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EU-Fahrzeugschein & Räder!???

Themenstarteram 3. April 2006 um 14:57

Hallo liebe Golf-Gemeinde,

komme gerade vom Strassenverkehrsamt und fühle mich ein wenig verwirrt....

Aber am besten von Anfang an:

Wie vermutlich eingie von euch besitze ich einen zwar schicken Golf, allerdings von einem etwas höherem Semester

sprich: BJ 98!

Da mir wie vielen Anderen die Standardbereifung in max 16Zoll nicht mehr so wirklich zusagte, kurzerhand bei Ebay flammneue Evolo STP in 7,5x17 mit unbenutzten Dunlop SP Wintersport geschossen, und zwar für knapp 400 Eur. (Angebernodus=OFF).

Nach endlosen Schlaflosen Nächten, ob es mit der Eintragung auch klappt (BJ, Lenkeinschlag, A-Säule.....Ihr wisst ja bescheid) doch einen Tüvprüfer gefunden der mir die Räder ohne VW-ABE (weis der Geier ob es diese wirklich gibt...) abgenommen hat.

Ob er keine Ahnung, keinen Bock in irgendwelchen Dokumenten herumzublättern, oder einfach ein Herz für Schöne Felgen hatte, na hauptsache es hat geklappt.

Die Aussage von VW könnt Ihr euch ja denken:

KEINE CHANCE!!!!!!!

Da in dem Tüvbericht verzeichnet war: PAPIERE KORRIGIEREN,

UND ZWAR SOFORT!!!

bin ich natürlich zun Strassenverkehrsamt. (net dass das Gutachten noch aus irgendeinem Grund verfällt und ich noch mal zum TÜV muss - Denen ist ja Alles zuzurtauen).

UND NUN DER SCHOCK:

Im neuem Fahrzeugschein und Brief stehen lediglich die neu eingetragenen Räder und die ollen 175 14 Zöller!!!!!

VORHER WAR ES WOHLBEMERKT ZWISCHEN 175 und 205 SO ZIEMLICH ALLES WAS EXISTIERT!

Meine normalen 15 und 16 Zöller stehen also nun nirgendwo mehr!!!

Dazu direkt mal recherchiert:

--------------------------------------------------------------------

Bereifung (Ziffer 15)

Hinsichtlich der Bereifung ist zu beachten, dass andere als die angegebenen Bereifungen im Rahmen der gültigen EG – Typgenehmigung / Nationalen Typgenehmigung / Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden können. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich. Es wird nur noch eine der im Typgenehmigungsverfahren enthaltenen Reifengrößen in den Feldern 15.1 (vorn) und 15.2 (hinten) eingetragen. Wenn also aus drei im COC – Papier gelisteten Reifengrößen nur eine in den Feldern 15.1 bzw. 15.2 eingetragen ist, die zweite oder dritte jedoch montiert ist, liegt dennoch keine Änderung vor. Auch bedarf es keiner neuerlichen Eintragung. Nur Reifengrößen und Felgendimensionen, die außerhalb des Typgenehmigungsverfahrens mittels Teilegutachten ans Auto kommen, müssen ins Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) eingetragen werden. Die Polizei kann das bislang nicht überprüfen, denn sie hat nur Zugriff auf das ZFR des KBA. Sie soll es nach Meinung des BMV auch nicht, denn diese „Schräubchenkunde“ ist überflüssig. In anderen europäischen Ländern besteht nicht einmal eine Mitführpflicht für Zulassungsbescheinigungen Teil 1. Erst wenn Mitte 2006 das KBA die Typendatenbank mit den Abfragesystemen der Polizei vernetzt hat, können Reifengrößen kontrolliert werden. Denn nur in der Typendatenbank des KBA steht der vollständige Datensatz mit den Daten aus dem COC-Papier.

QUELLE: VDP online - Polizei Aktuell

----------------------------------------------------------------------

Klingt für mich ein bisschen wie:

Alle untypischen Räder müssen zwar eingetragen Werden,

aber ob die montierten Räder auch wirklich untypisch sind oder nicht, kann mann (oder eher der mich anhaltende Polizeibeamte!!!) weder anhand der KFZ-Papiere ermitteln noch sonst irgendwie.

Und wenn einer mit "ORGINALEN VW-RÄDERN

zB: SANTA MONICA" unterwegs ist, wird der Beamte es warscheinlich gar nicht erst versuchen.

Ist ja nix eigenartiges so ein G4 mit 17" Zoll und VW Emblem.

Denn laut oben abgebildeten Auszug, tauchen diese nicht in den Papieren auf da sie nicht für das Fahrzeug "untypisch sind" (zB. eines Anderen Herstellers).

Natürlich ist das nur eine mögliche Intepretation des Ganzen.

