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EU Führerschein - Gültig bis Datum bei C und CE überschritten

Themenstarteram 26. April 2007 um 7:11

Moin Moin.

Als ich seinerzeit beim Bund den LKW Führerschein gemacht habe hab ich auf dem ausgestellten Führerschein ein Ablaufdatum für die Klassen C1, C, C1E und CE gesehen.

Wenn ich mich recht erinnere reicht/reichte eine Augenuntersuchung um diese Klassen zu verlängern.

Leider ist mir erst heute aufgefallen dass meine Fahrerlaubnis für C und CE schon am 20.07.2006 abgelaufen ist.

Wie kann ich diese verlängern bzw. was ist die Voraussetzung dafür?

Auf Wiki habe ich dazu leider nichts gefunden.

Danke

Beste Antwort im Thema

Der Führerschein ist nach so langer Zeit komplett erloschen.

Es muss alles von der Pike auf neu gemacht werden und das wird bei der Führerscheinklasse (LKW) sehr sehr teuer (um die 3000.- Euro). Wenn man ihn nicht unbedingt braucht würde ich es lassen.

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Habe meinen auch letztes Jahr verlängern lassen, daher:

Augenärztliche Untersuchung (war mit fast 80 Euro das teuerste)

Ärztliches "Gesundheitszeugnis"

Damit, mit 2 Passbildern und dem alten Führerschein zur Führerscheinstelle und 'ne Verlängerung beantragen.

6-8 Wochen warten.

Neuen Führerschein abholen (oder zugeschickt bekommen, gibt's beides).

 

Ob du irgendwelche Schwierigkeiten bekommst, weil du schon über die Ablauffrist 'raus bist, kann ich dir leider nicht sagen - ich habe aber von 3 unabhängigen Quellen gehört, dass du den Schein dann nicht verlängert bekommst... da ging's aber immer um Klasse C1 - also die Verlängerung ab 50. Vielleicht ist es da ja anders geregelt (was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann).

Am besten telefonierst du diesbezüglich mal mit deiner FS-Stelle - die können dir da die kompetentesten Informationen geben.

Gruß

Ralle

Themenstarteram 26. April 2007 um 7:45

Danke Ralle.

Hab eben gefunden dass es noch innerhalb 2 Jahre nach Ablauf verlängert werden kann:

http://www.tuev-hessen.de/.../...terwegs_Scheckkartenfuehrerschein.pdf

---

edit: Grade noch mit der Zulassungsstelle telefoniert.

Es wird ein ärztliches und augenärztliches Gutachten benötigt.

Was wird denn beim ärztlichen Gutachten gemacht?

Was beim augenärztlichen Gutachten gemacht wird kann ich mir ja vorstellen.

am 26. April 2007 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

Was wird denn beim ärztlichen Gutachten gemacht?

Was beim augenärztlichen Gutachten gemacht wird kann ich mir ja vorstellen.

Blut abnehmen und im Labor auswerten lassen, abhorchen, nach diversen Krankheiten und Beschwerden fragen, Gutachtenvordruck ausfüllen und dafür ordentlich kassieren.

Bei mir waren´s 70 Euro oder so.

Augenarzt normal weg, nur die Sichtfeldprüfung kommt noch dazu. Und natürlich auch kassieren.......

der Habicht

Themenstarteram 26. April 2007 um 9:36

Hammerhart.

Ich habe eben beim Betriebsarzt angefragt.

Die können so ein Gutachten erstellen und das kostet 40 Eur.

Bei meiner Hausärztin sind dafür gleich 75 Euro fällig.

Von den Augenarztkosten weiss ich noch gar nicht wie hoch die sind... super....:(

am 26. April 2007 um 9:40

Denk dir am Besten nix dabei, irgendwer muss ja die Wirtschaft ankurbeln.

DU bist Deutschland :D

Was habt ihr für Hausärzte? Ich hab nix für bezahlt, nur mein Augenarzt wollte 50€ haben. Beim Hausarzt hab ich das einfach im Rahmen einer normalen Vorsorgeuntersuchung gemacht.

Gruß Meik

Themenstarteram 26. April 2007 um 9:54

@Meik

Bei der Verlängerung oder bei der Erstausstellung des Führerscheins?

Bei der Verlängerung wird ein Gutachten verlangt. Weiss nicht obs bei der Erstausstellung nicht einfach nur eine normale Untersuchung ist.

Das Gutachten verursacht anscheinend mehr Aufwand bzw. Kosten. Umsonst hätt ichs auch gern :(

am 26. April 2007 um 10:09

Falls es noch nicht gesagt wurde:

Fahren mit abgelaufenem C oder CE:

=

Fahren ohne FE.

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

@Meik

Bei der Verlängerung oder bei der Erstausstellung des Führerscheins?

Bei der Verlängerung wird ein Gutachten verlangt. Weiss nicht obs bei der Erstausstellung nicht einfach nur eine normale Untersuchung ist.

Das Gutachten verursacht anscheinend mehr Aufwand bzw. Kosten. Umsonst hätt ichs auch gern :(

Bei der Erstausstellung werden die Gutachten auch verlangt, zumindest wenn man den Schein jetzt neu macht.

Allein die Untersuchung des Blutes vom Labor kostet ja schon.

Vielleicht kannst du es ja von der Steuer absetzen.

der Habicht

Themenstarteram 26. April 2007 um 10:42

hm die kosten bei der erstausstellung hat ja der bund übernommen. kann mich gar nicht mehr an eine so genaue untersuchung erinnren.

@zipfeklatscher

ich fahr keine LKW. mir gehts bisher nur drum die Fahrerlaubnis nicht zu verlieren. Vielleicht brauch ich die irgendwann mal. ;)

Wann hast du denn den Schein beim Bund gemacht?

Noch zu den Zeiten als es den rosa Lappen gab oder später als nur noch die EU-Scheckarten ausgegeben wurden.

Zu "rosa" Zeiten brauchte man diese Untersuchungen gar nicht.

Wer jetzt C/CE neu macht muss zur erstmaligen Ausstellung der Scheckkarte die Untersuchungen nachweisen, und danach alle 6 (?) Jahre wieder.

Wer noch den rosa Lappen mit Klasse 2 hat braucht das nicht, solange die Person nicht 50 Jahre alt wird, ab dem Alter sind die Untersuchungen auch regelmässig vorgeschrieben.

Ab diesem Zeitpunkt wird dann auch der rosane Schein ungültig gemacht und die Scheckkarte ausgegeben.

der Habicht

Themenstarteram 26. April 2007 um 10:54

das war 2001, also schon zu zeiten des neuen führerscheins.

am 26. April 2007 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

hm die kosten bei der erstausstellung hat ja der bund übernommen. kann mich gar nicht mehr an eine so genaue untersuchung erinnren.

@zipfeklatscher

ich fahr keine LKW. mir gehts bisher nur drum die Fahrerlaubnis nicht zu verlieren. Vielleicht brauch ich die irgendwann mal. ;)

Nee. Kein Thema.

Wollte ich nurmal gesagt haben, weil es nicht ganz unwichtig wäre.

Themenstarteram 26. April 2007 um 11:13

ne alles klar ;) hab das verstanden :)

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