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EU-Tageszulassung / Anzahl Vorbesitzer deckt sich nicht mit Fahrzeugbrief

Themenstarteram 5. Mai 2020 um 21:50

Hallo zusammen,

ich hoffe erstmal das dieses Thema in der Richtigen Rubrik ist. Wenn nicht, vorab ein dickes Sorry!

Hatte vorher die "Suche" bemüht und bin auf ähnliche Beiträge gestoßen, keines konnte aber meine Problematik lösen:

Ich habe vor einer Woche einen Hyundai I30 Kombi von einem deutschen Händler gekauft. Der Wagen kommt aus Schweden und wurde mit dem Vermerk "Tageszulassung" verkauft. Laut Rechnung vom Händler ist die Anzahl der Vorbesitzer 1 und Datum der Erstzulassung 03/2019.

Gestern habe ich das Auto schließlich angemeldet. Vom Autohaus hatte ich einen dicken Briefumschlag mit einigen Dokumenten bekommen die für die Anmeldung nötig sind.

Die Zulassung lief auch ohne Probleme doch zu Hause, als ich mir in Ruhe alles anschaute kamen doch einige dicke Fragezeichen auf:

1) Es gab keinen Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein. Das bestätigte das Autohaus auch in einem Schreiben für die Zulassungsstelle; Zitat: "... hiermit erklären wir, [...], dass für das folgende ausgeführte Fahrzeug [...] keine Papiere/ keine Zulassung beantragt worden ist [...]."

Daher stellte mir die Dame in der Zulassungsstelle auch einen neuen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aus. In diesem ist die Anzahl der Vorbesitzer 0 !

Wie passt das zusammen? Wenn ich doch angeblich ein Fahrzeug mit Tageszulassung erworben habe, wieso bin ich dann laut Fahrzeugschein der erste Halter? Meine Vermutung war gewesen, dass das Fahrzeug in Schweden vlt. eine Tageszulassung gehabt hätte, aber dann wären doch schwedische Papiere dabei gewesen? Die Anmeldung lief jedoch nur mit einer EWG Übereinstimmungsbescheinigung vom Hersteller.

2) Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass das Datum der Erstzulassung auf dem Fahrzeugschein nicht mit dem Datum der Erstzulassung auf meiner Rechnung übereinstimmt. Hier ist zwar keine große Abweichung (ca. 1 Monat), jedoch macht mich das noch mehr stutzig.

3) Die EWG Übereinstimmungsbescheinigung bestand aus mehreren Seiten, erst zu Hause ist mir aufgefallen dass die Zulassungsstelle alle Seiten, bis auf die erste, einbehalten hat :D

Ist das so korrekt?

Vlt. kann hier jemand etwas Licht ins Dunkle bringen. Ich werde das Fahrzeug beim Händler zeitnah abholen und würde ihn auch direkt auf diese Diskrepanzen ansprechen.

Vorab hätte ich aber gerne eure Meinungen zu dem Sachverhalt.

Danke!

 

Beste Antwort im Thema

Die schwedischen Zulassungspapiere bleiben bei der Ausfuhr in Schweden, falls bei einem für den Export vorgesehenen Fahrzeug überhaupt Papiere ausgestellt wurden.

Das COC reicht im das Auto überall in der EU zuzulassen, das wichtigste Papier das es für dieses Auto gibt.

Es gab schon genügend Fälle wo die Käufer gar nicht erfahren haben das das Auto eine Tageszulassung im Ausland war.

Hat die Zulassungsstelle Kenntnis davon das das Auto schon mal zugelassen war? Wenn man nur mit dem COC ankommt ist das ja nicht zwingend das die Zulassungstelle von sich aus drauf kommt das das Auto schon mal zugelassen war.

 

Keine Ahnung wie groß und ausführlich das COC ist, ich habe eine DIN A4 Seite die beidseitig bedruckt ist, 4 Seiten in DIN A 5

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die Anzahl der Fahrzeughalter bezieht sich auf eine Zulassung in D.

Die Diskrepanz mit dem Zulassungsdatum würde ich mal mit der Zulassungsstelle klären - wobei mich persönlich das nicht stören würde......

Die schwedischen Zulassungspapiere bleiben bei der Ausfuhr in Schweden, falls bei einem für den Export vorgesehenen Fahrzeug überhaupt Papiere ausgestellt wurden.

Das COC reicht im das Auto überall in der EU zuzulassen, das wichtigste Papier das es für dieses Auto gibt.

Es gab schon genügend Fälle wo die Käufer gar nicht erfahren haben das das Auto eine Tageszulassung im Ausland war.

Hat die Zulassungsstelle Kenntnis davon das das Auto schon mal zugelassen war? Wenn man nur mit dem COC ankommt ist das ja nicht zwingend das die Zulassungstelle von sich aus drauf kommt das das Auto schon mal zugelassen war.

 

Keine Ahnung wie groß und ausführlich das COC ist, ich habe eine DIN A4 Seite die beidseitig bedruckt ist, 4 Seiten in DIN A 5

Ich hab ein Auto aus England mitgebracht. Die nötigen Dokumente hatte die STVZ gehabt. Da haben sie auch die erste Seite abgerissen. Die Dame hat mir gesagt, dass diese Seite nach England geschicktwürde um denen mitzuteilen, dass das Fahrzeug sich nivcht mehr in ihrem Land befindet. Ist im Prinzip eine Abmeldung des Fahrzeuges im Bestand der schwedischen Farzeuge.

