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EU-Normblatt Besch. v. Tätigkeiten bei Fahrzeugen < 3,5 t

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 11:50

Hallo zusammen,

wir haben in der Firma folgende Problematik:

2 Fahrzeuge mit < 3,5 t zGG, die nicht am Firmenstandort stehen, sondern beim Kunden, für den wir fahren. Die 2 Fahrzeuge werden von etwa 5 Fahrern bewegt. Die Fahrer sind 1-3x die Woche tätig. Somit muß für die Fahrer für die EU-Bescheinigung von Tätigkeiten vor jeder Fahrt maschienschriftlich ausgefüllt und vom Inhaber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Diese Bescheinigungen, und da kommen ja im Laufe des Monats einige zusammen, müssen für 28 Tage mitgeführt werden, um bei Kontrollen nachweisen zu können ...

Soweit die Theorie. Wie oben schon gesagt, stehen die Fahrzeuge nicht am Firmenstandort, sondern beim Kunden, und die Fahrer können somit die EU-Bescheinigung von Tätigkeiten morgens nicht aus der Firma mitnehmen. Die 'Mutterfirma' ist weit weg. Wie kann das nun geregelt werden, zumal das Ausfüllen maschinenschriftlich, also mit Schreibmaschine oder Computer erfolgen muß und der Chef o.ä. unterschreiben muß ? Die Einsatzpläne sind auch nicht so starr, das diese Formulare vorab ausgestellt werden können, denn wir müssen sehr kurzfristig auf die Anforderungen des Kundens reagieren und passend Personal vor Ort haben. Hat da jemand eine praktikable (und den Vorschriften entsprechende!) Lösung ?

Vorab schon einmal vielen Dank für Eure Gedanken !

Beste Antwort im Thema

Dann kann er doch auch gleich den Fahrer zum Bevollmächtigten ernennen?

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Ohne Gewähr auf Möglichkeit.........

Die EU-Bescheinigungen blanko ohne Datum erstellen und unterschreiben.

Dann muß jeweils das aktuelle Datum eingesetzt werden.

Möglich besser vielleicht........

Die Bescheinigungen blanko mit Erstellungsdatum unterschreiben und das

Nutzungsdatum setzt der Fahrer aktuell ein. Das vermeidet Betrug.

Dies sind meine Ideen dazu, ob möglich müßt Ihr schon Alleine probieren.........

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 13:11

Nein das ist leider nicht möglich, denn nach den Bestimmungen muss das Blatt maschinell ausgefüllt werden, und nicht per Hand.

Pardon, ist vielleicht ein Stempelabdruck des Datums nicht "maschinell"???

Antwort nicht erforderlich, weil lediglich IDEE

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 13:19

hmm, ich denke, ein Stempel ist sicherlich nicht mit ‚maschinenschriftlich‘ gemeint

Abschließend, werdet Ihr Euren Chef ja nicht am Arbeitsort postieren wollen,

ergo wird eine Lösung gefunden werden müssen........

Schließlich sind Eure Fahrer ja nicht Selbstständige Unternehmer, die Das Alleine

ausfüllen müssen. Beim Amt dafür, um eine Lösung bitten, die erlaubt ist......

Würde vielleicht per Fax (täglich) oder per Mail als Anhang , doch sonst fällt mir

dann auch nicht mehr ;Was gänzlich Anderes dazu ein.

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 13:46

über Fax und Emailanhang hatte ich auch schon nachgedacht. Dass das Schreiben im Original vorliegen muss habe ich bislang nirgends gefunden.

Aber es muss doch noch irgendwo andere Firmen bzw. Fahrer geben, die dieses Problem haben? Ran an die Tasten!

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 13:51

Zitat:

@Raver2014 Beim Amt dafür, um eine Lösung bitten, die erlaubt ist......

 

Welches Amt ist dafür eigentlich zuständig? BAG? Oder noch andere?

Meines Wissens nach geht per Mail oder Fax nicht, da die Unterschrift im Original drauf sein muss.

 

Fährt der betroffene Fahrer nur National? Ist ein digitales Kontrollgerät verbaut? Dann einfach den Nachtrag machen und gut ist. Somit hat er den Nachweis erfüllt.

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 14:19

National. Kein digitales Kontrollgerät. Nachtrag im Fahrtenbuch geht nicht?

Afaik gibt es zertifizierte Faxe, die Rechtsgültigkeit besitzen.

Zitat:

@TR_59 schrieb am 22. Dezember 2019 um 12:50:20 Uhr:

...vor jeder Fahrt maschienschriftlich ausgefüllt und vom Inhaber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden.

Vor Ort einen Computer mit Drucker vorhalten und einen Mitarbeiter vor Ort zum Bevollmächtigten erklären.

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 14:41

PC undDrucker sind natürlich vorhanden, aber kein weiterer Mitarbeiter der Firma, nur der Fremdfirma. Dürfte denn ein Mitarbeiter der Fremdfirma unterschreiben?

Wenn er vom Inhaber eurer Firma dazu bevollmächtigt wird, sollte das möglich sein.

Dann kann er doch auch gleich den Fahrer zum Bevollmächtigten ernennen?

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