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Euro 2

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 17:56

Hallo,

 

habe heute den euro 2 einbauen lassen damit ich die Steuern spare .

Welche Unterlagen sind dann nötig bei der zulassungstelle ?

 

Weil der meister gab mir nur : Steueränderungsantrag

ABE

Und die daten über das PKW das dies den HJS Grenzwerten entspricht

 

 

Reicht das bei der Zulassungstelle oder muss ich noch TUV und AU abnahme machen lassen .

 

Danke

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16 Antworten

TÜV brauchst du nicht, allerdings müsste nochmal eine ASU gemacht worden sein und dieses Auswertung musst du samt Steueränderungsnatrag udn ABE mit zur Zulassungstelle nehmen...:)

 

Dann benötigst du noch die Zulassungsbescheinigung  I und II (Brief und Fahrzeugschein) und die Eintragung kann erfolgen...;)

Zitat:

Original geschrieben von Lalelubär

TÜV brauchst du nicht, allerdings müsste nochmal eine ASU gemacht worden sein und dieses Auswertung musst du samt Steueränderungsnatrag udn ABE mit zur Zulassungstelle nehmen...:)

Dann benötigst du noch die Zulassungsbescheinigung  I und II (Brief und Fahrzeugschein) und die Eintragung kann erfolgen...;)

ZB I (schein) sollte genügen. ;)

Themenstarteram 6. Dezember 2008 um 18:18

Mir wurde gesagt mann brauche kein AU so der meister ich sollte nur mitnehmen : ABE und das steuergutachten drin wurde bestätigt das PKW wurde ohne Probleme mit dem werten stimmen und alles in ordnung ist . Wurde von der Werkstatt bestätigt mit stempel .

 

Von AU war keine rede sonst hätte es der meister gemacht

AU is meines Wissens nach auch ned nötig,wenn die letzte nicht zu weit zurück liegt und wenn das Fahrzeug ansonsten auch intakt ist.Die ABE sagt doch aus,wie der Regler nach Einbau arbeitet und was er anstellt,oder?

Also für was nochmal ne AU?Um die ABE zu bestätigen?Kann man sich IMHO sparen.

Geh einfach mal zur Zulassungsstelle.Wenn die ne AU wollen,kannst die ja gleich noch machen lassen,TÜV wird ja gleich ums Eck sein.

 

Greetz

Cap

Man braucht keine AU!

Es wird vor dem Einbau von einer AU-berechtigten(!) Werkstatt ein Kat-Test gemacht um die Funktion des Kats zu überprüfen - eine AU erfüllt den Zweck natürlich auch, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Und man braucht definitiv beide Zulassungsbescheinigungen, um den KLR eintragen zu lassen.

Ich habe mir vor ~1j einen Minikat einbauen lassen (absolut gleiches Vorgehen wie beim KLR) und da musste ich sehr wohl, beide Zulassungsbescheinigungen vorlegen inkl. neuer AU Bescheinigung....

 

Der alte Fahrzeugschein wurde eingezogen, ein Neuer wurde ausgestellt mit neuer Abgasnormeinstufung.Der Fahrzeugbrief (Jetzt ZLB II) wurde dahingend geändert, dass dort jetzt ebenfalls die neue Abgasnorm ins Ergänzungsfeld eingetragen wurde...

 

AU Bescheinigung einmal vor dem Einbau und nach dem Einbau, zwecks Nachweis für ein besseres Abgasverhalten...

 

Sorry, aber ich schreibe sowas doch nicht aus "Jux und Dollerei"...:confused:

 

Möglich das es Regionen gibt, wo es unterschiedlich gehandhabt wird, allerdings sollte man es dann nicht unbedingt immer pauschallisieren, sondern vielleicht etwas Ergänzendes dazu schreiben...

 

 

am 7. Dezember 2008 um 12:50

Mag sein, dass das bei Minikat der Fall ist, beim KLR ist das nicht extra vorgeschrieben und wird auch nicht verlangt. Den Unterlagen liegt lediglich ein Blatt bei, indem die Einbauwerkstatt die Werte eines KAT Tests (ausdrücklich nicht AU) eintragen kann. Dieses Blatt hat kein Feld für Stempel oder Unterschriften und ist deshalb auch kein Dokument.

In der Auflistung der Dinge die zur Eintragung benötigt werden, steht ebenfalls nichts vom Nachweis einer aktuellen AU.

Die Werkstatt bestätigt auf der Einbauanleitung den richtigen Einbau und dass sie einen KAT Test vor Einbau durchgeführt hat (wie der auszusehen hat, steht nirgens).

Mit der AU wird übrigens auch nicht das bessere Abgasverhalten bewiesen. Dazu ist die AU nicht in der Lage. Bei der Au wird nur eine funktionierende Abgasreinigung bescheinigt.

Ob du durch den Einbau eine bessere Abgasnorm tatsächlich erreichst merkt hier niemand. Dazu müsstest du auf den Prüfstand und unter Laborbedingungen den Püfzyklus für die entsprechende Abgasnorm nachfahren.

