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Eure Erfahrungen mit KFZ-Hilfe
Hallo zusammen,
ich beabsichtige mir im nächsten Jahr einen Neuwagen zuzulegen, und zwar den ersten seit der Anerkennung des Merkzeichens "G". Ich hatte auch schon ein Beratungsgespräch beim von der DRV wegen des KFZ-Hilfe-Antrags, bei dem alle meine Fragen kompetent beantwortet wurden. Nachdem ich ihm die Fahrzeugtypen, die mir gefallen würden (u.a. VW Scirocco, Audi TT), genannt hatte, gab er mir jedoch zwei Dinge zu bedenken:
1. Obwohl ein Behinderter generell das Recht hat, ein Auto nach seinem Geschmack auszuwählen, scheint es in Berlin Sachbearbeiter zu geben, die Anträge für all zu "protzige" Fahrzeuge ablehnen, damit es nachher nicht heißt, der Staat fördere "Luxusautos". Konkret war von einem Porsche Boxster die Rede, der zwar den Anforderungen des Antragstellers entsprechend ausgestattet war, die KFZ-Hilfe wurde dennoch abgelehnt.
2. Das Einreichen von mehreren alternativen Fahrzeugen zu einem einzigen Antrag wird ebenfalls nicht gerne gesehen. Solche Antrage würden gerne im Stapel ganz nach unten gelegt.
Vor diesem Hintergrund wären meine Alternativen entweder gleich ein "normales" Auto zu ordern oder so lange nacheinander Anträge mit leicht geänderter Konfiguration einzureichen, bis endlich eins meiner Wunschfahrzeuge genehmigt wird (was ziemliche lange dauern könnte).
Daher würde mich mal interessieren, für welche Fahrzeuge Ihr KFZ-Hilfe beantragt habt und ob Eure Anträge bewilligt wurden bzw. falls nicht, mit welcher Begründung.
Unter "Normal-Auto" stelle ich mir übrigens so was wie einen Golf GTD vor, oder meint Ihr, selbst der könnte problematisch werden, weil er z.B. serienmäßig ein Sportfahrwerk hat?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mister-H1
[...]
Klartext: Um in D beim Amt KFZ-Hilfe zu bekommen (es heist übrigens nicht KFZ-Hilfe sondern Eingliederungshilfe), muss der Behinderte selbst das Fahrzeug führen können (meist MPU) und zum zweiten das Fahrzeug benötigen, um zur Arbeit und wieder zurück zu kommen wobei der Fahrdienst teurer sein muss (auf 5 Jahre gesehen) und der ÖPNV nicht genutzt werden kann aus gesundheitlichen Gründen.
Kinder, Rentner, Hausfrauen und Arbeitslose haben da keinen Anspruch.
[...]
[ist vielleicht etwas OT]
Ich bin Student und seit einem Motorradunfall ist mein rechter Arm gelähmt (Plexusausriss), weshalb ich mein altes Auto (Corsa C) nicht mehr fahren darf, da ich nun einen Automatik-Wagen benötige.
Alle Anträge für jegliche Form von Unterstützung wurden bei mir angelehnt... sowohl bei Arbeits- und Sozialamt, als auch bei meiner Krankenversicherung.
Gründe waren, das Arbeitsamt und Versicherung nicht zuständig sind und das Sozialamt lehnte mit der Begründung ab, dass ich als Student vergünstigt mit dem ÖPNV fahren darf.
Ich wohne ca. 20km von meiner Uni entfernt und benötige mit dem ÖPNV über 1 1/2 Stunden und nach 20Uhr müsst ich mitm Taxi von einem Bahnhof nach Hause fahren, da kein Bus mehr fährt...
Auch muss ich wegen ständiger Reha-Termin öfters zwischen 2 Städten pendeln, was mit den Öffentlichen praktisch nicht möglich ist, wenn ich auch nur ansatzweise was von meinem Studium mitbekommen will... somit bin ich wirklich auf ein Auto angewiesen.
Aber das interessiert natürlich niemanden...
