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EU-Fzg bei Kia Deutschland anmelden?
Hallo,
ich bin kurz davor , ein "EU-Cee'd" zu kaufen. Hier im Forum habe ich irgendwo gelesen, man sollte den Wagen vor dem ersten Werkstattbesuch bei Kia Deutschland anmelden. Nur wie geht das? Was bringt diese Anmeldung konkret??
Was die Mobilitätsgarantie betrifft, gilt dann auch die Bedingungen des Ursprungslandes?... oder kann ich sie einfach vergessen,weil das Auto in DE registriert ist?
Gar nicht einfach zu erfahren, wie es mit diesen Garantien funktioniert ...
Gruß
Gilles
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6 Antworten
Zitat:
Was die Mobilitätsgarantie betrifft, gilt dann auch die Bedingungen des Ursprungslandes?... oder kann ich sie einfach vergessen,weil das Auto in DE registriert ist?
Mobilitätsgarantie nur für deutsche Fahrzeuge.
fragst lieber KIA vor Kauf
Zitat:
Original geschrieben von 1b6l
Was die Mobilitätsgarantie betrifft, gilt dann auch die Bedingungen des Ursprungslandes?... oder kann ich sie einfach vergessen,weil das Auto in DE registriert ist?
Die Mobilitätsgarantie kannst Du, wenn es nach KIA geht, wirklich vergessen. Wenn Du Dich mal auf den jeweiligen national-speziellen KIA-Seiten unter Service bzw. Garantie in die Tiefen der jeweiligen Garantiebedingungen des betreffenden Modells hineinliest, so wirst Du feststellen: KIA bietet die Mobilitätsgarantie (eine Art Versicherung) nur für die Autos an, die im Land des Erstimports (aus Korea oder Slowakei) zugelassen sind. Nach den veröffentlichten Garantiebedingungen sind Weiter-Ex-/Importe nicht von diesem Versicherungsschutz umfasst, selbst wenn sie anschließend auch in einem anderen EU-Land zugelassen worden sind.
ABER: Es bestehen europarechtlich begründete Zweifel, ob eine solche Beschränkung überhaupt rechtmäßig ist und nicht evtl. gegen Grundsätze der Freizügigkeit oder so verstößt. Da KIA Europe oder KIA Deutschland usw. sich angesichts ihrer ja hinreichlich bekannten "Kunden- und Kulanzfreundlichkeit" darauf jedoch nicht einlassen werden, hilft nur Rücksprache mit einschlägig bewanderten Rechtsanwälten oder Universitäts-Professoren. Wohl dem, der darauf zurückgreifen kann!
Allerdings: Selbst wenn nicht - so ist der Verlust doch nicht arg groß. Denn die meisten Leistungen der KIA-Mob.-garantie hat man auch bei manchen KFZ-Versicherungen, Rechtsschutzversicherungen und natürlich Auto-Klubs u.ä.
Carham
Zitat:
Original geschrieben von Carham
Zitat:
Original geschrieben von 1b6l
Was die Mobilitätsgarantie betrifft, gilt dann auch die Bedingungen des Ursprungslandes?... oder kann ich sie einfach vergessen,weil das Auto in DE registriert ist?
Die Mobilitätsgarantie kannst Du, wenn es nach KIA geht, wirklich vergessen. Wenn Du Dich mal auf den jeweiligen national-speziellen KIA-Seiten unter Service bzw. Garantie in die Tiefen der jeweiligen Garantiebedingungen des betreffenden Modells hineinliest, so wirst Du feststellen: KIA bietet die Mobilitätsgarantie (eine Art Versicherung) nur für die Autos an, die im Land des Erstimports (aus Korea oder Slowakei) zugelassen sind. Nach den veröffentlichten Garantiebedingungen sind Weiter-Ex-/Importe nicht von diesem Versicherungsschutz umfasst, selbst wenn sie anschließend auch in einem anderen EU-Land zugelassen worden sind.
ABER: Es bestehen europarechtlich begründete Zweifel, ob eine solche Beschränkung überhaupt rechtmäßig ist und nicht evtl. gegen Grundsätze der Freizügigkeit oder so verstößt. Da KIA Europe oder KIA Deutschland usw. sich angesichts ihrer ja hinreichlich bekannten "Kunden- und Kulanzfreundlichkeit" darauf jedoch nicht einlassen werden, hilft nur Rücksprache mit einschlägig bewanderten Rechtsanwälten oder Universitäts-Professoren. Wohl dem, der darauf zurückgreifen kann!
