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Expertenfrage: Einbauzeitraum von neuen LPG-Tanks begrenzt?

Themenstarteram 24. Februar 2015 um 14:51

So, jetzt mal eine Frage, die mir sicherlich die Profiumrüster fix beantworten können.

Wie lange darf der Zeitabstand zwischen der Herstellung und dem erstmaligen (!) Einbau eines Gastanks betragen?

Zur Fragenvorgeschichte: Früher gab es mal eine 10jährige Frist, nach der ein Gastank zwangsweise abgelaufen war. Der Einbau mußte also definitiv innerhalb der ersten 10 Jahre ab Herstellung erfolgt sein, andernfalls war eine komplette Sicherheitsprüfung und Korrosionsschutzerneuerung nötig - oder halt ein neuer Tank. Klare Sache.

Nun ist diese Frist aber weggefallen, und Tanks sind solange verlängerungsfähig, bis sie rosttechnisch oder durch andere Mängel obsolet werden.

Schaut man nun auf die Herstellerzertifikate, so liest man dort zwei Dinge: 1. der Korrosionsschutz wird für einen zeitraum von xx Monaten ab herstellung garantiert und 2. Unterlagen zu diesem Tank (!) werden 10 Jahre aufbewahrt.

Beides sagt aber nix über einen erstmaligen Einbauzeitraum, der nicht überschritten werden darf.

Nun gibt es alternativ aber auch Händler, die Tanks auf Lager liegen haben (wohlgemerkt, R67/01er, keine 00er!), die nagelneu und unbenutzt sind und in trockener Atmosphäre gelagert wurden - mehr als 10 Jahre. Sind diese Tanks nun Altmetall oder als Neutank einbaufähig?

Also, wo findet man eine klare und unmißverständliche Aussage zu diesem Thema? Ich habe dazu bereits 2 DEKRA-Stellen kontaktiert, und beide haben nichts in den Regularien gefunden - lediglich den Hinweis auf den Korrosionsschutzzustand und den Rostzustand bei EINGEBAUTEN Tanks. Ansonsten regierte die Ratlosigkeit.

Gleiches Ergebnis erhält man auch bei der Websuche: "dürfen über 10 Jahre drin bleiben"...aber neu eingebaut?

Any idea?

fragenden Gruß

Roman

Beste Antwort im Thema

Genau, die GAP/GSP Wiederholungsschulugen VERMITTELT schlechthin.;)

 

Beispiel:

TÜVler hier bei uns haben jetzt zur Gasdichtigkeitsprüfung Verhüterli im Reportoir.

Der Grund die Schulung.

Prüfung des tankseitigen Absperrventils der Fülleitung.

Prüfer entleerte die Füllleitung und schnüffelte 15 Minuten später mit Tester.

Tester schlug an und Kunde bei mir auf.

Gleicher Test bei mir,

allerdings mit aufgeschraubtem Füllanschluss und einem Kondom drüber, der nach einem Nachmittag immer noch durchhing.

Was die Schulung nicht berücksichtigte war, dass eine Diffusion in die Materialien durch Gebrauch stattfindet, das was der TÜVler letztendlich gemessen hat.

 

Also, immer schön nicken. (Lach)

 

 

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Das sagt der Gesetzgeber:

Prüfung von Druckgasbehältern

1. Für alle Gasfahrzeuge gilt:

Die wiederkehrende Prüfung der Gasanlage (GAP) und deren Umfang sind im § 41a StVZO als eigenständiger Bestandteil in die Hauptuntersuchung aufgenommen.

Die Prüfintervalle entsprechen den Zeitabständen der Hauptuntersuchung.

2. Fahrzeug mit Druckgasbehältern, die nach der ECE R 110 zugelassen sind.

Es gelten die Anforderungen der ECE R 110: Die maximale Lebensdauer des Behälters beträgt 20 Jahre. In diesem Zeitraum wird der Behälter nur durch äußere Besichtigung geprüft.

3. Fahrzeuge mit Druckgasbehältern, die nach Druckbehälterverordnung zugelassen sind.

Für diese Druckgasbehälter gilt eine Prüffrist von 3, 5 oder 10 Jahre abhängig von der behälterspezifischen Bauartzulassung (siehe eingeschlagener Verwendungszeitrum auf dem Behälter). Zur Prüfung wird der Druckgasbe- hälter ausgebaut und durch einen Sachverständigen überprüft. Dabei wird im Gegensatz zu Behältern mit einer Zulassung nach ECE R 110 u.a. eine innere Untersuchung und eine Druckprüfung durchgeführt.

