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Euro4 oder5

BMW 5er E61
Themenstarteram 4. August 2017 um 9:39

Ich habe einen 525d Bj 05.2009 der mit Euro4 in den Papieren ist, aber da steht auch PM5 das heißt

die Abgaswerte entsprechen Euro5 was auch in der Kfz-Steuer berücksichtigt wurde. Nur gab es zum Zeitpunkt der Erstzulassung Noch keine Euro 5.

Frage: Kann ich die Euro5 Norm nachtragen lassen?

Wenn da jemand Bescheid weiß, besten Dank für Antworten und Vorschläge.

MFG

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25 Antworten

Wennn das alles so ist, wie Du sagst ... ja.

Sollte Dir aber auch BMW NL/Werk was dazu sagen können!

Auf eine Anfrage bei der kundenbetreuung@bmw.de habe ich in 2009 für meinen E61 AII folgende Antwort erhalten . Zitat BMW :

BMW Modelle ab Produktion September 2008 erfüllen die Abgasnorm EURO 5. Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt gefertigt wurden, sind nicht EURO 5 fähig und können auch nicht umgerüstet werden. ...

Die Umrüstung ... dieser überarbeiteten Motorkomponeneten können wir bei Ihrem BMW 525d aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht empfehlen.

Leider war mein Fahrzeug aus 2008-07 und kann somit nicht hochgestuft werden. Die damalige Aussagen des Verkäufers, man könne durch ein Software-Update das Fahrzeug auf die Klasse EURO 5 bringen wurde durch die Antwort von BMW widerlegt. Pech gehabt.

Das ist ja wirklich interessant.

 

Das kann ich jetzt einfach bei der kfz Stelle nachtragen lassen und dann muss ich auch weniger Steuern zahlen ?

Das wäre ja zu schön um wahr zu :)

wieso sind die denn ab 09/2008 aufeinmal euro 5 fähig? wurden dann andere teile verbaut oder was?

nur als beispiel: der 535d hatte ja schon seit 2007 286 ps, und an der hardware wurde auch nichts geändert. wieso sollte der dann ab 09/2008 euro 5 haben? oder gilt das nur für motoren die da neu eingeführt wurden?

Themenstarteram 4. August 2017 um 11:58

Danke erstmal, zur Klarstellung fertigungsdatum war 01.2009

Erläuterungenzu den einzelnen Partikelfilterklasse sin unter anderem Stadtverwaltung für sstadtentwicklung Berlin zu sehen. Da sin die PM Klassen aufgelistet, PM=Partikel-Minderungsklasse steht im Kfz Schein, aber Nicht im Brief.

MfG

Stufe PM5 gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Ver­kehr zugelassen wurden, anstelle eines PM-Grenz­wertes von 0,050 bzw. 0,025 g/km den von der Europäische Kommission für eine steuerliche Förde­rung von Neufahrzeugen vorge­gebe­nen PM-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.

 

Da ist nichts mit Euro 5 oder ähnliches. Das hätten wir schon längst zu hören bekommen wenn es dem so wäre ;-)

Hallo,

ich denke, dass die Verwirrung an einer Falschaussage seitens BMW liegt. Die Umstellung auf Euro 5 in 09/2008 betraf nur den 520d. Die Sechszylinder waren m. W. bis zum Produktionsende Euro 4 Motoren.

Gruß Rainer

Zurück zum Fragesteller würde ich sagen.

Zitat: ... die Abgaswerte entsprechen Euro5 was auch in der Kfz-Steuer berücksichtigt wurde ...

Bei all den Antworten, ... warum zahlt er denn KFZ-Steuer auf Euro 5-Level ???

Der Fiskus macht Fehler zu seinen Lasten, so kenne ich die bisher nicht! :-))

Hallo,

vielleicht hilft das:

Für Diesel-Pkw erhöht sich im Zeitraum vom 1. April 2007 bis 31. März 2011 der jeweilige Steuersatz um 1,20 Euro je 100 cm³ Hubraum oder einen Teil davon, wenn das Fahrzeug nicht einer der Partikelminderungsstufen PM01 bis PM5 nach Anlage XXVI zu § 47 Abs. 3a StVZO entspricht. D.h., nicht mit einem entsprechenden Partikelfiltersystem nachgerüstet wurde (Stufe PM01bis PM4) bzw. nicht bereits serienmäßig (Stufe PM5) damit ausgerüstet ist.

