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Evtl. wirtschaftlicher Totalschaden :-(

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 18:35

Moin Leute.

Ich bin letzte Woche mit meinem Mazda 323f bj (Bauj. 2002) gegen eine Leitplanke gestoßen.

Im ersten Moment dachte ich, dass nichts passiert ist, da der Aufprall fast nicht zu spüren war.

Als ich dann ausgestiegen bin, habe ich gesehen, dass ein Scheinwerfer zerkratzt ist, die Stoßstange ca. 1cm unter de Motorhaube eingedrückt ist und die Stoßstange zerkratzt ist.

(an der Leitplanke ist kein Schaden entstanden)

Jetzt war ich in einer Werkstatt und der Schaden beläuft sich auf ca. 2100€.

Kaum vorstellbar. Ich dachte, ein neuer Scheinwerfer und die Stoßstange gerichtet und gut ist.

Naja, das große Problem an dieser Geschichte ist, dass meine Karre laut DAT ca. 2200€ Wert ist bzw. vor dem Unfall war.

Jetzt hoffe ich einfach nur, dass es kein Totalschaden ist/ wird!

Wie muss ich mich jetzt verhalten, bzw. wie soll ich den Schaden regulieren?

Lasse ich ein 10Jahre altes Auto reparieren?

Rechne ich nach Kostenvoranschlag ab und versuche das Auto kostengünstig wieder in Schuss zu bringen um es dann zu verkaufen?

Bei einem Totalschaden werde ich ja (bei dem Auto) nur einen minimalen Betrag bekommen oder?

Naja, kommt halt auf den Restwert an.

Aber da die Karre nur vorne etwas angeditscht ist, wird der sicherlich nicht so gering ausfallen...

Und die rechnen doch

Wiederbeschaffungswert- Restwert = Summe

Oder?

Gruß

Akkmann

Beste Antwort im Thema

öhm.......hast du für diese Auto noch eine Kaskoversicherung, oder wie soll man das jetzt verstehen........:confused:

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Moin,

 

gib mal bitte an, ob es sich um ein Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden handelt.

 

öhm.......hast du für diese Auto noch eine Kaskoversicherung, oder wie soll man das jetzt verstehen........:confused:

sagen wir es mal so:

sofern für dieses auto wirklich noch ne VK bestehen sollte...würde ich mit blick auf den fahrzeugwert meinen SF sicherlich nicht verballern.

wie hoch ist denn die SB? 500euro?...da ist jede hochstufung ja teurer.

schnapp dir lieber deine SB und investiere maximal genau diesen betrag in smart repair. (sofern die mit der delle nicht leben kannst)

alles andere sollte bei dem auto wohl wirtschaftlich eher unsinnig sein.

 

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 18:58

Danke für eure schnellen Antworten.

Jep Leute, die Karre ist noch Vollkasko mit 300€ Selbstbeteiligung versichert.

Wollte ich schon seit einer halben Ewigkeit ändern, bin aber irgendwie nicht dazu gekommen.

Ja ich weiß, was ein Quatsch von mir!

 

Als Anhang mal ein Bild von dem "Schaden".

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 19:04

Wäre eine Regulierung nach KV nicht am besten?

Sehe ich doch richtig oder:

2100€ Schaden- 300€ Selbstbeteiligung- 19% Mwst.= Auszahlungsumme

Dann kann ich das Auto mit nem neuen Scheinwerfer ausrüsten, die Stoßstange richeten lassen und evtl. noch im SmartRepairCenter lackieren lassen und dann verkaufen oderweiter fahren.

Oder wie weit werde ich zurück gestuft?

Die Frau von der Versicherung meinte, dass icheine Schaden bis 600€ besser selberzahlen soll.

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Gruß

Akkmann

 

siehst du leider falsch.

 

Wenn du die Kasko in Anspruch nimmst, wird die Versicherung ein Gutachten erstellen lassen.

 

Und die Abrechnung erfolgt dann wie folgt:

 

Wiederbeschaffungswert minus Restwert minus SB.

 

Das wir eine Abrechnung auf Basis "Wirtschaftlicher Totalschaden"

 

 

Es schon eine Überlegung, den Schaden zu melden und das Gutachten abzuwarten.

 

Wenn sich die Regulierung im Hinblick auf den SFR Verlust nicht lohnen sollte, hast Du einen Restwertaufkäufer, dem Du den Wagen verkaufen kannst.

 

Du wirst von dem sicher mehr Geld bekommen, als wenn Du den Wagen mit dem Schaden selbst verkaufst.

 

Sollte der WBW doch höher ausfallen als der SFR Verlust, kannst Du die VK in Anspruch nehmen.

 

 

am 17. Januar 2012 um 19:56

Ich hab gerade zahlenmässig denselben Fall bei mir,ich lass den Wagen reparieren. Erst KVA dann Gutachten dann reparieren:)

Zitat:

Original geschrieben von jocky400

Ich hab gerade zahlenmässig denselben Fall bei mir,ich lass den Wagen reparieren. Erst KVA dann Gutachten dann reparieren:)

Das geht aber nur, wenn die Repko den WBW nicht übersteigen !!

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 20:04

Aber ich möchte den Wagen am liebsten irgendwie günstig reparieren lassen um ihn dann zu verkaufen.

Liebäugle seit geraumer Zeit mit einem neuen Kfz (320d touring ab 2009).

Da kam dieser Schaden natürlich ziemlich unpassend!

Wie würdet ihr das denn regeln?

Und wenn es geht, nicht so viele fachmännische Abkürzungen.

Einige sind echt schwer zu verstehen... ;-)

Danke für eure Hilfe!

Gibt es bei einem Kaskoschaden keine "Integritätsinteresse"?

 

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Integritaetsinteresse.php

 

 

am 17. Januar 2012 um 20:06

Ich weiss,ich lieg aber wohl unter wbw weil bei mir ein Bauteil aus der Berechnung rausgenommen wurde weil ich es schon bei einem Haftpflichtschaden ersetzt bekommen habe.kaputt ist kaputt und wird nich hochmal bezahlt,hab ich hier gelernt und sah der Sachverständige auch so;)

Nein. Das gibt es nur bei Kfz-Haftpflicht  Schäden.

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Gibt es bei einem Kaskoschaden keine "Integritätsinteresse"?

 

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Integritaetsinteresse.php

Nein.

 

Das gibt es nur in KH.

 

In Kasko ist Ende beim WBW. Übersteigen die Repko den WBW leigt ein Totalschaden vor 

 

EDIT:

Diesmal war Hafi schneller :D

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