Zitat:

@olli4321 schrieb am 6. Mai 2020 um 00:10:41 Uhr:

die Anzahl der Fahrzeughalter bezieht sich auf eine Zulassung in D.

Die Diskrepanz mit dem Zulassungsdatum würde ich mal mit der Zulassungsstelle klären - wobei mich persönlich das nicht stören würde......

Nein nicht nur die Halter in D sind zu erfassen, alle tatsächlichen Halte. Ist die Anzahl nicht zu ermitteln, muss ein Strich eingefügt werden.

Hätte in der Zulassungsstelle auffallen sollen, wenn Er als Tageszulassung verkauft wurde und das verlaufende AH eine Bestätigung ausfertigt,dass im in und Ausland keine Zulassungsbescheinigung beantragt wurde, dann tät es ich sich um Eine Neuzulassung handeln.

Was für ein Datum steht denn in Feld B?

Steht da ein Datum aus 2019 dann ist die 0 in der Anzahl der Vorhalter falsch. Ein Strich oder eine 1 hätten dann eingetragen werden müssen.

Im coc stehen keine Angaben zu den Haltern.

Sicher dass die ZB 2 in Schweden eingezogen wird?

Ich bin der Meinung schon welche gesehen zu haben.

Ausfüllvorschrift KBA:

Feld (1): Anzahl der Vorhalter

Der Eintrag ist wie folgt vorzunehmen:

• Bei Neuzulassung ist eine “0” einzutragen

• Bei erstmaliger Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs und bei Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung

ist die Anzahl der Vorhalter zu erheben. Der Erhobene Wert ist einzutragen.

• Bei jedem Halterwechsel ist eine Hochzählung des Voreintrags + 1 vorzunehmen.

• Bei sonstiger Änderung ist der vorherige Eintrag zu übernehmen.

Von einem Strich (-) kann ich nichts lesen.

Ganz ehrlich, das ist doch egal. Eher zum Vorteil für DICH.

Wenn Du keinen Wert erheben kannst, trägt das AnwenderProgramm einen Strich ein.

Welches habt ihr

"Ist die Anzahl nicht zu ermitteln, muss ein Strich eingefügt werden."

Das war eine Dame in der Zulassungsstelle, also kennt die sich mit solchen Schweinereien nicht aus.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 6. Mai 2020 um 12:41:13 Uhr:

Ausfüllvorschrift KBA:

Feld (1): Anzahl der Vorhalter

Der Eintrag ist wie folgt vorzunehmen:

• Bei Neuzulassung ist eine “0” einzutragen

• Bei erstmaliger Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs und bei Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung

ist die Anzahl der Vorhalter zu erheben. Der Erhobene Wert ist einzutragen.

• Bei jedem Halterwechsel ist eine Hochzählung des Voreintrags + 1 vorzunehmen.

• Bei sonstiger Änderung ist der vorherige Eintrag zu übernehmen.

Von einem Strich (-) kann ich nichts lesen.

Ganz ehrlich, das ist doch egal. Eher zum Vorteil für DICH.

Hier mal die Vorschrift von der KBA Seite vollständig.

"Feld (1): Anzahl der Vorhalter Der Eintrag ist wie folgt vorzunehmen:

-Bei Neuzulassung ist eine “0” einzutragen.

-Bei erstmaliger Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs und bei Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung ist die Anzahl der Vorhalter zu erheben. Der erhobene Wert ist einzutragen.

-Bei jedem Halterwechsel ist eine Hochzählung des Voreintrags + 1 vorzunehmen.

-Kann die Anzahl der Vorhalter nicht ermittelt werden, ist ein Strich ( - ) einzutragen. Dieser wird bei jedem Halterwechsel übernommen.

-Bei Wiederzulassung auf denselben Halter sowie sonstiger Änderung ist der vorherige Eintrag zu übernehmen.

Ah, ich hatte eine alte KBA Ausfüllvorschrift. Sehr gut, dann habe ich gleich Mal die neue auf dem Schirm.

Kein Problem, die AH ,welche überwiegend mit Importen handeln, wollen im Zweifel am liebsten immer ne 1 drin haben, bei gewissen Fzg stellt das unter Umständen eine Wertsteigerung dar.

am 9. Mai 2020 um 5:46

Hi!

Das Problem ist bekannt bei Importen.

So werden auch gerne Autos mit vielen Vorbesitzern "gecleant":

3 Vorbesitzer im deutschen Brief. Dann Export nach Polen und Reimport nach Deutschland. Bei der Zulassungsstelle wird nur das COC-Papier vorgelegt. Eintrag bei "Vorbesitzer" erfolgt mit "0".

In Deinem Fall ist das egal, denn das Auto war ja neu. Es wurde nicht gefahren. Du bist der erste, der es fährt. Insofern ist das auch kein Thema beim Wiederverkauf. Der "EU-Import" als Wertminderung war mal ein Thema vor 20 Jahren. Auch das kann man heute vergessen. Zumal ein Hyundai i30 sicherlich nicht für Schweden billigere Bremsen oder keine Klimaanlage, die sonst serienmäßig ist, bekommt.

Auch die Garantien gelten mittlerweile europaweit. Die Ablehnung bei (Re-)Importen ist schon lange illegal.

Also keine Sorge und gute Fahrt!

ZK

"ist die Anzahl der Vorhalter zu erheben"

Ich habe ein Auto von der Bundeswehr gekauft und habe auch diesen "Strich" drin. Klar, daß es eigentlich "1" sein müßte, aber es stand in der Bundeswehr-Bescheinigung eben nicht drin.

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