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  7. Es regnet im Innenraum meines Golf V!

Es regnet im Innenraum meines Golf V!

VW
Themenstarteram 21. Juli 2005 um 16:34

Als ich heute Feierabend gemacht habe und vom Firmenparkplatz gefahren bin (wo die Ausfahrt leicht abschüssig zur Strasse hin ist) lief vorne zwischen Spiegel und Himmel Wasser in den Innenraum.

Habe mich tierisch erschrocken, weil da ein richtiger Schwall reingelaufen ist. Jedes Mal wenn ich um eine Kurve gefahren bin, lief das Wasser weiter nach!

Oben in der Abdeckung (wo die Lampen drin sind und die Ambientebeleuchtung) läuft Wasser auch aus den Ritzen.

Wie kann das angehen? Das Auto ist noch kein Jahr alt, hat noch die Originalscheibe drin, und von aussen sieht auch alles OK aus.

Das Auto ist ein Garagenwagen, aber ich bin auch schon viel bei Regen unterwegs gewesen und war schon zig mal in der Waschstrasse, aber das hatte ich noch nicht!

Gut, es hat heute den ganzen Tag geregnet, aber das kanns doch nicht sein, oder?

Hat das auch schon jemand gehabt?

Der Freundliche ist ausgebucht und kann erst Montag morgen den Wagen vornehmen.

Wie würdet Ihr reagieren? Irgendwelche Tipps?

Bild 1

Bild 2

 

Gruss

Marco

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23 Antworten

Auweia, dass ist ja echt heftig!

Dein Golf hat kein Schiebedach, oder?

Laß den :) erstmal nachsehen, vielleicht ist das Maleur ja seitens VW bekannt und die haben 'ne schnelle Lösung parat.

Bis dahin würde ich den Wagen aber -solange es noch so stark regnet- unbedingt in der Garage lassen.

Gruß

Blacky

Themenstarteram 21. Juli 2005 um 16:44

Nein, hat natürlich kein Schiebedach :-)

Hab echt keine Ahnung woher das Wasser kommt!

Gruss

Marco

Hallo

Bei meinem Golf war neulich die Verkleidung der A-Säule auf der Beifahrerseite etwas Feucht. In der Werkstatt stellten sie fest,daß das Wasser am oberen Rand der Windschutzscheibe eindringt. Die Scheibe selbst war dicht eingeklebt. Da laufen zwei Bleche zueinander und da war es nicht richtig abgedichtet. Scheibe mußte dazu ausgebaut werden damit der Mechaniker an die Stelle kam.

Ach du Sche**! Mein Beileid !

(auch wenns Dir konstruktiv jetzt nicht hilft...)

Hallo...

Sofort zur Vertragswerkstatt !!!

Es ist egal, ob Dein Freundlicher erst am Montag Zeit hat.

Auf jeden Fall auf Wandlung oder Wertminderung bestehen.

Gruß...

Themenstarteram 21. Juli 2005 um 18:37

Hmm, kann man bei sowas schon auf eine Wandlung bestehen?

Inwiefern Wertminderung?

am 21. Juli 2005 um 18:49

Ihr checkt das nicht, es gibt keine Wandlung mehr im Zivilrecht. Egal was passiert ihr müsst VW ne Frist zur Nachbesserung geben.

Wenn nach 2 mal nachbessern es nicht besser geworden ist, dann kannst du Mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Hallo...

a.) Es handelt sich um einen schwerwiegenden Fehler.

b.) Beim heutigen Stand der Technik darf so etwas nicht mehr passieren.

c.) Eine Reparatur kann das Eindringen des Wassers und den daduch entstandenen Schaden nicht mehr kompensieren.

d.) Ich, persönlich, würde zuerst den Freundlichen und dann auch VW direkt kontaktieren:

Unter Tel.:

-0800-8655792436

-01802-8655792436

-0800-897378423

-01802-897378423

wird einem geholfen.

Gruß...

am 21. Juli 2005 um 19:40

Wieso schwerwiegend? Vielleicht ist doch nur was undicht und lässt sich beheben, deshalb. So leicht kann mann nicht vom vertrag zurücktreten.

Glaub mir so schnell geht das nicht, die werden alles versuchen den wagen hinzubekommen!

am 21. Juli 2005 um 19:52

Das sieht übel aus.

Fahre zum Händler und reklamiere dort unverzüglich das Auto.

Zitat:

Original geschrieben von ma-rco79

Hmm, kann man bei sowas schon auf eine Wandlung bestehen?

Nein. Du mußt dem Händler/VW schon die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beheben.

Eine Wertminderung liegt dann vor, wenn ein Mangel nicht ganz behoben werden kann, du aber damit leben kannst. Dann kannste mit dem Verkäufer vereinbaren, daß der Preis runter geht.

Was du auf jeden Fall machen solltest: hin zum Händler und einen Ersatzwagen verlangen. Er soll zusehen, daß dein Wagen trocken untergestellt wird. Daß die Werkstatt momentan keine Termine frei hat, sollte nicht dein Problem sein. Dafür haste die Mobilitätsgarantie. In dem Fall ist es dir ja wohl kaum zuzumuten, daß du ganz auf einen Wagen verzichten mußt, weil die Gefahr besteht, daß dein Wagen weiteren Schaden annimmt.

Themenstarteram 21. Juli 2005 um 20:12

Was die Wandlung betrifft, bin ich eigentlich auch nicht "interessiert", weil ich mit dem Wagen bisher sehr zufrieden war. Klar, hier und da ein kleiner Mangel, aber nichts schwerwiegendes.

Bis auf den "Wasserfall" im Innenraum heute. Vielleicht ist das ja auch ein verstecktes Feature gewesen, was nicht in der Ausstattungsliste auftaucht ;-)

Ein kostenloser Ersatzwagen wurde mir heute schon zugesichert, aber mich ärgert es, dass ich damit noch bis Montag früh warten soll. Schließlich muss ich morgen auch wieder arbeiten und das Wetter soll nicht besser werden.

Zu Hause habe ich ja eine Garage, aber nicht bei der Arbeit...

Muss mal sehen, vielleicht kann der Freundliche doch noch was machen.

Zitat:

Original geschrieben von osssi

Dafür haste die Mobilitätsgarantie. In dem Fall ist es dir ja wohl kaum zuzumuten, daß du ganz auf einen Wagen verzichten mußt, weil die Gefahr besteht, daß dein Wagen weiteren Schaden annimmt.

Moin,

die Mobilitätsgarantie und der mit dieser Garantie verknüpfte Anspruch auf einen Leihwagen besteht nur dann, wenn das Fahrzeug nicht Fahrbereit ist. Und das ist er "leider".

"Einen Anspruch auf einen bezahlten Leihwagen hast du eigentlich nur wenn dir der Motor auf den Boden kracht."

VW, hat sich da ziemlich großen Spielraum gelassen.

Auch die Schadensbegrenzung liegt prinzipiell in seiner Pflicht. Auch "Leider".....

 

Gruß

Saarländer

am 21. Juli 2005 um 20:15

Zitat:

Original geschrieben von ma-rco79

Muss mal sehen, vielleicht kann der Freundliche doch noch was machen.

Das Problem kann ja nur sein, dass er nicht sofort einen Leihwagen hat. Ansonsten eben morgen abgeben und ab Montag arbeitet er damit - ob er allerdings den Wagen unterstellen kann?

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