Ich bin nun seit etwas über einem Jahr offizell 80% Schwerbehindert, doch ich habe seitens der Ämter nicht einen Cent gesehen! Sei es für die nötigen Gutachten für meinen Führerschein, ein "neues" Auto, für einen behindertengerechten Umbau, oder gar für eine Studentische Hilfskraft die mich bei Praktika unterstützen muss... Immer mit den gleichen Begründungen:
"Sie sind Student, da sind wir nicht zuständig", "Sie haben mehr als 2600€ Eigenkapital" (Welch ein Wunder, wenn man ein Auto verkauft und noch kein anderes hat...), oder "Sie sind Student und können günstig die ÖPNV nutzen".
Nicht falsch verstehen, ich gönne jedem einen Zuschuss bei egal welchem Auto, ob Twingo, Golf GTI, oder Mercedes, aber es gibt einfach zuviele Menschen, die einfach ohne Unterstützung zurückbleiben und dann schauen müssen, wie sie das Geld zusammenkratzen... in meinem Fall, bekomme ich als Student ja auch nicht ohne weiteres einen Kredit, als behinderter Student schon gleich 2x nicht.
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56 Antworten
Mein erster Antrag war für einen Toyota Yaris Verso, dieser wurde allerdings abgelehnt, da a) kein Fahrzeug im nähreren Umkreis stand. und b) Die techn. Beraterin vom AA muss angeblich das Fahrzeug sehen und anfassen muss. Das Fahrzeug stand aber 600 km entfernt. und c) das Fahrzeug war ein halbes Jahr zu alt.
Daraufhin ging die große Autosuche wieder los. Ich habe mich dann für den Daihatsu Materia entschieden. Dieser wurde ohne Beanstandungen genehmigt.
Smart ging bei mir Problemlos durch. (Könnte aber auch nicht in einen TT einsteigen - ) Bearbeitungsdauer von Antrag bis Auszahlung ca. 4 Monate.
Gruß
ölbeding
bei mir war es ein ford fiesta und es ging durch. auf meine frage hin welches auto denn man auswählen kann, meinte der technische berater jedes das sie sich wünschen.....
Hallo,
also aus Sicht des SGB IX bzw. der KFZ-Hilfeverordnung, gibt es meiner Meinung nach keinen Grund, einen TT oder Scirocco abzulehnen. Es handelt sich um völlig normale Autos. Immerhin ist der 3er BMW bei Rollifahrern ja auch sehr beliebt und ist häufig das Mittel der Wahl.
Ich habe bei mir Sportverein übrigens ein paar Bekannte, die sowohl Scirocco, wie auch den TT fahren. Daher dürfte es bei Dir auch kein Problem geben.
Schwierig stelle ich es mir allerdings vor, bei richtigen Luxus-Autos, wie z.B. Porsche, Maserati oder Ferrari. Das hat aber andere Gründe.
Der Leistungsträger ist nach Gesetz verpflichtet, die behinderungsbedingte Mehrausstattung (z.B. Automatik) zu bezahlen. Wenn jetzt aber eine solche Automatik bei einem Maserati oder Ferrari als Beispiel 7.500 € Aufpreis kostet, wird dies mit Sicherheit abgelehnt. Der Leistungsträger entscheidet anhand eines Gutachtens, was für ein Fahrzeugtyp für die jeweilige Behinderung am Besten geeignet ist (z.B. Transporter bei E-Rollifahrer der keinen Schritt mehr gehen kann). Wenn jetzt für diesen Transporter die Automatik 2.500 € nur kosten würde, dann würden auch nur 2.500 € übernommen werden.
In der Regel gibt es feste Größen, die nicht überschritten werden. Aus diesem Gründe würde die Automatik für 7.500 € auch den Rahmen sprengen.
Des Weiteren würde bei einem so teuren Sportwagen mit Sicherheit als Ablehnungsgrund auch angeführt werden, das er langfristig nicht der Behinderung im Falle einer Verschlimmerung nicht entsprechen würde. Das war in meinem Fall z.B. der Grund, warum ich dann auf Touran umgestiegen bin.
Ich würde an Deiner Stelle einen der beiden Wagen einreichen! Da hast Du mit Sicherheit nichts zu befürchten und hast für die nächsten 8-10 Jahre ein tolles Auto.
