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EuroPlus Gebrauchtwagengarantie - Reparatur beim NichtBMW Händler führt zu Ausschluss Kulanz ?

BMW 5er F11
Themenstarteram 19. Juni 2016 um 7:53

Hallo,

eventuell ein Denkfehler, aber ich möchte einen F11 von einem Gebrauchtwagenhändler erwerben, nicht BMW Vertragshändler, mit Europlus Garantie.

Wenn nun etwas dann am BMW auftritt, an wenn wende ich mich ?

BMW vor ORT oder der besagte Händler ?

Muss der Händler, obwohl nicht BMW, alle Schäden reparieren die von der EuroPlus abgedeckt sind ( immerhin habe ich ja die EuroPlus von diesem )? Verliere ich dann eventuelle Kulanzansprüche an BMW weil die Reparaturen nicht bei BWM durchgeführt worden sind ? Oder ist das ein Denkfehler, und ich fahre einfach zu BWM hier vor ORT und lasse mit EuroPlus reparieren ?

Grüße

Zitat:

Wenn ich einen 5er mit bereits über 100.000km erwerben sollte, ist der Abschluss der Europlus Garantie noch sinnvoll ?

 

Zitat:

Keine Kilometerbegrenzung innerhalb der Laufzeit

100% Lohnkostenübernahme und bis 100.000 km Gesamtlaufleistung

Das verstehe ich nicht ?

100% Lohn nur bis 100.000km, aber danach nichts mehr ? Bei den Materialkosten gibt es ja diese Abstufung.

Eventuell kann sich jemand dazu äußern, denn ich verstehe diesen Passus nicht. Danke =)

Auch habe ich bei BMW erfahren, dass es unterschiedliche EuroPlus Garantien für Gebrauchtwagen geben soll, mit verschiedenen Versicherern. Was sind dort die Unterschiede ? Wird eine Steuerkette in jedem Fall als Garantiefall gesehene ?

 

Bitte kurz auch hierzu äußern. Danke =)

edit.

nächste Woche würde ich Vertrag unterschreiben, und ich bin so hippelig .. Vorfreude am Fahren ?^^

Beste Antwort im Thema
am 20. Juni 2016 um 9:08

Zitat:

@-> Neurocil <- schrieb am 20. Juni 2016 um 10:50:12 Uhr:

Du ich kenn zig Fälle wo Leute geschrieben haben das sie 300/400/600 km weit fahren mußten

zwecks Sachmängelhaftung - und haben nichts an Unkostenerstattung erhalten.

Scheinbar ist das wohl noch nicht jedem gewerbl. Verkäufer oder dem Käufer bekannt.

§ 439 (2) BGB regelt den Sachverhalt eindeutig:

Zitat:

Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Gruß

Der Chaosmanager

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Die Gebrauchtwagengarantie - egal welche - hilft dir im Wesentlichen nur, wenn der Verkäufer im Jahr nach dem Kauf pleite geht. Ansonsten hilft sie in erster Linie dem Verkäufer. Sie entlastet ihn nämlich von Kosten, die er bei einem Schaden innerhalb des ersten Jahres tragen müsste.

Er steht nämlich 2 Jahre in der Sachmängelhaftung (Gewährleistung), die er auf 1 Jahr verkürzen darf, was i.d.R. auch geschieht.

 

Eine Gebrauchtwagengarantie hebelt die gesetzliche Gewährleistung nicht aus. Die dort genannten Aufschlüsse gelten demnach auch nur für Fragen der Gebrauchtwagengarantie.

Viele lassen sich davon ins Bockshorn jagen.

 

 

Sie vereinfacht u. U. allerdings die Abwicklung der Reparatur, da eine Kostenzusage ggf. schneller erfolgt als vom Verkäufer, falls der sich quer stellt.

 

Die 100tkm Grenze bei Europlus bezieht sich auf das Material. Ab 100tkm wird abgestuft nach Laufleistung weniger gezahlt. Lohn jedoch immer zu 100%.

Den Rest zahlt dann der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung, den man im Schadensfall aber vorher! ansprechen muss.

Zitat:

@der.typ schrieb am 19. Juni 2016 um 09:53:38 Uhr:

eventuell ein Denkfehler, aber ich möchte einen F11 von einem Gebrauchtwagenhändler erwerben, nicht BMW Vertragshändler, mit Europlus Garantie.

Achtung, das geht schon gar nicht:

Die Europlus-Garantie kann nur beim Kauf direkt vom Vorbesitzer übertragen werden und ein nicht BMW-Händler kann diese gar nicht erst abschließen.

Die Ausführungen von Heizölheizer sind so übrigens auch nicht ganz korrekt, da die gesetzliche Gewährleistung sich lediglich auf Sachmängel bezieht, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorliegen müssen wohingegen eine Garantie alle Schäden während der Laufzeit abdeckt. Von daher sollte man das nicht gleichsetzen...

Themenstarteram 19. Juni 2016 um 8:36

Alles Klar. Dann ist diese EuroPlus noch vom Vorbesitzer, da es sich wirklich um die EuroPlus handelt.

Bei 100.000km Laufleistung und BJ 2011 bedeutet das: der letzte Halter hatte den Wagen nur kurz ( 12 Monate da die Europlus noch 12 Monate läuft und EuroPlus gibt es ja nur 12 oder 24 Monate .. richtig ? ) und der 1 Halter sehr lange ( 4 Jahre ).

