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Escort Tacho - Gercihtsverfahren am Hals - Hilfe !!!
Hallo, muss mal was ernstes loswerden, sonst kann ich die nächsten Wochen nicht mehr schlafen.
Bin sebstständig und hab vor 3 Monaten meinen Ford Escort Bj. 1995 mit 154.000km an einen Privatmann für 2.300€ verkauft.
Beim Anschauen des Autos habe ich ihn nochmal darauf hingewiesen,dass der Escort nur einen 5stelligen Tach hat, und der Escort nicht 54.000km (wie abzulesen) sondern 154.000 kmrunter hat.
Im Serviceheft stehen auch die Inspektionen bis 120.000km drin, auf der AU stehen 144.000 und auch auf dem Ölwechselzettel und dem TÜV-Bericht. Hab dem Kunden auch alles ausgehändigt. Warum auch nicht. Auf dem Kaufvertrag war ein Feld :
"abgelesener Kilometerstand laut Tacho" !!
Dort trug ich (eigentlich korrekt) 54.000km ein, denn das ist der abgelesene Kilometerstand. Von Gesamtlaufleistung stand da nix.
Jetzt verklagt mich der Sack! Angeblich hätte ich ihm gesagt, das Auto hat erst org. 54.000 km Gesamtlaufleistung. Was ich aber nie behauptet habe.
( Org. 54.000 km für 2.300€ wäre auch viel zu billig )
Mein Anwalt sieht die Rechtslage recht kompliziert und macht mir nicht gerade Hoffnung. Ich muss ja auch noch Gewährleistung übernehmen, weil ich selbstständig bin.
Wer hat da Erfahrung oder kann mir irgendwelche ähnlichen Urteile nennen.
Will mich nicht einfach kampflos ergeben. Denn der Typ wußte ganz genau, dass mein Escort 154.000km runter hatte. Darauf hat der nur spekuliert. Jetzt will er sein Geld zurück und will mir die Karre wieder hinstellen (total versaut die Karre jetzt). Einigungen sind gescheitert.
Was kann ich nur tun??
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36 Antworten
ITM
inkasso team moskau.....
ein besuch von denen und der lässt dich in ruhe......
die lage ist recht komplziert, lass dir von ihm eine kopie von allen unterlagen geben! wenn du vor gericht die tüv etc. unterlagen vorlegst, sollte sich das recht schnell klären!
Hallo,
da hättest Du 154000 km Laufleistung eintragen müssen.
Aber wenn im Serviceheft die Inspektionen regelmäßig eingetragen wurden, was will er denn da noch groß machen?
Überall sind doch im Serviceheft die Kilometerstände eingetragen, die weit über 54000 km gehen.
Und du hast ihn doch darauf Aufmerksam gemacht!
An deiner Stelle würde ich Ihn persönlich noch mal zur Rede stellen, sofern dies noch möglich ist.
Wie hat es denn überhaupt angefangen, dass er rechtliche Schritte einleiten möchte?
Habt Ihr denn nicht vorher miteinander über dieses vermeintliche Problem gesprochen?
Oder hat er etwa angerufen und mit dem Rechtsanwalt gedroht, oder wie?
Es war doch alles geklärt bei der Fahrzeugübergabe, oder etwa nicht?
Den Typ hab ich nie wieder gesehen.
Auf einmal war der Brief vom Anwalt im Briefkasten.
Hab mich natürlich geweigert das Auto zurückzunehmen.
Dann war erst mal Ruhe und vorgestern kam die Klage vom Amtsgericht.
Hallo,
also den würde ich helfen.
Der spinnt doch.
Ich würde ihn gleichmal zur Rede stellen was das eigentlich soll.
Die Telefonnummer wirst du ja haben von den Typ.
Dann würde ich Ihn am Telegfon höflich Fragen, warum er sich nicht vorher telefonisch gemeldet hat?
Hast du noch oder vielleicht Bilder von den Wagen?
Wenn ja, dann ja nicht löschen.
Denn wenn er dir ein verschmutztes oder gar beschädigtes Auto zurückgeben möchte, dann hast du einen Beweis, dass das Auto vor dem Kauf optisch einwandfrei war.
Dies ist nur positiv für dich.
Auf alle Fälle würde ich mir das nicht gefallen lassen.
Informiere dich genau bei deinem Anwalt über die Rechtslage!
da würde ich es auch auf ein verfahren ankommen lassen.
ich bin auch selbständig und würde ein auto niemals an privat verkaufen, was sich der gesetzgeber da gedacht hat ist nicht nachvollziehbar.