Zitat:

Original geschrieben von bmwkn

Mag sein, dass das bei Minikat der Fall ist, beim KLR ist das nicht extra vorgeschrieben und wird auch nicht verlangt. Den Unterlagen liegt lediglich ein Blatt bei, indem die Einbauwerkstatt die Werte eines KAT Tests (ausdrücklich nicht AU) eintragen kann. Dieses Blatt hat kein Feld für Stempel oder Unterschriften und ist deshalb auch kein Dokument.

In der Auflistung der Dinge die zur Eintragung benötigt werden, steht ebenfalls nichts vom Nachweis einer aktuellen AU.

Die Werkstatt bestätigt auf der Einbauanleitung den richtigen Einbau und dass sie einen KAT Test vor Einbau durchgeführt hat (wie der auszusehen hat, steht nirgens).

Mit der AU wird übrigens auch nicht das bessere Abgasverhalten bewiesen. Dazu ist die AU nicht in der Lage. Bei der Au wird nur eine funktionierende Abgasreinigung bescheinigt.

Ob du durch den Einbau eine bessere Abgasnorm tatsächlich erreichst merkt hier niemand. Dazu müsstest du auf den Prüfstand und unter Laborbedingungen den Püfzyklus für die entsprechende Abgasnorm nachfahren.

Hast du meine obigen Beitrag gelesen...:confused:

 

Da steht nämlich "absolut gleiches Vorgehen wie bei einem KLR" und da ich in meinem damaligen Vectar A ein KLR System verbaut hatte, kenne ich beide Varianten...;)

 

Was ist denn ein Kat-Test, nichts weiter als eine AU (Abgasuntersuchung) oder wie soll man sonst die richtige Funktion des Kat´s prüfen..???

 

Desweiteren sind für die Eintragung folgende Unterlagen notwendig:

 

- KFZ-Schein

- KFZ-Brief

- ABE des KLR

- vollständig ausgefüllter Steueränderungsantrag

- vollständig ausgefüllter Kat-Test (auch AU genannt)

 

Als Anlage habe ich mal ein Foto beigefügt und zwar vom Twin-Tec KLR System in meinem Vectar A, dort ist alles aufgeführt...

 

 

am 8. Dezember 2008 um 16:59

Hmm, dann hast du meinen Beitrag auch nicht richtig gelesen.

Zitat: Die Werkstatt bestätigt auf der Einbauanleitung den richtigen Einbau und dass sie einen KAT Test vor Einbau durchgeführt hat

(wie der auszusehen hat, steht nirgens).

Wenn die Leute von TWIN Tec eine Abgasuntersuchung gemeint hätten, dann würde das in der Einbauanleitung genauso (wörtlich) drinstehen.

Dieses Kat Test Blatt kannst du vergessen. Es ist kein Dokument!

Wer bestätigt denn der Zulassungsstelle, dass dieses Blatt auch wirklich von der Werkstatt ausgefüllt wurde? (kein Stempel/ keine Unterschrift)

Das könntest du auch zuhause selbst ausgefüllt haben (Grenzwerte sind netterweise mit angegeben).

Was soll dann die Zulassungsstelle damit anfangen?

Und auch ich weiß wovon ich rede (9 KLR verbaut und eingetragen (immer ohne dieses Blatt).)

Diese Frage mit der Au stellte ich mir auch beim ersten KLR, da ja wie in deinem Foto zu sehen, die Mitnahme des Blattes angetragen wird.

Wer logisch nachdenkt kommt aber selber drauf.

Fazit: Man braucht keine neue AU.

Wer das Blatt mitnehmen will, kanns tun (wie es ausgefüllt wird, steht drauf);)

Zitat:

Original geschrieben von bmwkn

Hmm, dann hast du meinen Beitrag auch nicht richtig gelesen.

 

Zitat: Die Werkstatt bestätigt auf der Einbauanleitung den richtigen Einbau und dass sie einen KAT Test vor Einbau durchgeführt hat

(wie der auszusehen hat, steht nirgens).

Wer etwas Ahnung von der Materie hat, der weiß eigendlich genau, dass man so eine Kat-Funktionsüberprüfung lediglich durch eine AU bestätigen kann...;)

 

Zitat:

Wenn die Leute von TWIN Tec eine Abgasuntersuchung gemeint hätten, dann würde das in der Einbauanleitung genauso (wörtlich) drinstehen.

Nein warum..???

Den Kat und seine einwendfreie Funktion zu testen, lässt sich nur mit einer AU durchführen (sprich das zwischenschalten einen Störgröße) und das weiß auch jeder Werkstatt, zumindestends die, die es vernüfig durchführen...

 

Zitat:

Dieses Kat Test Blatt kannst du vergessen....

Wer bestätigt denn der Zulassungsstelle, dass dieses Blatt auch wirklich von der Werkstatt ausgefüllt wurde? (kein Stempel/ keine Unterschrift)

Das könntest du auch zuhause selbst ausgefüllt haben (Grenzwerte sind netterweise mit angegeben).

