man bezahlt... ?!
Nein, da sind der Dauer Grenzen gesetzt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. November 2024 um 17:37:44 Uhr:
"Die haben dann halt eher Deine Mitgefangenen, Du wahrscheinlich weniger."
Das kommt darauf an...
Hatte ich auch dran gedacht, deshalb schrieb ich "wahrscheinlich".
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 15. November 2024 um 17:29:29 Uhr:
Erzwingungshaft dauert so lange, bis man bezahlt... ?!
Nein, die wird vom Gericht festgelegt, und kann 1 Tag oder länger dauern.
Selbst wenn man nicht zahlt, muss man nach Ablauf der Erzwingungshaft entlassen werden,
Man hat aber jederzeit die Möglichkeit durch Zahlung der Geldbuße / Bußgeld / Verwarngeld
die Erzwingungshaft sofort zu beenden, bzw,. diese erst gar nicht anzutreten.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 15. November 2024 um 17:37:44 Uhr:
"Die haben dann halt eher Deine Mitgefangenen, Du wahrscheinlich weniger."
Das kommt darauf an...
Mit Mördern und sonstigen Gewalttätern wird man nicht zusammenkommen,
da hat der Staat gottseidank seine Fürsorgepflicht, die er auch wahrnimmt.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 15. November 2024 um 17:35:04 Uhr:
Erzwingungshaft ist ein Beugemittel.
Dann wäre es "Beugehaft", die z.B. bei Verweigerung einer Zeugenaussage angeordnet werden kann, insofern man nicht mit dem Betroffenen verwandt ist (Kinder, Ehefrau, Eltern, Geschwister ect.)
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 15. November 2024 um 17:35:04 Uhr:
Damit werden keine Schulden beglichen. Du wirst eingesperrt, damit Du endlich bezahlst.
Und was passiert, wenn man nie bezahlt??
Also jedenfalls bei dem im ersten Beitrag erwähnten hat die Behörde nunmehr aufgegeben, und er hat seine Ruhe.
Ich habe das Gefühl, die machen Entscheidungen mit dem Taschenrechner dahingehend, dass die Bußgeldbehörde auch nur Fälle verfolgt, von denen die sich Einnahmen versprechen.
Nicht umsonst werden ja Parkverstöße und Geschwindigkeitsverstöße oft eingestellt, weil die Behörde einen unangemessenen hohen Aufwand sieht, oder die Ermittlung und Bestrafung des "Täters" nicht innerhalb der Verjährungsfrist möglich ist. Bei im Ausland wohnenden Verkehrssündern jedenfalls wird das häufig so angewendet, und auch damit begründet!
Mit anderen Worten:
Der Aufwand steht nicht im Verhältnis zur möglichen Geldeinnahme
Diese Art der Haft kann wiederholt bis zur Zielerreichung angeordnet werden. Die Kosten pro Hafttag liegen in etwa bei 180,- € zu Lasten der Landeskasse. Insofern ein gutes Mittel aus Sicht eines Anarchisten.