LG
Heiko
Oftmals soll man die Fahrzeugwahl ja begründen, warum genau man sich für dieses Modell entscheiden will. Je medizinischer, umso besser. Ein Coupé bietet gerade aktiven Rollifahrern Vorteile. Wer den Rolli über den Schoß verlädt, profitiert auf jeden Fall von der großen Türe eines Coupés, am Beispiel TT oder Scirocco passt der gut auf die Notsitze hinten. Andere Verladetechniken, wie hinter den Sitz ziehen, von der Beifahrerseite einsteigen, sind bei Zweitürern auch einfacher.
Danke so weit für Eure Tipps! Ich werd's auf jeden Fall zunächst mal mit meinem Wunschauto versuchen. Sollte der abgelehnt werden, brauche ich mir zumindest nicht vorzuwerfen, dass ich's nicht versucht hätte. Jetzt muss ich nur noch warten, bis mir meine Finanzministerin die Freigabe erteilt - das kann leider noch dauern. Bis dahin dürft Ihr ruhig weiter fleißig posten!
Ach ja, der Vollständigkeit halber: Mein Bruder hatte einen Skoda Roomster (nicht meine Liga) beantragt und ohne Probleme genehmigt bekommen.
Ihr Glücklichen an alle die Ihr Fahrzeug über die KFZ-Hilfeverordnung bekommen haben.
An alle anderen, die GROßE Masse, ich persönlich kenne keinen der bis heute auch nur irgendein Fahrzeug von Seiten des Amtes bekommen hat.
Ich arbeite ehrenamtlich für den Verein Mobil mit Behinderung e.V. und kann nur sagen es kotzt mich an was hier auf den Ämtern los ist ich habe dieses Jahr noch mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Komunaler Sozialverband Sachsen) diskutiert, denn die Bearbeiterin war durchaus der Meihnung, dass für das Deutsche Sozialamt die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen nicht gilt (Art. 20 KFZ-Hilfe)
Klartext: Um in D beim Amt KFZ-Hilfe zu bekommen (es heist übrigens nicht KFZ-Hilfe sondern Eingliederungshilfe), muss der Behinderte selbst das Fahrzeug führen können (meist MPU) und zum zweiten das Fahrzeug benötigen, um zur Arbeit und wieder zurück zu kommen wobei der Fahrdienst teurer sein muss (auf 5 Jahre gesehen) und der ÖPNV nicht genutzt werden kann aus gesundheitlichen Gründen.
Kinder, Rentner, Hausfrauen und Arbeitslose haben da keinen Anspruch.
Zum Umbau ist nur zu sagen, esgibt nichts was es nicht gibt!!!
Von Automatikgetriebe bis Lenkräder welche nur einen Durchmesser von 12-13 cm haben.
Blinker, Licht und Hupe auf Stimmsteuerung und Gas und Bremse über einen kleinen Hebel, welcher mit einem kleinen Finger gesteuert werden kann.
Die Frage ist immer nur die Finanzierung und die Frage was brauche ich.
Wir haben seit Do., den 11.03.2010 unser Fahrzeug und haben es ausschlieslich über Stiftungen finanziert, innerhalb von 3 Monaten.
Zitat:
Original geschrieben von Mister-H1
[...]
Klartext: Um in D beim Amt KFZ-Hilfe zu bekommen (es heist übrigens nicht KFZ-Hilfe sondern Eingliederungshilfe), muss der Behinderte selbst das Fahrzeug führen können (meist MPU) und zum zweiten das Fahrzeug benötigen, um zur Arbeit und wieder zurück zu kommen wobei der Fahrdienst teurer sein muss (auf 5 Jahre gesehen) und der ÖPNV nicht genutzt werden kann aus gesundheitlichen Gründen.
Kinder, Rentner, Hausfrauen und Arbeitslose haben da keinen Anspruch.
[...]
[ist vielleicht etwas OT]
Ich bin Student und seit einem Motorradunfall ist mein rechter Arm gelähmt (Plexusausriss), weshalb ich mein altes Auto (Corsa C) nicht mehr fahren darf, da ich nun einen Automatik-Wagen benötige.
Alle Anträge für jegliche Form von Unterstützung wurden bei mir angelehnt... sowohl bei Arbeits- und Sozialamt, als auch bei meiner Krankenversicherung.