 

 

D.h. WANN du einen Gastank einbaust ist eigentlich egal, solange die HU vom Prüfer entsprechend verlängert wird.

Aber nach 20 Jahren ist schluss.

ERDGAS ja.

Wenn in der 115er Fassung nichts zu finden ist (bin zu faul nachzulesen), gilt nicht zwangsläufig die ECE 110.

Da das Blech nicht einfach schwindet, wie das nicht mehr vorhandene Gold in Ford Nox, kann man von Inbetreibnahme ausgehen.

Standheizung zum Beispiel 5 Jahre. kann aber 10 alt sein, gilt ab Inbetreibnahme.....

Andererseits, könnte der Tank ja schon mal verbaut worden sein.

Denke die Rechnung sollte man aufheben.

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 9:32

Vielen Dank Euch Beiden für die Hinweise! Das entspricht in etwa dem Bild, was ich bislang auch hatte.

Das Thema Druckgasbehälter (abseits Fahrzeugzulassung) hab ich auch schon prüfen lassen - immerhin handelt ein Freund von mir mit Schweißtechnik+Gas. Er hat Ähnliches geäußert: Hochdruckgasbehälter 10 Jahre zugelassen + 1-2x verlängerbar (das heißt, Flaschen mit 100bar oder mehr - z.B. für CNG, Prüfzeitraum 5 Jahre bzw. 10). Die damit immer gegebene 20-Jahres-Grenze hat u.a. mit unsichtbaren Ermüdungserscheinugen durch die betriebsbedingten Druckwechsel zu tun. Niederdruckgasbehälter (also die typischen <10bar-LPG-Flaschen) hingegen können solange verlängert werden, bis Rostnarben auftreten oder andere Fehlerstellen bzw. Indizien, daß ein strukturelles Versagen eintreten kann (Verformungen, Gewindeausbrüche,...).

Er selbst hatte schon Flaschen mit dem 3. Stempel in der Hand - also mindestens 30 Jahre alt.

Anders als beim Autogastank ist aber bei den mobilen Flaschen eine wiederkehrende Prüfung nach 10 Jahren zwingend vorgeschrieben, ebenso wie der Tausch der Ventileinheit. Alles Andere aber dürfte dann beim Autogastank identisch sein.?

Das hieße im Umkehrschluß, wenn in den fahrzeugtechnikspezifischen Regularien nix Einschränkendes steht (wohlgemerkt für LPG-Tanks, nicht für CNG!) und auch die Druckbehälterverordnung da nichts Anderes drüber aussagt, wären also Tanks jederzeit verbaubar, solange der Originalpaß nach R67/01 vorhanden ist UND der Behälter nachweisbar intakt und nicht verrostet oder verbeult ist.

Alles Andere, bezieht sich nun mal ausdrücklich auf Gasbehälter IM Betrieb, nicht auf unberührte Neutanks biblischen Alters ;-)

Gruß

Roman

 

PS: Das Telefonat mit einem befreundeten Umrüster hat ergeben, daß er Tanks bis zu einem Alter von 6 Jahren schon selbst verbaut hat. Der abnehmende Prüfer merkte dazu wohl an, daß der Tankhersteller so oder so nur eine Korrosionsschutzgarantie für die Auslieferungskonservierung von 24 Monaten übernimmt, also jeder Tank älter als 24 Monate dann sowieso gleich zu behandeln ist - am Ende aber total piepegal, solange das Innenleben und die Außenseiten intakt aussehen. Er meinte auch, daß die Tanks ja nicht durch Lagerung leiden, sondern vor allem im Betrieb durch ständige Bewegung (Befestigungspunkte) und Druckbe- bzw. -entlastung sowie durch Kondenswasser infolge Gasabkühlung/-erwärmung bzw. Leerstand. Insofern sah der Prüfer auch absolut keinen Grund, alte Tanks (neu oder gebraucht) als spezielles Problem bei Neuinstallation zu sehen.

Ansonsten sind keine Prüfungen durch Ausbau mehr vorgeschrieben (für LPG!), solange der Tank nicht erkennen läßt, daß er Beschädigungen aufweisen könnte - bei Neutanks also auch kein Thema.