Allerdings: Selbst wenn nicht - so ist der Verlust doch nicht arg groß. Denn die meisten Leistungen der KIA-Mob.-garantie hat man auch bei manchen KFZ-Versicherungen, Rechtsschutzversicherungen und natürlich Auto-Klubs u.ä.
Carham
Ok dann mit der Mobilitätsgarantie kann ich vergessen.
Für die FZG-Garantie gibt es so was wie eine Anmeldung bei Kia-Deutschland? (die müssen die Kosten an den Servicepartner rückerstatten oder?)
Ich habe mein KIA- EU-Fahrzeug nicht bei KIA Deutschland angemeldet. Dies geschieht wohl mit dem ersten Besuch einer KIA-Vertragswerkstatt. Die Anmeldung bedeutet wohl nur, dass das Fahrzeug jetzt auch bei KIA Deutschland registriert ist. Die Garantie ist davon nicht abhängig. Wenn Du sicher gehen willst, erkundige Dich bei KIA- Deutschland.
Kia Deutschland gewährt für EU-Fahrzeuge keien Mobilitätsgarantie. Ob das gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder das Diskriminierungsverbot innerhalb der EU verstößt, ist sicherlich überlegenswert, bringt in der Praxis aber nichts, denn wer will da schon einen zeitaufwendigen Rechtsstreit mit Kostenrisiko führen.
Wer ADAC Mitglied ist, kann das auch völlig egal sein, denn KIA hat längst eingesehen, dass es mit seiner eigenen und durch mannigfache Insolvenzen ausgdünnten Händlerorganisation gar nicht in der Lage ist, einen ordnungsgemäß funktionierenden Pannendienst zu organisieren. Deshalb haben sie diese Aufgabe mittlerweile auch dem ADAC übertragen und dort wird man als Mitglied im Zweifel auch noch bevorzugt bedient.
Eine weitere Einschränkung bei EU-Fahrzeugen der Marke KIA sollte man auch kennen. Nach allen bislang gemachten Erfahrungen gewährt KIA bei diesen Fahrzeugen nach Ablauf der Garantie keine Kulanz. Andere Hersteller sind da großzügiger.
Fazit: Einen KIA würde ich auch als EU-Fahrzeug nur kaufen, wenn der Wagen gegenüber leistungsfähigern Mitbewerbern unschlagbar günstig ist.
Also , das müsste man echt mal überlegen aus folgenden Grund ( für mich persönlich sehr interessant weil )
Ich habe einen Kia Ceed pro. Habe mit Kia Mails geschrieben bezüglich Gasumbau. Dort heisst es. Die Garantie bleibt vollkommen erhalten, wenn ich durch einen zertifizierten Umbauer meinen Wagen umbauen lasse. Danach fragte ich lieber nach,wegen EU Wagen. Dann hiess es , da müsste ich mich an Kia Holland wenden da der Wagen von da kommt.
Kia hat beim Verbraucherschutz bestätigt das die Garantie vollkommen erhalten bleibt. Ohne Zusatz von ( gilt nur für deutsche Fahrzeuge) Das ist in meinen Augen irreführend und für einen Verbraucher nicht zu erahnen.
Kia Holland sagte mir wegen Gasumbau. Da ich in Deutschland lebe, bekomme ich keine Garantie , wenn ich mein Fahrzeug in Holland umrüsten lasse. Sollte ich einen Schaden haben, werde ich meinen Anwalt einschalten, da ich auch Rechtsschutzversichert bin. Vielleicht kennt ja einer einen Rechtsanwalt und kann mal fragen
Weil komischerweise, die Garantie bleibt erhalten in ganz Europa, aber für den Umbau auf Gas womit Kia wirbt, da nicht. Das kann nicht sein. Europa bleibt Europa in meinen Augen
Hallo TE,
besorg Dir die Fahrgestellnummer des von Dir gewählten EU-Fzgs. und geh damit zu einem KIA-AH. Die können Dir dann genau sagen, an welchem Tag Dein Auto produziert wurde (Stichwort Lagerfahrzeug und eventuell nicht Neuwagen i.S. der deutschen Rechtssprechung) und an welchem Tag es zu Garantie bei KIA (Stichwort Restlaufzeit) angemeldet wurde.
Grüße