Gründe waren, das Arbeitsamt und Versicherung nicht zuständig sind und das Sozialamt lehnte mit der Begründung ab, dass ich als Student vergünstigt mit dem ÖPNV fahren darf.
Ich wohne ca. 20km von meiner Uni entfernt und benötige mit dem ÖPNV über 1 1/2 Stunden und nach 20Uhr müsst ich mitm Taxi von einem Bahnhof nach Hause fahren, da kein Bus mehr fährt...
Auch muss ich wegen ständiger Reha-Termin öfters zwischen 2 Städten pendeln, was mit den Öffentlichen praktisch nicht möglich ist, wenn ich auch nur ansatzweise was von meinem Studium mitbekommen will... somit bin ich wirklich auf ein Auto angewiesen.
Aber das interessiert natürlich niemanden...
Ich bin nun seit etwas über einem Jahr offizell 80% Schwerbehindert, doch ich habe seitens der Ämter nicht einen Cent gesehen! Sei es für die nötigen Gutachten für meinen Führerschein, ein "neues" Auto, für einen behindertengerechten Umbau, oder gar für eine Studentische Hilfskraft die mich bei Praktika unterstützen muss... Immer mit den gleichen Begründungen:
"Sie sind Student, da sind wir nicht zuständig", "Sie haben mehr als 2600€ Eigenkapital" (Welch ein Wunder, wenn man ein Auto verkauft und noch kein anderes hat...), oder "Sie sind Student und können günstig die ÖPNV nutzen".
Nicht falsch verstehen, ich gönne jedem einen Zuschuss bei egal welchem Auto, ob Twingo, Golf GTI, oder Mercedes, aber es gibt einfach zuviele Menschen, die einfach ohne Unterstützung zurückbleiben und dann schauen müssen, wie sie das Geld zusammenkratzen... in meinem Fall, bekomme ich als Student ja auch nicht ohne weiteres einen Kredit, als behinderter Student schon gleich 2x nicht.
Hallo Leute,
also bei mir wurde die KFZ-Hilfe bewilligt. Hat zwar ganz schön gedauert aber immerhin.
Zu mir: Ich bin zu 80% Schwerbehindert und habe das G und aG auf dem Ausweis. Ich leide an Muskeldystrophie und kann nur noch sehr kurze Strecken laufen. Für Strecken über 100m brauche ich schon einen Rolli.
Ich habe mich für einen Caddy-Maxi 1,9TDI mit DSG, also Automatik, entschieden. Dieser soll dann wenn ich ständig auf einen Rolli angewiesen bin entsprechnd umgebaut werden, dass der Rolli oder E-Rolli (wer weis) im Kofferraum untergebracht werden kann. Hab da an die Lösung der Firma Jelschen gedacht.
Den Zuschuss für das Auto selber habe ich ohne Probleme durchbekommen, jedoch wurde der Mehrpreis aufgrund des nötigen DSG´s nicht übernommen, da ich im Führerschein noch keine entsprechende Eintragung drin hatte, da ich 2006 als ich den Lappen gemacht habe, dies noch auf einem Schaltwagen konnte.
Ohne die Hilfe meiner Eltern hätte ich ein ganz schönes Problem gekriegt: Habe mir bei VW einen Kostenvoranschlag für den Caddy geholt, den mit dem Antrag zur Arbeitsagentur geschickt (die sind bei mir in Hagen dafür zuständig.). Dann hab ich wenig später mit der ensprechenden Stelle telefoniert und man sagte mir, ich kann den ruhig bestellen den Wagen, das wird wohl bewilligt. Gesagt, getan: Im März 2009 den Caddy bestellt, der wurde im Juli geliefert und musste dann natürlich auch bezahlt werden. Den Zuschuss hatte ich dann natürlich erst im September auf dem Konto.
So ganz versteh ich da die Ämter auch nicht. Es ist ja okay zu sagen, dass ein Rollifahrer auch ein Auto braucht, wo der Rolli reingeht. Aber was spricht gegen einen Boxster wenn man halt keinen Rolli braucht. Es gibt doch sowieso nur den Zuschuss von 7500€. Die Frage ob jemand der einen Porsche bezahlen kann, den Zuschuss überhaupt nötig hat möchte ich hier mal außen vor lassen.
