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es ist passiert erster Unfall.

Themenstarteram 12. Juni 2005 um 18:32

Hallo,

Es gibt echt Leute die sollten keinen Führerschein haben.

Ich fahr auf einer Hauptstraße mit ca. 50-60 Km/h auf der gegenseite seh ich ein Auto nach links blinken, denke mir nichts fahre ganz normal weiter (habe ja vorfahrt) dann sie zieht einfach rüber ca. 10 meter vor mir... ich bremse nur noch aber natürlich vergeblich und fahre frontal in ihre seite. meine airbags gehn sofort los ich spring wutgeladen raus und dann dieses junge mädchen voll unter schock kriegt kein wort raus...angeblich hätte sie die sonne geblendet. dann kann man aber doch trotzdem nicht einfach auf gut glück rumfahren.

naja aufjedenfall steh ich nun vor der endscheidung mir meinen wagen reparieren zu lassen oder einen neuen zu holen kommt ganz drauf an was der gutachter sagt. rein optisch gesagt würde ich den schaden auf min. 6-7 tausend € schätzen.

was könnt ihr mir für tipps geben was versicherung, gutachter und werkstadt angeht um noch möglichst viel geld zubekommen?

PS: Bilder folegen.

mfg Evil.

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35 Antworten

naja, erstmal glück das nix passiert ist.

Hört sich nit nach einem leichten unfall an.

am 12. Juni 2005 um 18:42

Kauf dir nen Bora Variant, oder nen normalen Bora mit 180Ps.

am 12. Juni 2005 um 18:45

Man herzliches Beileid und gut das weder dir noch der Gegenpartei was passiert ist. Nen Gutachten würd ich auf jeden Fall machen lassen, da es dich sowieso nichts kosten wird, danach würd ich einfach mal weiter schauen.

am 12. Juni 2005 um 18:50

Mein Beleid auch!

 

Die Versicherung von der Gegenpartei wird sich bei dir melden und dann geht alles von selbst.

Ich würd mir erstmal einen Mietwagen holen, zahlt ja schließlich die Versicherung.

Ich denke mal wenn die Airbaigs aufgegangen sind, hattest du ca. 40 km/h drauf.

Wenn du Pech/Glück hast ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Gruß

Themenstarteram 12. Juni 2005 um 18:54

ich hoffe sogar das es ein wirtschaftlicher totalschaden ist. damit ich mir einen neuen kaufen kann. wie ist das mit leihwagen kann man auch das geld was der leihwagen tägl. kostet ausgezahlt bekommen?

ich möchte eigentlich ziemlich sicher wieder den 1.8T nur mal gucken welche karosse drumrum.

Bei 180PS Bora habe ich keinen einzigen gefunden.

mfg Evil.

Tut mir leid !!

 

Also, ich hatte bei gleichem Auto einen Schaden von etwa 4300 €, nachdem mir einer draufgefahren ist.

Wertverlustauszahlung: < 300 € .

Lt. einem Händler jedoch werden etwa 10% vom Wert nach Schwacke bei späterem Verkauf abgezogen - ergo: Du ziehst immer den Kürzeren.

Übrigens: die Restwert-Regel mit 75 % => wirtschaftl.

Totalschaden, die gibt´s nimmer. Wird jetzt bis fast 100 % repariert !

Nimm Dir sofort nen Anwalt - muss eh die Gegenseite zahlen (Schmerzensgeld / Auslagen für Busfahrten, Porto, Telefon......)

Ach so, nen Leihwagen gibt´s nicht ewig, also spute Dich, damit zügig repariert wird !!!

am 12. Juni 2005 um 18:58

Wennde dir keinen Leihwagen nimmst bekommste trotzdem Geld wenn du es geltend machst weil du das Auto für die Zeit nicht nutzen kannst und da ist eine Entschädigung fällig. Das wird zwar nicht so viel wie ein Mietwagen kosten würde aber besser als nichts. Der Begriff fällt mir grade nicht ein.

am 12. Juni 2005 um 18:59

Bei einem wirtashaftlichen Totalschaden ist es so, dass du nur den aktuellen Restwert des Autos rausbekommst, das kann eventl. weniger wie der Wiederverkaufswert sein.

Du mußt den Leihwagen benutzen, sonst bekommste nichts.

Ein kleiner Tip:

Geh zum Arzt, nach einem Unfall, hat man eventl gewisse körperliche Beeinträchtigungen.

 

Einen Bora 1,8 T wirste so schnell net finden, die Autos sind in Deutschland rar. Die Amis fahren damit nur um.

 

Gruß

naja golf 4 v6 ist auch nicht schlecht mit nem turbo :)

am 12. Juni 2005 um 19:04

schade um den schönen GTI...

am 12. Juni 2005 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von Evilrulah

ich möchte eigentlich ziemlich sicher wieder den 1.8T nur mal gucken welche karosse drumrum.

Bei 180PS Bora habe ich keinen einzigen gefunden.

mfg Evil.

Oberhalb von 16.000€ gibts auch 180 PS - Boras :D

MfG

am 12. Juni 2005 um 19:13

Du kannst Dir mit dem entsprechenden Beleg der Werkstatt, auf dem die Ausfallszeit angegeben ist, das Geld für den Leihwagen auszahlen lassen. Mußt Du nach der Reparatur schriftlich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. (Nutzungsausfall, fester Tagessatz je nach Fahrzeugtyp.) Wie viele Tage die Versicherung jetzt beim Totalschaden zahlt, weiß ich nicht. Zusätzlich kannst Du nochmal eine Pauschale (25 Euro oder so) für angefallene Unkosten wie Telefonate, Briefwechsel, Fahrtkosten etc ohne Belege in Rechnung stellen.

Mir ist Ende Dezember auch einer reingefahren. Nach der Reparatur hab ich der Versicherung einen kleinen Brief mit Beleg und Bankverbindung geschickt und binnen einer Woche waren 369 Euro Nutzungsausfall überwiesen ;).

Falls es kein Totalschaden ist, natürlich möglichst günstig machen lassen, den Überschuß einsacken und den Wagen evtl verkaufen. Die Versicherung zahlt sogar ohne Murren Rechnungen, die deutlich über dem Gutachten liegen ;)....

Insgesamt ein ganz schön teurer Spaß für Versicherungen. Das Gutachten kostet die alleine auch nochmal 350 Euro.

Themenstarteram 12. Juni 2005 um 19:27

kann man auch mehrere gutachter zu rate ziehen, die die gegnerische versicherung dann zahlen muss ?

mfg Evil.

am 12. Juni 2005 um 19:30

Ich denke nicht. Du kannst den Gutachter aber frei wählen.

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