Wäre ja zu schön wenn sich die Staatlichen Instanzen lediglich auf die Ehrlichkeit des Autofahrers verlassen würden auch ja zuzugeben dass seine Santa´s eigentlich eingetragen werden müssten, und dieses an seinem Fahrzeug laut Hersteller eigentlich gar nicht wirklich möglich/erlaubt ist.....

Kann es also wirklich sein, dass es nun eine neue Möglichkeit gibt mit der Stursinn von VW mit seinen "ORGINAL" Felgen umzugehen.

Denn gegeben sei der Fall:

Ich renne zum SV-Amt und verlange die neuen EU-Papiere,

so tauchen egal welche Räderkombis so zugelassen waren NICHT MEHR AUF.

Bei mir ja nur, weil ich nur wegen DER EINTRAGUNG gekommen bin!!

Alle vorherigen NAchtragungen wurden verworfen.

Möglichkeit Nr.2 die haben S......e gebaut, und ich muss dort noch einen Tag verbringen und darauf bestehen das sie mir alle Reifen/Felgen - Kombis in den neuen Schein eintragen.

So jetzt würde mich mal eure Meinung interresieren!

mfg INTAGER

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7 Antworten

Servus!

Hier mein gefährliches Halbwissen dazu:

Ich besitze auch die neuen Papiere und glaube das nur noch sozusagen die kleinsten und größten Reifen eingetragen werden und was dazwischen ist, interessiert keinen.

Ob es sich tatsächlich so verhält, berichte ich, wenn ich Ende dieser Woche beim TüFF war. Habe da einen Bekannten der mich aufklären wird, ob ich meine Felgen eingetragen bekomme!

In diesem Sinne, bis dann

Sondereintragungen stehen in den neuen Papieren nicht mehr drin,das ist richtig.

Aber dort steht eine Nummer mit deren Hilfe die Rennleitung alle Sondereintragungen bei der Zulassungsstelle abfragen kann.

Denn dort sind sie vermerkt die behalten ja die Gutachten bei sich.(bei mir wars halt immer so)

Gruss Norbert

Re: EU-Fahrzeugschein & Räder!???

 

Zitat:

Original geschrieben von Intager

Alle untypischen Räder müssen zwar eingetragen Werden,

aber ob die montierten Räder auch wirklich untypisch sind oder nicht, kann mann (oder eher der mich anhaltende Polizeibeamte!!!) weder anhand der KFZ-Papiere ermitteln noch sonst irgendwie.

 

mfg INTAGER

richtig :) was sagt uns das? felgen drauf, vw kappen dran und die nächste kotrolle wird dann stunden dauern...

nur dumm wenn die wissen welche felgen auf welchen golf dürfen...

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

Sondereintragungen stehen in den neuen Papieren nicht mehr drin,das ist richtig.

Aber dort steht eine Nummer mit deren Hilfe die Rennleitung alle Sondereintragungen bei der Zulassungsstelle abfragen kann.

Denn dort sind sie vermerkt die behalten ja die Gutachten bei sich.(bei mir wars halt immer so)

Gruss Norbert

das stimmt so nicht, sondereintragungen müssen weiterhin eingetragen werden. das gilt auch für felgen. allerdings wandern diese eintragungen nur noch in den schein. hab das theater mit dem rocco gerade hinter mir.

Ich habe diese Auskunft so von einer Bekannten die bei der Zulassungsstelle arbeitet bekommen.

Einige Besserwisser aus meinem Bekanntenkreis dachten nämlich das sie jetzt nichts mehr eintragen lassen müssten ,weil es ja eh nicht in den neuen Papieren stehen würde.

Also Ich kenne defintiv 2 leute bei denen nur eine Nummer drin steht und keine Sondereintragungen.

Die empfehlung von der Zulassungsstelle lautet ja auch den alten Brief deswegen mitzuführen.(ist aber keine Pflicht)

Das Thema wird hier wohl noch öfter auftauchen.

Zitat:

...allerdings wandern diese eintragungen nur noch in den schein....

Wohin denn nu? In den Schein oder in den Brief?

Den Schein hat man ja immer dabei (sollte man), den Brief hingegen nicht (sollte man zumindet nicht ;)).

Und was machen die Leute, die erst in Ihre neuen Papiere was eintragen lassen?

*confused* Muss ich wohl warten, bis mich der TüFF Mensch aufgeklärt hat.

Als ich vor zwei Wochen meinen Golf wieder zugelassen habe, habe ich auch gefragt, wie das mitm neuen Schein und den Eintragungen läuft. Sie meinte das alle zusätzlich angebauten Teile (bei mir z.B. Fahrwerk & Felgen) weiterhin im Schein stehen werden. Gesagt, getan: Hab wieder meinen Doppelseitigen Fahrzeugschein!

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