Hoffe das war jetzt kein zu langer Roman...
Gruß Matze
P.S. Achja, ich hab das auch erst über den Integrationsfachdienst herausbekommen, dass es soetwas wie KFZ-Hilfe überhaupt gibt. Die wussten dann auch das die Arbeitsagentur dafür zuständig ist.
@Powell84 Ich weis nicht wie das dort läuft wo du herkommst, vielleicht gibts es sowas wie den Integrationsfachdienst ja auch in deiner Region. Also mir wurde da super geholfen; haben mir auch ein Praktikum vermittelt, bevor ich meine Ausbildung zum Fachinformatiker angefangen habe.
Zitat:
Original geschrieben von MAtze070989
Es gibt doch sowieso nur den Zuschuss von 7500€.
Hoffe das war jetzt kein zu langer Roman...
Gruß Matze
gaaaanz falsche aussage.
Der Zuschuss ist bis 9500 € für das Fahrzeug, der einkommensabhängig ist.
Für die behinderungsbedingten Zusatzaustattungen spielt das Einkommen keine Rolle.
Es gibt verschiedene Kostenträger, nicht nur die Arbeitsagentur.
Die Arbeitsagentur ist zuständig wer bis 15 Jahre berufstätig ist. Darüber hinaus ist der Renterversicherungsträger wie z.B. die LVA zuständig.
Bei Arbeitsunfällen können die entsprechenden Berufsgenossenschaften zuständig sein.
oh mist,
sind natürlich 9500€, weis auch nicht wie ich auf 7500 gekommen bin.
Danke für die Korrektur.
Die Arbeitsagentur war halt bei mir zuständig, ist wahrscheinlich überall anders.
Gruß
Matze
Zitat:
Original geschrieben von MAtze070989
oh mist,
sind natürlich 9500€, weis auch nicht wie ich auf 7500 gekommen bin.
Danke für die Korrektur.
Die Arbeitsagentur war halt bei mir zuständig, ist wahrscheinlich überall anders.
Gruß
Matze
Ist nicht überall anders. Die Arbeitsagentur ist die ersten 15 Jahre im Arbeitsleben zuständig, danach tritt wie ich schon schrieb der Rentenversicherungsträger ein.
Hey Moin an alle.
Ich weiß, dieser Thread ist schon gut 5 Jahre alt. Dennoch wollte ich mich mal dazu äußern, statt einen neuen zu öffnen.
Im August 2009 begann ich damals meine Ausbildung in Bremen (ich selbst wohne im gut 70km entfernten Bremerhaven). Anfang 2010 fing ich dann an die Arbeitsagentur aufzusuchen und die Anträge für die Zuschüsse für den Führerschein, ein PKW und erforderliche Umbauten zu stellen. Es dauerte zwar gut ein halbes Jahr, aber letztendlich habe ich zum Glück alle Anträge bewilligt bekommen. Die Kosten für meinem Führerschein wurden komplett übernommen, mein Wunschauto, ein Renault Twingo Night & Day wurde mit knapp 8.500€ mitfinanziert (der volle Preis betrug in etwa 12.000€) und der erforderliche Umbau bzw Einbau eines Schaltknaufes am Lenkrad für circa 900€ wurde ebenfalls bewilligt.
Meine Ansprechpartnerin der REHA Abteilung der Agentur für Arbeit war damals sehr freundlich und bemüht. Ich glaube, dass die Einstellung bzw der allgemeine Charakter der Person, welche hinter'm Schreibtisch sitzt entscheidend für einen Erfolg bei der Antragstellung ist - leider. Denn den uneingeschränkten Anspruch auf solch eine Förderung hat ein jeder, ausnahmslos, sollte er die Anforderungen wie zB. die der Merkzeichen erfüllen. Zumindest sagte meine Ansprechpartnerin mir dies.
In meinem bewilligten Antrag von damals lese ich gerade, dass man nach 5 Jahren wieder einen Anspruch auf solch eine Förderung hat.
Kennt sich jemand damit aus bzw hat jemand von euch schon mal einen neuen Antrag gestellt?
Beste Grüße
Chris