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ET und Zoll Berechnung Felgen

Themenstarteram 2. November 2009 um 16:06

Hallo Leutz

habe mir jetzt meine Winterfelgen bestellt ( sind aber leider noch nicht da)

Nun hier eine Frage

Im Sommer sind 9x 18 ET 52( 245 er) drauf im Winter nun 7,5x17 ET 45 ( 225/50/ das sollte für den Winter absolut ausreichend sein)

ist meine Berechnung nun richtig das die Felgenaussenkante sich um 1,2 cm zum Fahrzeug inneren verschiebt? ( im vergleich zur 9x 18 felge)

 

Et 52 zu ET 45 + 7 mm

7,5 Zoll zu 9 Zoll =- 1,90 cm ( Berechnung 1 Zoll = 2,54 cm, 1,5 Zoll =3,81 cm : 2 = 1,90 cm)

1,90 cm - 7 mm = 1,2 cm

ist die Berechnung so richtig?

Würde dann die fehlenden 1,2 cm gerne mittels Spurverbreiterung ausgleichen. ( Vielleicht auch noch ein bissl mehr da bei der 9x18 ja auch noch Platz ist)

 

Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema
am 2. November 2009 um 16:21

Rechnung stimmt. Nur ob sich das wirklich so verhält ist die Frage denke du solltest warten, bis deine Räder da sind und dann nach Verbreiterungen schauen.

 

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am 2. November 2009 um 16:21

Rechnung stimmt. Nur ob sich das wirklich so verhält ist die Frage denke du solltest warten, bis deine Räder da sind und dann nach Verbreiterungen schauen.

 

Themenstarteram 2. November 2009 um 18:12

Danke

Habe jetzt in einem H&R Gutachten gelesen das 0.8 cm bei 9x18 ET 52 ohne jede Umbaumaßnahme erlaubt sind. darüber hinaus soll eine Kante zwischen hinterer Stoßstange und Kotflügel bearbeitet werden. Das wird dann wohl der hier im Forum benannte Knubbel sein oder?

Wofür ist dieser Knubbel, handelt es sich hier um einen Haltepunkt? Welche beeinträchtigung gibt es bei der Entfernung? Z.b. bei austausch der Stoßstange?

Auf der Vorderachse hingegen soll es keine Probleme geben

hat doch bestimmt schon jemand gemacht oder?

ja - 10mm ohne jegliche Umbaumaßnahme

www.jennyxxx.de

da werden Sie geholfen.......

Auch wenn es nicht so aussieht, es ist ein Reifenrechner.

Gruß,

vmaxPeter

Themenstarteram 5. November 2009 um 13:01

Was ist mit dem sogenannten Knubbel wie oben beschrieben?

Hat einer von euch auf original 9 x 18 Audi Spurplatten ( 12 mm pro Seite) verbaut ?

Wenn ich das richtig lese ist die Abnahme nach § 19.3 möglich..wenn ich jedoch die Winterfelgen 7,5 x 17 ET 45 ranbaue muß eine Abnahme nach § 19.2 vorgenommen werden bedeutet das das 19.2 Abnahme durch das KVA in die Papiere eingetragen werden muß?

Zitat:

Original geschrieben von Funny TT

Was ist mit dem sogenannten Knubbel wie oben beschrieben?

Hat einer von euch auf original 9 x 18 Audi Spurplatten ( 12 mm pro Seite) verbaut ?

Wenn ich das richtig lese ist die Abnahme nach § 19.3 möglich..wenn ich jedoch die Winterfelgen 7,5 x 17 ET 45 ranbaue muß eine Abnahme nach § 19.2 vorgenommen werden bedeutet das das 19.2 Abnahme durch das KVA in die Papiere eingetragen werden muß?

Einfach mal die SuFu benutzen !;)

am 5. November 2009 um 14:01

Zitat:

Original geschrieben von Funny TT

Was ist mit dem sogenannten Knubbel wie oben beschrieben?

Hat einer von euch auf original 9 x 18 Audi Spurplatten ( 12 mm pro Seite) verbaut ?

Wenn ich das richtig lese ist die Abnahme nach § 19.3 möglich..wenn ich jedoch die Winterfelgen 7,5 x 17 ET 45 ranbaue muß eine Abnahme nach § 19.2 vorgenommen werden bedeutet das das 19.2 Abnahme durch das KVA in die Papiere eingetragen werden muß?

 

Die Fzg Papiere werden sowieso korrigiert werden müssen. Ich hatte 9x19 ET52 mit 15mm eingetragen. mi H&R Platten nach 19.3 kein Problem. 19.2 oder 21 ist eine Einzelabnahme...

Themenstarteram 6. November 2009 um 5:45

Danke sTTeelo..hast du ein Bild mit den 15 mm drauf gemacht?

am 27. November 2009 um 11:33

Hallo Leute

Ich hab' einen 3.2 quattro, mit der Sommerbereifung 9J x 18 ET 52. Nun wurde mir eine Winterbereifung mit 7J x 17 ET 42 angeboten - die Audi TT Originalfelge weiste eine ET von 47 auf. Nun die Frage, dar man die ET 42 montieren ohne den Eintrag ins Fahrzeugausweis zu machen? Oder, kann man es überhaupt montieren da 10m kleinere Spur im Vergleich zur Sommerbereifung? Danke fürs Feedback, es ist langsam mühsam mit der Sommerbereifung zu fahren :D

Zitat:

Original geschrieben von Loodac

Hallo Leute

Ich hab' einen 3.2 quattro, mit der Sommerbereifung 9J x 18 ET 52. Nun wurde mir eine Winterbereifung mit 7J x 17 ET 42 angeboten - die Audi TT Originalfelge weiste eine ET von 47 auf. Nun die Frage, dar man die ET 42 montieren ohne den Eintrag ins Fahrzeugausweis zu machen? Oder, kann man es überhaupt montieren da 10m kleinere Spur im Vergleich zur Sommerbereifung? Danke fürs Feedback, es ist langsam mühsam mit der Sommerbereifung zu fahren :D

Einen Eintrag in den Fahrzeugschein brauchst du immer dann, wenn diese Felgen/Reifen-Kombination vom Hersteller nicht vorgesehen ist! Das ist völlig unabhängig, ob technisch machbar oder nicht!

Damit ist klar, diese Felgen/Reifen müssen eingetragen werden!

am 27. November 2009 um 11:46

Danke.. ! D.h. aber dass es "technisch" (ET 42) kein Problem sein sollte diese auf das Auto zu montieren??

ET 42 steht theoretisch weiter heraus als ET 47, allerdings ist die Felge auch schmaler, dadurch kommt die Aussenkante wieder weiter nach innen. Genauso hat man natürlich zur Fahrzeugmitte hin mehr Platz. Somit sollte das überhaupt kein Problem darstellen.

 

Aber ein Gutachten sollte vorhanden sein um die Kombination auf dem TT abnehmen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Loodac

Danke.. ! D.h. aber dass es "technisch" (ET 42) kein Problem sein sollte diese auf das Auto zu montieren??

Bitte die Suche verwenden, denn danach hatte schon jemand gefragt! Ich kann dazu nix sagen!

du bekoimmst soiagr ne a5 mit 6,5 x 19 et32 drunter

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