Für einen Diesel-Pkw mit 2.000 cm³ Hubraum erhöht sich die Kfz-Steuer somit um 24 Euro jähr­lich. Der Steuermalus gilt auch für Diesel-Pkw, die aus technischen Gründen nicht nachgerüstet werden können.

Die Partikelminderungsstufen:

Stufe PM1 ist für die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw vorgesehen - derzeit ist hierzu aber noch nichts lieferbar. Diese Fahrzeuge halten nach gel­tendem Recht lediglich einen Grenzwert für die Partikelmasse von 0,18 g/km bzw. 0,08 g/km ein. Durch Nachrüstung eines Rußfilters muss der für Euro-3-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,05 g/km erreicht werden, wenn man eine steuerliche Förderung erlangen will.

Stufe PM2 ist für die Nachrüstung von Euro-3-Diesel-Pkw vorgesehen. Hier gilt ein Grenzwert von 0,05 g/km. Bei Nachrüstung eines Rußfilters muss für eine steuerliche Förderung der für Euro-4-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,025 g/km erreicht werden.

Stufe PM3 ist auf die Nachrüstung von ab Werk nicht vorbereiteten Euro-4-Diesel-Pkw abgestellt. Sie halten nach geltendem Recht lediglich einen Grenz­wert von 0,025 g/km ein. Bei Nach­rüstung eines Rußfilters muss der halbierte Euro-4-Grenzwert von 0,0125 g/km erreicht werden, will man in den Genuss der Steuerförderung kommen.

Stufe PM4 greift auf den von der Europäischen Kommission für die steuerliche Förderung von Neu­fahrzeugen vorgegebenen PM-Grenzwert von 0,005 g/km zurück. Diese Stufe wurde für die Nachrüs­tung von im Verkehr befindlichen Euro-4-Diesel-Pkw geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber wegen fehlender Produktionskapa­zitäten nicht bereits mit so genannten „geregelten Rußfiltern“ ausgerüstet werden konnten, die eine Minderungsrate von mehr als 90 Prozent errei­chen.

Stufe PM5 gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Ver­kehr zugelassen wurden/werden, anstelle eines PM-Grenz­wertes von 0,050 bzw. 0,025 g/km den von der Europäische Kommission für eine steuerliche Förde­rung von Neufahrzeugen vorge­gebe­nen PM-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.

Stufe PMK 01 und PMK 0: für Diesel Lkw Mit Euro I-Abgasnorm. Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro II-Diesel-Lkw geltenden Partikelmasse-grenzwert einhalten. Einige Fahrzeuge mit PMK 01 erreichen auch den Partikelmasse-Grenzwert der Euro III_Abgasnorm für Diesel Lkw.

Stufe PMK 1: für Diesel-Lkw mit Euro I- und Euro II-Abgasnorm. Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro III-Diesel-Lkw geltenden Partikelmasse-Grenzwert einhalten.

Stufe PMK 2: für Diesel-Lkw mit Euro I-, Euro II- und Euro III-Abgasnorm. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro IV-Diesel-Lkw geltenden Partikelmasse-Grenzwert einhalten.

Stufe PMK 3 und PMK 4: für die Nachrüstung leichter Lkw. Die Emissionskriterien entsprechen den Partikelminderungsstufen PM 3 bzw. PM 4 für Pkw.

Mfg

Hermann

Zitat:

@GerhHue schrieb am 4. August 2017 um 22:53:35 Uhr:

Zurück zum Fragesteller würde ich sagen.

Zitat: ... die Abgaswerte entsprechen Euro5 was auch in der Kfz-Steuer berücksichtigt wurde ...

Bei all den Antworten, ... warum zahlt er denn KFZ-Steuer auf Euro 5-Level ???

Bei dem Baujahr greift ja noch das alte Hubraumsteuermodell. Dort ist es der Steuersatz ab Euro 3 gleich.

Also Brauch man das auch nicht ändern lassen im Schein ?

 

Wenn sich nichts ändert bei der Steuer hat es ja keinen Sinn.

Abgesehen von der zeitlich befristeten Strafsteuer für Diesel ohne Partikelfilter hatte die Nachrüstung ja nie Auswirkungen auf die Besteuerung.

Ein Euro 4 Diesel ist bereits in der Schadstoffgruppe 4, auch ohne einen Partikelfilter. Eine Nachrüstung ändert in dem Fall also nichts an der Schadstoffgruppe. Würde so etwas jedoch trotzdem eintragen lassen.

Meiner ist 525D bj 12/2008 in schein Steht aber Euro4, und nicht EU5

Ja normal ne ist ja auch Euro 4 , Sinn ?

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