PS2: Meine beiden DEKRA-Kontakte meinten, daß sie bei Altfahrzeugen maximal eine endoskopische Betrachtung der Tankinnenseite ansetzen, aber auch nur, wenn von außen punktuelle Belastungsspuren oder wirklich starker Rostansatz erkennbar sind. Bisher ist beiden Prüfern noch kein einziger Tank untergekommen, der wirklich aus dem Verkehr gezogen werden mußte. Meist reicht entrosten und neu anpinseln - von außen wohlgemerkt. Hat sich also alles wirklich schön entspannt ;-)

Bei Unterflurtanks empfehle ich den originalen Tank anzuschleifen und mit KBS RustSeal zu versiegeln - da hat Rost und sogar Steinschlag wenig Chancen...

Der TÜV war bislang immer begeistert von meinen Tankzuständen...

Themenstarteram 25. Februar 2015 um 11:38

Wie gesagt, Aussage von 2 LPG-erfahrenen Prüfern: "Noch kein einziger Tank wegen Rost durchgefallen." Das Thema wird gerade bei Radmuldentanks eh überschätzt und bei Unterflurtanks aus seltenen Einzelfällen (z.B. bei Offroadern oder Expeditionsfahrzeugen, wo der Tank ständig im Dreck und Steinschlag hängt) zum globalen Problem hochpropagiert...

Aber RustSeal ist wirklcih feines Zeug - überall am Unterboden ;-)

Gruß

Roman

Na da gibts es jede Menge Unterflurtanks.

Hier mal 2 aus 2011/12 und die die noch nicht beim Schrotti sind...

Oberflächenrost lässt sich behandeln, Rostfraß in 3 bis 4 mm Blech ? (gewagt)

Tankrost
Tankrost
Themenstarteram 25. Februar 2015 um 13:26

Oh ja, die sehen fällig aus. Aber wie gesagt, ich hab sowas auch erst 1x live gesehen - an einem T3, wo der Tank schon uralt war und jahrelang in seinem Versteck in einer fetten, salzhaltigen "Schlammpackung" saß. Da würde ich auch nicht an 100,- + Eintragung sparen, wenn man auf so einer Rostbombe sitzt ;-)

Gruß

Roman

PS@IcomWorker: Ich hab übrigens was für die NoGo-Charts gefunden - an meinem eigenen Auto ;-( Kupplungsseil (vom Peugeot Partner) hat sich durch Längung an den Verdampfer angelegt und diesen schon fast 2mm tief angescheuert (zum Glück da, wo er dick genug gegossen ist und noch keine Gefahr droht). Ehemals ummmanteltes Stahlflex-Seil vs. Aluverdampfer von Prins - verloren haben am Ende beide... Ich mach die Tage mal 'n Foto für Deine Sammlung ;-)

Abhilfe hat ein simpler Kabelbinder geschaffen, Scheuerschutz wäre vermutlich auch möglich gewesen. Aber wer bitte ahnt sowas (da passen normalerweise locker 3 Finger dazwischen)?

Mach mal.

Kupplungsseil sollte allerdings nicht zu festgebunden sein.

Kupplungsseile sind innen in Platik geführt und bei ungünsiger Lage oder Biegung wetzt sich das durch, schafft eine Nut in Seildicke in die Außenhülle und Seil wird klemmend schwergängig, Abrieb rostet dazu noch.

Auto wechseln, mein 27 Jahre alter Quattro hat schon Hydraulik Kupplungsbetätigung :D

Das ist doch eindeutig geregelt.

LPG Tanks wurden vor einigen Jahren aus der Druckgasbehälterverordnung raus genommen. Im Ramen der GAP wird nur noch (alle zwei Jahre) eine Sichtprüfung gemacht. Fällt dabei Oberflächenrost auf (als Anhaltspunkt Handflächen große Anrostungen) MUSS der Tank gewechselt werden!

Eine Kontrolle von innen ist nicht vorgesehen

Eine maximale Haltbarkeit od wiederkehrende Druckprüfung (10 Jahre zB) ist nicht vorgesehen, ausser der Hersteller gibt etwas anderes in seinem Tankgutachten vor.

Abschleifen ist Aufgrund der Materialschwächung nicht zulässig (wer würde eine Campinggasflasche abschleifen??)

Rostschutz als Vorsorge ist nur mit durchsichtigem Wachs zulässig (Unterbodenwachs zB)

Wird alles auf den GAP/GSP Wiederholungsschulugen vermittelt.