Also ich hatte bislang nur Erfahrung mit Verkauf Privat-Privat oder Händler-Privat, wobei ich immer Privat war.
Was für einen Kaufvertrag hast du verwendet? Irgendeinen Vordruck?
Steht da eine Klausel "Nebenabreden sind schriftlich festzuhalten"?
Warst du alleine beim Verkauf? Hat das alles vielleicht ein Dritter gehört der das bestätigen könnte?
KAUFVERTRAG ist ein Vordruck.
Steht drauf, Nebenabreden sind schriftlich festzuhalten.
Zeugen hab ich leider nicht.
Hallo !
Ich glaube ihr werdet am ende beide nicht glücklich !
Da du als Selbstständiger den Wagen an Privat verkauft hast,(Was ein dummer Fehler war !) steht dem Käufer eh ein rückgaberecht zu......sogar ohne angabe von gründen.
Das alles natürlich in einem gewissen Zeitraum !
Ich denke du wirst den Wagen zurücknehmen müssen und dein (mieser ver*****) Käufer wird nicht den vollen Kaufpreis zurückerhalten !
Gruß
Ich denke auch das du das Auto zurück nehmen musst, wenn du nen Zeuge hättest wäre es wohl nicht so...
Aber ich drück dir die Daumen damit alles bestens für dich läuft
als ich meinen roller verkauft habe, hatte ich ähnliche probleme mit dem käufer, der dann 2wochen später wiederkam mit den argumenten, das ding wäre getuned und sein sohn wäre angehalten worden von der polizei mit allen folgen... (der roller war NICHT getuned, diese maßnahmen wurden nachweislich von seinem sohn ausgeführt) und ich sollte den roller nun zurücknehmen und alle kosten ersetzen.... im kaufvertrag habe ich die zeilen
"Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für event. Schäden und Mängel am Fahrzeug, es besteht keine Garantie und kein Umtauschrecht. Der Motorroller wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft. (Es gilt: Gekauft wie Gesehen und Probegefahren)"
eingefügt, und nachdem ich dem anwalt des jungen herren ne kopie vom kaufvertrag gefaxt habe, habe ich nie wieder was von denen gehört....
diese zeilen werde ich zumindest bei allen fz mitschreiben, die ich verkaufe....
Das spielt hier aber keinerlei Rolle, selbst wenn es drin gestanden hätte.
Der Vertrag ist eigentlich ungültig, da 1. privat statt gewerblich verkauft und 2. der falsche Kilometerstand aufgeschrieben wurde.
Würde mich da Fiestanub anschließen, da kommt ihr beide nicht so einfach bei weg.
naja.... "km stand lt. tacho" war ja vollkommen richtig...cih denke, das es hier eine "rechtliche grauzone" ist, und alles in den händen des. zuständigen richters liegt....
Hallo,
so wie mir das inzwischen vorkommt kann ich mir sehr gut vorstellen, dass der Käufer mit allen Mitteln versucht das Fahrzeug zurückzugeben.
Da brauchen nur noch finanzielle Probleme beim Käufer vorhanden sein und der sucht dann förmlich nach Mängeln.
Besonders schlimm sind da unsere ausländischen Kollegen...die Wissen ganz genau was Ihre Rechte sind.
Ich bin zwar nicht ausländerfeindlich, aber eine gewisse Wut baut sich gegen diese bei mir schon auf!
Sicherlich sind nicht alle so aber es ist eben was dran!
Ich habe erst einen Ka verkauft, den ich selber wieder technisch hergerichtet habe.
Es waren einige da, die den Wagen angeschaut haben und Probegefahren sind.
Doch jeder hatte irgendwas zum Aussetzen. Das Auto ist halt eben schon 7 Jahre alt.
Hinzu kommt noch dass ich den Wagen für 2800,00 € gekauft habe. Der Händler hat mich da richtig über den Tisch gezogen. Ich hätte mich da besser über die Preislage informieren müssen.
Mit den Reperaturen hat mich der Wagen so ca. 3000,00 € gekostet.
Bekommen habe ich dafür 2000,00 €.
Also 1000,00 € in den Wind gesetzt!
Aber ich bin im nachhinein froh, dass das Auto ein KFZ- Meister gekauft hat. Denn sonst hätte ich sicherlich noch mehr Ärger mit den Auto gehabt.
Ich kann also jeden nur warnen....privat ein Auto verkaufen und dabei im nchhinein keinen Ärger haben ist schon fast wie ein 6er im Lotto.
Ich persönlich sage nur: nie wieder!!!
Hallo,
Wie bist du denn an den Käufer gekommen?