Ich habe die Zulassung bereits in Kopie. Kann ich damit zum BMW Händler und mir die Historie anzeigen lassen oder erst, wenn mir das Auto gehört ( wobei es dann eventuell zu spät wäre )

Grüße

Für die ersten 6 Monate bist du mit der sachmänghaftung quasi abgesichert was Schäden betrifft. Das Problem danach: ab dem 7. Monat musst du beweisen, dass der Schaden bei Übergabe schon vorhanden war. Quasi unmöglich. Daher bringt dir die sachmänghaftung danach nichts mehr.

Zur europlus: falls der Wagen tatsächlich noch die Garantie hat, musst du den Wagen bei BMW reparieren lassen. Die europlus hast du nicht von diesem Händler sondern von dem BMW Händler, der den Wagen verkauft hat. Der Händler, bei dem du jetzt kaufst, gibt die lediglich an dich weiter.

Noch eine Info:

Ich habe auch Europlus. Der Abwickler ist die Real Garant Versicherung. Die hab ich gefragt, wie die Garantie auf den Käufer übergeht. Das ist kein Problem, sie brauchen nur den Kaufvertrag. Aber bei einem Händler der gekauft hat geht das nicht. Ich würde dir empfehlen die Garantie Urkunde in Kopie geben zu lassen und die Versicherung anrufen.

am 19. Juni 2016 um 8:52

Ich habe einen 3 Jahre alten BMW in der Niederlassung gekauft.

Beim Kauf habe ich die Option die EuroPlus um 24 Monate zu verlängern mit erworben.

12 Monate sind beim BMW Premium Selection eh dabei.

In meiner Versicherungsbescheinigung steht also eine Gesamtlaufzeit von 36 Monaten Euro Plus.

Fahrzeug ist Bj. 04/2011

Kaufdatum 1.12.2014

Ende der EuroPlus 1.12.2017

Diese Garantie kann an den nächsten Halter übergeben werden.

 

Zitat:

@der.typ schrieb am 19. Juni 2016 um 10:36:00 Uhr:

Alles Klar. Dann ist diese EuroPlus noch vom Vorbesitzer, da es sich wirklich um die EuroPlus handelt.

Bei 100.000km Laufleistung und BJ 2011 bedeutet das: der letzte Halter hatte den Wagen nur kurz ( 12 Monate da die Europlus noch 12 Monate läuft und EuroPlus gibt es ja nur 12 oder 24 Monate .. richtig ? ) und der 1 Halter sehr lange ( 4 Jahre ).

Ich habe die Zulassung bereits in Kopie. Kann ich damit zum BMW Händler und mir die Historie anzeigen lassen oder erst, wenn mir das Auto gehört ( wobei es dann eventuell zu spät wäre )

Grüße

Noch eins, denke dran, das sich die Gewährleistung auf den verkaufenden Händler bezieht.

Der ist eventuell mehrere Hundert Kilometer entfernt.

In diesem Fall muss mit ihm abgestimmt werden, ob er die Kosten übernimmt, wenn ich mein FZ vor Ort reparieren lasse.

Gruß Manfred

Richtig. Will er aber selbst reparieren, muss er das Fahrzeug auf eigene Kosten holen und bringen. Und das nicht auf eigener Achse.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 19. Juni 2016 um 11:29:03 Uhr:

Richtig. Will er aber selbst reparieren, muss er das Fahrzeug auf eigene Kosten holen und bringen. Und das nicht auf eigener Achse.

Danke für den Tip,

wieder was gelernt.

Gruß Manfred

Themenstarteram 19. Juni 2016 um 9:59

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 19. Juni 2016 um 11:29:03 Uhr:

Richtig. Will er aber selbst reparieren, muss er das Fahrzeug auf eigene Kosten holen und bringen. Und das nicht auf eigener Achse.

Ich hoffe, dass das auch dann ohne Widerworte klappt. Allerdings weis ich nicht, bei welchem Händler die EuroPlus abgeschlossen wurde. Pack ich mal auf meine Checkliste die vor dem Kauf durchgehen wollte ( neben Serviceintervalle, Bremsen (Belag, Scheiben), Öle, Filter, AGR, DPF )

am 19. Juni 2016 um 18:57

Bei der EuroPlus ist es egal welcher Händler diesen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Kannst in der ganzen EU zu jedem BMW Händler fahren, der erledigt den Papierkram.

Selbst schon erlebt, Auto aus Suhl vom Matthes. E+ Fall in München in der NL gehabt.

Zitat:

@87manu schrieb am 19. Juni 2016 um 20:57:28 Uhr:

Bei der EuroPlus ist es egal welcher Händler diesen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Kannst in der ganzen EU zu jedem BMW Händler fahren, der erledigt den Papierkram.

Ja, in dem Fall wird er aber überhaupt gar keine Europlus bekommen da Kauf von einem Händler und nicht von Privat.

Damit ist die Garantie nämlich nicht mehr übertragbar!

am 19. Juni 2016 um 22:03

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 19. Juni 2016 um 11:29:03 Uhr:

Richtig. Will er aber selbst reparieren, muss er das Fahrzeug auf eigene Kosten holen und bringen. Und das nicht auf eigener Achse.

Woraus leitet sich das ab ?

Steht das in den E+ Bedingungen ?

Zitat:

@-> Neurocil <- schrieb am 20. Juni 2016 um 00:03:40 Uhr:

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 19. Juni 2016 um 11:29:03 Uhr:

Richtig. Will er aber selbst reparieren, muss er das Fahrzeug auf eigene Kosten holen und bringen. Und das nicht auf eigener Achse.

Woraus leitet sich das ab ?

Steht das in den E+ Bedingungen ?

Hier ging es um Gewährleistung.

Gruß Manfred

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