Ein Tank der 6 Jahre trocken im Lager lag und günstig herging -warum sollte man den nicht verbauen....ich hatte auch noch keinerlei Probleme mit gebrauchten Tanks die älter waren.

Genau, die GAP/GSP Wiederholungsschulugen VERMITTELT schlechthin.;)

 

Beispiel:

TÜVler hier bei uns haben jetzt zur Gasdichtigkeitsprüfung Verhüterli im Reportoir.

Der Grund die Schulung.

Prüfung des tankseitigen Absperrventils der Fülleitung.

Prüfer entleerte die Füllleitung und schnüffelte 15 Minuten später mit Tester.

Tester schlug an und Kunde bei mir auf.

Gleicher Test bei mir,

allerdings mit aufgeschraubtem Füllanschluss und einem Kondom drüber, der nach einem Nachmittag immer noch durchhing.

Was die Schulung nicht berücksichtigte war, dass eine Diffusion in die Materialien durch Gebrauch stattfindet, das was der TÜVler letztendlich gemessen hat.

 

Also, immer schön nicken. (Lach)

 

 

Themenstarteram 26. Februar 2015 um 11:54

Aehem, also dass das Abschleifen bzw. Abschleifen der Farbe unzulässig ist, ist mir sehr neu. Wer es schafft, dabei die Tankwand zu schwaechen, der muss schon sehr am Ziel vorbeischiessen :-)

Und neu wäre mir auch, dass Gastanks keine Druckbehaelter mehr sind. Da ist die Verordnung eindeutig und klar: alle Behälter, die vorgespannte Gase mit mehr als 0,5bar Überdruck gegen die Umgebung enthalten. Die 10jaehrige Prüfung IN Betrieb ist aus ganz pragmatischen Gründen entfallen aber definitiv nicht, weil die Tanks plötzlich keine Druckbehaelter mehr sind.

Aber diese Frage wäre ja auch nicht meine. Zum Thema wiederkehrende Prüfung etc. gibt's ja schon mehr als genug Threads.

Gruss

Roman

Man schleift im Neuzustand die Farbe auch nicht ab, sondern an.

Und wer Zweifel hat, spricht VORHER mit dem TÜVler so wie ich das in aller Regel mach.

Dann hat man hinterher meist weniger Probleme.

Also meine dünne KBS RustSeal Schicht war bislang immer herzlichst willkommen solange die Schrift am Tank noch erkennbar war (67R-01XXXXX)

Zitat:

@ICOMworker schrieb am 25. Februar 2015 um 19:44:19 Uhr:

TÜVler hier bei uns haben jetzt zur Gasdichtigkeitsprüfung Verhüterli im Reportoir.

Gibts die Gummis ausser mit Geschmack denn jetzt auch mit 67R010 Nummer?

Ich hab übernächste Woche wieder Schulung, da werd ich mal nach dem exaktem Wortlaut wg der Streichung aus der Druckbehälterverordnung fragen. Das es bautechnisch Druckbehälter bleiben ist schon klar .-)

Fakt ist jedenfalls das diese 10 Jahre schon lange Geschichte sind. Solange der Hersteller in seinem Gutachten nix anderes vorgibt.

Und durchsichtiges Wachs wird gefordert, um evtl Korrosion darunter erkennen zu können -schwarzer U-Schutz verbietet sich daher zB.

Hab ich mit einem Wort geschrieben das das an/abschleifen der Farbe verboten wäre? Ich les nix....

Das abschleifen des Rostes ist unzulässig - bitte nix hineininterpretieren was ich nicht geschrieben habe!

Die Condomzertifizierung ist ist der Staubschutzkappe des Füllventils angepasst :)

Dass sich Unterbodenschutz als feste Masse am Tank, durch die Verschleierungsmöglichkeit des Istzustandes, normalerweise verbietet ist klar.

Bei neuen Unterflur-Tanks kamen bisher mit der Kautschukvariante keine Beanstandungen.

(Nach 10 Jahren noch wie Gummi, allerdings auch nicht billig)

Wer seinem Kunden keine Kautschukverpackung verpassen möchte, sollte einen Steinschlagschutz anbringen.

Je nach Radstand und Böschungswinkel ohnehin ratsam, denn es wird beim Rückwärtsfahren gerne mal am Bordstein und anderem hängen geblieben.

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