Was soll dann die Zulassungsstelle damit anfangen?

Diese Frage mit der Au stellte ich mir auch beim ersten KLR, da ja wie in deinem Foto zu sehen, die Mitnahme des Blattes angetragen wird.

Wer logisch nachdenkt kommt aber selber drauf.

 

Fazit: Man braucht keine neue AU.

 

Wer das Blatt mitnehmen will, kanns tun (wie es ausgefüllt wird, steht drauf);)

Das bestätigt die Werkstatt auf der Einbaubescheinigung, welcher dort ausgefüllt wurde und zwar als Dokument das der Einbau Sachgemäss und Technisch Einwandfrei abgelaufen ist u.a mit einem Kat-Test.Und da sind Stempel und Unterschrift mit enthalten...

 

Woher hast du dir denn sonst die Bestätigung geholt, dass der Einbau durch einen zertifizierten AU Betrieb durchgeführt wurde, sprich das ein vorab Kat-Test/AU erfolgt ist...???

 

Bei mir wurde ganz explezit, diese Einbaubescheinigung für den Technisch korrekten Einbau durch eine anerkannten AU Werkstatt bei der Eintragung mit verlangt und zwar genau aus dem Grund, weil ich es hätte eben auch selber ausfüllen können, ohne das ich dazu allerdings eine Berechtigung gehabt hätte...

 

Hier mal eine Textpassarge, welcher auf der HP von TwinTec steht:

 

 

Wie gestaltet sich der Ablauf der Nachrüstung mit dem KLR-System? Ist eine TÜV-Abnahme erforderlich? Wie erfährt das Finanzamt von der Nachrüstung?

 

Der komplette Ablauf ist folgendermaßen:

 

1. Vor Einbau des Systems wird eine AU durchgeführt.

 

2. Ferner wird zusätzlich ein Katalysatortest durchgeführt.

 

3. Wenn AU- und Katalysator-Test positiv sind, wird das System anhand der beiliegenden ausführlichen Einbauanleitung eingebaut.

 

4. Nach dem Einbau füllt die Werkstatt die beiliegende Einbaubescheinigung aus.

 

5. Mit folgenden Unterlagen geht der Kunde dann zur Zulassungsstelle bzw. zum Straßenverkehrsamt: - ABE des KLR-Systems (liegt jedem Einbausatz bei), - AU-Bescheinigung (von der Werkstatt erstellt), - Einbaubescheinigng (von der Werkstatt ausgefüllt). Die Zulassungsstelle überprüft die Angaben, trägt die neue Schadstoff-Schlüsselnummer in die Fahrzeugpapiere ein und erhebt dafür eine Gebühr (regional unterschiedlich) von ca. 5,20 bis 15,50 EUR.

 

Nachzulesen unter diesem Link...

 

twintec.de/index.php

 

So und wenn eine Werkstatt vernüftig und Gewissenhaft handelt, dann wird dort auch eine Kat-Überprüfung, eben AU durchgeführt...

 

Ich weiß nicht wie es bei euch läuft, scheinbar wohl anders wie hier in HL, allerdings habe ich lieber alles vernüftig erledigt und muss mir dann auch keine Sorgen mehr machen...

 

 

Hallo ich weiß nicht ob die frage hier rein passt,aber ich stelle sie einfach mal.

 

Ich habe mir einen Kaltlaufregler ersteigert.

Es waren aber keine Papieren dabei! Weiß einer von euch wie man an solche Pappe ran kommt?

Oder einen Link wäre auch super.

Die Firma des Herstellers ist HJS Euro TR2 für BMW 1,8i E34/E36....

 

Danke im vorraus.

Das mit der AU ist dann aber absolut neu - als ich meinen TwinTec KLR eingebaut habe, war definitiv keine AU erforderlich!

Und natürlich ist ein Kat-Test technisch nix anderes, als eine AU - er ist aber weniger "offiziell", es gibt also z.B. keine neue Plakette aufs Nummernschild...

Es schon mal auf der HP des Herstellers selber versucht...??

am 8. Dezember 2008 um 20:12

@Lalelubär

wenn das jetzt in der aktuellen Version extra genannt wird, ist das neu. Bisher war nirgends von einer AU die Rede. Ich bin extra nochmal in die Werkstatt und habe eine ältere Einbauanleitung rausgesucht (Peugeot 205). Darauf steht nur Kat-Test. Auch bei der Aufstellung der nötigen Papiere zur Eintragung ist keine aktuelle AU aufgeführt.

Die Einbaubestätigung hat selbstverständlich eine Werkstatt unterschrieben und gestempelt. Aber nicht das KAT Test Blatt.

Demnächst werde ich wieder einen KLR einbauen. Da achte ich mal drauf ob das bei allen Modellen drin steht.

Wie schon geschrieben, bei allen 9 bisherigen KLR KEINE AU gemacht und auch nicht verlangt worden.

Spätestens bei der nächsten normalen AU fällt auf, wenn was nicht stimmt. Und das auch ohne KLR.

 

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